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   BayObLG, 12.01.1999 - 2 ObOWi 715/98   

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https://dejure.org/1999,7518
BayObLG, 12.01.1999 - 2 ObOWi 715/98 (https://dejure.org/1999,7518)
BayObLG, Entscheidung vom 12.01.1999 - 2 ObOWi 715/98 (https://dejure.org/1999,7518)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Januar 1999 - 2 ObOWi 715/98 (https://dejure.org/1999,7518)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Glaubhaftmachung der Einlassung des Betroffenen zu seiner Fahrlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 342
  • VersR 2000, 110
  • BayObLGSt 1999, 4
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus BayObLG, 12.01.1999 - 2 ObOWi 715/98
    aa) Das Amtsgericht scheint sich - ohne daß dies allerdings zum Ausdruck kommt - mit der Annahme eines bloßen "Augenblicksversagens" im Sinne nur einfacher Fahrlässigkeit auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 11.9.1997 (BGHSt 43, 241 = DAR 1997, 450 = VRS 94, 221 ) stützen zu wollen.

    Der Bundesgerichtshof hat mit dieser Entscheidung seinen schon früher (BGHSt 38, 125/134) aufgestellten Grundsatz, daß die Erfüllung eines der Tatbestände des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 BKatV das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG indiziere, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbare, daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedürfe, nicht aufgegeben; er hat ihn vielmehr im Beschluß vom 11.9.1997 nochmals bekräftigt (vgl. BGHSt 43, 241/248 f. = DAR 1997,~450/451 = VRS 94, 221/225).

    In diesem Zusammenhang hat er auch hervorgehoben, daß die Wahrnehmung ordnungsgemäß aufgestellter Verkehrszeichen die Regel und das Übersehen die Ausnahme ist (BGHSt 43, 241/250 DAR 1997, 450/452 = VRS 94, 221/226).

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BayObLG, 12.01.1999 - 2 ObOWi 715/98
    Der Bundesgerichtshof hat mit dieser Entscheidung seinen schon früher (BGHSt 38, 125/134) aufgestellten Grundsatz, daß die Erfüllung eines der Tatbestände des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 BKatV das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG indiziere, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbare, daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedürfe, nicht aufgegeben; er hat ihn vielmehr im Beschluß vom 11.9.1997 nochmals bekräftigt (vgl. BGHSt 43, 241/248 f. = DAR 1997,~450/451 = VRS 94, 221/225).
  • OLG Stuttgart, 18.05.1994 - 4 Ss 194/94

    Richter; Behauptungen; Entlastung; Entlastende Angaben ; Ausnahmesituation;

    Auszug aus BayObLG, 12.01.1999 - 2 ObOWi 715/98
    Es gilt hier nichts anderes als für entlastende Behauptungen eines Betroffenen, der sich gegenüber der drohenden Verhängung eines Fahrverbots auf das Vorliegen einer ihn besonders treffenden persönlichen Härte beruft; hier sind die Obergerichte der häufig zu beobachtenden Neigung der Tatrichter, ein solches entlastendes Vorbringen ungeprüft hinzunehmen, entschieden und mit Erfolg entgegengetreten (vgl. nur OLG Stuttgart NZV 1994, 371 ; OLG Düsseldorf VRS 89, 466/467; Beschluß des Senats vom 7.8.1996 - 2 0bOWi 580/96).
  • OLG Bamberg, 17.07.2012 - 3 Ss OWi 944/12

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Erforderliche Feststellungen

    10 5. Ein im Einzelfall eine Ausnahme von dem an sich verwirkten Regelfahrverbot rechtfertigender besonderer Tatumstand oder gar ein privilegierendes sog. Augenblicksversagen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 43, 241/250 ff.; zu den insoweit gesteigerten Darlegungsanforderungen vgl. BayObLGSt 1999, 4/5 ff.; 2000, 106/107 f. und BayObLG DAR 2000, 577; ferner u.a. auch OLG Bamberg VerkMitt. 2007 Nr. 57 = DAR 2007, 94 [Ls] = NStZ-RR 2007, 123 [Ls] sowie bereits OLG Bamberg, Beschluss vom 08.05.2005 - 2 Ss OWi 192/05) folgt schließlich auch nicht daraus, dass sich die erhebliche innerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitung während einer Probefahrt des kaufinteressierten Betroffenen, also mit einem für ihn unbekannten und ungewohnten Fahrzeug ereignete.
  • OLG Karlsruhe, 27.02.2001 - 2 Ss 87/00

    Wirksamkeit von Verkehrszeichen (hier: Geschwindigkeitsbeschränkung); Verhängung

    Mangels ausdrücklichen Einwands brauchte der Tatrichter deshalb der Frage, ob der Betroffene die Geschwindigkeitsbegrenzung möglicherweise nur infolge einfacher Fahrlässigkeit nicht beachtet hat, nicht nachgehen (BGHSt §§ 43, 241 ff = NJW 1997, 3252; BayObLGSt 1999, 4-7).
  • OLG Bamberg, 21.11.2006 - 3 Ss OWi 1516/06

    Verhängung des Regelfahrverbots bei Überschreitung einer aus Gründen des

    aa) Wie der Senat bereits wiederholt für vergleichbare Sachverhaltskonstellationen entschieden hat (Beschlüsse des 3. Senats für Bußgeldsachen vom 21.04.2006 - 3 Ss OWi 456/06 und vom 02.06.2006 - 3 Ss OWi 438/06; vgl. zuletzt auch Beschluss des 2. Senats für Bußgeldsachen vom 27.09.2006 - 2 Ss OWi 1151/06, rechtfertigen die getroffenen Feststellungen zugunsten des Betroffenen selbst dann nicht die Annahme eines so genannten Augenblicksversagens im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 43, 241/250 ff.; zu den insoweit gesteigerten Darlegungsanforderungen vgl. BayObLGSt 1999, 4/5 ff.; 2000, 106/107 f. und BayObLG DAR 2000, 577; zusammenfassend Deutscher in Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren [2005] Rn. 809 ff., insbesondere Rn. 812 bis 836 mit zahlr.
  • OLG Bamberg, 01.06.2010 - 3 Ss OWi 814/10

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Urteilsfeststellungen bei Absehen vom

    Insbesondere kann ein den Betroffenen im Einzelfall privilegierendes sog. Augenblicksversagen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 43, 241/250 ff.; zu den gesteigerten Darlegungsanforderungen vgl. BayObLGSt 1999, 4/5 ff.; 2000, 106/107 f. und DAR 2000, 577; vgl. auch OLG Bamberg VRR 2007, 113 ff. = VerkMitt. 2007 Nr. 57) nicht anerkannt werden.
  • OLG Bamberg, 09.01.2007 - 3 Ss OWi 1708/06

    Keine Ausnahme von Fahrverbot

    Zwar kann dem Kraftfahrzeugführer das für die Verhängung eines Fahrverbotes erforderliche grob pflichtwidrige Verhalten nicht vorgeworfen werden, wenn der Grund für den von ihm begangenen Verkehrsverstoß darin liegt, dass er ein entsprechendes Verkehrszeichen nicht wahrgenommen hat; dies gilt nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung jedoch dann nicht, wenn ? wie häufig - gerade diese Fehlleistung ihrerseits auf grober Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit beruht (BGHSt 43, 241/250 ff.; zu den insoweit gesteigerten Darlegungsanforderungen vgl. BayObLGSt 1999, 4/5 ff.; 2000, 106/107 f. und BayObLG DAR 2000, 577; zusammenfassend Deutscher in Burhoff (Hrsg.), Rn. 809 ff., insbesondere Rn. 812 bis 836 mit zahlr.
  • OLG Köln, 03.12.1999 - Ss 547/99

    Anfechtung der Verhängung eines Fahrverbots wegen einer

    Der Tatrichter darf allerdings die Einlassung eines Betroffenen, er habe das die Geschwindigkeit beschränkende Verkehrszeichen 274 aufgrund nur leichter Fahrlässigkeit übersehen, grundsätzlich nicht ohne weiteres hinnehmen; er muß vielmehr in einer durch das Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbaren Weise darlegen, aufgrund welcher konkreten Tatsachen er diese Einlassung für glaubhaft oder für nicht widerlegbar hält (BayObLG VRS 96, 456 = NZV 1999, 342).
  • OLG Köln, 09.10.2018 - 1 RBs 267/18

    Beweiswürdigung

    Der Tatrichter darf aber Angaben eines Betroffenen, deren Wahrheitsgehalt fraglich ist, nicht ohne weiteres als unwiderlegt hinnehmen und seiner Entscheidung zugrunde legen, wenn für deren Richtigkeit keine zureichenden Anhaltspunkte bestehen (BGH NStZ 2002, 48 m. w. Nachw.; BGH NJW 2003, 2179; BGH NJW 2007, 2274; BGH NStZ-RR 2007, 279 = NJW 2007, 3013; BGH NStZ 2009, 285; BayObLG VRS 96, 456 = NZV 1999, 342).
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