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   BayObLG, 29.05.1995 - 2 ObOWi 231/95   

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BayObLG, 29.05.1995 - 2 ObOWi 231/95 (https://dejure.org/1995,3444)
BayObLG, Entscheidung vom 29.05.1995 - 2 ObOWi 231/95 (https://dejure.org/1995,3444)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Mai 1995 - 2 ObOWi 231/95 (https://dejure.org/1995,3444)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 407
  • BayObLGSt 1995, 91
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 03.11.1993 - 2 Ss OWi 247/93

    Zu Tateinheit und Tatmehrheit mehrerer Geschwindigkeitsverstöße

    Auszug aus BayObLG, 29.05.1995 - 2 ObOWi 231/95
    Daß es sich bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen auch im Verlaufe einer Fahrt aber regelmäßig um mehrere Taten im materiellen und prozessualen Sinne handelt, ist - soweit ersichtlich - einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (BayObLGSt 1994, 135/137; OLG Köln NZV 1994, 292 ; OLG Düsseldorf NZV 1994, 118 f.; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 33. Aufl. Einleitung 150 a mit zahlreichen Nachweisen; siehe auch neuestens BGH DAR 1995, 207 ).

    Zu Recht hat deshalb auch das OLG Düsseldorf gerade für den Fall anhand von Diagrammscheiben festgestellter Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit ausgeführt, daß "lediglich zeitlich eng aufeinanderfolgende Abschnitte mit wechselnden Geschwindigkeiten, die ohne weitere Anhaltspunkte auf die unterschiedlichen konkreten Verkehrsverhältnisse zurückzuführen sind" sich "bei lebensnaher Betrachtung zu einer einheitlichen Tat zusammenfassen" lassen (NZV 1994, 118/119).

  • BayObLG, 01.08.1994 - 2 ObOWi 343/94

    Nachfahren zur Nachtzeit

    Auszug aus BayObLG, 29.05.1995 - 2 ObOWi 231/95
    b) Auch wenn man es für zulässig hält, den Akteninhalt zur "Ergänzung" heranzuziehen (vgl. BayObLGSt 1994, 135/138), läßt sich kein zureichender Bestimmtheitsgrad erzielen.

    Daß es sich bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen auch im Verlaufe einer Fahrt aber regelmäßig um mehrere Taten im materiellen und prozessualen Sinne handelt, ist - soweit ersichtlich - einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (BayObLGSt 1994, 135/137; OLG Köln NZV 1994, 292 ; OLG Düsseldorf NZV 1994, 118 f.; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 33. Aufl. Einleitung 150 a mit zahlreichen Nachweisen; siehe auch neuestens BGH DAR 1995, 207 ).

  • BayObLG, 23.07.1971 - RReg. 6 St 556/71
    Auszug aus BayObLG, 29.05.1995 - 2 ObOWi 231/95
    Einer ausdrücklichen Aufhebung des angefochtenen Urteils bedarf es nicht (BayObLGSt 1971, 135/138).
  • OLG Celle, 26.07.1994 - 1 Ss OWi 138/94
    Auszug aus BayObLG, 29.05.1995 - 2 ObOWi 231/95
    Das OLG Celle (NZV 1995, 197 ) hat aber zu Recht darauf hingewiesen, daß Grundlage einer Auslegung der in Frage stehenden Vorschrift der Bußgeldkatalogverordnung die rechtliche Bewertung einer bestimmten Zuwiderhandlung als einheitliche Tat im Sinne des materiellen Ordnungswidrigkeitenrechts sein muß.
  • BGH, 08.10.1970 - 4 StR 190/70

    Bußgeldbescheid

    Auszug aus BayObLG, 29.05.1995 - 2 ObOWi 231/95
    Er hat im Falle der Einspruchseinlegung wie die Anklageschrift (§ 200 Abs. 1 Satz 1 StPO ) und der Strafbefehl (§ 409 Abs. 1 Satz 1 StPO ), denen er nachgebildet ist, die Aufgabe, den Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens in persönlicher, sachlicher und rechtlicher Hinsicht von anderen denkbaren Tatvorwürfen abzugrenzen und damit auch den Umfang der Rechtskraft zu bestimmen (vgl. BGHSt 23, 336, 338 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 04.08.1988 - 1 Ss 41/88
    Auszug aus BayObLG, 29.05.1995 - 2 ObOWi 231/95
    Da mithin im Sinne dieser Rechtsprechung nicht von einer Tat im materiellen (und/oder prozessualen) Sinne ausgegangen werden kann, ist der Senat der Auffassung, daß sich Nr. 5.1.1 der Tabelle 1 a mit der bestehenden Rechtslage vor allem dann vereinbaren läßt, wenn man ein Stufenverhältnis annimmt, wie dies etwa im Bereich des Ausländerrechts für das Verhältnis von Ordnungswidrigkeit und Straftat anerkannt ist (vgl. Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze § 85 AsylVfG Rn. 7; Kanein/Renner Ausländerrecht 6. Aufl. § 85 AsylVfG Rn. 11; OLG Karlsruhe NStZ 1988, 560 ).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BayObLG, 29.05.1995 - 2 ObOWi 231/95
    Diese Auffassung findet in der Entscheidung des Großen Senats des Bundesgerichtshofes zur fortgesetzten Tat (NJW 1994, 1663 ) nunmehr eine zusätzliche Stütze.
  • BGH, 12.01.1995 - 4 StR 742/94

    Einheitlicher Tatentschluß - Verschiedene Gefahrenlagen - Natürliche

    Auszug aus BayObLG, 29.05.1995 - 2 ObOWi 231/95
    Daß es sich bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen auch im Verlaufe einer Fahrt aber regelmäßig um mehrere Taten im materiellen und prozessualen Sinne handelt, ist - soweit ersichtlich - einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (BayObLGSt 1994, 135/137; OLG Köln NZV 1994, 292 ; OLG Düsseldorf NZV 1994, 118 f.; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 33. Aufl. Einleitung 150 a mit zahlreichen Nachweisen; siehe auch neuestens BGH DAR 1995, 207 ).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.1994 - 5 Ss OWi 19/94
    Auszug aus BayObLG, 29.05.1995 - 2 ObOWi 231/95
    a) Dahinstehen kann, ob die Ortsangabe bestimmt genug ist, nachdem dem Betroffenen mehrere Verkehrsverstöße zur Last gelegt werden, der angegebene Tatort allerdings ersichtlich nur derjenige ist, an dem der Betroffene angehalten und kontrolliert wurde (vgl. hierzu OLG Düsseldorf VRS 87, 51 f., OLG Hamm VRS 82, 235/239).
  • OLG Hamm, 25.09.1991 - 2 Ss OWi 456/91

    Die Sicherstellung und allgemeine Verwertung von

    Auszug aus BayObLG, 29.05.1995 - 2 ObOWi 231/95
    a) Dahinstehen kann, ob die Ortsangabe bestimmt genug ist, nachdem dem Betroffenen mehrere Verkehrsverstöße zur Last gelegt werden, der angegebene Tatort allerdings ersichtlich nur derjenige ist, an dem der Betroffene angehalten und kontrolliert wurde (vgl. hierzu OLG Düsseldorf VRS 87, 51 f., OLG Hamm VRS 82, 235/239).
  • OLG Köln, 01.03.1994 - Ss 15/94

    Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsmittels der Beschwerde in einem

  • BayObLG, 22.12.1992 - 2 ObOWi 438/92

    Höchstgeschwindigkeit; Überschreiten; Dauerordnungswidrigkeit; Unterbrechung;

  • OLG Bamberg, 12.08.2008 - 3 Ss OWi 896/08

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Bestimmtheitsanforderungen an einen wegen

    Auf Angaben, die lediglich die Verteidigung vorbereiten sollen, kann es mithin jedenfalls für die Frage der Eignung des Bußgeldbescheides als Prozessvoraussetzung und für seine Wirksamkeit nicht ankommen (BGH a.a.O.; vgl. ferner BayObLG NZV 1995, 407 f. ; BayObLGSt 1995, 150 ff. = DAR 1996, 31 = NZV 1996, 160 f. = VerkMitt 1996, Nr. 69; BayObLGSt 1994, 135 (137) = NZV 1994, 448 sowie zuletzt OLG Hamm, Beschl. v. 15.01.2007 - 1 Ss OWi 877/06 = VRS 2008, 61 ff.; aus der Lit. zusammenfassend u.a. Burhoff in Burhoff , Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren Rn. 411 ff., insbesondere Rn. 440 ff.; KK/Kurz OWiG 3. Aufl. § 66 Rn. 51 ff.; Göhler OWiG 14. Aufl. § 66 Rn. 42 f. sowie Puppe NStZ 1982, 230, 233 ff.).
  • BayObLG, 04.09.1995 - 2 ObOWi 536/95

    Zu Tateinheit und Tatmehrheit mehrerer Geschwindigkeitsverstöße

    Auch in Fällen der Nr. 5.1.1 der Anlage 1 a zur Bußgeldkatalogverordnung handelt es sich in der Regel um mehrere Taten im materiellen und prozessualen Sinne (wie BayObLGSt 1995, 91).

    Zwar hat der Senat mit Beschluß vom 29.5.1995 (2 ObOWi 231/95, zur Veröffentlichung vorgesehen in BayObLGSt 1995, 91) entschieden, daß der Bußgeldbescheid auch in Fällen der Nr. 5.1.1 der Anlage 1 a zur Bußgeldkatalogverordnung nur dann seine Bestimmungs- und Informationsaufgabe erfüllt, wenn er genaue Angaben über jeden Geschwindigkeitsverstoß enthält, der ihn von anderen eindeutig abhebt.

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 29.5.1995 (aaO.) darauf hingewiesen, daß durch die Einfügung der Nr. 5.1.1 in die Anlage 1 a zur Bußgeldkatalogverordnung keine Änderung der von Rechtsprechung und Schrifttum entwickelten Grundsätze zum Tatbegriff eingetreten ist (ebenso OLG Celle NZV 1995, 197 ).

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 29.5.1995 (aaO.) festgestellt hat, ist es rechtlich unbedenklich, für jeden Verstoß gesondert eine Geldbuße von 80 DM zu verhängen, da die einzelnen Ordnungswidrigkeiten im Lichte ihrer wiederholten Begehung als gravierender eingestuft werden können.

  • BayObLG, 16.01.1997 - 1 ObOWi 801/96

    Verfahrensrechtlicher Tatbegriff bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen -

    Die materiell-rechtliche Beurteilung mehrerer Geschwindigkeitsüberschreitungen, die im Verlauf einer Fahrt im verfahrensrechtlichen Sinn begangen wurden, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles; in der Regel handelt es sich um selbständige Taten, die zueinander im Verhältnis der Tatmehrheit stehen (Ergänzung zu BayObLGSt 1995, 91; 1995, 150).«.

    a) Grundsätzlich handelt es sich bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen auch im Verlauf einer Fahrt regelmäßig mehrere selbständige Taten im prozessualen Sinne, soweit es sich nicht nur um solche Fahrtabschnitte handelt, die durch kurze verkehrsbedingte Verlangsamungs- oder Anhaltevorgänge unterbrochen sind (vgl. BayObLG aaO.; BayObLGSt 1995, 91, 93 f.; 1995, 150, 151, vgl. auch KK/Steindorf § 79 Rn. 42).

    Nur dann, wenn bei natürlicher Betrachtung wegen des unmittelbaren zeitlich-räumlichen und des inneren Zusammenhangs der einzelnen Verstöße ein einheitliches zusammengehöriges Tun angenommen werden muß, kommt eine Wertung als natürlich Handlungseinheit (BayObLGSt 1975, 155; OLG Düsseldorf NZV 1988, 195, 196; vgl. auch BGH DAR 1995, 207, 208) oder als Dauerordnungswidrigkeit (BayObLG NZV 1993, 162, 163; BayObLGSt 1992, 165; 1995, 91, 93; OLG Celle NZV 1995, 197 ) in Betracht.

  • OLG Brandenburg, 30.05.2005 - 1 Ss OWi 87 B/05

    Ahndung mehrerer fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitungen

    Dass es sich bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen auch im Verlaufe einer Fahrt regelmäßig um mehrere Taten im materiellen und prozessualen Sinne handelt, ist - soweit ersichtlich - einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (BayObLG NZV 1995, 407; NZV 1994, 448; OLG Köln NZV 1994, 292; OLG Düsseldorf NZV 2001, 273; NZV 1994, 118; OLG Hamm VRS 46, 370).

    Dass das BayObLG Tateinheit im Sinne einer Dauerordnungswidrigkeit in dem Fall angenommen hatte, dass die - zunächst überhöhte - Geschwindigkeit zeitweise verkehrsbedingt herabgemindert wurde (BayObLG NZV 1993, 162; NZV 1995, 407), steht dem nicht entgegen.

  • OLG Hamm, 09.06.2009 - 5 Ss OWi 297/09

    Zweimal geblitzt innerhalb einer Minute

    Bei mehreren, im Verlaufe einer Fahrt begangenen Geschwindigkeitsüberschreitungen eines Kraftfahrzeugführers handelt es sich nach wohl einhellliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum im Regelfall um mehrere Taten im materiellen und prozessualen Sinne (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 30. August 2007 - 3 Ss OWi 458/07 - DAR 2006, 697 = VM 2007 Nr. 14 = VRS 111, 366; OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. Februar 2008 - 1 Ss OWi 266 B/07 - juris - NZV 2006, 109; BayObLG NZV 1995, 407; 1994, 448; OLG Köln NZV 1994, 292; OLG Düsseldorf NZV 2001, 273; 1994, 118; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. § 24 StVG Rdnr. 58 und 59 a; Göhler, a.a.O., vor § 19 Rdnr. 10).
  • OLG Düsseldorf, 07.04.2006 - 2 Ss OWi 170/04

    Verstoß gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG); Vorliegen eines

    Er hat im Falle der Einspruchseinlegung wie die Anklageschrift (§ 200 Abs. 1 Satz 1 StPO) und der Strafbefehl (§ 409 Abs. 1 Satz 1 StPO), denen er nachgebildet ist, die Aufgabe, den Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens in persönlicher, sachlicher und rechtlicher Hinsicht von anderen denkbaren Tatvorwürfen abzugrenzen und damit auch den Umfang der Rechtskraft zu bestimmen (vgl. BGHSt 23, 336, 338 ff.; BayObLG NZV 1995, 407; KK-Kurz, OWiG, 3. Aufl., § 66 Rdn. 10 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 30.08.2007 - 3 Ss OWi 458/07

    Mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen während einer Fahrt sind regelmäßig auch

    In Rechtsprechung und Lehre besteht Einigkeit darüber, dass es sich bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen auch im Verlaufe einer Fahrt regelmäßig um mehrere Taten im materiellen und prozessualen Sinne handelt (vgl. OLG Hamm VM 2007, 14; OLG Brandenburg NZV 2006, 109, BayObLG NZV 1995, 407; 1994, 448; OLG Köln NZV 1994, 292; OLG Düsseldorf NZV 2001, 273; 1994, 118).
  • BayObLG, 25.02.1997 - 2 ObOWi 65/97

    Prozessualer Tatbegriff bei Geschwindigkeitsüberschreitungen - Zeitraum zwischen

    Diese Aufgabe erfüllt er in sachlicher Hinsicht nur dann, wenn nach seinem Inhalt kein Zweifel über die Identität der Tat bestehen kann, wenn also zweifelsfrei feststeht, welcher Lebensvorgang erfaßt und geahndet werden soll (BGHSt 23, 336, 339; BayObLGSt 1995, 91 und 150 f.).

    Nur dann, wenn bei natürlicher Betrachtung wegen des unmittelbaren zeitlich-räumlichen und des inneren Zusammenhangs der einzelnen Verstöße ein einheitliches zusammengehöriges Tun angenommen werden muß, kommt eine Wertung als natürliche Handlungseinheit (BayObLGSt 1975, 155; OLG Düsseldorf NZV 1988, 195, 196; vgl. auch BGH DAR 1995, 207, 208) oder als Dauerordnungswidrigkeit (BayObLGSt 1992, 165; 1995, 91, 93; OLG Celle NZV 1995, 197 ) in Betracht.

  • OLG Rostock, 01.04.2005 - 2 Ss OWi 389/04

    Fahrlässige Mißachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage oder fahrlässige

    Von besonderer Bedeutung ist vielmehr, ob die Einzelverstöße räumlich und insbesondere zeitlich eng aufeinander folgen (vgl. etwa BayObLG JR 2002, 523 f.; BayObLGSt 1995, 91, 93 f.; OLG Düsseldorf NZV 1996, 503, 504 f.; OLG Köln NZV 1989, 401; OLG Stuttgart NZV 1997, 243 f., jeweils m. w. N.).
  • OLG Hamm, 21.09.2005 - 1 Ss OWi 402/05

    Sprinter: Einordnung; Vermeidbarkeit; Verbotsirrtum

    Mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen, auch wenn sie während einer einzigen, nicht unterbrochenen Fahrt begangen werden, sind grundsätzlich als selbstständige Taten im materiell-rechtlichen Sinne anzusehen, die zueinander im Verhältnis der Tatmehrheit stehen (zu vgl. OLG Hamm, NZV 1998, 870; Beschluss vom 9. Januar 2002 - 5 Ss OWi 1108/01 - Beschluss vom 28. Juni 2003 - 3 Ss OWi 182/03 - VRS 46, 370; BayObLG VRS 93, 141 und 369; NZV 1995, 407; OLG Jena, VRS 107, 476; OLG Düsseldorf, VRS 94, 301).
  • BayObLG, 26.10.2001 - 2 ObOWi 407/01

    Verfahrensrechtlicher Tatbegriff bei mehrfachen Verkehrsverstößen während

  • OLG Düsseldorf, 07.02.2001 - 2a Ss OWi 284/00

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen

  • BayObLG, 22.02.2023 - 201 ObOWi 66/23

    Auswirkungen der unterbliebenen Angaben zur Schuldform im Bußgeldbescheid

  • BayObLG, 14.07.1998 - 2 ObOWi 325/98

    Erfüllung der Umgrenzungs- und Informationsfunktion eines Bußgeldbescheids

  • OLG Celle, 07.02.2011 - 322 SsBs 354/10

    Zur Annahme einer einheitlichen Tat bei Rotlicht- und Überholverstoß

  • OLG Celle, 25.10.2011 - 322 SsBs 295/11

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Tateinheit bei mehreren Verkehrsverstößen

  • OLG Brandenburg, 18.02.2008 - 1 Ss OWi 266 B/07

    Eichung Geschwindigkeitsmessgeräte

  • AG Hannover, 09.09.2014 - 265 OWi 583/14

    Dash-Cam Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr

  • BayObLG, 10.03.1997 - 3 ObOWi 8/97

    Tatidentität bei Verstößen gegen das Nachtarbeitsverbot

  • BayObLG, 22.02.2023 - 201 ObOWi 66/22

    Unzulässige Beschränkung des Einspruchs auf Rechtsfolge bei ungesetzlichem

  • OLG Hamm, 23.08.1999 - 2 Ss OWi 811/99

    Zulassungsbeschwerde, Geschwindigkeitsüberschreitung, Messung durch

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