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   BayObLG, 10.07.1981 - BReg. 1 Z 44/81   

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BayObLG, 10.07.1981 - BReg. 1 Z 44/81 (https://dejure.org/1981,13073)
BayObLG, Entscheidung vom 10.07.1981 - BReg. 1 Z 44/81 (https://dejure.org/1981,13073)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Juli 1981 - BReg. 1 Z 44/81 (https://dejure.org/1981,13073)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1981, 227
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.07.1980 - II ZR 161/79

    Amtsniederlegung eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus BayObLG, 10.07.1981 - BReg. 1 Z 44/81
    Hätte das Registergericht, wie geboten, gemäß § 39 Abs. 2 GmbHG i.V.m. § 12 FGG die Vorlage der in der Anmeldung genannten Erklärung vom 6.12.1980 verlangt, dann hätte es aller Voraussicht nach die in den Schriftsätzen gemachten Ausführungen über die Gründe der Erklärung vom 6.12.1980 erfahren und daraus entnehmen können, daß die am 6.12.1980 erklärte Amtsniederlegung des Geschäftsführers durch ein Verhalten der Gesellschafterin veranlaßt worden ist, das sich als wichtiger Grund darstellen und das somit - auch wenn (was bisher nicht ersichtlich ist) über die Berechtigung des wichtigen Grundes gestritten würde - die sofortige Wirksamkeit der Amtsniederlegung zur Folge gehabt haben könnte (vgl. BGH Betrieb 1980, 1980 f. = MittBayNot 1980, 219 ; BayObLGZ 1980, 429/439).
  • BayObLG, 09.12.1974 - BReg. 2 Z 57/74

    Vereinbarung eines Kündigungsrechts eines Gesellschafters unter Aufrechterhaltung

    Auszug aus BayObLG, 10.07.1981 - BReg. 1 Z 44/81
    21 Gegenstand des Beschwerdeverfahrens in beiden Instanzen ist nur das in der Zwischenverfügung vom 19.12.1980 bezeichnete Eintragungshindernis, nicht die endgültige Entscheidung über die Anmeldung selbst (BayObLGZ 1974, 479/481; 1968, 182/183; MittBayNot 1980, 169 ).
  • OLG Frankfurt, 28.04.1981 - 20 W 795/80

    Vertretungsmacht der Gesellschaftsversammlung zur Umsetzung von ihr gefasster

    Auszug aus BayObLG, 10.07.1981 - BReg. 1 Z 44/81
    OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 28.4.1981 - 20 W 795/80 - mitgeteilt von Dr. Karlhans_Dippel, Richter am OLG Aus dem Tatbestand: Der Geschäftsführer der Antragstellerin sowie die Kaufleute S. und R., beide in den Vereinigten Staaten von Amerika wohnend, sind die Gesellschafter der Antragstellerin.
  • LG München I, 02.04.1980 - 11 HKT 4128/80

    Zur Frage, wann ein Geschäftsführer sein eigenes Ausscheiden anmelden kann

    Auszug aus BayObLG, 10.07.1981 - BReg. 1 Z 44/81
    In Fällen, in denen die Amtsniederlegung von dem niederlegenden Geschäftsführer entweder ausdrücklich oder gemäß gerichtlicher Auslegung erst mit Wirkung vom Zeitpunkt der Eintragung des Ausscheidens im Handels202 register angemeldet wird, ist dieser zwar noch anmeläeberechtigt (KG JW 1927, 1703; BayObLG Beschlüsse vom 16.7.1975 - BReg. 2Z 12/75- und vom 14.12.1973 - BReg. 2 Z 44/73; LG München 1 MittBayNot 1980, 81 f.; Scholz § 78 GmbHG RdNr. 6).
  • BayObLG, 29.04.1980 - BReg. 1 Z 6/80

    Zur Firmenbildung bei der GmbH

    Auszug aus BayObLG, 10.07.1981 - BReg. 1 Z 44/81
    21 Gegenstand des Beschwerdeverfahrens in beiden Instanzen ist nur das in der Zwischenverfügung vom 19.12.1980 bezeichnete Eintragungshindernis, nicht die endgültige Entscheidung über die Anmeldung selbst (BayObLGZ 1974, 479/481; 1968, 182/183; MittBayNot 1980, 169 ).
  • BayObLG, 07.10.1980 - BReg. 1 Z 24/80
    Auszug aus BayObLG, 10.07.1981 - BReg. 1 Z 44/81
    Die Anmeldung des Ausscheidens des Geschäftsführers müßte sonach, da andere satzungsgemäß bestellte Geschäftsführer fehlen, von einem Notgeschäftsführer angemeldet werden, der auf Antrag eines Beteiligten entsprechend § 29 BGB zu bestellen wäre ( BayObLGZ 1980, 306 /313 f.; KG JW 1027, 1703 f.; Keidel/Schmatz/Stöber Registerrecht 3. Aufl. RdNr. 759 m.w.Nachw. bei Fn. 118 und Nachtrag RdNr. 756 Nr. 4; Scholz GmbHG § 78 RdNr. 6 und § 6 RdNr. 14; Hachenburg GmbHG 7. Aufl. § 6 RdNr. 11; Wilke/Berg/Gottschling/Gaul Handbuch der GmbH B. Aufl. RdNr. 571; H. Schneider/U. Schneider GmbHRdsch 1980, 4/9 f. Nr. IX).
  • OLG Frankfurt, 19.03.2015 - 20 W 327/14

    Mündliche Amtsniederlegung des Vereinsvorstands

    Das Bayerische Oberste Landesgericht (Beschluss vom 10.07.1981, Az. BReg 1 Z 4/81, in BayObLGZ 1981, 227 ff, 230) war insoweit der Auffassung, dass das Registergericht "gemäß § 39 Abs. 2 GmbHG i.V.m. § 12 FGG" hätte verlangen können, dass eine Niederlegungserklärung in Urschrift oder öffentlich beglaubigter Abschrift vorgelegt werde und wenn diese Erklärung nicht schriftlich sondern nur mündlich abgegeben worden sein sollte, die Vorlage einer Beweisurkunde, z.B. eines entsprechenden Bestätigungsschreibens zu verlangen gewesen wäre.
  • OLG München, 11.09.2007 - 31 Wx 49/07

    Bestellung eines Notgeschäftsführers

    Hierfür kann ein Notgeschäftsführer bestellt werden (vgl. BayObLGZ 1981, 227/231), wenn - wie hier - kein anmeldeberechtigter (§ 78 GmbHG) Geschäftsführer vorhanden ist.
  • OLG Hamm, 26.09.2002 - 15 W 321/02

    Urkundenvorlage bei der Anmeldung der Abberufung des Geschäftsführers

    Ein anderes Ergebnis läßt sich auch nicht daraus ableiten, daß in der Rechtsprechung für den Fall der Beendigung der Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers durch Amtsniederlegung der urkundliche Nachweis des Zugangs der Willenserklärung des Geschäftsführers gegenüber dem zuständigen Gesellschaftsorgan gem. § 39 Abs. 2 GmbHG für erforderlich gehalten wird (OLG Naumburg NJW-RR 2001, 1183; BayObLGZ 1981, 227, 230).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2000 - 3 Wx 432/00

    Prüfungsrecht des Registergerichts bei Anmeldung der Abberufung und Bestellung

    Über den Umfang des dem Registergericht in diesem Zusammenhang zustehenden Prüfungsrechtes gehen die Meinungen auseinander (vgl. Baumbach/Hueck, GmbHG, 16. Aufl., Rn. 11 zu § 39; Scholz-Schneider, GmbHG, 9. Aufl., Rn. 18 zu § 39; Lutter-Hommelhoff, GmbHG, 15. Aufl., Rn. 9 zu § 39; Rohwedder-Koppensteiner, GmbHG, 3. Aufl., Rn. 10, 11 zu § 39; BayObLGZ 1981, 227, 231; 266, 269; GmbHR 1992, 304; OLG Köln Rechtspfleger 1989, 66; GmbHR 1990, 82).

    Ihm kann jedenfalls das Recht und die Pflicht, die zur Eintragung angemeldete Erklärung - hier die Bestellung des N K zum Geschäftsführer und die Abberufung des D B als Geschäftsführer - zu überprüfen, nicht abgesprochen werden, wenn begründete Zweifel gegen die Richtigkeit der Erklärung bestehen (vgl. BayObLGZ 1981, 227, 231).

  • OLG Zweibrücken, 30.06.1998 - 3 W 130/98
    Nach herrschender Ansicht, die der Senat teilt, ist der Geschäftsführer, der sein Amt bereits vor der Anmeldung niedergelegt hat, nicht mehr anmeldeberechtigt i.S.v. §§ 39 Abs. 1, 78 GmbHG (vgl. etwa BayObLGZ 1981, 227, 230; OLG Frankfurt OLGZ 1983, 385, 386; OLG Hamm OLGZ 1988, 411, 413; Baumbach/Hueck, GmbHG 16. Aufl. § 39 Rdn. 6; Scholz/Uwe H. Schneider, GmbHG 8. Aufl. § 39 Rdn. 13; Rowedder/Koppensteiner, GmbHG § 39 Rdn. 7; Hachenburg/Mertens, GmbHG 8. Aufl. § 39 Rdn. 9; Keidel/Schmatz/Stöber, Registerrecht 5. Aufl. Rdn. 757 a, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 06.08.1981 - BReg. 1 Z 39/81

    Zur Anmeldung der Amtsniederlegung des einzigen Geschäftsführers und gleichzeitig

    Der Beurteilung eines Vorgehens der hier geübten Art als Rechtsmißbrauch steht auch nicht entgegen, daß entsprechend § 29 BGB auf Antrag eines Beteiligten ein Notgeschäftsführer zu bestellen ist, wenn die Gesellschaft keinen gesetzlichen Vertreter mehr hat ( BayObLGZ 1980, 3061313 f.; 1981 Nr. 37 = MittBayNot 1981, 201 , je m.Nachw.).
  • LG München I, 19.02.2004 - 17 HKT 1615/04

    Entscheidender Zeitpunkt für Vertretungsbefugnis bei Anmeldung zum

    Auch aus der vom Registergericht zitierten Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 10.7.1981 ( BayObLGZ 1981, 227, 229) ergibt sich nichts anderes: Jenem Fall lag der Sachverhalt zugrunde, dass ein Geschäftsführer sein Amt mit sofortiger Wirkung niedergelegt hatte und wenige Tage später die Niederlegung gegenüber dem Registergericht angemeldet hatte.
  • BayObLG, 15.12.1988 - BReg. 3 Z 150/88

    Löschung der Vorstandsmitglieder von Amts wegen aus dem Vereinsregister nach

    Auf Antrag eines Beteiligten kann ein Notvorstand bestellt werden ( § 29 BGB ), der das Ausscheiden der eingetragenen Vorstandsmitglieder infolge Ablaufs der Bestelldauer zum Vereinsregister anmeldet (vgl. BayObLGZ 1981, 227).
  • LG Passau, 14.07.1981 - HKT 47/81

    Zur Befreiung des Geschäftsführers der Ein-Mann-GmbH von den Beschränkungen des §

    Denn in Fällen, in denen die Amtsniederlegung vom niederlegenden Geschäftsführer entweder - wie hier - ausdrücklich oder gemäß gerichtlicher Auslegung erst mit Wirkung ab Eintragung des Ausscheidens im Handelsregister angemeldet wird, ist dieser noch anmeldeberechtigt (Senatsbeschluß vom 10.7.1981 - BReg. 1 Z 44/81 - = BayObLGZ 1981 Nr. 37 = MittBayNot 1981, 201 m.Nachw.; KG JW 1927, 1703; LG München 1 MittBayNot 1980, 81 f.; Scholz GmbHG 6. Aufl. § 78 RdNr. 6; Baumbach/Hueck GmbHG 13. Aufl. § 39 Anm. 2 B).
  • BayObLG, 11.06.1986 - BReg. 3 Z 78/86

    Handwerksuntersagung und Gewerbeverbot

    Falls eine Neubestellung nicht erreichbar ist, kann auf Antrag eines Beteiligten ein Notgeschäftsführer bestellt werden, der diese Anmeldung dann vornimmt (vgl. BayObLGZ 1981, 227 /231 [= MittBayNot 1981, 201]).
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