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BayObLG, 02.01.1967 - RReg. 4a St 41/66 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1967, 1287
- BayObLGSt 1967, 1
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Koblenz, 04.04.2005 - 1 Ss 59/05
Strafbare Verletzung der Unterhaltspflicht: Notwendige tatrichterliche Prüfung …
Der Tatbestand des § 170 StGB setzt aber eine gesetzliche Unterhaltspflicht des Täters im Sinne des Bürgerlichen Rechts voraus (BGHSt 12, 166; 26, 111), die der Strafrichter im übrigen ohne Bindung an zivilgerichtliche Erkenntnisse eigenverantwortlich festzustellen hat (OLG Hamm ZFE 2003, 188; BayObLGSt 2002, 71; 1967, 1; StV 2001, 349; OLG Celle StV 2001, 349; OLG Düsseldorf StV 1991, 68;… Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 170 Rdn. 3, 6). - BayObLG, 19.06.1998 - 5St RR 86/98 Die Überzeugung, dass der Täter durch die Nichtbefolgung des Zivilurteils eine gesetzlich begründete Unterhaltspflicht verletzt habe, muss sich der Tatrichter unter Ausschöpfung aller ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen selbst bilden (BayObLGSt 1967, 1/2).