Rechtsprechung
BayObLG, 22.05.2002 - 3 ObOWi 22/2002, 3 ObOWi 22/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
SGB III 304 Abs. 1; ; SGB III § 306 Abs. 1 Satz 1; ; SGB IV 107 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mitwirkung an Prüfung durch Arbeitnehmer
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
SGB III § 304 Abs. 1, § 306 Abs. 1 Satz 1; SGB IV § 107 Abs. 1
Prüfung von Werkverträgen durch die Arbeitsverwaltung: Umfang der Mitwirkungspflicht der Arbeitnehmer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Arbeitsgenehmigung; Überprüfung von Werkverträgen durch das Arbeitsamt; Fehlende Mitwirkung; Vorsätzliches Nichtmitwirken an einer Prüfung; Mitwirkungspflichten
Verfahrensgang
- BayObLG, 22.05.2002 - 3 ObOWi 22/2002, 3 ObOWi 22/02
- BayObLG, 28.05.2002 - 3 ObOWi 22/02
Papierfundstellen
- DB 2002, 1384
- BayObLGSt 2002, 83
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87
Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren
Auszug aus BayObLG, 22.05.2002 - 3 ObOWi 22/02
Für diese Prüfung steht dem Senat nur die Urteilsurkunde zur Verfügung (vgl. z.B. BGHSt 35, 238/241). - BVerfG, 11.02.1993 - 2 BvR 710/91
Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei mündlichen Anhörung im …
Auszug aus BayObLG, 22.05.2002 - 3 ObOWi 22/02
Die vom Bundesverfassungsgericht zum Anspruch des Zeugen auf einen Beistand im Strafverfahren,(vgl. dazu StV 1993, 313; AnwBl 1983, 456; BVerfGE 38, 105; vgl. auch BGH NStZ 1989, 484) aufgezeigten Grundsätze machen deutlich, dass der Zeuge in einem Verwaltungsverfahren, das ohnehin schon nicht die Aufdeckung oder Ahndung von Ordnungswidrigkeiten oder von Straftaten zum Gegenstand hat, das auch nicht die . - BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73
Rechtsbeistand
Auszug aus BayObLG, 22.05.2002 - 3 ObOWi 22/02
Die vom Bundesverfassungsgericht zum Anspruch des Zeugen auf einen Beistand im Strafverfahren,(vgl. dazu StV 1993, 313; AnwBl 1983, 456; BVerfGE 38, 105; vgl. auch BGH NStZ 1989, 484) aufgezeigten Grundsätze machen deutlich, dass der Zeuge in einem Verwaltungsverfahren, das ohnehin schon nicht die Aufdeckung oder Ahndung von Ordnungswidrigkeiten oder von Straftaten zum Gegenstand hat, das auch nicht die . - BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 307/83
Kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Beiordnung eines Zeugenbeistands
Auszug aus BayObLG, 22.05.2002 - 3 ObOWi 22/02
Die vom Bundesverfassungsgericht zum Anspruch des Zeugen auf einen Beistand im Strafverfahren,(vgl. dazu StV 1993, 313; AnwBl 1983, 456; BVerfGE 38, 105; vgl. auch BGH NStZ 1989, 484) aufgezeigten Grundsätze machen deutlich, dass der Zeuge in einem Verwaltungsverfahren, das ohnehin schon nicht die Aufdeckung oder Ahndung von Ordnungswidrigkeiten oder von Straftaten zum Gegenstand hat, das auch nicht die . - BGH, 19.05.1989 - StB 19/89
Zeugenbeweis - Rechtsbeistand - Vernehmung - Zeugenvernehmung - Vernehmungstermin …
Auszug aus BayObLG, 22.05.2002 - 3 ObOWi 22/02
Die vom Bundesverfassungsgericht zum Anspruch des Zeugen auf einen Beistand im Strafverfahren,(vgl. dazu StV 1993, 313; AnwBl 1983, 456; BVerfGE 38, 105; vgl. auch BGH NStZ 1989, 484) aufgezeigten Grundsätze machen deutlich, dass der Zeuge in einem Verwaltungsverfahren, das ohnehin schon nicht die Aufdeckung oder Ahndung von Ordnungswidrigkeiten oder von Straftaten zum Gegenstand hat, das auch nicht die .
- BayObLG, 18.05.2004 - 4St RR 47/04
Betäubungsmittelstrafrecht: Anforderungen an die Unvermeidbarkeit des …
Zuverlässig ist eine Auskunft aber nur dann, wenn mit ihr keinerlei Eigeninteresse verfolgt wird und die Gewähr für eine objektive, sorgfältige, pflichtgemäße und verantwortungsbewusste Beratung geboten ist (vgl. BayObLG StV 1992, 421 ; BayObLGSt 2002, 83 [88] = NStZ-RR 2002, 252 [253]).