Rechtsprechung
BayObLG, 25.04.1994 - 4St RR 48/94 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,7265) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1994, 2164
- BayObLGSt 1994, 82
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Stuttgart, 08.10.2019 - 2 RVs 36 Ss 469/19
Erwerb von Betäubungsmitteln, Darknet, Urteilsfeststellungen
Der Einwurf beim "Besteller" in dessen "Briefkasten" stellt keinen wesentlichen Zwischenschritt mehr dar, da bei ungestörtem Fortgang der Eingang der Sendung beim "Besteller" regelmäßige Folge der Aufgabe bei der Post ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 25. April 1994 - 4 StR RR 48/94, BayObLGSt 1994, 82;… Weber, BtMG, 5. Auflage 2017, § 29 Rn. 983, 1217). - BayObLG, 05.12.2022 - 207 StRR 335/22
Revision, Berufung, Rechtsmittel, Angeklagte, Sprungrevision, Straftat, …
Schließlich wäre mit einer natürlichen Betrachtungsweise des Posttransportvorgangs nicht vereinbar, die zahlreichen verschiedenen Stufen der Behandlung einer Sendung aufzugliedern und als selbständige Zwischenschritte anzusehen (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 25. April 1994, 4 StRR 48/94 - juris; so auch BGH, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 3 StR 416/21 -, juris). - BGH, 11.01.2022 - 3 StR 416/21
Erwerb von Betäubungsmitteln bei Postversand (Verfügungsgewalt; Versuch; …
Eine Strafbarkeit wegen versuchten Erwerbs von Betäubungsmitteln (zum Versuchsbeginn beim Postversand vgl. BayObLG, Beschluss vom 25. April 1994 - 4 St RR 48/94, NJW 1994, 2164;… MüKoStGB/O?lakc?o?lu, 4. Aufl., BtMG § 29 Rn. 968) scheidet ebenfalls aus, weil der Angeklagte mit dem Versuch, die Bestellung zu stornieren, sich freiwillig und ernsthaft bemühte, die Vollendung zu verhindern, und die Tat ohne sein Zutun nicht vollendet wurde (§ 24 Abs. 1 Satz 2 StGB). - OLG Stuttgart, 08.10.2019 - 2 Rv 36 Ss 469/19
Erwerb von Betäubungsmitteln bei Versand an eine Postfachadresse
Der Einwurf beim "Besteller" in dessen "Briefkasten" stellt keinen wesentlichen Zwischenschritt mehr dar, da bei ungestörtem Fortgang der Eingang der Sendung beim "Besteller" regelmäßige Folge der Aufgabe bei der Post ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 25. April 1994 - 4 StR RR 48/94, BayObLGSt 1994, 82;… Weber, BtMG, 5. Auflage 2017, § 29 Rn. 983, 1217).