Rechtsprechung
   BayObLG, 27.01.1999 - 3 ObOWi 5/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12074
BayObLG, 27.01.1999 - 3 ObOWi 5/99 (https://dejure.org/1999,12074)
BayObLG, Entscheidung vom 27.01.1999 - 3 ObOWi 5/99 (https://dejure.org/1999,12074)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Januar 1999 - 3 ObOWi 5/99 (https://dejure.org/1999,12074)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,12074) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 80a Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 1
    Besetzung des Rechtsbeschwerdegerichts bei Verhängung mehrerer Geldbußen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 427
  • BayObLGSt 1999, 25
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 17.08.1998 - 3 ObOWi 83/98

    Besetzung des Bußgeldsenats; Begriff der Verletzung der Aufsichtspflicht;

    Auszug aus BayObLG, 27.01.1999 - 3 ObOWi 5/99
    Wegen der sich aus § 30 Abs. 4 Satz 1 OWiG ergebenden Klammerwirkung ist der Senat in der Besetzung mit drei Richtern auch für die Entscheidung über die Rechtsbeschwerde der Nebenbeteiligten zuständig, auch wenn gegen diese nur eine Geldbuße von 5.000 DM verhängt worden ist (vgl. den zur Veröffentlichung vorgesehenen Senatsbeschluss vom 17.8.1998 - 3 ObOWi 83/98).
  • BayObLG, 13.05.1993 - 3 ObOWi 32/93

    Ausbau ist die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines

    Auszug aus BayObLG, 27.01.1999 - 3 ObOWi 5/99
    Das Amtsgericht wird bei der neuen Entscheidung auch das Merkmal "Ausbau" näher mit Tatsachen zu belegen haben; den bisherigen Feststellungen ist nämlich nicht zu entnehmen, dass es sich um die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer handelt, m. a. W., ob der Kiesabbau zum Entstehen eines Gewässers geführt hat oder führt (vgl. Senatsbeschluss vom 13.5.1993 - 3 ObOWi 32/93).
  • BayObLG, 19.07.1993 - 3 ObOWi 60/93
    Auszug aus BayObLG, 27.01.1999 - 3 ObOWi 5/99
    Weiterhin ist nämlich die im früheren Absatz 1 aufgeführte Legaldefinition des Ausbaus und die normierte Erforderlichkeit eines Planfeststellungsverfahrens infolge der automatischen Verschiebung in Absatz 2 der neugefassten Vorschrift enthalten und verbleibt damit in einem derart nahen Textzusammenhang, dass kein am Ausbau eines Gewässers Interessierter davon ausgehen konnte, der Gesetzgeber habe durch die Änderung der Absatzreihenfolge die Bußgelddrohung des § 41 Abs. 1 Nr. 11 WHG mit ihrem früheren Inhalt aufheben und an deren Stelle eine Bußgelddrohung setzen wollen, die in Verbindung mit dem nunmehrigen § 31 Abs. 1 WHG keinerlei Sinn ergeben würde, zumal in § 41 Abs. 1 Nr. 11 WHG weiterhin von Ausbau und festgestelltem oder genehmigtem Plan die Rede ist (vgl. auch Senatsbeschluss vom 19.7.1993 - 3 ObOWi 60/93 zu § 229 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 19 Abs. 1 Sätze 5 und 6 AFG ).
  • BGH, 28.01.1976 - StB 1/76

    Anfechtung von dem Untersuchungsgefangenen auferlegten Beschränkungen durch das

    Auszug aus BayObLG, 27.01.1999 - 3 ObOWi 5/99
    Einer analogen Anwendung dieser Verfahrensvorschrift steht allerdings der Umstand entgegen, dass § 80 a OWiG als Ausnahmevorschrift konzipiert ist, die als solche eng auszulegen ist (vgl. BGHSt 26, 270/271).
  • OLG Bamberg, 28.01.2014 - 3 Ss OWi 1488/13

    Bußgeldverfahren wegen unerlaubter Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer:

    Bei einer solchen sind die verhängten Geldbußen zusammenzurechnen (BayObLGSt 1999, 25 ff. = OLGSt OWiG § 80 a Nr. 6 = NStZ 1999, 427 f.; Göhler/Seitz OWiG 16. Aufl. § 80 a Rn. 3 m.w.N.) und überschreiten im konkreten Fall die gesetzliche Wertgrenze.
  • BayObLG, 22.01.2020 - 201 ObOWi 2474/19

    Unerlaubte Weiterbeschäftigung eines Leiharbeitnehmers

    Im Hinblick auf Art. 103 Abs. 3 GG ist für die Beurteilung der Zuständigkeit nur die prozessuale Tat maßgebend, was sich auch aus § 79 Abs. 2 OWiG ergibt (BayObLG, Beschluss vom 27.01.1999 - 3 ObOWi 5/99 bei juris = BayObLGSt 1999, 25, 27).
  • OLG Hamburg, 02.01.2014 - 2-43/13

    Verfallsanordnung im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Bestimmung des

    Die Dreierbesetzung gilt nämlich einheitlich auch dann, wenn wegen unzulänglicher Feststellungen - wie hier; siehe dazu nachstehend III. 1., 2.a) - unklar ist, ob mehrere in der Summe 5.000,-- EUR übersteigende Geldbußen wegen einer oder mehrerer Taten im prozessualen Sinn verhängt worden sind (vgl. Senat, NStZ-RR 1999, 57; BayObLGSt 1999, 25; Seitz in Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 80 a Rdn. 3); Entsprechendes gilt mit Rücksicht auf Nebenfolgen vermögensrechtlicher Art (vgl. Seitz, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 17.02.2000 - 4 Ss OWi 1170/99

    Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer, Arbeitsgenehmigung, Ausländer, eine

    Die vom Amtsgericht verhängten einzelnen Geldbußen sind deshalb für die Frage der Zuständigkeit zusammenzurechnen mit der Folge, dass die Summe die Grenze von 10.000,- DM übersteigt, § 80 a Abs. 2 Nr. 1 OWiG (vgl. BayObLG, NStZ 1999, 427).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht