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   BayObLG, 30.04.1996 - 2 ObOWi 308/96   

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https://dejure.org/1996,4351
BayObLG, 30.04.1996 - 2 ObOWi 308/96 (https://dejure.org/1996,4351)
BayObLG, Entscheidung vom 30.04.1996 - 2 ObOWi 308/96 (https://dejure.org/1996,4351)
BayObLG, Entscheidung vom 30. April 1996 - 2 ObOWi 308/96 (https://dejure.org/1996,4351)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKatV § 2 Abs. 2 S. 2; StVG § 25 Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Kurzinformation)

    Einsicht und Reue schützen nicht (immer) vor Strafe

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Führerscheinentzug

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 282
  • NZV 1996, 374
  • BayObLGSt 1996, 55
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 18.07.1994 - 1 ObOWi 206/94

    Fahrverbot; Wirtschaftliche Nachteile; Berufliche Nachteile; Regelfahrverbot;

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1996 - 2 ObOWi 308/96
    In diesem Bereich ist ein Einschnitt in die persönliche Handlungsfreiheit bezweckt (vgl. BayObLGSt 1994, 118).

    Daß der Betroffene ein sogenannter Vielfahrer ist, rechtfertigt das Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots ebensowenig (BayObLGSt 1994, 56, 57; OLG Düsseldorf VRS 1989, 466, 467; OLG Köln VRS 1987, 40, 42; OLG Naumburg NZV 1995, 161 ) wie der Umstand, daß er zur Ausübung seines Berufes auf ein Kraftfahrzeug angewiesen ist (BayObLGSt 1994, 118; OLG Düsseldorf aaO.).

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1996 - 2 ObOWi 308/96
    Von der Verhängung eines Fahrverbots kann in einem solchen Fall nur abgesehen werden, wenn erhebliche Härten vorliegen oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände gegeben ist, die das Tatgeschehen aus dem Rahmen der typischen Begehungsweise einer solchen Ordnungswidrigkeit im Sinne einer Ausnahme herausheben, oder das Fahrverbot im Einzelfall mit dem verfassungsrechtlichen Übermaßverbot nicht zu vereinbaren ist (BGHSt 38, 125, 134).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1996 - 2 ObOWi 308/96
    Die in § 2 Abs. 2 S. 2 BKatV vom Verordnungsgeber getroffene Vorbewertung bindet auch die Gerichte (BGHSt 38, 231/235).
  • OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95

    Bei Taxifahrer kann auch bei einem Regelverstoß von einem Fahrverbot abgesehen

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1996 - 2 ObOWi 308/96
    die Inanspruchnahme von Urlaub zu mildern (OLG Düsseldorf aaO.; OLG Köln VRS 1988, 392, 394; OLG Hamm NZV 1995, 366 , ständige Rechtsprechung des Senats).
  • OLG Naumburg, 07.12.1994 - 1 Ss (B) 131/94

    Keine Verhängung eines Fahrverbots, wenn nach der Persönlichkeit des Täters

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1996 - 2 ObOWi 308/96
    Daß der Betroffene ein sogenannter Vielfahrer ist, rechtfertigt das Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots ebensowenig (BayObLGSt 1994, 56, 57; OLG Düsseldorf VRS 1989, 466, 467; OLG Köln VRS 1987, 40, 42; OLG Naumburg NZV 1995, 161 ) wie der Umstand, daß er zur Ausübung seines Berufes auf ein Kraftfahrzeug angewiesen ist (BayObLGSt 1994, 118; OLG Düsseldorf aaO.).
  • OLG Frankfurt, 04.06.1985 - 8 U 182/84

    Beschleunigungsstreifen; Autobahneinfahrten; Einfädeln in durchgehenden Verkehr;

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1996 - 2 ObOWi 308/96
    Daß der Betroffene ein sogenannter Vielfahrer ist, rechtfertigt das Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots ebensowenig (BayObLGSt 1994, 56, 57; OLG Düsseldorf VRS 1989, 466, 467; OLG Köln VRS 1987, 40, 42; OLG Naumburg NZV 1995, 161 ) wie der Umstand, daß er zur Ausübung seines Berufes auf ein Kraftfahrzeug angewiesen ist (BayObLGSt 1994, 118; OLG Düsseldorf aaO.).
  • OLG Hamm, 09.06.1995 - 2 Ss OWi 623/95

    Absehen vom Regelfahrverbot, berufliche Gründe, persönliche Gründe, persönlicher

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1996 - 2 ObOWi 308/96
    Dem Betroffenen ist es zuzumuten, nach Möglichkeit auf öffentliche Verkehrsmittel bzw. ein Taxi auszuweichen (OLG Düsseldorf aaO.; OLG Hamm DAR 1995, 374, 375), vorübergehend einen Fahrer einzustellen (OLG Düsseldorf und OLG Hamm je aaO.) oder die Auswirkungen des Fahrverbots durch.
  • BayObLG, 05.07.1995 - 1 ObOWi 189/95
    Auszug aus BayObLG, 30.04.1996 - 2 ObOWi 308/96
    Zwar kann die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Kraftfahrer das Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots dann rechtfertigen, wenn zusätzlich eine Vielzahl anderer Gesichtspunkte zugunsten des Täters spricht (vgl. BayObLG DAR 1996, 30 ); ein solcher Fall liegt hier jedoch nicht vor.
  • BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
    Auszug aus BayObLG, 30.04.1996 - 2 ObOWi 308/96
    Daß der Betroffene ein sogenannter Vielfahrer ist, rechtfertigt das Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots ebensowenig (BayObLGSt 1994, 56, 57; OLG Düsseldorf VRS 1989, 466, 467; OLG Köln VRS 1987, 40, 42; OLG Naumburg NZV 1995, 161 ) wie der Umstand, daß er zur Ausübung seines Berufes auf ein Kraftfahrzeug angewiesen ist (BayObLGSt 1994, 118; OLG Düsseldorf aaO.).
  • BayObLG, 23.08.1994 - 2 ObOWi 376/94
    Auszug aus BayObLG, 30.04.1996 - 2 ObOWi 308/96
    Ein Abweichen von der Regelahndung bedarf in jedem Fall einer eingehenden, auf Tatsachen gestützten Begründung (BayObLGSt 1994, 156 f.; OLG Karlsruhe VRS 1988, 476, 478).
  • OLG Bamberg, 17.03.2008 - 2 Ss OWi 265/08

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Absehen vom Regelfahrverbot wegen freiwilliger

    Ein derartiges Seminar beschränkt somit die persönliche Freiheit des Betroffenen offensichtlich in ungleich geringerem Ausmaß als ein zu verhängendes Fahrverbot (BayObLG NZV 1996, 374; DAR 1999, 221/222).

    Diese Gesichtspunkte sind daher für sich betrachtet grundsätzlich nicht geeignet, einen Ausnahmefall zu begründen (BayObLG NZV 1996, 374; DAR 1999, 221/222; OLG Düsseldorf, VRS 93, 226; AG Celle ZfS 2001, 520/521; Hentschel Straßenverkehrsrecht 39. Aufl. § 25 StVG Rn. 25).

    Dieses kann jedoch die Annahme eines Ausnahmefalls ebenfalls nicht stützen (BayObLG NZV 1996, 374; DAR 1999, 221/222; OLG Düsseldorf, VRS 93, 226), weil andererseits gravierende Umstände gegen den Betroffenen sprechen.

  • OLG Bamberg, 02.01.2018 - 3 Ss OWi 1704/17

    Absehen vom Fahrverbot wegen verkehrspsychologischer Schulung

    Mit der Erziehungs- und Denkzettelfunktion des Regelfahrverbots ist folglich ein fühlbarer und abschreckender Einschnitt gerade in die persönliche Handlungsfreiheit des Betroffenen in diesem Bereich intendiert (OLG Bamberg a.a.O.; vgl. auch schon BayObLGSt 1994, 118; NZV 1996, 374 und DAR 1999, 221; OLG Düsseldorf VRS 93, 226).
  • OLG Saarbrücken, 12.02.2013 - Ss (B) 14/13

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Absehen vom Regelfahrverbot wegen

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung, die der Senat teilt, ist anerkannt, dass allein aufgrund der Teilnahme an einem Aufbauseminar von der Verhängung eines Regelfahrverbots nicht abgesehen werden kann (vgl. OLG Bamberg, VRS 114, 379 ff; BayObLG, NZV 1996, 374; Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 25 StVG Rn. 25 m.w.N.), sondern dies nur dann gerechtfertigt erscheint, wenn neben dem Seminarbesuch zusätzlich eine Vielzahl anderer, vom Tatgericht festzustellender Gesichtspunkte zugunsten des Täters spricht (vgl. OLG Bamberg, a.a.O.; BayObLG, NZV 1995, 79).

    Ein derartiges Seminar beschränke - wie sich bereits aus der nach § 42 i.V.m. § 35 Abs. 1 FeV vorgesehenen Dauer von vier Sitzungen zu jeweils 135 Minuten sowie einer Fahrprobe von mindestens 30 Minuten in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen ergibt - die persönliche Freiheit des Betroffenen offensichtlich in ungleich geringerem Ausmaß als ein zu verhängendes Fahrverbot (vgl. OLG Bamberg, a.a.O.; BayObLG, NZV 1996, 374).

    Dieses kann jedoch die Annahme eines Ausnahmefalls ebenfalls nicht stützen (OLG Bamberg, a.a.O; BayObLG, NZV 1996, 374; OLG Düsseldorf, VRS 93, 226), weil andererseits gravierende Umstände gegen den Betroffenen sprechen.

  • OLG Hamm, 12.06.2009 - 3 Ss OWi 68/09

    Voraussetzungen für das Absehen vom Regelfahrverbot bei Erhöhung der Geldbuße

    Von der Anordnung eines nach § 4 BKatV indizierten Fahrverbotes kann im Einzelfall nur dann abgesehen werden, wenn erhebliche Härten oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände vorliegen, die einen Ausnahmefall begründen (vgl. BGH NZV 1992, 117, 119; OLG Hamm DAR 2003, 398; NZV 1997, 281; BayObLG NZV 1996, 374; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 24), wobei das Abweichen von der Regelahndung in jedem Fall einer eingehenden, auf Tatsachen gestützten Begründung bedarf (vgl. BGH a.a.O.; OLG Hamm NZV 2003, 103; VRS 91, 67; BayObLG VRS 88, 303).
  • OLG Hamm, 30.06.2008 - 5 Ss OWi 387/08

    Fahrverbot; Absehen; Gründe; fehlende Voreintragung; geringfügige Überschreitung

    Von der Anordnung eines nach § 4 BKatV indizierten Fahrverbotes kann im Einzelfall nur dann abgesehen werden, wenn erhebliche Härten oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände vorliegen, die einen Ausnahmefall begründen (vgl. BGH NZV 1992, 117, 119; OLG Hamm DAR 2003, 398; NZV 1997, 281; BayObLG NZV 1996, 374; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 24), wobei das Abweichen von der Regelahndung in jedem Fall einer eingehenden, auf Tatsachen gestützten Begründung bedarf (vgl. BGH a.a.O.; OLG Hamm NZV 2003, 103; VRS 91, 67; BayObLG VRS 88, 303).
  • OLG Bamberg, 28.12.2011 - 3 Ss 1616/11

    Knappes Unterschreiten der Fahrverbotsschwelle als Begründung für ein Absehen vom

    berufsbedingt auf die Ausübung der Fahrerlaubnis angewiesen und aus gleichem Grunde regelmäßig erhebliche Fahrleistungen zu erbringen hat (BayObLGSt 1994, 56/57; 1996, 55/57; OLG Hamm NZV 2003, 103 ), lässt ein Fahrverbot keinesfalls als entbehrlich erscheinen (zu allen genannten und vergleichbaren Fallgruppen eingehend Burhoff/Deutscher, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Aufl. [2011], Rn. 849 ff., insbes. Rn. 853 ff. m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 29.07.2015 - 2 Ss OWi 727/15

    Absehen vom Fahrverbot wegen Erreichens der "Punktegrenze"?

    Der Besuch eines solchen Seminars wird zwar als Zeichen von Einsicht und Reue gewertet werden können; er kann das Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots jedoch allenfalls dann rechtfertigen, wenn zusätzlich eine Vielzahl anderer Gesichtspunkte zugunsten des Täters spricht (vgl. BayObLGSt 1996, 55; DAR 1999, 221).
  • OLG Bamberg, 28.12.2011 - 3 Ss OWi 1616/11

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot wegen Unterschreitung des Mindestabstands;

    Auch dass der Betroffene berufsbedingt auf die Ausübung der Fahrerlaubnis angewiesen und aus gleichem Grunde regelmäßig erhebliche Fahrleistungen zu erbringen hat (BayObLGSt 1994, 56/57; 1996, 55/57; OLG Hamm NZV 2003, 103), lässt ein Fahrverbot keinesfalls als entbehrlich erscheinen (zu allen genannten und vergleichbaren Fallgruppen eingehend Burhoff/ Deutscher, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Aufl. [2011], Rn. 849 ff., insbes. Rn. 853 ff. m.w.N.).
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