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   BayObLG, 15.12.1981 - 1 ObOWi 501/81   

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https://dejure.org/1981,2522
BayObLG, 15.12.1981 - 1 ObOWi 501/81 (https://dejure.org/1981,2522)
BayObLG, Entscheidung vom 15.12.1981 - 1 ObOWi 501/81 (https://dejure.org/1981,2522)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Dezember 1981 - 1 ObOWi 501/81 (https://dejure.org/1981,2522)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtsmittel; Einlegung; Frist; Fristablauf; In Kenntnis setzen; Verteidiger; Zustellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 44 Satz 1

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 774
  • BayObLGSt 1981, 193
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Köln, 29.10.2001 - Ss 437/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Dem steht auch nicht entgegen, dass in Nrn. 154 Abs. 1 S. 1, 293 Abs. 1 S. 1 RiStBV die Zustellung an den Verteidiger gefordert wird, falls ein solcher sich unter Vorlage der Vollmacht bestellt hat (BayObLGSt 1981, 193 = VRS 62, 197).

    Denn grundsätzlich kann der Betroffene, der seinen Verteidiger mit der Durchführung eines Rechtsmittels beauftragt hat, davon ausgehen, dass dieser den Auftrag vollständig und ordnungsgemäß erledigt (vgl. BayObLGSt 1975, 150 [152] = JZ 1976, 185 = VRS 50, 292 [294]; BayObLGSt 1981, 193 [194] = VRS 62, 197 = MDR 1982, 774; SenE v. 12.09.2000 - Ss 345/00 Z - = VRS 100, 186 [187]; SenE v. 24.11.2000 - Ss 342/00 Z -) .

    Vielmehr durfte er darauf vertrauen, dass der Verteidiger die Mitteilung der Gerichts gemäß § 145 a Abs. 3 S. 2 StPO erhalten und danach von sich aus alles Erforderliche wegen der Rechtsbeschwerdebegründung innerhalb der gesetzlichen Frist veranlassen, sich notfalls auch bei ihm nach dem Datum der Zustellung erkundigen werde (OLG Hamm VRS 47, 272 [273]; BayObLG NStZ-RR 2000, 110 = DAR 2000, 78 L. = VRS 98, 195 = StV 2000, 407 = NZV 2000, 380; BayObLGSt 1981, 193 [194] = VRS 62, 197 = MDR 1982, 774; BayObLGSt 1975, 150 [152] = JZ 1976, 185 = VRS 50, 292 [294]; SenE v. 12.09.2000 - Ss 345/00 Z - = VRS 100, 186 [187]; SenE v. 24.11.2000 - Ss 342/00 Z -).

  • BayObLG, 28.07.1992 - 2 ObOWi 198/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Frist; Versäumung; Antrag; Zulassung;

    Auch wenn sich die Vollmacht des Verteidigers bei den Akten befindet, besteht nämlich keine gesetzliche Verpflichtung, Zustellungen für den Betroffenen an den Verteidiger zu bewirken (BayObLGSt 1981, 193; OLG Düsseldorf NStZ 1989, 88 ).

    War jedoch, wie im vorliegenden Fall, das Rechtsmittel noch nicht eingelegt und ein Auftrag hierzu der Verteidigerin nicht erteilt, befand sich der Betroffene nicht in einer Lage, in der er darauf vertrauen durfte, die Verteidigerin werde von sich aus das in Betracht kommende Rechtsmittel rechtzeitig einlegen (BayObLGSt 1981, 193 ff.).

  • OLG Nürnberg, 30.12.1998 - Ws 1400/98

    Rechtsmittelfrist, wenn dem Verteidiger keine Benachrichtigung zugegangen ist

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  • OLG Köln, 12.09.2000 - Ss 345/00
    Darüber hinaus handelt es sich bei § 145 a Abs. 3 StPO ohnehin lediglich um eine Ordnungsvorschrift, deren Unterlassung die Wirksamkeit der Zustellung an den Betroffenen persönlich nicht in Frage stellt (vgl. BayObLGSt 1981, 193, 194).
  • OLG München, 26.03.2009 - 2 Ws 229/09

    Bewährungswiderruf: Wiedereinsetzungsantrag wegen Nichtzustellung des

    17 Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluss vom 15.12.1981 - 1 ObOWi 501/81 und Beschluss vom 28.07.1992 - 2 ObOWi 198/92) begründet das Unterlassen der Beschlusszustellung an den Verteidiger keinen Wiedereinsetzungsgrund:.
  • OLG Düsseldorf, 08.09.1988 - 1 Ws 868/88
    Diese Richtlinien vermögen als Verwaltungsvorschriften eine gesetzl. Regelung nicht zu ersetzen (BayObLGSt 1975, 150, 151; 1981, 193, 194), zumal sie für den Richter lediglich eine Empfehlung darstellen (vgl. Einführung zu den vorbezeichneten Richtlinien).
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