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   BayObLG, 22.03.1977 - BReg. 1 Z 166/76   

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BayObLG, 22.03.1977 - BReg. 1 Z 166/76 (https://dejure.org/1977,13017)
BayObLG, Entscheidung vom 22.03.1977 - BReg. 1 Z 166/76 (https://dejure.org/1977,13017)
BayObLG, Entscheidung vom 22. März 1977 - BReg. 1 Z 166/76 (https://dejure.org/1977,13017)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1977, 59
 
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Wird zitiert von ... (31)

  • BayObLG, 28.04.1997 - 1Z BR 86/97

    Gültige Erbscheinauststellung durch Rechtspfleger trotz Zuständigkeit des

    Denn die Frage, ob eine seine ausschließliche Zuständigkeit begründende Verfügung von Todes wegen im Sinn dieser Vorschrift "vorliegt", erfordert, wenn der Sachverhalt hierzu Anlaß gibt, eine Prüfung und Entscheidung durch den Richter (BayObLGZ 1977, 59/64 m.w.N.).

    Ein im Rahmen dieser Voraussetzungen erteilter Erbschein ist gemäß § 8 Abs. 2 RPflG nicht unwirksam, auch wenn die Übertragung unterblieben ist oder die Voraussetzungen für sie im Einzelfall nicht gegeben waren (BayObLGZ 1977, 59/63 f., MünchKomm/Promberger § 2353 Rn. 50).

    Er kann auch nicht als unrichtig im Sinn von § 2361 Abs. 1 Satz 1 BGB eingezogen werden (so mit ausführlicher Begründung BayObLGZ 1977, 59/63 f., insbesondere auch für den hier vorliegenden Fall, daß bereits bei Erbscheinserteilung die Existenz einer letztwilligen Verfügung in Frage steht; vgl. auch BayObLG Rpfleger 1982, 292, LG Frankfurt Rpfleger 1983, 476; Soergel/Damrau BGB 12. Aufl. § 2361 Rn 5e, Weiß Rpfleger 1984, 389/393 f., Dallmayer/Eickmann RPflG § 16 Rn. 53, Arnold/Meyer-Stolte RPflG 4. Aufl. § 16 Rn. 11; a.A. wohl MünchKomm/Promberger § 2361 Rn. 13).

    Es darf die Ermittlungen erst abschließen und über die Einziehung des Erbscheins entscheiden, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BayObLGZ 1977, 59/62; vgl. auch Palandt/Edenhofer § 2361 Rn. 9).

  • KG, 16.03.2004 - 1 W 458/01

    Erbscheinseinziehungsverfahren: Einziehung eines vom Rechtspfleger aufgrund

    In anderen Fällen, in denen die Sache gemäß § 8 Abs. 4 RpflG nicht übertragbar war, ist er dagegen einzuziehen (vgl. zu Vorstehendem - im Einzelnen abweichend - BayObLGZ 1948-1951, 89/93; 1977, 59/63 f.; FamRZ 1997, 1370; LG Koblenz DNotZ 1969, 43; LG Frankfurt/Main Rpfleger 1983, 486; Palandt/Edenhofer a.a.O. Rdn. 4, Staudinger/Schilken a.a.O. Rdn. 16; Erman/Schlüter a.a.O. Rdn. 1; MünchKomm-BGB/Promberger, 3. Aufl., § 2361 Rdn. 13; Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 2361 Rdn. 9; Lange/Kuchinke, Erbrecht, 5. Aufl., § 39 VI. 1. Fn. 191; Weiß, Rpfleger 1984, 389/393; Arnold/Herrmann, RpflG, 6. Aufl., § 8 Rdn. 9-11; Dallmayer/Eickmann, RpflG, § 8 Rdn. 22, § 16 Rdn. 53).
  • BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 13/04

    Nachweis der Existenz eines Testaments

    d) Ist im Erbscheinsverfahren nach Durchführung der gebotenen Ermittlungen die Existenz eines Testaments nicht sicher festzustellen, so trägt derjenige die Feststellungslast, welcher seinen Antrag auf das nicht vorhandene Testament stützt (vgl. BayObLGZ 1977, 59/63; BayObLG FamRZ 2001, 945/946; Palandt/Edenhofer § 2255 Rn. 12).
  • OLG Hamm, 29.06.1995 - 15 W 52/95

    Beschwerde gegen unzulässigen Vorbescheid im Erbscheinsverfahren

    Denn die Einziehung eines Erbscheines ist nach § 2361 BGB erst zulässig, wenn sich das Nachlaßgericht nach Abschluß aller erforderlichen Ermittlungen die Überzeugung verschafft hat, daß die in dem erteilten Erbschein bezeugte Erbfolge unrichtig ist (BGHZ 40, 54, 56 f.; BayObLGZ 1977, 59, 62).

    Dementsprechend kann der Inhalt eines nicht auffindbaren Testaments mit allen zulässigen Beweismitteln festgestellt werden (Senat OLGZ 1975, 87 = NJW 1974, 1827; BayObLGZ 1977, 59, 65; FamRZ 1990, 1162 ).

  • OLG Köln, 12.02.2014 - 2 Wx 25/14

    Wirksamkeit der Ausschlagung der Erbschaft in einer in einer fremden Sprache

    Dafür spricht zum einen der Wortlaut, der ausreichen lässt, dass eine letztwillige Verfügung "vorliegt" (BayObLGZ 1977, 59; Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 352 Rn. 12); und zum anderen die Zielrichtung der Regelung, welche die Prüfung der Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung und deren Maßgeblichkeit für die Erbfolge - hier insbesondere die des Wegfalls testamentarischer Erben und die damit verbundene Frage der Wirksamkeit einer Ausschlagung - durch den Richter bezweckt; dieser Gesichtspunkt liegt auch der Regelung des § 16 Abs. 2 RPflG zugrunde, welche die Möglichkeit vorsieht, dass der Richter dann, wenn trotz Vorliegens einer letztwilligen Verfügung die gesetzliche Erbfolge eingreift, die Erteilung des Erbscheins dem Rechtspfleger übertragen kann.
  • OLG Braunschweig, 10.08.2020 - 3 W 92/20

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Nachlassgerichts; Keine Anwendbarkeit des

    Eröffnet der Rechtspfleger - wie hier geschehen (Bl. 4 d. BA 7 IV 319/20) - ein Testament, so hätte er gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 6 RPflG die Akten zur Entscheidung über den Erbscheinsantrag dem Richter vorzulegen; nur wenn der Richter feststellte, dass dennoch die gesetzliche Erbfolge zum Tragen kommt, könnte er die Sache nach § 16 Abs. 3 RPflG dem Rechtspfleger übertragen, der dann an die vom Richter mitgeteilte Rechtsauffassung gebunden wäre (BayObLG, Beschluss vom 22. März 1977 - 1 Z 166/77 -, BayObLGZ 1977, S. 59 [63] m.w.N.).
  • BayObLG, 05.02.1997 - 1Z BR 180/95

    Erbscheineinziehung bei behaupteter Auslegungsalternative - Auslegung des

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  • BayObLG, 23.12.1985 - BReg. 1 Z 97/85

    Wirksamkeit eines Testaments; Eigenhändige Verfassung bei teilweiser Verwendung

    Nach allgemeiner Ansicht berührt es die Wirksamkeit eines Testaments nicht, wenn dieses ohne den Willen des Erblassers vernichtet worden, verlorengegangen oder sonst nicht auffindbar ist (BGH NJW 1951, 559; BayObLGZ 1967, 197/206; 1977, 59/62; Senatsbeschlüsse vom 9.8.1982 - BReg. 1 Z 33/82 S. 10 und vom 26.5.1983 S. 9; Palandt § 2255 BGB Anm. 4 a).

    Die Beeidigung eines Beteiligten im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird von der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum für unzulässig gehalten, weil eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung fehlt, im FGG-Verfahren in entsprechender Anwendung der ZPO (insbesondere §§ 448, 452 ZPO ) Beteiligte zu beeiden (BGH NJW 1954, 1127; 1937, 1116; BayObLGZ 1977, 59; Senatsbeschluß vom 7.2.1975 - BReg. 1 Z 100/74 S. 14; Jansen § 15 RdNr. 78; a.A. Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 35, Bumiller/Winkler FGG 4. Aufl. Anm. 4, Bassenge/Herbst FGG/Rpfl. 3. Aufl. Anm. 6, je zu § 15 FGG ).

  • BayObLG, 10.03.2003 - 1Z BR 95/02

    Testamentsauslegung bei Aufhebung einer früheren Erbeinsetzung und Nichterwähnung

    Dabei ist zur Auslegung der einzelnen Verfügung der gesamte Inhalt der Testamentsurkunde einschließlich aller Nebenumstände heranzuziehen (vgl. BGH NJW 1993, 256; BayObLGZ 1977, 59/66; 1994, 313/318).
  • OLG Brandenburg, 20.08.1998 - 10 Wx 5/97

    Übergang eines Anfechtungsrechts durch Versterben des Anfechtungsberechtigten

    Denn für die etwa erforderliche Einziehung des Erbscheins ist nur dasjenige Nachlaßgericht zuständig, das den Erbschein erteilt hatte (BayObLGZ 1977, 59, 62; OLG Hamm, OLGZ 1972, 352, 353; Palandt/Edenhofer, aaO., § 2361, Rz. 8).
  • BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82

    Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit

  • BayObLG, 16.02.1981 - BReg. 1 Z 84/80

    Antrag auf Einziehung des Erbscheins und Erteilung eines neuen Erbscheins;

  • BayObLG, 21.02.2005 - 1Z BR 101/04

    Nachweis der Erbeinsetzung bei unvollständigem gemeinschaftlichem Testament

  • BayObLG, 01.09.2000 - 1Z BR 55/00

    Nachweis von Existenz und Inhalt eines nicht vorliegenden Testaments

  • LG Saarbrücken, 18.12.2009 - 13 S 111/09
  • BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88

    Beschwerde gegen die Einziehung eines Erbscheins; Unrichtigkeit des Erbscheins

  • BayObLG, 27.06.1980 - BReg. 1 Z 47/80

    Gesellschaftsrechtliche und erbrechtliche Nachfolgeklausel für einen

  • BayObLG, 29.08.2002 - 1Z BR 103/02

    Testamentsauslegung bei Verfügungen über "Hauptgebäude" und "ganzes Gebäude"

  • BayObLG, 11.12.1990 - BReg. 1a Z 5/89

    Antrag auf Einziehung eines Erbscheins; Zweifel an der Echtheit eines

  • OLG Zweibrücken, 11.01.1989 - 3 W 177/88

    Unrichtigkeit eines erteilten Erbscheins ; Möglichkeit der Bezugnahme auf eine

  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 1 Z 109/81

    Einziehung eines Erbscheins; Beschränkende Angaben über die Ernennung eines

  • BayObLG, 20.07.1979 - BReg. 1 Z 119/78

    Voraussetzungen für die Aufhebung einer Sachentscheidung wegen Unterlassung der

  • OLG Köln, 28.05.2015 - 2 Wx 126/15

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Einziehung eines Erbscheins; Unrichtigkeit

  • OLG Zweibrücken, 08.01.1998 - 3 W 248/97

    Anhörung einer Nacherbin als Auskunftsperson oder als Beteiligte; Notwendigkeit

  • BayObLG, 28.01.1992 - BReg. 1 Z 64/91

    Vorzug des förmlichen Beweisverfahrens vor formlosen Ermittlungen

  • BayObLG, 18.02.1980 - BReg. 1 Z 1/80

    Antrag auf Einziehung eines Erbscheins; Verwandtschaftsverhältnisse als Vorfrage

  • BayObLG, 26.02.1985 - BReg. 1 Z 91/84

    Wirksamkeit eines verloren gegangenen Testaments; Ergänzung von Bestimmungen des

  • BayObLG, 02.11.1982 - BReg. 1 Z 62/82

    Erteilung eines Erbscheins; Einziehung des Erbscheins; Beeinträchtigung der

  • BayObLG, 03.09.1981 - 1 BReg. Z 56/81

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Anforderungen an ein wirksames Testament;

  • BayObLG, 28.01.1992 - 1 BReg.Z 64/91

    Auswirkungen der Vernichtung eines Testaments auf dessen Wirksamkeit;

  • BayObLG, 21.12.1984 - BReg. 1 Z 82/84

    Anforderungen an die Auslegung eines Testaments; Voraussetzungen für die

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