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BayObLG, 01.08.1994 - 2 ObOWi 343/94 |
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Nachfahren zur Nachtzeit
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Bußgeldbescheid; Bestimmtheit; Akteninhalt; Geschwindigkeit; Geschwindigkeitsmessung; Tachometervergleich; Sichtverhältnisse; Beleuchtungsverhältnisse; Polizeifahrzeug
Papierfundstellen
- NZV 1994, 448
- VersR 1995, 1458
- BayObLGSt 1994, 135
Wird zitiert von ... (32) Neu Zitiert selbst (14)
- BayObLG, 21.10.1993 - 3 ObOWi 95/93
Auszug aus BayObLG, 01.08.1994 - 2 ObOWi 343/94
Gemeint ist damit die für eine Tat im verfahrensrechtlichen Sinn (§ 264 StPO ) verhängte Geldbuße (BayObLG VRS 86, 304 ; OLG Köln NZV 1994, 292 ;… KK- OWiG /Steindorf § 79 Rn. 40, jeweils m.w.Nachw.).Ob verschiedene Handlungen einer prozessualen Tat zuzuordnen sind, hat das Rechtsbeschwerdegericht in eigener Zuständigkeit zu prüfen, ohne an die Beurteilung durch das Tatgericht gebunden zu sein (OLG Köln NZV 1994, 292 ; BayObLG VRS 86, 304 /305).
- OLG Köln, 01.03.1994 - Ss 15/94
Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsmittels der Beschwerde in einem …
Auszug aus BayObLG, 01.08.1994 - 2 ObOWi 343/94
Gemeint ist damit die für eine Tat im verfahrensrechtlichen Sinn (§ 264 StPO ) verhängte Geldbuße (BayObLG VRS 86, 304 ; OLG Köln NZV 1994, 292 ;… KK- OWiG /Steindorf § 79 Rn. 40, jeweils m.w.Nachw.).Ob verschiedene Handlungen einer prozessualen Tat zuzuordnen sind, hat das Rechtsbeschwerdegericht in eigener Zuständigkeit zu prüfen, ohne an die Beurteilung durch das Tatgericht gebunden zu sein (OLG Köln NZV 1994, 292 ; BayObLG VRS 86, 304 /305).
- BayObLG, 12.04.1994 - 2 ObOWi 102/94
Auszug aus BayObLG, 01.08.1994 - 2 ObOWi 343/94
Da die Geschwindigkeitsmessung nachts durchgeführt wurde, die Einhaltung eines gleichbleibenden Abstandes somit besonders schwer zu überwachen war, hätte es überdies auch näherer Feststellungen zu den Beleuchtungs- und Sichtverhältnissen bedurft, um die Zuverlässigkeit der Messung überprüfen zu können (vgl. BayObLG Beschluß vom 12.4.1994 - 2 ObOWi 102/94; OLG Köln NZV 1994, 77 ; OLG Hamm VerkMitt 1993, 67 ).
- OLG Düsseldorf, 25.03.1984 - 5 Ss OWi 84/84
Auszug aus BayObLG, 01.08.1994 - 2 ObOWi 343/94
Die Handlungen standen nicht nur zeitlich und räumlich in engem Zusammenhang, sondern entsprachen ersichtlich dem einheitlichen Willen des Betroffenen, in diesem Bereich die vor ihm liegende Fahrstrecke möglichst schnell zu durchfahren, um zu seinem angeblich brennenden Betrieb zu gelangen (OLG Düsseldorf VRS 67, 129 ; 75, 361;… Göhler § 79 Rn. 21). - OLG Düsseldorf, 18.07.1990 - 5 Ss OWi 253/90
Auszug aus BayObLG, 01.08.1994 - 2 ObOWi 343/94
Vielmehr kann in "Ergänzung" des Bußgeldbescheides auf den gesamten Akteninhalt Bezug genommen werden, um zu klären, welcher Sachverhalt auch für den Betroffenen erkennbar und unverwechselbar gemeint ist (vgl. BayObLG JR 1970, 311; Beschluß vom 22.8.1985 - 1 ObOWi 278/85; OLG Hamm VRS 49, 130; NStZ 1987, 515 ; OLG Köln VRS 62, 57 ; OLG Stuttgart VRS 68, 128 ; OLG Düsseldorf VRS 80, 219;… Göhler § 66 Rn. 39 a m.w.Nachw.; ders. JR 1970, 312). - BayObLG, 22.08.1985 - 1 ObOWi 278/85
Bußgeldbescheid mit falscher Tatzeit
Auszug aus BayObLG, 01.08.1994 - 2 ObOWi 343/94
Vielmehr kann in "Ergänzung" des Bußgeldbescheides auf den gesamten Akteninhalt Bezug genommen werden, um zu klären, welcher Sachverhalt auch für den Betroffenen erkennbar und unverwechselbar gemeint ist (vgl. BayObLG JR 1970, 311; Beschluß vom 22.8.1985 - 1 ObOWi 278/85; OLG Hamm VRS 49, 130; NStZ 1987, 515 ; OLG Köln VRS 62, 57 ; OLG Stuttgart VRS 68, 128 ; OLG Düsseldorf VRS 80, 219;… Göhler § 66 Rn. 39 a m.w.Nachw.; ders. JR 1970, 312). - KG, 17.05.1993 - 12 U 2485/92
Haftungsverteilung bei ungeklärter Ampelschaltung
Auszug aus BayObLG, 01.08.1994 - 2 ObOWi 343/94
Da die Geschwindigkeitsmessung nachts durchgeführt wurde, die Einhaltung eines gleichbleibenden Abstandes somit besonders schwer zu überwachen war, hätte es überdies auch näherer Feststellungen zu den Beleuchtungs- und Sichtverhältnissen bedurft, um die Zuverlässigkeit der Messung überprüfen zu können (vgl. BayObLG Beschluß vom 12.4.1994 - 2 ObOWi 102/94; OLG Köln NZV 1994, 77 ; OLG Hamm VerkMitt 1993, 67 ). - OLG Hamm, 09.06.1987 - 1 Ss OWi 467/87
Gerichtliche Ahndung einer Ordnungswidrigkeit; Bezugnahme auf Akten; Abgrenzung …
Auszug aus BayObLG, 01.08.1994 - 2 ObOWi 343/94
Vielmehr kann in "Ergänzung" des Bußgeldbescheides auf den gesamten Akteninhalt Bezug genommen werden, um zu klären, welcher Sachverhalt auch für den Betroffenen erkennbar und unverwechselbar gemeint ist (vgl. BayObLG JR 1970, 311; Beschluß vom 22.8.1985 - 1 ObOWi 278/85; OLG Hamm VRS 49, 130; NStZ 1987, 515 ; OLG Köln VRS 62, 57 ; OLG Stuttgart VRS 68, 128 ; OLG Düsseldorf VRS 80, 219;… Göhler § 66 Rn. 39 a m.w.Nachw.; ders. JR 1970, 312). - OLG Düsseldorf, 08.07.1988 - 5 Ss OWi 237/88
Auszug aus BayObLG, 01.08.1994 - 2 ObOWi 343/94
Mehrere Verkehrsverstöße werden in diesem Sinne allerdings nicht schon dadurch zu einer prozessualen Tat zusammengefaßt, daß sie auf ein und derselben Fahrt begangen worden sind; mit dem Ende eines bestimmten Verkehrsvorgangs, der durch einen anderen abgelöst wird, ist in der Regel das die Tat bildende "geschichtliche Ereignis" abgeschlossen (OLG Düsseldorf VRS 75, 360; OLG Köln VerkMitt 1990, 5, jeweils m.w.Nachw.). - OLG Köln, 19.10.1993 - Ss 434/93
Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren und Tachometervergleich
Auszug aus BayObLG, 01.08.1994 - 2 ObOWi 343/94
Da die Geschwindigkeitsmessung nachts durchgeführt wurde, die Einhaltung eines gleichbleibenden Abstandes somit besonders schwer zu überwachen war, hätte es überdies auch näherer Feststellungen zu den Beleuchtungs- und Sichtverhältnissen bedurft, um die Zuverlässigkeit der Messung überprüfen zu können (vgl. BayObLG Beschluß vom 12.4.1994 - 2 ObOWi 102/94; OLG Köln NZV 1994, 77 ; OLG Hamm VerkMitt 1993, 67 ). - BGH, 08.10.1970 - 4 StR 190/70
Bußgeldbescheid
- KG, 12.03.1975 - 3 Ws B 202/74
Bußgeldbescheid; Ampel; Lichtzeichenanlage; Rot; Rotlicht; Bezeichnung
- BayObLG, 30.05.1974 - RReg. 6 St 557/74
- BayObLG, 26.02.1981 - 3 ObOWi 32/81
- OLG Bamberg, 12.08.2008 - 3 Ss OWi 896/08
Ordnungswidrigkeitenverfahren: Bestimmtheitsanforderungen an einen wegen …
Insoweit bedarf es zur Erzielung eines zureichenden Bestimmtheitsgrades auch keiner "Ergänzung" durch Heranziehung des Akteninhalts (BayObLGSt 1994, 135/138 = NZV 1994, 448).Auf Angaben, die lediglich die Verteidigung vorbereiten sollen, kann es mithin jedenfalls für die Frage der Eignung des Bußgeldbescheides als Prozessvoraussetzung und für seine Wirksamkeit nicht ankommen (…BGH a.a.O.; vgl. ferner BayObLG NZV 1995, 407 f.
; BayObLGSt 1995, 150 ff. = DAR 1996, 31 = NZV 1996, 160 f. = VerkMitt 1996, Nr. 69; BayObLGSt 1994, 135 (137) = NZV 1994, 448 sowie zuletzt OLG Hamm, Beschl. v. 15.01.2007 - 1 Ss OWi 877/06 = VRS 2008, 61 ff.;… aus der Lit. zusammenfassend u.a. Burhoff in Burhoff , Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren Rn. 411 ff., insbesondere Rn. 440 ff.;… KK/Kurz OWiG 3. Aufl. § 66 Rn. 51 ff.;… Göhler OWiG 14. Aufl. § 66 Rn. 42 f. sowie Puppe NStZ 1982, 230, 233 ff.). - BayObLG, 04.09.1995 - 2 ObOWi 536/95
Zu Tateinheit und Tatmehrheit mehrerer Geschwindigkeitsverstöße
Der Bußgeldbescheid erfüllt seine Umgrenzungs- und Informationsfunktion auch, wenn unter Auswertung des Schaublattes des Kontrollgerätes/Fahrtenschreibers kein Zweifel daran bestehen kann, welche Verkehrsverstöße dem Betroffenen zur Last gelegt werden sollen (Ergänzung zu BayObLGSt 1994, 135).Diese Eigenschaft verliert der Bescheid nicht schon, wenn er den Anforderungen des § 66 Abs. 1 Nr. 3 OWiG nicht voll entspricht, sondern lediglich dann, wenn er die dem Betroffenen zur Last gelegte Tat nicht in dem Maß erkennen läßt, daß die Tatidentität feststeht, wenn also die Gefahr der Verwechslung mit einem anderen Lebensvorgang besteht (BGHSt 23, 336/340 ff.; BayObLGSt 1994, 135, 137).
In der genannten Entscheidung hat das Fehlen entsprechender Angaben aber nur deshalb zur Unwirksamkeit des Bescheides und damit zur Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses geführt, weil sich auch unter Heranziehung des Akteninhalts (vgl. hierzu BayObLGSt 1994, 135, 139), insbesondere der Diagrammscheibe, kein zureichender Bestimmtheitsgrad erzielen ließ.
Aus dem Schaublatt ergeben sich nach den Feststellungen des Amtsgerichts für diesen Zeitpunkt drei Geschwindigkeitsspitzen von 100 km/h. Für den Betroffenen und für das Gericht bestanden daher keinerlei Zweifel, welcher Verkehrsverstoß dem Betroffenen zum Vorwurf gemacht werden sollte (BayObLGSt 1994, 135, 139).
Daß es sich bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen auch im Verlaufe einer Fahrt regelmäßig um mehrere Taten im materiellen und prozessualen Sinne handelt, ist - soweit ersichtlich - einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BayObLGSt 1994, 135, 137; OLG Köln NZV 1994, 292 ; OLG Düsseldorf NZV 1994, 118 f.;… Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 33. Aufl. Einl. 150 a mit zahlreichen Nachweisen).
- OLG Rostock, 01.04.2005 - 2 Ss OWi 389/04
Fahrlässige Mißachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage oder fahrlässige …
Ob der den Erfordernissen des § 66 Abs. 1 Nr. 3 OWiG genügende Bescheid als Grundlage für die Verurteilung des Betroffenen dienen kann, ist nicht eine Frage der Konkretisierung des tatsächlichen Vorwurfes, sondern eine solche der Tatidentität (vgl. auch BayObLG NZV 1997, 489, 490; BayObLGSt 1994, 135, 138, jeweils m. Nachw.).Zur Annahme eines derartigen einheitlichen Lebensvorgangs reicht es jedoch regelmäßig nicht aus, dass mehrere Verkehrsverstöße auf ein und derselben Fahrt begangen worden sind (vgl. nur BayObLGSt 1994, 135, 137; OLG Düsseldorf VRS 75, 360, 361; OLG Hamm DAR 1974, 22 f.).
Bei der gebotenen natürlichen Betrachtungsweise wird mit der im Bußgeldbescheid erwähnten Tat damit auch vollständig diejenige erfasst, wegen derer der Betroffene alternativ verurteilt worden ist (vgl. auch die Sachverhalte, die den Entscheidungen des BayObLG [BayObLGSt 1994, 135 ff.], des OLG Stuttgart [NZV 1997, 243 f.] und des OLG Zweibrücken [NJW 1966, 1828 f.] zugrunde lagen).
- KG, 01.07.2014 - 3 Ws (B) 340/14
Zur Bestimmtheit des Bußgeldbescheids bei ungenauer Angabe des Tatorts
In Ergänzung des Bußgeldbescheids kann auf den gesamten Akteninhalt Bezug genommen werden, um zu klären, welcher Sachverhalt auch für den Betroffenen erkennbar und unverwechselbar gemeint ist (vgl. BayObLG NZV 1994, 448;… Göhler, OWiG 16. Aufl., § 66 Rdn. 39 a m. w. N.). - OLG Köln, 30.07.1999 - Ss 343/99
Geschwindigkeitsmessung durch Police-Pilot-System)
Zur Unwirksamkeit führen demgemäß nur Unzulänglichkeiten, die sich darauf nachteilig auswirken (…BGH a.a.O.;… Rieß a.a.O. § 207 Rz. 56 m. w. Nachw.), wenn also die Aufgabe, den Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens in persönlicher, sachlicher und rechtlicher Hinsicht von anderen denkbaren Tatvorwürfen abzugrenzen und damit auch den Umfang der Rechtskraft zu bestimmen, nicht erfüllt wird (BGHSt 23, 336, 338 ff. = NJW 1970, 2222; BayObLG NZV 1998, 515 = VRS 96, 45; VRS 88, 58; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 372 = VRS 96, 43; VRS 92, 36).Dabei kann die erforderliche Konkretisierung auch mit Hilfe des Akteninhalts gewonnen werden (BayObLG NZV 1998, 515 = VRS 96, 45 m. w. Nachw.; VRS 88, 58, 60 m. w. Nachw.; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 372 = VRS 96, 43;… Göhler a.a.O. § 66 Rdnr. 39a).
- OLG Brandenburg, 06.05.2021 - 2 OLG 53 Ss OWi 141/21
Anforderungen an die Konkretisierung des Tatvorwurfs in einem Bußgeldbescheid …
Insoweit bedarf es zur Erzielung eines zureichenden Bestimmtheitsgrades auch keiner "Ergänzung" durch Heranziehung des Akteninhalts (vgl. BayObLG, Beschluss vom 01.08.1994 - 2 ObOWi 343/94 -, juris). - OLG Koblenz, 27.01.2016 - 1 OWi 4 SsBs 1/16
Anforderungen an eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren
Bei Geschwindigkeiten von über 90 km/h soll der Abstand zwischen den beiden Fahrzeugen einen Richtwert von 100 Metern nicht überschreiten (…OLG Rostock a.a.O.; BayObLG NZV 1994, 448). - KG, 14.06.2021 - 3 Ws (B) 109/21
Verfahrenshindernisse: Teilrücknahme eines Bußgeldbescheides, Eintritt der …
Der Umstand, dass mehrere Verstöße auf der gleichen Fahrt begangen wurden, ändert nichts daran, dass das Fahren als solches keine rechtliche Klammer im Sinne einer rechtlichen Tateinheit zu den einzelnen Fehlverhaltensweisen im Verkehr bildet (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. September 2011 - 3 RBs 248/11 -, BeckRS 2011, 24798; OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. Mai 2005 - 1 Ss (OWi) 87 B/05 -, juris; Thüringer Oberlandesgericht NZV 1999, 304; OLG Düsseldorf NZV 1998, 78; BayObLG, Beschluss vom 1. August 1994 - 2 ObOWi 343/94 -, juris;… Gieg/Krennberger in Burhoff Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren 6. Aufl., Rn. 3595).Bei fehlender Ortsbezeichnung darf nicht in Frage stehen, welcher Sachverhalt ihm zur Last gelegt werden soll (BayObLG, Beschluss vom 1. August 1994 - 2 ObOWi 343/94 -, juris).
- BayObLG, 14.10.1999 - 3 ObOWi 96/99
Verstoß gegen Schulpflicht
Der Umstand, daß die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften (§ 66 Abs. 1 Nr. 3 OWiG) hinsichtlich der Ordnungswidrigkeit der Nichterfüllung der Pflicht, für den Schulbesuch zu sorgen, im Bußgeldbescheid nicht angeführt sind, beeinträchtigt jedoch dessen Wirksamkeit als Verfahrensvoraussetzung nicht, da für den Betroffenen trotz dieser Fehlbezeichnung nicht in Frage stehen konnte, welcher Sachverhalt ihm zur Last gelegt werden soll und gegen welchen Vorwurf er daher seine (mögliche) Verteidigung zu richten habe (BayObLGSt 1994, 135/137; OLG Düsseldorf VRS 90, 200/211 je m. w. N.;… Göhler OWiG 12. Aufl. § 66 Rn. 12 und 16). - OLG Rostock, 28.03.2007 - 2 Ss OWi 311/06
Bußgeldurteil: Anzusetzende Messtoleranz bei Geschwindigkeitsmessung durch …
Er soll möglichst dem "halben Tacho-Abstand" (= die Hälfte der gemessenen Stundenkilometer in Meter) entsprechen und ca. 100 Meter bei Geschwindigkeiten von über 90 km/h nicht überschreiten (vgl. BayObLG NZV 1994, 448), die Messstrecke soll im vorbezeichneten Geschwindigkeitsbereich nicht kürzer als 500 Meter sein (vgl. BayObLG NZV 1997, 323). - OLG Stuttgart, 15.01.2024 - 2 ORbs 23 Ss 769/23
Verfahrenshindernis, Geschwindigkeitsüberschreitungen, zeitliche Nähe
- KG, 15.10.2018 - 3 Ws (B) 238/18
Bußgeldbescheid als wirksame Verfahrensgrundlage
- OLG Jena, 10.04.2006 - 1 Ss 77/06
Geschwindigkeitsüberschreitung - Messung durch Nachfahren zur Nachtzeit
- BayObLG, 29.05.1995 - 2 ObOWi 231/95
- BayObLG, 26.10.2001 - 2 ObOWi 407/01
Verfahrensrechtlicher Tatbegriff bei mehrfachen Verkehrsverstößen während …
- OLG Jena, 26.05.2009 - 1 Ss 124/09
Feststellungen zum Sicherheits- oder Toleranzabzug bei der Ermittlung der …
- LG Augsburg, 20.07.1998 - 6 Qs 295/98
- BayObLG, 16.01.1997 - 1 ObOWi 801/96
Verfahrensrechtlicher Tatbegriff bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen - …
- OLG Hamm, 04.08.2008 - 2 Ss OWi 409/08
Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen; Anforderungen; Urteilsgründe; …
- OLG Jena, 12.07.1999 - 1 Ss 71/99
Kontinuierliches Zuschnellfahren als eine Tat im materiell-rechtlichen Sinne ; …
- BayObLG, 25.02.1997 - 2 ObOWi 65/97
Prozessualer Tatbegriff bei Geschwindigkeitsüberschreitungen - Zeitraum zwischen …
- OLG Hamm, 04.11.2003 - 1 Ss OWi 729/03
Geschwindigkeitsüberschreitung; tatsächliche Feststellungen, Anforderungen; …
- BayObLG, 29.06.1998 - 2 ObOWi 266/98
Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren unter Verwendung eines Proof Speed …
- OLG Düsseldorf, 27.12.2018 - 2 RBs 257/18
Entstehung Verfahrenshindernis vor einer Urteilsverkündung
- BayObLG, 14.05.2004 - 1 ObOWi 185/04
Mehrere Kontrollen eines überladenen Fahrzeugs in engem zeitlichen Zusammenhang
- OLG Oldenburg, 02.05.1996 - Ss 56/96
Geschwindigkeitsmessung; Polizeifahrzeug; Nachfahren
- BayObLG, 10.03.1997 - 3 ObOWi 8/97
Tatidentität bei Verstößen gegen das Nachtarbeitsverbot
- OLG Hamm, 16.05.2000 - 5 Ss OWi 19/00
Geschwindigkeitsüberschreitung, Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur …
- BayObLG, 20.08.1996 - 2 ObOWi 409/96
- OLG Köln, 22.09.2006 - 82 Ss OWi 65/06
- OLG Bamberg, 26.07.2005 - 2 5s OWi 109/05
- AG Büdingen, 09.02.2022 - 60 OWi 903 JsOWi 33592/21