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   BayObLG, 01.08.1979 - BReg. 1 Z 16/79   

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BayObLG, 01.08.1979 - BReg. 1 Z 16/79 (https://dejure.org/1979,12790)
BayObLG, Entscheidung vom 01.08.1979 - BReg. 1 Z 16/79 (https://dejure.org/1979,12790)
BayObLG, Entscheidung vom 01. August 1979 - BReg. 1 Z 16/79 (https://dejure.org/1979,12790)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1979, 256
 
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Wird zitiert von ... (49)

  • BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95

    Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches

    Eine Aufklärungspflicht besteht vielmehr nur insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt bei sorgfältiger Überlegung hierzu Anlaß geben (BayObLGZ 1979, 256, 261 f. und BayObLG MittBayNot 1995, 56, 57).

    Denn auch ein Arzt für Neurologie und Psychiatrie kann gültige Feststellungen über die Testierfähigkeit einer Person, die an seniler Demenz leidet, nur treffen, wenn er sie eingehend untersucht hat (BayObLGZ 1979, 256, 263).

    (1) Ob bei einer an Altersdemenz leidenden Person die Voraussetzungen der Testierfähigkeit vorliegen, kann nicht anhand einzelner Erklärungen und Angaben festgestellt werden, sondern nur anhand des Gesamtverhaltens und des Gesamtbildes der Persönlichkeit in der fraglichen Zeit (BayObLGZ 1979, 256, 263).

    Das bedeutet jedoch nicht, daß den Angaben eines behandelnden Privatarztes immer das entscheidende Gewicht beigelegt werden müßte (vgl. auch BayObLGZ 1979, 256, 263).

  • BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 1a Z 56/88

    Weitere Beschwerde des Ehemannes der Verstorbenen gegen die Erteilung des

    Der angefochtene Beschluß begründet dies zwar nur knapp, er läßt jedoch hinreichend erkennen, daß das Landgericht das schriftliche Gutachten und dessen mündliche Ergänzung auf den sachlichen Gehalt, die logische Schlüssigkeit und daraufhin überprüft hat, ob der Sachverständige von dem vom Gericht selbst für erwiesen erachteten Sachverhalt ausgegangen ist (BayObLGZ 1982, 309/314 und 1979, 256/262 jeweils m.w.Nachw.).

    Damit konnte es auf die Möglichkeit einer vorübergehenden Besserung des Gesundheitszustands der Erblasserin in der Art. eines lichten Intervalls nicht mehr ankommen (BayObLGZ 1979, 256/266 m.w.Nachw.).

    Bei der Anhörung des Sachverständigen ist auch die für die Beurteilung der Testierfähigkeit bedeutsame Frage erörtert worden, ob die Erblasserin im Zeitpunkt der Errichtung des Testaments in der Lage war, frei von Einflüssen interessierter Dritter zu handeln (BayObLGZ 1979, 256/263).

    Eine Aufklärungspflicht besteht vielmehr nur insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt bei sorgfältiger Überlegung dazu Anlaß geben (BGHZ 40, 54/57; BayObLGZ 1951, 147/154 und 1979, 256/261 ff., jeweils m.w.Nachw.; Palandt/Edenhofer § 2358 Anm. 1).

    In Anbetracht dessen durfte das Landgericht annehmen, daß von einer Vernehmung des Hausarztes ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten sei, und die Ermittlungen abschließen (BayObLGZ 1979, 256/262).

    Dies ist hier der Beteiligte zu 1. Nur wenn zweifelsfrei feststünde, daß sich die Erblasserin vor und nach der Errichtung des Testaments anhaltend in einem Zustand der Testierunfähigkeit befunden hätte, würden die Beteiligten zu 2 und 3 die Feststellungslast dafür tragen, daß die Erblasserin gerade im Zeitpunkt der Errichtung des Testaments in einem lichten Moment gehandelt hätte (BayObLGZ 1979, 256/266).

  • BayObLG, 24.03.2005 - 1Z BR 107/04

    Testierfreiheit und Einflüsse interessierter Dritter - tatrichterliche Prüfung

    Allerdings kann ein erster Anschein für die Testierunfähigkeit zu dem entscheidenden Zeitpunkt der Testamentserrichtung sprechen, wenn eine Überzeugung dahin besteht, dass der Erblasser in dem Zeitraum vor und nach der Testamentserrichtung anhaltend testierunfähig gewesen ist und somit nur die Möglichkeit in Betracht kommt, er habe das Testament während einer vorübergehenden Besserung des Geisteszustands in der Art eines lichten Intervalls errichtet (BayObLGZ 1979, 256/266; BayObLG …
  • OLG Braunschweig, 04.11.1999 - 2 U 29/99

    Wirksamkeit eines Testaments bei Vorliegen einer allgemeinen

    Da der Senat den Sachverhalt im Zivilprozeß nicht von amts wegen aufzuklären hat - anders als im Erbscheinsverfahren, auf das sich die vom Beklagten in der Berufungsbegründung S. 9 zitierte Entscheidung des BayObLG FamRZ 1980, 505 (nur Leitsatz ausführlich BayObLGZ 1979, 256 ff.) bezieht - hat er auch nicht ohne nähere konkrete Beweisantritte zu bestimmten Tatsachen "die behandelnden Ärzte, das Pflegepersonal, die Richterin und den Notar ..." - der im übrigen vor Jahren verstorben ist - "zur Beurteilung der Testierunfähigkeit" vernehmen müssen.
  • OLG Saarbrücken, 28.04.1997 - 8 U 190/95

    Einschränkung der Testierfähigkeit aufgrund eines hirnorganischen Psychosyndroms

    Diese theoretische Möglichkeit eines lichten Intervalls ist einerseits derart eingeschränkt, daß - wie noch darzulegen sein wird - im vorliegenden Fall von einer ernsthaften Möglichkeit nicht mehr gesprochen werden kann (vgl. hierzu auch BayObLGZ 1979, 256/267 m. w. N.), begründet andererseits allerdings letzte Zweifel, die es verhindern, daß die Testierunfähigkeit des Erblassers für den 25.3.1991 zur vollen Gewißheit (vgl. OLG Köln NJW-RR 1994, 396) des Senats nachgewiesen ist, selbst wenn berücksichtigt wird, daß immer nur ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewißheit zu verlangen ist.

    Insoweit ist anerkannt, daß für die Testierunfähigkeit auch im Zeitpunkt der Testamentserrichtung der erste Anschein spricht, wenn das Gericht davon überzeugt sein darf, daß der Erblasser jedenfalls um die Zeit der Testamentserrichtung, also vor und/oder nachher testierunfähig war und somit nur die Möglichkeit einer vorübergehenden Besserung des Geisteszustandes des Erblassers in der Art eines lichten Intervalls in Betracht kommt (vgl. BayObLGZ 1979, 256/266; OLG Karlsruhe OLGZ 1982, 280/281; OLG Köln NJW-RR 1991, 1412; BayObLG …

    Entgegen der Ansicht der Widerkläger haben diese diesen prima-facie-Beweis nicht zu erschüttern vermocht, was zu ihren Lasten geht, da unabhängig von der Feststellungslast für die Testierunfähigkeit, die grundsätzlich denjenigen trifft, der das Testament angreift (vgl. BayObLGZ 1979, 256/261 m. w. N.), die zur Erschütterung des ersten Anscheins führenden Tatsachen darzulegen und zu beweisen hat, wer - wie sie - Rechte aus dem dem ersten Anschein nach unwirksamen Testament herleitet (vgl. Palandt-Edenhofer, 56. Aufl., Rn. 15 zu § 2229 BGB m. RsprNw).

    Zwar hätte insoweit die ernsthafte Möglichkeit eines lichten Intervalls des Erblassers am 25.3.1991 zur Erschütterung des ersten Anscheins ausgereicht (vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O., S. 282; BayObLGZ 1979, 256/266; 1982, 309/315; FamRZ 1994, 1137; OLG Köln NJW-RR 1991, 1412).

    Damit ist die theoretische Möglichkeit eines lichten Intervalls vorliegend aber derart eingeschränkt, daß von einer ernsthaften Möglichkeit nicht mehr gesprochen werden kann (vgl. hierzu auch BayObLGZ 1979, 256/267 m. w. N.).

  • BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93

    Erbrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten

    Es trifft zwar zu, daß ein Erblasser solange als testierfähig anzusehen ist, als nicht die Testierunfähigkeit zur Überzeugung des Gerichts feststeht, und daß die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit als eine das Erbrecht vernichtende Tatsache derjenige zu tragen hat, der sich auf eine darauf beruhende Unwirksamkeit des Testaments beruft (vgl. BayObLGZ 1979, 256, 261 und BayObLGZ 1982, 309, 312 sowie BayObLG, NJW-RR 1991, 1287 , jeweils m.w.N.).

    vorrangige Ausschöpfung der Aufklärungsmöglichkeiten Da jedoch der Feststellungslast erst dann Bedeutung zu kommt, wenn nach dem Ermittlungsergebnis Zweifel verbleiben, das Gericht also weder von der Testierfähigkeit noch von der Testierunfähigkeit eines Erblassers überzeugt ist, müssen zunächst die Aufklärungsmöglichkeiten in gebotenem Umfang ausgeschöpft werden (BayObLGZ 1979, 256, 261; vgl. auch OLG Hamm, OLGZ 1989, 271, 275).

    Dazu bedarf es i.d.R. umfangreicher und sorgfältiger Ermittlungen unter Einbeziehung der Vorgeschichte und aller äußeren Umstände (BayObLGZ 1979, 256, 263; OLG Hamm aaO., S. 273).

    Sie erfordert auch, daß der Testierende frei von Einflüssen Dritter handeln kann (BayObLGZ 1979, 256 und BayObLG, FamRZ 1986, 728 ; Palandt/Edenhofer aaO., § 2229 Rdn. 1, m.w.N.).

  • BayObLG, 29.01.1985 - BReg. 1 Z 2/85

    Erteilung eines Erbscheins bei einem aufgrund Gehirnschwund testierunfähigem

    Die Frage, ob die Voraussetzungen der Testierunfähigkeit ( § 2229 Abs. 4 BGB ) gegeben sind, liegt im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet (RGZ 162, 223/230; BayObLGZ 1962, 219/220; 1979, 256/261; 1982, 309/312).

    Die Tatsachenfeststellung und die Beweiswürdigung können im Rechtsbeschwerdeverfahren nur dahin nachgeprüft werden, ob das Landgericht Verfahrensvorschriften verletzt, den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( § 25 FGG ) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1979, 256/261; 1982, 59/64 und 309/312).

    Ein sachdienliches Ergebnis, das die Entscheidung hätte beeinflussen können, wäre sonach auch von einer Vernehmung dieser Zeugen in Anwesenheit des Sachverständigen nicht zu erwarten gewesen, so daß das Landgericht von einer solchen absehen durfte (vgl. BayObLGZ 1979, 256/262; 1982, 309/317; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 53, Jansen RdNr. 74, je zu § 12 FGG m.w.Nachw.).

    Dies ist gerade bei einer an Gehirnarteriosklerose erkrankten Person für die Begutachtung von besonderer Bedeutung (vgl. BayObLGZ 1979, 256/263 unten; Senatsbeschluß vom 22.10.1981 - BReg. 1 Z 64/81 S. 29).

    Schließlich hat das Landgericht auch die Grundsätze über die Feststellungslast bei Testierunfähigkeit, insbesondere im Hinblick auf lichte Intervalle (vgl. BayObLGZ 1979, 256/266; 1982, 309/315), nicht verkannt.

  • OLG Frankfurt, 15.11.1995 - 20 W 144/94

    Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins; Ausschöpfung der

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  • BayObLG, 24.06.1983 - BReg. 1 Z 124/82

    Voraussetzungen der Annahme einer Erbschaft

    Tatsachenfeststellung und Tatsachenwürdigung aber können im Rechtsbeschwerdeverfahren nur dahin nachgeprüft werden, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ), bei der Erörterung des Beweis Stoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( § 25 FGG ) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner, ob Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1976, 67/73 f.; 1979, 256/261; 1982, 59/64 und 309/312; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 42 und Jansen RdNr. 19, je zu § 27 FGG).

    Die Ermittlungen sind nur so weit auszudehnen, bis der entscheidungserhebliche Sachverhalt vollständig aufgeklärt ist; sie können abgeschlossen werden, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BGHZ 40, 54/57; BayObLGZ 1979, 256/261 f.m.Nachw.).

  • BayObLG, 13.04.1982 - BReg. 1 Z 142/81

    Anforderungen an den Nachweis fehlender Geschäftsfähigkeit (hier: bezüglich des

    Wer die Geschäftsunfähigkeit des Erblassers bei Abschluß des Erbvertrages behauptet, trägt ungeachtet des Amtsermittlungsgrundsatzes ( § 12 FGG , § 2358 Abs. 1 BGB ) letztlich die Feststellungslast für alle sie begründenden tatsächlichen Umstände (Staudinger RdNr. 2, Dittmann/Reimann/Bengel Testament und Erbvertrag RdNr. 1, je zu § 2275 BGB ; Palandt § 104 BGB Anm. 6; Keidel/Kuntze/Winkler RdNrn. 102, 103, Jansen RdNr. 9, je zu § 12 FGG ; vgl. für die Testierfähigkeit: BayObLGZ 1979, 256/261).

    Die Tatsachenwürdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur dahin nachgeprüft werden, ob die Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( § 25 FGG ) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder gegen Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen haben, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachläßigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1976, 67/73 f.; 1979, 256/261; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 42, Jansen RdNr. 19, je zu § 27 FGG ).

    Dabei hat es das Gutachten auf seinen sachlichen Gehalt, seine logische Schlüssigkeit und darauf geprüft, ob es von dem von ihm selbst für erwiesen erachteten Sachverhalt ausgegangen ist (BGH LM § 144 ZPO Nr. 4, § 411 ZPO Nr. 3, BayObLGZ 1958, 136/138; 1979, 256/262; KG OLGZ 1967, 87/88; vgl. BGH MDR 1982, 45).

  • BayObLG, 22.07.1983 - BReg. 1 Z 49/83

    Anspruch auf Erbscheinserteilung; Auslegung eines Schriftstückes als Testament

  • KG, 07.09.1999 - 1 W 4291/98

    Wirksamkeit eines (früheren) privatschriftlichen Testaments der Erblasserin auf

  • BayObLG, 11.05.1984 - BReg. 1 Z 16/84

    Mitteilung eines Erbscheins aufgrund eines Testaments; Voraussetzung der

  • BayObLG, 28.06.1990 - BReg. 1a Z 27/90

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Umfang der Aufklärungspflichten und

  • BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82

    Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit

  • BayObLG, 27.03.1991 - BReg. 1a Z 80/88

    Anwendbarkeit deutschen Erbrechts; Testierunfähigkeit des Erblassers; Verteilung

  • BayObLG, 23.09.1994 - 1Z BR 12/94

    Aufklärungspflicht des Nachlassgerichts bei behaupteter Testierunfähigkeit des

  • BayObLG, 03.10.1989 - BReg. 1a Z 23/89

    Voraussetzungen für Anfechtung eines Testaments; Beweggründe für letztwillige

  • OLG München, 09.03.2015 - 34 Wx 39/14

    Eigentumsrechtliche Zuordnung ehemaliger Gewässergrundstücke

  • BayObLG, 11.04.1996 - 1Z BR 163/95

    Beweislast für die Testierfähigkeit eines Erblassers

  • BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 1 Z 8/87

    Verteilung der Feststellungslast; Auslegung eines Testaments; Voraussetzungen

  • BayObLG, 13.02.1990 - BReg. 1a Z 61/89

    Zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht mehr im Vollbesitz der geistigen

  • OLG Frankfurt, 19.02.1997 - 20 W 409/94

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht bezüglich der Testierfähigkeit

  • BayObLG, 11.09.1995 - 1Z BR 113/95

    Anordnung der Nachlasspflegschaft bei Ungewissheit über die Bestimmung des Erben

  • OLG Köln, 26.08.1991 - 2 Wx 10/91

    Umfang; Aufklärungspflicht; Testierfähigkeit; Erblasser

  • KG, 31.05.2005 - 1 W 125/04

    Erbscheinsverfahren: Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde mit dem Ziel der

  • BayObLG, 19.11.1998 - 1Z BR 93/98

    Anforderungen an die Feststellung der Testierunfähigkeit eines Erblassers

  • BayObLG, 05.02.1992 - BReg. 1 Z 28/91

    Prüfung der Echtheit eines Testaments; Beschwerdeberechtigung bezüglich der

  • BayObLG, 10.08.1990 - BReg. 1a Z 84/88

    Auffinden mehrerer Testamente; Grundsatz der Amtsermittlung; Erheblichkeit der

  • OLG Hamm, 01.10.2010 - 15 Wx 216/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten der Sachverhaltsaufklärung im Abhilfeverfahren

  • BayObLG, 30.06.1981 - BReg. 1 Z 37/81

    Entziehung; Personensorge; Sorgerecht; Mißbrauch; Aufenthaltsbestimmungsrecht;

  • AG Köln, 04.07.2017 - 30 VI 587/14

    Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

  • BayObLG, 27.07.2001 - 1Z BR 73/00

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Echtheit eines eigenhändigen Gutachtens

  • BayObLG, 17.02.1993 - 1Z BR 74/92

    Kraftloserklärung des unrichtigen Erbscheins; Herstellung eines eigenhändigen

  • BayObLG, 10.09.1991 - BReg. 1 Z 29/91

    Auslegung eines Testaments; Begriff "übrige Verwandte"

  • BayObLG, 12.09.1995 - 1Z BR 59/95

    Testierfähigkeit einer Person, die sich in Betreuung befindet; Einsetzung einer

  • BayObLG, 26.07.1990 - BReg. 1a Z 24/90

    Versagung des beantragten Erbscheins wegen Fehlens eines

  • BayObLG, 27.03.1985 - BReg. 1 Z 6/85

    Nachträgliche Beurteilung der Testierfähigkeit eines Erblassers; Wirksamkeit

  • BayObLG, 18.12.1991 - BReg. 1 Z 45/91

    Feststellungslast für die Testierunfähigkeit eines Erblassers; Auswirkungen der

  • BayObLG, 28.11.1990 - BReg. 1a Z 43/90

    Einsetzung als Nacherbe durch Erbvertrag; Unrichtigkeit eines Erbscheins;

  • BayObLG, 12.07.1983 - BReg. 1 Z 20/83

    Verfahren über den persönlichen Umgang des Vaters mit dem nichtehelichen Kind und

  • BayObLG, 12.03.1996 - 1Z BR 135/95

    Beweis der Testierunfähigkeit im Zeitpunkt der Errichtung des notariellen

  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 74/90

    Eigenhändiges Verfassen eines Testaments als Wirksamkeitsvoraussetzung;

  • BayObLG, 17.01.1984 - BReg. 1 Z 65/83

    Anforderungen an die Auslegung eines Eigentumsüberlassungsvertrages;

  • BayObLG, 02.11.1982 - BReg. 1 Z 62/82

    Erteilung eines Erbscheins; Einziehung des Erbscheins; Beeinträchtigung der

  • BayObLG, 29.05.1991 - BReg. 1 Z 8/91

    Einholung eines Schriftsachverständigengutachtens; Vorüberlegungen/Entwurf eines

  • BayObLG, 27.10.1983 - BReg. 1 Z 35/83

    Internationale Zuständigkeit eines deutschen Nachlassgerichts bei Unterfallen der

  • BayObLG, 29.09.1982 - BReg. 1 Z 49/82

    Verhältnis zwischen Auslegung und Anfechtung einer letztwilligen Verfügung;

  • BayObLG, 30.04.1990 - 1a BReg Z 22/89

    Wirksamkeit eines verlorengegangenen Testaments; Beweis der Formgültigkeit eines

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