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   BayObLG, 21.02.1996 - 2 ObOWi 126/96   

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https://dejure.org/1996,5332
BayObLG, 21.02.1996 - 2 ObOWi 126/96 (https://dejure.org/1996,5332)
BayObLG, Entscheidung vom 21.02.1996 - 2 ObOWi 126/96 (https://dejure.org/1996,5332)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Februar 1996 - 2 ObOWi 126/96 (https://dejure.org/1996,5332)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 375
  • BayObLGSt 1996, 15
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus BayObLG, 21.02.1996 - 2 ObOWi 126/96
    Der Bundesgerichtshof hat zur Frage des notwendigen Inhalts der Urteilsgründe bei der Identifizierung eines Betroffenen anhand eines bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit gefertigten Lichtbildes nunmehr auf Vorlage des Oberlandesgerichts Köln eingehend Stellung genommen (Beschluß vom 19.12.1995 - 4 StR 170/95).
  • OLG Düsseldorf, 28.12.1994 - 5 Ss OWi 441/94
    Auszug aus BayObLG, 21.02.1996 - 2 ObOWi 126/96
    Bei Annahme vorsätzlichen Überschreitens der durch Verkehrsvorschriftszeichen begrenzten Höchstgeschwindigkeit sind nämlich Feststellungen zur Kenntnis der Beschilderung (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h) und der gefahrenen Geschwindigkeit erforderlich (OLG Düsseldorf VRS 85, 131, 133; DAR 1995, 167 ).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.1993 - 2 Ss OWi 414/92
    Auszug aus BayObLG, 21.02.1996 - 2 ObOWi 126/96
    Bei Annahme vorsätzlichen Überschreitens der durch Verkehrsvorschriftszeichen begrenzten Höchstgeschwindigkeit sind nämlich Feststellungen zur Kenntnis der Beschilderung (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h) und der gefahrenen Geschwindigkeit erforderlich (OLG Düsseldorf VRS 85, 131, 133; DAR 1995, 167 ).
  • OLG Dresden, 29.02.2000 - Ss OWi 32/00

    Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht: Anforderungen an die Darlegungen der

    Die Verweisung muss in den Urteilsgründen deutlich und eindeutig zum Ausdruck kommen (BGHSt 41, 376, 382; OLG Düsseldorf, NZV 1994, 202 ; VRS 92, 417 ; BayObLG, NZV 1996, 375 ).

    Voraussetzung einer zulässigen Verweisung ist zwar andererseits nicht, dass die Gründe den Gesetzeswortlaut wiederholen (OLG Hamm, NStZ-RR 1998, 239) oder, wie vielfach angenommen wird (BayObLG, NZV 1996, 375 ), die Mitteilung enthalten, die Verweisung geschehe "wegen der Einzelheiten".

  • BayObLG, 20.04.1999 - 2 ObOWi 159/99

    Beginn der Verjährungsfrist des § 26 Abs. 3 StVG bei später Zustellung des

    Zwar drängte sich im Hinblick auf die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung die Annahme vorsätzlichen Verhaltens auf (vgl. BGH NZV 1997, 529; BayObLGSt 1996, 15/16).
  • OLG Brandenburg, 08.12.1997 - 1 Ss OWi 96 B/97

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Identifikation des auf dem

    Wie die Generalstaatsanwaltschaft mit Recht geltend macht, muß die Verweisung in den Urteilsgründen deutlich und eindeutig zum Ausdruck kommen (BGHSt 41, 376 [382); OLG Düsseldorf NZV 1994, 202 ; VRS 92, 417 ; Bay0bLG NStE Nr. 43 zu § 267 StPO ; NZV 1996, 375 ; OLG Hamm StraFo 1997, 115 ).

    Voraussetzung einer zulässigen Verweisung ist zwar andererseits nicht, daß die Gründe den Gesetzeswortlaut wiederholen oder, wie vielfach angenommen wird (Bay0bLG NStE Nr. 23 zu § 267 StPO ; NZV 1996, 375 ), die Mitteilung enthalten, die Verweisung geschehe "wegen der Einzelheiten".

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 557/96
    Die Sache gibt dem Senat Anlaß zu dem Hinweis, daß das Amtsgericht den Betroffenen jedenfalls dann, wenn es seiner Einlassung, den Tempomat auf 120 km/h eingestellt zu haben, Glauben geschenkt hat - was sich dem Urteil nicht eindeutig entnehmen läßt -, wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung hätte verurteilen müssen (vgl. BayObLG VRS 91, 391 ).
  • BayObLG, 20.02.1998 - 2 ObOWi 727/97
    Zu Recht ist das Amtsgericht davon ausgegangen, daß dem ortskundigen Betroffenen, der in W., wo der Verkehrsverstoß begangen wurde, wohnhaft ist, nicht das genaue Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung bewußt sein mußte (vgl. BayObLGSt 1996, 15/16 f.).
  • OLG Hamm, 13.12.2005 - 3 Ss OWi 720/05

    Augenblicksversagen; Fahrlässigkeit

    Insoweit entspricht es der obergerichtlichen Rechtsprechung, den Betroffenen wegen einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung zu verurteilen und den Umstand, dass er zugleich in fahrlässiger Weise die Geschwindigkeit um weitere 20 km/h und damit im Umfang von insgesamt 35 km/h überschritten hat, im Rahmen der Rechtsfolgenentscheidung zu berücksichtigen (BayObLG, NZV 1996, 375; OLG Hamm, NZV 2002, 140).
  • BayObLG, 24.11.1999 - 2 ObOWi 558/99

    Beschränkung der Rechtsbeschwerde; Geschwindigkeitsüberschreitung mit defektem

    Bei der festgestellten massiven Überschreitung um mehr als 50 % drängt sich die Annahme vorsätzlicher Begehung geradezu auf (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 378/379; BayObLGSt 1996, 15/16).
  • OLG Köln, 12.10.2023 - 1 ORBs 273/23

    Geschwindigkeitsverstoß: Vorsatz bei Einfahrt in Baustellenbereich bei hoher

    Ein solcher Irrtum berührte hier aber die Vorsatzzurechnung nicht: Selbst wenn der Betroffene die für ihn geltende Beschilderung nicht wahrgenommen hätte, hätte er (erkanntermaßen) die höchstzulässige Geschwindigkeit immer noch um jedenfalls 61 km/h überschritten (s. auch die Konstellation bei BayObLG NZV 1996, 375: Vorsätzliche Überschreitung der auf Bundesstraßen allgemein geltenden Geschwindigkeitsbeschränkung bei [möglicherweise] fahrlässiger Überschreitung einer durch Z 274 angeordneten, weitergehenden Geschwindigkeitsbeschränkung), was eine so wesentliche Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit bedeutet, dass die Tatrichterin ohne Rechtsfehler von einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsübertretung ausgehen durfte.
  • BayObLG, 29.09.1998 - 2 ObOWi 336/98

    Belehrung nach Unterbrechung der Hauptverhandlung

    Der Vorsatz braucht sich nur auf die Geschwindigkeitsüberschreitung als solche, nicht auf deren konkrete Höhe zu beziehen (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1996, 463 ; vgl. auch BayObLGSt 1996, 15).
  • OLG Hamm, 04.02.1997 - 2 Ss OWi 59/97
    Aufgrund einer solchen Bezugnahme, die deutlich und zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht sein muß (vgl. Senatsbeschluß vom 12. September 1996 in 2 Ss OWi 955/96; Beschluß des hiesigen 1. Senats für Bußgeldsachen vom 26. März 1996 in 1 Ss OWi 267/96; BayObLG, NZV 1996, 375 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., § 267 Rdnr. 8), wird das Lichtbild zum Bestandteil der Urteilsgründe.
  • OLG Hamm, 12.09.1996 - 2 Ss OWi 955/96
  • BayObLG, 13.04.2004 - 2 ObOWi 146/04

    Regelmäßiger subjektiver Tatbestand im Falle der erheblichen Überschreitung der

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