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   BayObLG, 23.08.1994 - 2 ObOWi 376/94   

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BayObLG, 23.08.1994 - 2 ObOWi 376/94 (https://dejure.org/1994,4375)
BayObLG, Entscheidung vom 23.08.1994 - 2 ObOWi 376/94 (https://dejure.org/1994,4375)
BayObLG, Entscheidung vom 23. August 1994 - 2 ObOWi 376/94 (https://dejure.org/1994,4375)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 487
  • VersR 1995, 189
  • BayObLGSt 1994, 156
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BayObLG, 23.08.1994 - 2 ObOWi 376/94
    Die Erfüllung dieses Tatbestandes indiziert das Vorliegen eines groben Pflichtenverstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG , der ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (BGHSt 38, 125, 134).

    Dabei sollte sich die Verordnung insbesondere solcher Komplexe annehmen, "die einen besonderen Sicherheitsgewinn erwarten lassen" und die "besondere Gefahrenpotentiale beinhalten" (BGHSt 38, 125, 131).

  • BayObLG, 12.04.1994 - 2 ObOWi 102/94
    Auszug aus BayObLG, 23.08.1994 - 2 ObOWi 376/94
    Ein Abweichen von der Regelahndung bedarf in jedem Fall einer eingehenden, auf Tatsachen gestützten Begründung (BayObLGSt 1994, 56 und 100; BayObLG Beschlüsse vom 14.12.1993 - 2 ObOWi 493/93, vom 12.4.1994 - 2 ObOWi 102/94 und vom 15.4.1994 - 2 ObOWi 117/94).
  • BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
    Auszug aus BayObLG, 23.08.1994 - 2 ObOWi 376/94
    Ein Abweichen von der Regelahndung bedarf in jedem Fall einer eingehenden, auf Tatsachen gestützten Begründung (BayObLGSt 1994, 56 und 100; BayObLG Beschlüsse vom 14.12.1993 - 2 ObOWi 493/93, vom 12.4.1994 - 2 ObOWi 102/94 und vom 15.4.1994 - 2 ObOWi 117/94).
  • OLG Bamberg, 01.12.2015 - 3 Ss OWi 834/15

    Auswirkungen eines vermeidbaren Verbotsirrtums bei Verkehrsordnungswidrigkeit

    Dass ein Betroffener bislang straßenverkehrsrechtlich unauffällig geblieben oder so zu behandeln ist, rechtfertigt ein Abweichen von der Regelahndung deshalb auch in Verbindung mit einer geständigen Einlassung oder einem etwaigen in der Hauptverhandlung hinterlassenen günstigen Eindruck und einer positiven Prognose hinsichtlich des zukünftigen Verkehrsverhaltens grundsätzlich nicht (Anschluss an BayObLGSt 1994, 156; OLG Hamm OLGSt BKatV § 4 Nr. 4 = NZV 2007, 100; OLG Hamm DAR 2006, 521; OLG Jena VRS 111, 52).

    Dass ein Betroffener bislang straßenverkehrsrechtlich unauffällig geblieben ist, rechtfertigt ein Abweichen von der Regelahndung deshalb auch in Verbindung mit einer teilgeständigen Einlassung oder einem etwaigen in der Hauptverhandlung hinterlassenen günstigen Eindruck und einer positiven Prognose hinsichtlich des künftigen Verkehrsverhaltens grundsätzlich nicht (BayObLGSt 1994, 156; OLG Hamm OLGSt BKatV § 4 Nr. 4 = NZV 2007, 100; OLG Hamm DAR 2006, 521; OLG Jena VRS 111, 52).

  • OLG Bamberg, 31.03.2005 - 2 Ss OWi 78/05

    Zur Wirksamkeit der Einspruchsbeschränkung bei einem Bußgeldbescheid und zum

    Dass der Betroffene nach den Feststellungen bisher verkehrsrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist, rechtfertigt ein Abweichen von der Regelahndung daher auch dann nicht, wenn dem Betroffenen eine günstige Prognose hinsichtlich seines künftigen Verkehrsverhaltens zugebilligt werden kann (BayObLGSt 1994, 156/157; 1996, 110/111 f.; OLG Düsseldorf VRS 89, 466/467; OLG Hamm NZV 1996, 247/248).

    Dabei sollte sich die Verordnung insbesondere solcher Komplexe annehmen, "die einen besonderen Sicherheitsgewinn erwarten lassen" und die "besondere Gefahrenpotentiale beinhalten" (BayObLGSt 1994, 156/157; BGHSt 38, 125/131).

  • OLG Hamm, 30.06.2008 - 5 Ss OWi 387/08

    Fahrverbot; Absehen; Gründe; fehlende Voreintragung; geringfügige Überschreitung

    Von der Anordnung eines nach § 4 BKatV indizierten Fahrverbotes kann im Einzelfall nur dann abgesehen werden, wenn erhebliche Härten oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände vorliegen, die einen Ausnahmefall begründen (vgl. BGH NZV 1992, 117, 119; OLG Hamm DAR 2003, 398; NZV 1997, 281; BayObLG NZV 1996, 374; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 24), wobei das Abweichen von der Regelahndung in jedem Fall einer eingehenden, auf Tatsachen gestützten Begründung bedarf (vgl. BGH a.a.O.; OLG Hamm NZV 2003, 103; VRS 91, 67; BayObLG VRS 88, 303).

    Die Regelahndung nach der BKatV geht nämlich gerade nicht davon aus, dass der Betroffene vorbelastet ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09. Mai 2006 - 4 SsOWi 896/05 - NZV 2003, 103; 1995, 366; BayObLG NZV 1994, 487; OLG Düsseldorf VRS 94, 282).

  • OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95

    Bei Taxifahrer kann auch bei einem Regelverstoß von einem Fahrverbot abgesehen

    Die Regelahndung nach der BußgeldkatalogVO geht nämlich gerade nicht davon aus, daß der Betroffene bereits vorbelastet ist bzw. daß durch die Tat andere Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet worden sind (so u.a. auch BayObLG VRS 88, 303 ).
  • OLG Hamm, 09.06.1995 - 2 Ss OWi 623/95

    Absehen vom Regelfahrverbot, berufliche Gründe, persönliche Gründe, persönlicher

    Das Abweichen von der Regelahndung bedarf in jedem Fall einer eingehenden auf Tatsachen gestützten Begründung (vgl. u.a. BayObLG VRS 88, 303 ).

    Abschließend ist schließlich darauf hinzuweisen, daß der vom Amtsgericht bisher - zumindest ausdrücklich - bei der Entscheidung über das Fahrverbot noch nicht berücksichtigte Umstand, daß der Betroffene in der Vergangenheit straßenverkehrsrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist, nur von geringerer Bedeutung ist, da die BußgeldkatalogVO in § 1 Abs. 2 Satz 2 grundsätzlich von einem unvorbelasteten Täter ausgeht (siehe dazu auch OLG Naumburg, a.a.O.; BayObLG VRS 88, 303 ).

  • OLG Hamm, 29.10.2002 - 2 Ss OWi 789/02

    Fahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, Begründung der Rechtsfolgenentscheidung

    Die Regelahndung nach der BKatVO geht nämlich gerade nicht davon aus, dass der Betroffene vorbelastet ist (vgl. BayObLG, NZV 1994, 487; OLG Hamm, NZV 1995, 366, 367).
  • OLG Hamm, 06.02.2006 - 2 Ss OWi 31/06

    Fahrverbot; Absehen; Taxifahrer; Augenblicksversagen

    Die Regelahndung nach der Bußgeldkatalogverordnung geht nämlich gerade nicht davon aus, dass der Betroffene vorbelastet ist (vgl. BayObLG, NZV 1994, 487; vgl. Senatsbeschluss vom 29. April 1999 in 2 Ss OWi 1533/98 -m. w. N., OLG Hamm, NZV 1995, 366, 367).
  • OLG Naumburg, 04.01.1995 - 1 Ss (B) 254/94

    Geldbuße wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung; Eintritt der

    Eine in Tabelle 1 a zu Nr. 5 BKat für eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgesehene Regelsanktion kann daher nicht allein mit der Begründung unterschritten werden, der Verstoß habe sich auf einer Autobahn ereignet, auch nicht mit Hinweis darauf, daß Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Autobahnen erfahrungsgemäß wesentlich öfter vorkämen als auf sonstigen Straßen (Bay0bLG NZV 1994, 487 ).
  • OLG Bamberg, 09.01.2007 - 3 Ss OWi 1708/06

    Keine Ausnahme von Fahrverbot

    Dass der Betroffene verkehrsrechtlich als nicht vorbelastet zu behandeln sein mag, rechtfertigt ein Abweichen von der Regelahndung daher auch dann nicht, wenn ihm ? etwa aufgrund seines Tatgeständnisses unter vorbehaltloser Anerkennung des polizeilichen Messergebnisses - eine günstige Prognose hinsichtlich seines künftigen Verkehrsverhaltens zugebilligt werden kann (OLG Bamberg NJW 2006, 627/628; BayObLGSt 1994, 156/157; 1996, 110/111 f.; OLG Düsseldorf VRS 89, 466/467; OLG Hamm NZV 1996, 247/248); erst Recht kommt es nicht darauf an, ob der Betroffene als ?Raser? einzuordnen ist.

    Dabei sollte sich die Verordnung insbesondere solcher Komplexe annehmen, ?die einen besonderen Sicherheitsgewinn erwarten lassen? und ?die besondere Gefahrenpotentiale beinhalten? (BayObLGSt 1994, 156/157; vgl. auch BayObLG NZV 1994, 327 f.; BGHSt 38, 125/131; OLG Bamberg NJW 2006, 627/628; OLG Düsseldorf NZV 1993, 37 f.; NZV 1993, 445 f.; NZV 1995, 406 und NZV 1997, 85/86; KG, Beschluss vom 10.07.1998 ? 2 Ss 184/98; ferner Deutscher NZV 1997, 18, 22 f.; Scheffler NZV 1998, 142/143 und Deutscher in Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren Rn. 926 ff., insbesondere Rn. 927 mit weit.

  • OLG Hamm, 12.06.2009 - 3 Ss OWi 68/09

    Voraussetzungen für das Absehen vom Regelfahrverbot bei Erhöhung der Geldbuße

    Von der Anordnung eines nach § 4 BKatV indizierten Fahrverbotes kann im Einzelfall nur dann abgesehen werden, wenn erhebliche Härten oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände vorliegen, die einen Ausnahmefall begründen (vgl. BGH NZV 1992, 117, 119; OLG Hamm DAR 2003, 398; NZV 1997, 281; BayObLG NZV 1996, 374; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 24), wobei das Abweichen von der Regelahndung in jedem Fall einer eingehenden, auf Tatsachen gestützten Begründung bedarf (vgl. BGH a.a.O.; OLG Hamm NZV 2003, 103; VRS 91, 67; BayObLG VRS 88, 303).
  • OLG Bamberg, 11.04.2006 - 3 Ss OWi 354/06

    Die von den Gerichten zu beachtende Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4

  • OLG Hamm, 26.01.1999 - 2 Ss OWi 1/99
  • OLG Koblenz, 01.09.2003 - 1 Ss 151/03

    Regelfahrverbot, Absehen vom, Begründungspflicht

  • OLG Hamm, 29.04.1999 - 2 Ss OWi 1533/98

    Geschwindigkeitsüberschreitung, autobahnähnlich ausgebaute Straße, Absehen vom

  • OLG Bamberg, 28.12.2011 - 3 Ss 1616/11

    Knappes Unterschreiten der Fahrverbotsschwelle als Begründung für ein Absehen vom

  • BayObLG, 30.04.1996 - 2 ObOWi 308/96
  • OLG Hamm, 27.07.1995 - 2 Ss OWi 808/95

    Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts, Möglichkeit des Absehens vom

  • OLG Hamm, 19.10.1995 - 2 Ss OWi 1223/95

    Rotlichtverstoß innerhalb geschlossener Ortschaft, Feststellungen, Phasenplan,

  • OLG Bamberg, 28.12.2011 - 3 Ss OWi 1616/11

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot wegen Unterschreitung des Mindestabstands;

  • BayObLG, 16.07.1996 - 2 ObOWi 513/96

    Auch eine praktisch völlig fehlende Bebauung rechtfertigt bei einer

  • OLG Hamm, 01.10.1997 - 2 Ss OWi 1102/96
  • OLG Zweibrücken, 23.01.1996 - 1 Ss 211/95
  • BayObLG, 13.04.2004 - 2 ObOWi 146/04

    Regelmäßiger subjektiver Tatbestand im Falle der erheblichen Überschreitung der

  • OLG Hamm, 05.08.1999 - 4 Ss OWi 714/99

    Geschwindigkeitsüberschreitung auf Autobahn, Absehen von Fahrverbot, verengte

  • OLG Hamm, 26.10.1999 - 4 Ss OWi 763/99

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Geschwindigkeitsüberschreitung, Absehen vom

  • OLG Hamm, 29.06.2000 - 4 Ss OWi 651/00

    Fahrverbot, Ausnahme vom Regelfahrverbot, Augenblicksversagen, Übersehen eines

  • OLG Hamm, 26.10.1999 - 4 Ss OWi 782/99

    Verzicht auf Begründung, eindeutige Erklärung, Beschlußverfahren, Unwirksamkeit

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