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   BayObLG, 22.01.1963 - RReg. 2 St 579/62   

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BayObLG, 22.01.1963 - RReg. 2 St 579/62 (https://dejure.org/1963,660)
BayObLG, Entscheidung vom 22.01.1963 - RReg. 2 St 579/62 (https://dejure.org/1963,660)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Januar 1963 - RReg. 2 St 579/62 (https://dejure.org/1963,660)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB §§ 240, 32; StVO § 1
    Notwehr zum Einfahren in eine Parklücke

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 824
  • BayObLGSt 1963, 17
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 06.09.1961 - RReg. 1 St 385/61
    Auszug aus BayObLG, 22.01.1963 - RReg. 2 St 579/62
    Dem Angekl., der mit seinem Fahrzeug zuerst an der Parklücke eintraf, stand auf Grund des Rechts zum Gemeingebrauch an öffentlichen Plätzen die Befugnis zu, dort zu parken; Frau W. durfte ihn nicht daran hindern (§ 1 StVO); insbesondere hatte sie kein Recht vor dem Angekl. den Platz für ihren mit seinem Fahrzeug noch nicht eingetroffenen Ehemann freizuhalten (BayObLGSt. 1961, 228 = NJW 1961, 2074).
  • BGH, 14.02.1952 - 5 StR 1/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 22.01.1963 - RReg. 2 St 579/62
    Der Angekl. war sonach berechtigt, sich gegen die Störung seines Gemeingebrauchs zu wehren, wobei er allerdings die durch Rechtslehre und Rechtsprechung anerkannten Grenzen der Notwehr zu beachten hatte und sein Verteidigungsrecht nicht mißbrauchen durfte (vgl. RGSt. 71, 133, 134; 72, 57, 58; BGHSt 3, 217 LM Nr. 1 zu § 53 StGB; BGHSt 5, 245, 248; BGH NJW 1956, 920; BGH NJW 1962, 308, 309; …
  • BGH, 01.08.1961 - 1 StR 197/61

    Rechtsmissbrauch als Grenze für die Ausübung des Notwehrrechts - Strafbefreiung

    Auszug aus BayObLG, 22.01.1963 - RReg. 2 St 579/62
    Der Angekl. war sonach berechtigt, sich gegen die Störung seines Gemeingebrauchs zu wehren, wobei er allerdings die durch Rechtslehre und Rechtsprechung anerkannten Grenzen der Notwehr zu beachten hatte und sein Verteidigungsrecht nicht mißbrauchen durfte (vgl. RGSt. 71, 133, 134; 72, 57, 58; BGHSt 3, 217 LM Nr. 1 zu § 53 StGB; BGHSt 5, 245, 248; BGH NJW 1956, 920; BGH NJW 1962, 308, 309; …
  • BGH, 02.10.1953 - 3 StR 151/53

    'Die Sünderin' - § 32 StGB, Verteidigungswille des Angegriffenen auch bei

    Auszug aus BayObLG, 22.01.1963 - RReg. 2 St 579/62
    Der Angekl. war sonach berechtigt, sich gegen die Störung seines Gemeingebrauchs zu wehren, wobei er allerdings die durch Rechtslehre und Rechtsprechung anerkannten Grenzen der Notwehr zu beachten hatte und sein Verteidigungsrecht nicht mißbrauchen durfte (vgl. RGSt. 71, 133, 134; 72, 57, 58; BGHSt 3, 217 LM Nr. 1 zu § 53 StGB; BGHSt 5, 245, 248; BGH NJW 1956, 920; BGH NJW 1962, 308, 309; …
  • RG, 01.03.1937 - 2 D 711/36

    Wann darf jemand, der rechtswidrig angegriffen wird, den Angriff gewaltsam

    Auszug aus BayObLG, 22.01.1963 - RReg. 2 St 579/62
    Der Angekl. war sonach berechtigt, sich gegen die Störung seines Gemeingebrauchs zu wehren, wobei er allerdings die durch Rechtslehre und Rechtsprechung anerkannten Grenzen der Notwehr zu beachten hatte und sein Verteidigungsrecht nicht mißbrauchen durfte (vgl. RGSt. 71, 133, 134; 72, 57, 58; BGHSt 3, 217 LM Nr. 1 zu § 53 StGB; BGHSt 5, 245, 248; BGH NJW 1956, 920; BGH NJW 1962, 308, 309; …
  • BGH, 10.01.1956 - 1 StR 412/55
    Auszug aus BayObLG, 22.01.1963 - RReg. 2 St 579/62
    Der Angekl. war sonach berechtigt, sich gegen die Störung seines Gemeingebrauchs zu wehren, wobei er allerdings die durch Rechtslehre und Rechtsprechung anerkannten Grenzen der Notwehr zu beachten hatte und sein Verteidigungsrecht nicht mißbrauchen durfte (vgl. RGSt. 71, 133, 134; 72, 57, 58; BGHSt 3, 217 LM Nr. 1 zu § 53 StGB; BGHSt 5, 245, 248; BGH NJW 1956, 920; BGH NJW 1962, 308, 309; …
  • BayObLG, 07.10.1955 - RReg. 3 St 182 a-b/55
    Auszug aus BayObLG, 22.01.1963 - RReg. 2 St 579/62
    Dadurch, daß sie den Platz nicht freigab, wandte sie Gewalt an (RGSt. 45, 153, 157; HRR 1942 Nr. 193, BayObLGSt. 1953, 145 = NJW 1953, 1723; BayObLGSt. 1955, 172, 175) und unternahm damit gegen den Angekl. einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff (§ 53 Abs. 2 StGB) auf seine Befugnis zum Gemeingebrauch.
  • RG, 20.01.1938 - 3 D 963/37

    1. Wie weit reicht das Hausrecht des Mitinhabers einer gemeinschaftlichen Wohnung

    Auszug aus BayObLG, 22.01.1963 - RReg. 2 St 579/62
    Der Angekl. war sonach berechtigt, sich gegen die Störung seines Gemeingebrauchs zu wehren, wobei er allerdings die durch Rechtslehre und Rechtsprechung anerkannten Grenzen der Notwehr zu beachten hatte und sein Verteidigungsrecht nicht mißbrauchen durfte (vgl. RGSt. 71, 133, 134; 72, 57, 58; BGHSt 3, 217 LM Nr. 1 zu § 53 StGB; BGHSt 5, 245, 248; BGH NJW 1956, 920; BGH NJW 1962, 308, 309; …
  • RG, 30.06.1911 - IV 479/11

    Setzt die Gewalttätigkeit gegen Personen als Merkmal des Landfriedensbruchs

    Auszug aus BayObLG, 22.01.1963 - RReg. 2 St 579/62
    Dadurch, daß sie den Platz nicht freigab, wandte sie Gewalt an (RGSt. 45, 153, 157; HRR 1942 Nr. 193, BayObLGSt. 1953, 145 = NJW 1953, 1723; BayObLGSt. 1955, 172, 175) und unternahm damit gegen den Angekl. einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff (§ 53 Abs. 2 StGB) auf seine Befugnis zum Gemeingebrauch.
  • BGH, 09.03.1961 - 4 StR 6/61
    Auszug aus BayObLG, 22.01.1963 - RReg. 2 St 579/62
    Das an die Straße angrenzende Ruinengrundstück, in dem er parken wollte, hat rechtlich den Charakter eines öffentlichen Platzes iSd. Straßenverkehrsrechts; denn das Grundstück steht nach den Feststellungen des LG mit Duldung des Eigentümers tatsächlich für jedermann zur Benutzung als Parkplatz zur Verfügung und wird auch so benutzt (vgl. BGHSt VRS 12, 414, 415; 20, 453; 22, 185; …
  • BGH, 02.04.1957 - VI ZR 44/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.01.1962 - VI ZR 155/61
  • RG, 30.11.1899 - 3930/99

    1. Selbsthülfe nach französischem Rechte. 2. Inwieweit wird die

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    In der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg wurde diese Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof (BGHSt 18, 389, 390: Verhinderung des Überholtwerdens durch Linksausscheren; BGHSt 23, 47, 54: Blockieren des Straßenbahnverkehrs durch auf dem Gleiskörper stehende oder sitzende Studenten) und von den Revisionsgerichten der Länder (vgl. etwa BayObLGSt 1953, 145, 147: Nötigung eines Kraftfahrers zum Anhalten mittels Versperren des Wegs durch Dazwischentreten; BayObLGSt 1963, 17, 20: Verhinderung der Einfahrt in eine Parklücke durch eine dort stehende Frau, die die Lücke für ihren Ehemann freihalten wollte; BayObLGSt 1970, 71, 72: Aufstellen des Täters vor einem Pkw, um den Fahrer an der Weiterfahrt zu hindern; OLG Karlsruhe, NJW 1974, 2144, 2147: Blockieren des Straßenbahnverkehrs) fortgesetzt.
  • BayObLG, 07.02.1995 - 2St RR 239/94

    Parklücke II - § 223 StGB, § 32 StGB, Notwehrfähigkeit des Gemeingebrauchs (§ 12

    demjenigen, der unter Verstoß gegen § 1 StVO einen Verkehrsteilnehmer an der Benutzung eines öffentlichen Parkplatzes hindert (BayObLGSt 1963, 17/20).

    Dieser war deshalb berechtigt, sich gegen die Störung seines Gemeingebrauchs zu wehren, wobei er aber gehalten war, die durch Rechtslehre und Rechtsprechung anerkannten Grenzen der Notwehr zu beachten und sein Verteidigungsrecht nicht zu mißbrauchen (BayObLGSt 1963, 17/20; 1992, 86/88).

    Gegenüber seiner Störung ist daher eine Gegenwehr durch eine Verletzung oder auch nur durch eine erhebliche Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit des Störers ein offensichtlicher Rechtsmißbrauch (so ausdrücklich BayObLGSt 1963, 17/20; zustimmend Schönke/Schröder/Lenckner § 32 Rn. 51; Jescheck Lehrbuch des Strafrechts AT 4. Aufl. S. 312; Roxin Strafrecht AT § 15 Rn. 77; siehe auch OLG Hamm NJW 1972, 1826/1827; LK/Spendel StGB 11. Aufl. § 32 Rn. 317).

  • BGH, 05.11.1970 - 4 StR 349/70

    Zur Verhinderung der Weiterfahrt eines alkoholisierten Kfz-Führers durch

    bb) Auch wenn danach nur eine Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit des Angeklagten im Straßenverkehr durch eine vorsätzliche Behinderung vorliegen sollte, kommt dagegen unter Umständen Notwehr in Betracht (vgl. u.a. BayObLGSt 1953, 145, 147; 1963, 17, 20).
  • OLG Köln, 13.03.1979 - 1 Ss 29/79

    Nötigungsstrafbarkeit eines die Einfahrt eines Parkplatzbewerbers in die

    Demgemäß ist dann auch bisher - soweit feststellbar - das (unberechtigte) Freihalten eines Parkplatzes und die bloße Abwehrreaktion des Freihaltenden gegen das Erzwingen der Einfahrt durch den (bevorrechtigten) Parkplatzbewerber noch nie als Vergehen der Nötigung nach § 240 StGB , sondern stets (nur) als Ordnungswidrigkeit nach § 1 Abs. 2 StVO beurteilt worden (vgl. OLG Stuttgart NJW 1966/745, 748; OLG Hamm NJW 1970/2074, 2075; BayObLG NJW 1963/824; 825; vgl. auch Jagusch, 24. Aufl., § 12 StVO Rdn. 62; Cramer 2. Aufl. § 12 StVO Rdn. 109 ff; Mühlhaus, 8. Aufl., § 12 StVO Anm. 5 d).
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