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   BayObLG, 27.11.2003 - 1 ObOWi 429/2003, 1 ObOWi 429/03   

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BayObLG, 27.11.2003 - 1 ObOWi 429/2003, 1 ObOWi 429/03 (https://dejure.org/2003,5583)
BayObLG, Entscheidung vom 27.11.2003 - 1 ObOWi 429/2003, 1 ObOWi 429/03 (https://dejure.org/2003,5583)
BayObLG, Entscheidung vom 27. November 2003 - 1 ObOWi 429/2003, 1 ObOWi 429/03 (https://dejure.org/2003,5583)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verhängung eines Fahrverbots; Annahme einer Beharrlichkeit durch einen Richter; Berufung auf Eintragungen im Verkehrszentralregister; Wiederholte Begehung gleichartiger Verkehrsverstöße in zeitlich engem Zusammenhang; Verpflichtung des Richters zur Feststellung und ...

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 102
  • BayObLGSt 2003, 132
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2003 - 1 ObOWi 429/03
    Beharrlich begangen sind Verkehrsverstöße, die zwar nach ihrer Art oder den Umständen ihrer Begehung für sich allein betrachtet nicht bereits zu den objektiv oder subjektiv groben Zuwiderhandlungen zählen, die aber erkennen lassen, dass es dem Täter an der für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderlichen rechtstreuen Gesinnung und an der notwendigen Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehlt, so dass er Verkehrsvorschriften unter Missachtung einer Vorwarnung wiederholt verletzt (BGHSt 38, 231/234).

    Das erfordert nicht notwendig vorsätzliches Handeln (BGHSt 38, 231/235).

  • OLG Düsseldorf, 04.01.1993 - 2 Ss OWi 427/92

    Kein Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung nach drei

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2003 - 1 ObOWi 429/03
    In der vom Betroffenen in Anspruch genommenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 10.10.2002 - 3 Ss OWi 727/02), die ihrerseits auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NZV 1993, 319/320) Bezug nimmt, werden Anforderungen gestellt, die mit der oben dargestellten Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs aus der Sicht des Senats nicht vereinbar sind.
  • BGH, 05.11.1991 - 4 StR 350/91

    Umfang der Feststellungen bei der Verhängung eines Fahrverbots bei erstmaliger

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2003 - 1 ObOWi 429/03
    Der Gesetzgeber hat damit der Erkenntnis Rechnung getragen, dass individuelle Prognoseentscheidungen für die Massenverfahren der Verkehrsordnungswidrigkeiten unverhältnismäßige Schwierigkeiten bereiten und im Einzelfall zu ganz unterschiedlichen Wertungen führen, die dem Interesse einer möglichst gleichmäßigen Behandlung gleich liegender Sachverhalte zuwiderlaufen, die gesetzliche Androhung des Fahrverbots in der Praxis daher zum stumpfen Schwert machen und ihre erzieherische Wirkung, die mit Blick auf die Verkehrssicherheit bezweckt war, weitgehend aufheben (BGHSt 38, 106/110).
  • OLG Hamm, 10.10.2002 - 3 Ss OWi 727/02

    Fahrverbot, Beharrlichkeit, erforderlicher Umfang der Feststellungen, Berufliche

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2003 - 1 ObOWi 429/03
    In der vom Betroffenen in Anspruch genommenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 10.10.2002 - 3 Ss OWi 727/02), die ihrerseits auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NZV 1993, 319/320) Bezug nimmt, werden Anforderungen gestellt, die mit der oben dargestellten Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs aus der Sicht des Senats nicht vereinbar sind.
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2003 - 1 ObOWi 429/03
    Vielmehr fordert umgekehrt das Absehen von der Regelahndung eine besonders eingehende Begründung (BGHSt 38, 125/133).
  • BayObLG, 14.08.2002 - 1 ObOWi 195/02

    Urteilsbegründung bei Aussage gegen Aussage in Bußgeldsachen

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2003 - 1 ObOWi 429/03
    Daraus ergibt sich, dass der Ermittlungsaufwand eingeschränkt ist (§ 77 Abs. 2 OWiG) und auch an die Urteilsgründe keine übertrieben hohen Anforderungen zu stellen sind (BGHSt 39, 291/299 f.; BayObLG VRS 104, 56; OLG Hamm VRS 105, 217/219).
  • OLG Hamm, 20.03.2003 - 2 Ss OWi 187/03

    Urteil, OWi-Sachen, Feststellungen, Anforderungen

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2003 - 1 ObOWi 429/03
    Daraus ergibt sich, dass der Ermittlungsaufwand eingeschränkt ist (§ 77 Abs. 2 OWiG) und auch an die Urteilsgründe keine übertrieben hohen Anforderungen zu stellen sind (BGHSt 39, 291/299 f.; BayObLG VRS 104, 56; OLG Hamm VRS 105, 217/219).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2003 - 1 ObOWi 429/03
    Daraus ergibt sich, dass der Ermittlungsaufwand eingeschränkt ist (§ 77 Abs. 2 OWiG) und auch an die Urteilsgründe keine übertrieben hohen Anforderungen zu stellen sind (BGHSt 39, 291/299 f.; BayObLG VRS 104, 56; OLG Hamm VRS 105, 217/219).
  • BayObLG, 07.02.1995 - 2 ObOWi 620/94

    Zu den Merkmalen der beharrlichen Pflichtverletzung bei sog. Nichtregelverstößen

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2003 - 1 ObOWi 429/03
    Dem folgend hat das Bayerische Oberste Landesgericht die Beharrlichkeit immer dann verneint, wenn früheren Verurteilungen lediglich geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen zu Grunde lagen und nur Bußen im untersten Bereich verhängt wurden (vgl. BayObLGSt 1995, 16).
  • BayObLG, 30.01.2003 - 1 ObOWi 487/02

    Verstoß gegen Pflichten als Kraftfahrzeugführer; Voraussetzungen für die Annahme

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2003 - 1 ObOWi 429/03
    An dieser Vorbewertung des Verordnungsgebers ist die Annahme der Beharrlichkeit zu messen und zu prüfen, ob ein Fall der Beharrlichkeit von gleichem Gewicht angenommen werden kann und muss, der dann die Folge des Fahrverbots nach sich zieht (BayObLGSt 2003, 5 = DAR 2003, 231).
  • OLG Hamm, 17.09.2015 - 1 RBs 138/15

    Mehrere einfache Verkehrsverstöße können ein Fahrverbot rechtfertigen

    Beharrliche Pflichtverletzungen liegen vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer durch die wiederholte Verletzung von Rechtsvorschriften erkennen lässt, dass es ihm an der für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderlichen rechtstreuen Gesinnung und der notwendigen Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehlt (vgl. nur: BGH NJW 1992, 1398; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.04.2014 - IV - 2 RBs 37/14 = BeckRS 2014, 16347).Bei der Beurteilung, ob ein Verstoß beharrlich ist, kommt es auf die Zahl der Vorverstöße, ihren zeitlichen Abstand (OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Hamm NStZ-RR 2015, aber auch auf ihren Schweregrad an (vgl. insoweit: BayObLGSt 2003, 132, 133; OLG Hamm NStZ-RR 2014, 59).
  • OLG Bamberg, 22.04.2013 - 2 Ss OWi 339/13

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Annahme der Beharrlichkeit bei mehreren

    Die unsubstantiierte, auf die schlichte Behauptung beschränkte Einlassung, zur fraglichen Tatzeit nicht Führer des Tatfahrzeugs gewesen zu sein, reicht hierfür regelmäßig nicht aus (Festhaltung u.a. an BayObLGSt 2003, 119 ff. = NZV 2004, 48 f. = DAR 2004, 36 f. = zfs 2004, 138 f. = VRS 106 [2004], 123 ff. und BayObLGSt 2003, 132 ff. = NZV 2004, 102 f. = DAR 2004, 163 f. = VM 2004, Nr. 18 = VRS 106, 216 ff.).

    Die bloße Behauptung des Betroffenen, nicht der Täter gewesen zu sein, hat es dabei aber nicht als ausreichend angesehen (BayObLGSt 2003, 119 ff. = NZV 2004, 48 f. = DAR 2004, 36 f. = zfs 2004, 138 f. = VRS 106 [2004], 123 ff. und BayObLGSt 2003, 132 ff. = NZV 2004, 102 f. = DAR 2004, 163 f. = VM 2004, Nr. 18 = VRS 106, 216 ff.).

    Auch eine Häufung nur leicht fahrlässiger Verstöße kann unter diesen Umständen mangelnde Rechtstreue offenbaren (BGHSt 38, 231/234 f.; BayObLGSt 2003, 132/133; OLG Bamberg NZV 2011, 515 m.w.N.).

  • BayObLG, 31.07.2019 - 202 ObOWi 1244/19

    Urteilsanforderungen bei auf schriftlicher Arbeitgeberbestätigung gestützter

    Selbst eine Häufung nur leicht fahrlässiger Verstöße kann unter diesen Umständen mangelnde Rechtstreue offenbaren (BGHSt 38, 231/234 f; BayObLGSt 2003, 132/133).
  • OLG Bamberg, 04.10.2007 - 3 Ss OWi 1364/07

    Zur beharrlichen Pflichtverletzung bei Zusammentreffen von unerlaubter

    Selbst eine Häufung nur leicht fahrlässiger Verstöße kann unter diesen Umständen mangelnde Rechtstreue offenbaren (BGHSt 38, 231/234 f; BayObLGSt 2003, 132/133; st.Rspr. des Senats).
  • OLG Bamberg, 29.03.2007 - 3 Ss OWi 422/07

    Fahrverbot - Fahrverbot wegen beharrlichen Verstoßes außerhalb eines Regelfalls

    Selbst eine Häufung nur leicht fahrlässiger Verstöße kann unter diesen Umständen mangelnde Rechtstreue offenbaren (u.a. Anschluss an BGHSt 38, 231/234 f; BayObLGSt 2003, 132/133).

    Selbst eine Häufung nur leicht fahrlässiger Verstöße kann unter diesen Umständen mangelnde Rechtstreue offenbaren (BGHSt 38, 231/234 f; BayObLGSt 2003, 132/133).

  • OLG Bamberg, 16.03.2015 - 3 Ss OWi 236/15

    Maßgeblichkeit des Rechtskrafteintritts der Vorahndung für Beharrlichkeitsprüfung

    bb) Unabhängig vom Regelungszusammenhang der §§ 25, 26 a StVG und des § 4 BKatV und weiterer auf die Rechtskraft abhebender bedeutsamer Regelungen, darunter für die Führung und den Inhalt, namentlich die Eintragung bußgeldrechtlicher Vorahndungen im Fahreignungsregister der Bestimmung des § 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG, ergibt sich die regelmäßig ausschlaggebende Bedeutung des Zeitpunktes der rechtskräftig abgeschlossenen Ahndung der früheren Zuwiderhandlung letztlich aus der übergeordneten Erwägung heraus, dass die für die Bejahung eines beharrlichen Pflichtenverstoßes in subjektiver Hinsicht stets zu fordernde fehlende Einsicht in zuvor begangenes Unrecht als Anknüpfungspunkt für die dem Betroffenen angelastete mangelnde Rechtstreue im Sinne von ' Unrechtskontinuität" (vgl. z.B. BGHSt 38, 231/234 f; BayObLGSt 2003, 132/133; ferner u.a. OLG Bamberg NJW 2007 3655 = zfs 2007, 707; OLGSt StVG § 25 Nr. 36; DAR 2010, 98 = OLGSt StVG § 25 Nr. 47; DAR 2011, 399; DAR 2012, 152; DAR 2013, 213 = VM 2013, Nr. 21, jeweils m.w.N.) regelmäßig nicht auf die sichere Feststellung wird verzichten können, dass der in der ganz überwiegenden Anzahl von Fällen nur fahrlässig handelnde Betroffene im Zeitpunkt der neuerlichen Zuwiderhandlung für ihn formell verbindliche, nämlich rechtskräftige Vorwarnungen missachtet hat, weshalb ihm die Zuwiderhandlung erst durch die an die Rechtskraft anschließenden Ahndungsmaßnahmen vollständig bewusst wird.
  • OLG Bamberg, 23.11.2012 - 3 Ss OWi 1576/12

    Fahrverbot: Bewertung eines Pflichtenverstoßes als 'beharrlich'

    Auch eine Häufung nur leicht fahrlässiger Verstöße kann unter diesen Umständen mangelnde Rechtstreue offenbaren (BGHSt 38, 231/234 f; BayObLGSt 2003, 132/133 sowie st.Rspr. des Senats; zu den Voraussetzungen im Einzelnen rechtsgrundsätzlich OLG Bamberg NJW 2007 3655 f. = zfs 2007, 707 f. sowie OLGSt StVG § 25 Nr. 36 = VRR 2007, 318 f. [Deutscher]; vgl. auch OLG Bamberg DAR 2010, 98 f. = OLGSt StVG § 25 Nr. 47; DAR 2011, 399 f. und zuletzt DAR 2012, 152 ff., jeweils m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 22.10.2009 - 3 Ss OWi 1194/09

    Rechtsfolgenausspruch bei erneuter Geschwindigkeitsüberschreitung: Fahrverbot

    Selbst eine Häufung nur leicht fahrlässiger Verstöße kann unter diesen Umständen mangelnde Rechtstreue offenbaren (BGHSt 38, 231/234 f; BayObLGSt 2003, 132/133; st.Rspr. des Senats).
  • BayObLG, 08.01.2004 - 1 ObOWi 538/03

    Fahrverbot; Beharrlichkeit; Vorahndungen

    Der Annahme einer beharrlichen Pflichtenverletzung steht nicht entgegen, dass das Amtsgericht keine näheren Feststellungen zu den Umständen der Vorahndungen getroffen hat (wie BayObLG vom 27.11.2003 - 1 ObOWi 429/03, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Gleiches gilt in aller Regel für die Akten der Bußgeldstelle, die zudem zumeist bereits nach kurzer Zeit nicht mehr zur Verfügung stehen, weil sie ausgesondert worden sind (BayObLG vom 27.11.2003 - 1 ObOWi 429/03, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • OLG Bamberg, 30.03.2011 - 3 Ss OWi 384/11

    Fahrverbotsanordnung nach Geschwindigkeitsüberschreitung: Beharrlicher

    Selbst eine Häufung nur leicht fahrlässiger Verstöße kann unter diesen Umständen mangelnde Rechtstreue offenbaren (BGHSt 38, 231/234 f; BayObLGSt 2003, 132/133; st.Rspr. des Senats).
  • BayObLG, 16.11.2020 - 201 ObOWi 1375/20

    Zulässigkeit der Verwertung von vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis festgesetzte

  • OLG Bamberg, 12.12.2007 - 2 Ss OWi 1691/07

    Absehen von einem Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung

  • OLG Bamberg, 27.03.2007 - 3 Ss OWi 334/07
  • OLG Bamberg, 10.04.2008 - 3 Ss OWi 376/08

    Gerichtliches Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot wegen

  • OLG Bamberg, 23.11.2012 - 3 Ss OWi 1567/12

    Fahrverbot, Beharrlichkeit, Mobiltelefon, Handy

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