Rechtsprechung
   BayObLG, 18.05.1999 - 4St RR 104/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5296
BayObLG, 18.05.1999 - 4St RR 104/99 (https://dejure.org/1999,5296)
BayObLG, Entscheidung vom 18.05.1999 - 4St RR 104/99 (https://dejure.org/1999,5296)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Mai 1999 - 4St RR 104/99 (https://dejure.org/1999,5296)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,5296) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen das BtMG; Revision; Allgemeine Sachrüge; Berufungsbeschränkung; Feststellungspflicht

  • Judicialis

    StPO § 333; ; StPO § 341 Abs. 1; ; StPO § 344; ; StPO § 345; ; StPO § 318; ; StPO § 353; ; StPO § 354 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 29 Abs. 5; ; GVG § 121 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 5
    "Geringe Menge" Heroin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 83
  • BayObLGSt 1999, 99
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 30.06.1998 - 4St RR 91/98

    Zur Verurteilung wegen des unerlaubten Umgangs mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BayObLG, 18.05.1999 - 4St RR 104/99
    Soweit der Senat bisher in ständiger Rechtsprechung (beginnend BayObLG v. 25.11.1991 RReg. 4 St 191/91, zuletzt insbesondere StV 1998, 590/591; NStZ-RR 1999, 59 [LS]) bei Heroin die geringe Menge auf 0, 15 g HHC begrenzt hat, wird an dieser Rechtsprechung nicht festgehalten.

    Wenn nämlich das Landgericht der Einlassung des Angeklagten insoweit glaubte oder sie zumindest für nicht widerlegbar hielt, so ist der Angeklagte jedenfalls so zu behandeln, wie wenn er das Betäubungsmittel zum Eigenkonsum in Besitz gehabt hätte, weil damit nur eine Eigengefährdung vorlag (vgl. BayObLGSt 1988, 62/70; BayObLG vom 30.6.1998 - 4St RR 91/98).

  • BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88

    Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung;

    Auszug aus BayObLG, 18.05.1999 - 4St RR 104/99
    Insbesondere ist es für den Schuldumfang erheblich, welche betäubungsmittelrelevanten Wirkstoffmengen sich im Betäubungsmittelgemisch befunden haben (BGH NStZ 1985, 273; BGH bei Schoreit NStZ 1988, 348/350 f.; BayObLGSt 1988, 62/69; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 359, 361 und § 29 a Rn. 86 ff.).

    Wenn nämlich das Landgericht der Einlassung des Angeklagten insoweit glaubte oder sie zumindest für nicht widerlegbar hielt, so ist der Angeklagte jedenfalls so zu behandeln, wie wenn er das Betäubungsmittel zum Eigenkonsum in Besitz gehabt hätte, weil damit nur eine Eigengefährdung vorlag (vgl. BayObLGSt 1988, 62/70; BayObLG vom 30.6.1998 - 4St RR 91/98).

  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Auszug aus BayObLG, 18.05.1999 - 4St RR 104/99
    Der Bundesgerichtshof (BGHSt 33, 8/12) hat bei der Bestimmung der "nicht geringen Menge" die durchschnittliche Konsumeinheit Heroingemisch mit 10 mg zugrunde gelegt, so daß für die geringe Menge Heroin von einer Wirkstoffmenge von 0, 03 g HHC auszugehen ist.
  • BGH, 17.04.1984 - 2 StR 63/84

    Untrennbarkeit - Teilrechtskraft - Rechtsverletzung - Verurteilung - Tatmehrheit

    Auszug aus BayObLG, 18.05.1999 - 4St RR 104/99
    Aus diesem Grund ist vom Revisionsgericht, wenn wie hier das Berufungsgericht wegen der vom Berufungsführer erklärten Berufungsbeschränkung (§ 318 StPO) sich nur mit einzelnen Teilen des Ersturteils befaßt hat, auch nachzuprüfen, ob und inwieweit die Berufung rechtswirksam auf diese Teile beschränkt ist (BGH NStZ 1984, 566; BayObLGSt 1968, 94; KK/Ruß StPO 4. Aufl. § 318 Rn. 1).
  • BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94
    Auszug aus BayObLG, 18.05.1999 - 4St RR 104/99
    Insoweit entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats zum Begriff der geringen Menge, daß diese bis zu drei Konsumeinheiten eines Probierers umfaßt (vgl. BayObLGSt 1995, 22/24).
  • BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BayObLG, 18.05.1999 - 4St RR 104/99
    Bei dieser Dosis handelt es sich aber nicht um die sog. Einstiegsdosis, die ein Probierer oder Gelegenheitskonsument zu sich nimmt (vgl. BayObLGSt 1982, 62/63), sondern bereits um eine äußerst gefährliche Dosis, die bei drogenunabhängigen Personen schon letal wirken kann (vgl. BGHSt 32, 162/164; Körner § 29 a Rn. 53 und 54 a. E.).
  • BGH, 07.02.1985 - 4 StR 29/85

    Rechtliche Folgen des Ausbleibens von gerichtlichen Feststellungen zum

    Auszug aus BayObLG, 18.05.1999 - 4St RR 104/99
    Insbesondere ist es für den Schuldumfang erheblich, welche betäubungsmittelrelevanten Wirkstoffmengen sich im Betäubungsmittelgemisch befunden haben (BGH NStZ 1985, 273; BGH bei Schoreit NStZ 1988, 348/350 f.; BayObLGSt 1988, 62/69; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 359, 361 und § 29 a Rn. 86 ff.).
  • BayObLG, 25.11.1991 - RReg. 4 St 191/91

    Betäubungsmittel: Besitz/Erwerb zum Eigenverbrauch - geringe Menge Heroin

    Auszug aus BayObLG, 18.05.1999 - 4St RR 104/99
    Soweit der Senat bisher in ständiger Rechtsprechung (beginnend BayObLG v. 25.11.1991 RReg. 4 St 191/91, zuletzt insbesondere StV 1998, 590/591; NStZ-RR 1999, 59 [LS]) bei Heroin die geringe Menge auf 0, 15 g HHC begrenzt hat, wird an dieser Rechtsprechung nicht festgehalten.
  • OLG Hamm, 22.07.1986 - 2 Ss 856/86

    Urteilsgründe; Auseinandersetzung des Tatgerichtes; Geringe Mengen Heroin; Zweck

    Auszug aus BayObLG, 18.05.1999 - 4St RR 104/99
    Einer Vorlage gemäß § 121 Abs. 2 GVG im Hinblick auf OLG Hamm StV 1987, 251 bedarf es nicht.
  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus BayObLG, 18.05.1999 - 4St RR 104/99
    Sind sie dagegen so dürftig, daß sie den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat, zu dem insbesondere der Schuldumfang zählt, nicht einmal in groben Zügen erkennen lassen, so ist eine Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam (BGHSt 33, 59; BayObLG aaO; Ruß § 318 Rn. 7 a).
  • BayObLG, 26.05.1982 - RReg. 4 St 69/82
  • BayObLG, 09.06.1997 - 4St RR 137/97

    Unwirksame Beschränkung der Berufung auf Rechtsfolgenausspruch bei Verurteilung

  • OLG Hamm, 06.11.2006 - 2 Ss 486/06

    sexueller Missbrauch; Jugendlicher, Geldhingabe; Verknüpfung;

    Aus diesem Grund ist vom Revisionsgericht, wenn sich das Berufungsgericht wegen der vom Berufungsführer erklärten Berufungsbeschränkung (§ 318 StPO) nur mit einzelnen Teilen des Ersturteils befasst hat, auch nachzuprüfen, ob und inwieweit die Berufung rechtswirksam auf diese Teile beschränkt ist (vgl. BayObLGSt 1999, 99; Ruß in Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Auflage, § 318 Rn. 1).
  • OLG München, 08.03.2006 - 4St RR 30/06

    Fehlende Feststellungen zum Mindestschuldumfang in Betäubungsmittelverfahren

    Eine solche isolierte Anfechtung des Urteils ist jedoch dann nicht möglich, wenn im Einzelfall ein erkennbarer Zusammenhang zwischen den Erwägungen zur Strafzumessung und zur Strafaussetzung besteht oder wenn - wie vorliegend - die Feststellungen zur Straftat lückenhaft sind und keine ausreichende Grundlage für die Strafzumessung ergeben; dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Schuldfeststellungen so dürftig sind, dass sie den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat, zu dem insbesondere der Schuldumfang zählt, nicht einmal in groben Zügen erkennen lassen (vgl. BayObLGSt 1999, 99; 2002, 126/127 jeweils m.w.N.).

    Er muss vielmehr unter Berücksichtigung anderer hinreichend feststellbarer Tatumstände wie Herkunft, Preis und Beurteilung der Betäubungsmittel durch Tatbeteiligte und letztlich des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" feststellen, von welchem Wirkstoffgehalt und damit von welcher Qualität des Betäubungsmittels auszugehen ist (st. Rspr. des Bayerischen Obersten Landesgerichts - vgl. BayObLGSt 1997, 95/96; 1999, 99/100 -, der sich der Senat angeschlossen hat).

    Die Konsumeinheit eines Heroinprobierers oder Gelegenheitskonsumenten kann aber nur mit 0, 01 g HHC angesetzt werden, die geringe Menge daher nur mit 0, 03 g HHC (BayObLGSt 1999, 99/100).

  • BayObLG, 11.03.2003 - 4St RR 24/03

    Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Kokainmißbrauch; Geringe Menge im

    Insoweit erfährt der Grundsatz, dass die Anzahl möglicher Konsumeinheiten und damit der Schuldgehalt der Tat nur auf der Grundlage konkreter Feststellungen zum Wirkstoffgehalt ausreichend sicher zu bestimmen ist (vgl. BayObLGSt 1999, 99/100 = NStZ 1999, 514 = StV 2000, 83), eine Ausnahme.

    Der Tatrichter ist nicht gehindert, solche Feststellungen auch im Bereich der geringen Menge zu treffen und zur Grundlage der Bewertung zu machen (vgl. BayObLGSt 1999, 99 bezüglich Heroin).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht