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   BayObLG, 17.04.2001 - 4St RR 31/2001, 4St RR 31/01   

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https://dejure.org/2001,3911
BayObLG, 17.04.2001 - 4St RR 31/2001, 4St RR 31/01 (https://dejure.org/2001,3911)
BayObLG, Entscheidung vom 17.04.2001 - 4St RR 31/2001, 4St RR 31/01 (https://dejure.org/2001,3911)
BayObLG, Entscheidung vom 17. April 2001 - 4St RR 31/2001, 4St RR 31/01 (https://dejure.org/2001,3911)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JurPC

    StGB § 268 Abs. 3
    Fälschung technischer Aufzeichnungen

  • Judicialis

    StGB § 268 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 268 Abs. 3
    Nichteinhaltung der erforderlichen Ruhezeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bayern.de (Leitsatz)

    § 268 Abs. 3 StGB
    Wechseln eines eingelegten Schaublatts auf dem die Lenkzeit aufgezeichnet wird

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ordnungswidrigkeit; Straftatbestand; Verschleierung; Nicht eingehaltene Ruhezeit; Alleinfahrender Kraftfahrer; Lenkzeitüberschreitung; Schaublatt; Fahrerfach

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    StGB BT, Falschaufzeichnung von Ruhezeiten beim Zwei-Fahrer- Kontrollgerät

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 371
  • NZV 2001, 522
  • BayObLGSt 2001, 57
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 02.03.1995 - 4St RR 30/95
    Auszug aus BayObLG, 17.04.2001 - 4St RR 31/01
    Dementsprechend sind in der Rechtsprechung als störende Einwirkung angesehen worden das Verbiegen des Geschwindigkeitsschreibers (BayObLGSt 1995, 46) und das Verstellen der Zeituhr des Kontrollgeräte (BayObLG MDR 1, 986, 688; OLG Hamm NJW 1984, 2173) oder das Verwenden gerätefremder Diagrammscheiben 40, 26).
  • OLG Hamm, 27.06.1984 - 6 Ss 1558/83

    Geldstrafe wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen zur Verschleierung von

    Auszug aus BayObLG, 17.04.2001 - 4St RR 31/01
    Dementsprechend sind in der Rechtsprechung als störende Einwirkung angesehen worden das Verbiegen des Geschwindigkeitsschreibers (BayObLGSt 1995, 46) und das Verstellen der Zeituhr des Kontrollgeräte (BayObLG MDR 1, 986, 688; OLG Hamm NJW 1984, 2173) oder das Verwenden gerätefremder Diagrammscheiben 40, 26).
  • OLG Stuttgart, 06.08.1999 - 1 Ss 269/99

    Vorsätzliche Zuwiderhandlung gegen eine Vorschrift der Verordnung (EWG) Nr.

    Auszug aus BayObLG, 17.04.2001 - 4St RR 31/01
    Damit sieht sich der Senat in Übereinstimmung mit dem OLG Stuttgart (NStZ-RR 2000, 11/12), dem Brandenburgischen OLG (VRS 92 373/375) und dem KG (VRS 57, 121/122), welch letztere beide in vergleichbaren Fällen nur von Ordnungswidrigkeiten nach dem Fahrpersonalgesetz bzw. der StVZO ausgegangen sind.
  • BayObLG, 27.09.1973 - RReg. 4 St 108/73

    Verhinderung technischer Aufzeichnungen durch zeitweiliges Abschalten des Geräts

    Auszug aus BayObLG, 17.04.2001 - 4St RR 31/01
    Nicht als störende Einwirkung ist angesehen worden das Nichtaufziehen des Uhrwerke, Nichteinlegen eines Schaublatte (vgl. BayObLG bei Rüth DAR 1969, 225/231), das Abschalten des Geräte durch Öffnen des Gerätedeckels (BayObLGSt 1973, 158 = NJW 1974, 325; vgl. hierzu auch weitere Nachweise auch zur Gegenmeinung bei Fischer/Tröndle StGB 50. Aufl. § 268 Rn. 13 d).
  • OLG Karlsruhe, 08.04.1999 - 1 Ss 173/98

    Fahrtenschreiber

    Auszug aus BayObLG, 17.04.2001 - 4St RR 31/01
    Auch ein Vergehen der Urkundenfälschung gemäß § 267StGB scheidet aus, da der Angeklagte das noch vorhandene erste Schaublatt mit seinem Namen und Vornamen ausgefüllt hat und weil ausgeschlossen werden kann, dass das inzwischen vernichtete zweite Schaublatt eine hiervon abweichende Fahrerbezeichnung aufgewiesen hätte (vgl. OLG Karlsruhe VRS 97, 166/167).
  • OLG Brandenburg, 26.08.1996 - Ss OWi 65/96
    Auszug aus BayObLG, 17.04.2001 - 4St RR 31/01
    Damit sieht sich der Senat in Übereinstimmung mit dem OLG Stuttgart (NStZ-RR 2000, 11/12), dem Brandenburgischen OLG (VRS 92 373/375) und dem KG (VRS 57, 121/122), welch letztere beide in vergleichbaren Fällen nur von Ordnungswidrigkeiten nach dem Fahrpersonalgesetz bzw. der StVZO ausgegangen sind.
  • OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 3 Ss 128/00

    Urkundenfälschung und Fälschung technischer Aufzeichnungen: Vortäuschung der

    Nicht als störende Einwirkung ist angesehen worden das Nichtaufziehen des Uhrwerks, Nichteinlegen eines Schaublatts, das Abschalten des Geräts durch Öffnen des Gerätedeckels (vgl. hierzu BayObLG VRS 100, 444 m.w.N).

    Damit sieht sich der Senat in Übereinstimmung mit dem OLG Stuttgart (Die Justiz 1999, 495 = NStZ-RR 2000, 11), dem Brandenburgischen OLG (VRS 92, 373), dem KG (VRS 57, 121) und dem BayObLG (NStZ-RR 2001, 371 = VRS 100, 444).

    Allerdings hält die Meinung des Amtsgerichts, die Verfolgung der aufgrund des unterstellten Sachverhaltes in Betracht kommenden vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit des nicht ordnungsgemäßen Verwendens von Schaublättern (§§ 8 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 FPersG, 10 Nr. 3 a FPersV, Art. 15 Abs. 2 Unter Abs. 1 Satz 2 VO (EWG) Nr. 3821/85) sei verjährt (insoweit verneint allerdings das BayObLG VRS 100, 444 entgegen OLG Stuttgart Die Justiz 1999, 495 bereits eine Bußgeldbewehrung), rechtlicher Nachprüfung nicht stand.

    Hierzu verhalten sich die Gründe des angefochtenen Urteils nicht, insbesondere auch nicht zu der Frage, ob das Tatfahrzeug für die Güterbeförderung diente und welches zulässiges Gesamtgewicht dieses hatte (vgl. hierzu näher - auch wegen der sonstigen in Erwägung zu ziehenden Ordnungswidrigkeiten - BayObLG VRS 100, 444, 447; vgl. auch Bay ObLG NStZ-RR 1999, 153, wonach eine Verurteilung allein wegen der gleichzeitigen Verwendung zweier Schaublätter wegen Änderung der Rechtslage nicht mehr möglich ist).

  • LG Duisburg, 03.09.2012 - 35 Qs 101/12

    Gefährdung des ordnungsgemäßen Verfahrensablaufs durch Ortsferne des

    Die Subsumtion unter die Voraussetzungen des § 268 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 StGB bereitet vorliegend Schwierigkeiten, da in rechtlicher Hinsicht durchaus umstritten ist, unter welchen konkreten Voraussetzungen von einer störenden Einwirkung auf den Aufzeichnungvorgang eines EG-Fahrtenschreibers auszugehen ist (vgl. zum Streitstand etwa BayObLGSt 2001, 57 ff.).

    Entscheidend wird es dabei auf die zu klärende Rechtsfrage ankommen, ob es sich lediglich um eine - nicht tatbestandliche - Fremdbetätigung des technischen Gerätes handelt, die die Funktionsweise selbst nicht beeinträchtigt, oder aber - wofür aus Sicht der Kammer einiges spricht -, ob es aufgrund von Umständen, die außerhalb seiner Funktionsweise liegen, nicht so bedient werden darf und der Sachverhalt insoweit mit den bereits obergerichtlich entschiedenen Fällen des Verbiegens des Geschwindigkeitsschreibers bzw. des eigenhändigen Verstellens der Zeituhr des Kontrollgerätes vergleichbar ist (vgl. im Einzelnen BayObLGSt 2001, 57 mwNw.).

  • BayObLG, 17.07.2001 - 5St RR 149/01
    Anschluß an Urteil des 4. Strafsenats vom 17.4.2001, 4St RR 31/01.
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