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   BayObLG, 04.04.1985 - BReg. 2 Z 50/84   

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BayObLG, 04.04.1985 - BReg. 2 Z 50/84 (https://dejure.org/1985,2605)
BayObLG, Entscheidung vom 04.04.1985 - BReg. 2 Z 50/84 (https://dejure.org/1985,2605)
BayObLG, Entscheidung vom 04. April 1985 - BReg. 2 Z 50/84 (https://dejure.org/1985,2605)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sondernutzung; Sondernutzungsrecht; Gemeingebrauch; Wohnungseigentümer; Ausschluß; Benutzung; Teilungserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 10 Abs. 1 S. 2; WEG § 15 Abs. 1; WEG § 8

Papierfundstellen

  • DNotZ 1986, 87
  • Rpfleger 1985, 292
  • BayObLGZ 1985, 124
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77

    Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen

    Auszug aus BayObLG, 04.04.1985 - BReg. 2 Z 50/84
    Von der Begründung eines Sondernutzungsrechts zu unterscheiden ist dessen Übertragung auf einen anderen Wohder Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer; zu ihrer Eintragung in das Grundbuch ist die Bewilligung des betroffenen (übertragenden) Eigentümers ausreichend (BGHZ 73, 145 f. [= MittBayNot 78, 206 ]; Senatsbeschluß vom 22.1.1979 BReg.

    Aus ähnlichen Erwägungen ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, daß ein Sondernutzungsrecht nicht auf einen Dritten übertragen werden kann, der nicht Wohnungseigentümer ist ( BGHZ 73, 145 /147 [= MittBayNot 78, 206 ]; Weitnauer Rdnr. 2 d, Bärmann/Pick/Merle Rdnr. 18, je zu § 15).

    Der Ausschluß der eigenen Berechtigung ist das, was für die Erwerber von Wohnungseigentum wesentlich ist; die Zuordnung der Nutzungsbefugnis zu einem bestimmten Wohnungseigentum bleibt ohne unmittelbare Auswirkung auf die Rechtsstellung der übrigen Wohnungseigentümer (vgl. BGHZ 73, 145 /149 [= MittBayNot 78, 206 ]).

    Mit der BGH-Entscheidung vom 24.11.1978 ( DNotZ 1979, 168 mit Anm. Ertl) hat der BGH die Sondernutzungsrechte verkehrsfähig gemacht.

  • BGH, 14.06.1984 - V ZB 32/82

    Zur Frage, ob die Zustimmung dinglich Berechtigter zur Vereinbarung einer

    Auszug aus BayObLG, 04.04.1985 - BReg. 2 Z 50/84
    In gleicher Weise erforderlich ist wegen §§ 876, 877 BGB die Bewilligung aller an einem Miteigentumsanteil dinglich Berechtigten und derjenigen, zu deren Gunsten eine Auflassungsvormerkung eingetragen ist ( BGHZ 91, 343 [= MittBayNot 84, 129 ]; BayObLGZ 1974, 217 ; Weitnauer § 15 Rdnr. 2 f).

    MittBayNot 1985 Heft 2 d) Mit ähnlicher Begründung haben Schmidt ( DNotZ 1984, 698) und Hörer( Rpfleger 1985, 108 ) die Begründung von Sondernutzungsrechten ohne Mitwirkung der Wohnungseigentümer und der an den Miteigentumsanteilen dinglich berechtigten Dritten fürzulässig gehalten.

    f) Mit dieser Entscheidung weicht der Senat nicht vom Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 14.6.1984 ( BGHZ 91, 343 [= MittBayNot 84, 129 ]) ab.

  • BayObLG, 08.05.1974 - BReg. 2 Z 17/74
    Auszug aus BayObLG, 04.04.1985 - BReg. 2 Z 50/84
    Daraus ergibt sich weiter, daß von der Eintragung einer solchen Inhaltsänderung durch Begründung eines Sondernutzungsrechts alle nicht ausschließlich begünstigten Miteigentümer in ihrem Recht betroffen sind und die Eintragung gemäß § 19 GBO bewilligen müssen (BayObLGZ 1974, 217/220; 1978, 378/381, 382; BayObLG MittBayNot 1980, 210; Bärmann/Pick/Merle § 10 Rdnr. 54).

    In gleicher Weise erforderlich ist wegen §§ 876, 877 BGB die Bewilligung aller an einem Miteigentumsanteil dinglich Berechtigten und derjenigen, zu deren Gunsten eine Auflassungsvormerkung eingetragen ist ( BGHZ 91, 343 [= MittBayNot 84, 129 ]; BayObLGZ 1974, 217 ; Weitnauer § 15 Rdnr. 2 f).

  • BayObLG, 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80

    Bedeutung der Zweckbestimmung eines Teileigentums als Geschäftsräume

    Auszug aus BayObLG, 04.04.1985 - BReg. 2 Z 50/84
    nahme in der Eintragungsbewilligung (§ 8 Abs. 2 Satz 1, § 7 Abs. 3 WEG) Inhalt des Grundbuchs geworden ist (BGHZ 59, 205/208 f.; BayObLGZ 1980, 29 /34; 1982, 1/4, je m.w.Nachw.; Palandt WEG Anm. 1 b, Augustin Rdnr. 25, je zu § 8).
  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 04.04.1985 - BReg. 2 Z 50/84
    nahme in der Eintragungsbewilligung (§ 8 Abs. 2 Satz 1, § 7 Abs. 3 WEG) Inhalt des Grundbuchs geworden ist (BGHZ 59, 205/208 f.; BayObLGZ 1980, 29 /34; 1982, 1/4, je m.w.Nachw.; Palandt WEG Anm. 1 b, Augustin Rdnr. 25, je zu § 8).
  • BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70

    Erbbaurecht für Werkstattgebäude

    Auszug aus BayObLG, 04.04.1985 - BReg. 2 Z 50/84
    nahme in der Eintragungsbewilligung (§ 8 Abs. 2 Satz 1, § 7 Abs. 3 WEG) Inhalt des Grundbuchs geworden ist (BGHZ 59, 205/208 f.; BayObLGZ 1980, 29 /34; 1982, 1/4, je m.w.Nachw.; Palandt WEG Anm. 1 b, Augustin Rdnr. 25, je zu § 8).
  • BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvR 446/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung der Leistungsfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 04.04.1985 - BReg. 2 Z 50/84
    Das hat neuerdings Weitnauer in JZ 1984, 1116 (m.w.N.) klar ausgesprochen.
  • BGH, 13.07.1973 - V ZB 8/73

    Änderung des Erbbauzinses; Vormerkung

    Auszug aus BayObLG, 04.04.1985 - BReg. 2 Z 50/84
    Demzufolge konnte die hinreichende Bestimmbarkeit der Höhe einer Reallast bei der Anknüpfung an verschiedene objektive Maßstäbe noch angenommen werden, etwa an amtliche Lebenshaltungskostenindizes ( BGHZ 61, 209, 211 f.) oder bestimmte Beamtengehälter ( BGHZ 22, 54, 58), an den zu einem standesgemäßen Unterhalt des Berechtigten erforderlichen Geldbetrag (BayObLG , DNotZ 1954, 98 ), an die "Pflege und Aufwartung in gesunden und kranken Tagen" (OLG Düsseldorf, MittRhNotK 1972, 708 ) oder die Unterhaltung "mit allem, was zum Leben erforderlich ist, ausgenommen Kleidung" (KG, DNotZ 1932, 520 ) sowie an die Betriebskosten und -zinsen für eine bestimmte Kleinbahn (KGJ 51, 267, 272).
  • BGH, 24.10.1956 - V ZR 127/55

    Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus BayObLG, 04.04.1985 - BReg. 2 Z 50/84
    Demzufolge konnte die hinreichende Bestimmbarkeit der Höhe einer Reallast bei der Anknüpfung an verschiedene objektive Maßstäbe noch angenommen werden, etwa an amtliche Lebenshaltungskostenindizes ( BGHZ 61, 209, 211 f.) oder bestimmte Beamtengehälter ( BGHZ 22, 54, 58), an den zu einem standesgemäßen Unterhalt des Berechtigten erforderlichen Geldbetrag (BayObLG , DNotZ 1954, 98 ), an die "Pflege und Aufwartung in gesunden und kranken Tagen" (OLG Düsseldorf, MittRhNotK 1972, 708 ) oder die Unterhaltung "mit allem, was zum Leben erforderlich ist, ausgenommen Kleidung" (KG, DNotZ 1932, 520 ) sowie an die Betriebskosten und -zinsen für eine bestimmte Kleinbahn (KGJ 51, 267, 272).
  • BayObLG, 08.11.1985 - BReg. 2 Z 119/84

    Eintragung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch

    Das Sondernutzungsrecht hat zwei Komponenten, es ist eine dogmatische Zweiheit ( BGHZ 73, 145 /149 [= MittBayNot 1978, 206 = DNotZ 1979, 168]; BayObLGZ 1985, 124 /127 = MittBayNot 1985, 74 mit zust. Anm. Schmidt): Dem Eigentümer einer bestimmten Wohnung wird (positiv) die Befugnis zum Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums eingeräumt, alle übrigen Wohnungseigentümer werden .(negativ) von der ihnen kraft Gesetzes ( § 13 Abs. 2 Satz 1 WEG ) an sich zustehenden Befugnis zum Mitgebrauch ausgeschlossen.

    Der Senat hat dies für den Fall fortentwickelt, daß eine Vereinbarung zunächst nur einen Teil der Wohnungseigentümer vom Recht zum Mitgebrauch ausschließt; das Sondernutzungsrecht zugunsten eines Wohnungseigentümers wird dann durch Vereinbarung der nicht bereits vom Mitgebrauch ausgeschlossenen Wohnungseigentümer bestellt ( BayObLGZ 1985, 124 /130 [= MittBayNot 1985, 74 ]).

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann diese Bestimmung selbst auslegen, weil sie durch Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung Inhalt des Grundbuchs geworden ist ( § 8 Abs. 2 Satz 1, § 5 Abs. 4, § 7 Abs. 3 WEG ; BayObLGZ 1985, 124/128 [= MittBayNot 1985, 74 ]).

    Damit wird dem Gedanken Rechnung getragen, daß sich-die Wohnungseigentümer nicht sämtlich ihrer aus dem Eigentum fließenden Befugnis zum Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums für die Schwebezeit bis zum Eintritt der Bedingung begeben können (vgl. BayObLGZ 1985, 124 /129 [= MittBayNot 1985, 74 ]).

    Ist dagegen ein Wohnungseigentümer durch eine bereits eingetragene Vereinbarung vom Mitgebrauchsrecht ausgeschlossen, so ist die Eintragung im Wohnungsgrundbuch seines Wohnungseigentums nicht erforderlich; das ist daraus herzuleiten, daß der Inhalt des Sondereigentums dieses Wohnungseigentümers, wie oben 2 a (2) dargelegt wurde, durch die Begründung des Sondernutzungsrechts nicht mehr verändert wird (BGHZ 73, 145/149 [= MittBayNot 1978, 206 = DNotZ 1979, 168 ]; BayObLGZ 1985, 124 /132 [= MittBayNot 1985, 74 ]).

  • OLG Frankfurt, 16.04.2007 - 20 W 290/05

    Wohnungseigentumsrecht: Voraussetzung der wirksamen Inanspruchnahme eines

    Die nachträgliche Änderung, Übertragung oder Aufhebung eines Sondernutzungsrechts ist dann nur noch im Grundbuchblatt des betroffenen Wohnungseigentums einzutragen, an dessen Inhalt sich etwas verändert; dies ist erforderlich, damit die Wirkungen des § 10 Abs. 2 WEG eintreten (vgl. hierzu BayObLG NJW-RR 1986, 93; Rpfleger 1985, 292; Ertl DNotZ 1988, 4 unter VI. 4. e); Rpfleger 1979, 81 unter III. 5. a); Meikel/Morvilius, Grundbuchrecht, Band 1, 9. Aufl., Einleitung C 124; Meikel/Ebeling, a.a.O., § 3 WGV Rz. 28, 29; Bauer/von Oefele, GBO, 2. Aufl., AT Rz. V. 334).
  • OLG Frankfurt, 27.02.2007 - 20 W 487/06

    Grundbuchverfahren: Gebührenbefreiung für eine Grundbuchberichtigung im Erbfall

    Die nachträgliche Änderung, Übertragung oder Aufhebung eines Sondernutzungsrechts ist dann nur noch im Grundbuchblatt des betroffenen Wohnungseigentums einzutragen, an dessen Inhalt sich etwas verändert; dies ist erforderlich, damit die Wirkungen des § 10 Abs. 2 WEG eintreten (vgl. hierzu BayObLG NJW-RR 1986, 93; Rpfleger 1985, 292; Ertl DNotZ 1988, 4 unter VI. 4. e); Rpfleger 1979, 81 unter III. 5. a); Meikel/Morvilius, Grundbuchrecht, Band 1, 9. Aufl., Einleitung C 124; Mei- 7 kel/Ebeling, a.a.O., § 3 WGV Rz. 28, 29; Bauer/von Oefele, GBO, 2. Aufl., AT Rz. V. 334).
  • BayObLG, 31.07.1996 - 2Z BR 66/96

    Begründung von Sondernutzungsrechten durch den teilenden Alleineigentümer

    Schließlich kann in der Teilungserklärung festgelegt werden, daß alle oder einzelne künftige Wohnungseigentümer vom Mitgebrauch bestimmter Teile des gemeinschaftlichen Eigentums ausgeschlossen werden und ein Dritter ermächtigt wird, Sondernutzungsrechte daran zuzuteilen; dieses Recht kann sich insbesondere der teilende Eigentümer vorbehalten (BayObLGZ 1985, 124 = MittBayNot 1985, 74).
  • LG Konstanz, 20.12.2006 - 62 T 26/06

    Errichtung einer Garage

    Eine "Übertragung" des dinglich wirkenden Sondernutzungsrechtes auf einen anderen Wohnungseigentümer bedarf nicht der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer (BGHZ 73, 145, 148; BayObLG Rpfleger 1985, 292).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 04.04.1985 - BReg. 2 Z 50/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2309
BayObLG, 04.04.1985 - BReg. 2 Z 50/80 (https://dejure.org/1985,2309)
BayObLG, Entscheidung vom 04.04.1985 - BReg. 2 Z 50/80 (https://dejure.org/1985,2309)
BayObLG, Entscheidung vom 04. April 1985 - BReg. 2 Z 50/80 (https://dejure.org/1985,2309)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1986, 87
  • BayObLGZ 1985, 124
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