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   BayObLG, 02.05.1985 - BReg. 2 Z 108/84   

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BayObLG, 02.05.1985 - BReg. 2 Z 108/84 (https://dejure.org/1985,1247)
BayObLG, Entscheidung vom 02.05.1985 - BReg. 2 Z 108/84 (https://dejure.org/1985,1247)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Mai 1985 - BReg. 2 Z 108/84 (https://dejure.org/1985,1247)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen; Zulässigkeit der Nutzung einer Erdgeschosswohnung zur Ausübung des Berufes Wirtschaftsprüfer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Änderung, Ergänzung oder Ersetzung einer durch Eigentümerbeschluss getroffenen Regelung durch das Gericht im Beschlussanfechtungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1985, 171
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 18.04.1974 - BReg. 2 Z 8/74
    Auszug aus BayObLG, 02.05.1985 - BReg. 2 Z 108/84
    Im Verfahren der Beschlußanfechtung (§ 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG) ist das Gericht an den Antrag in gleicher Weise wie nach § 308 ZPO gebunden (BayObLGZ 1974, 172/174), weil andernfalls der Umfang der Bestandskraft des Beschlusses ungewiß bliebe (Weitnauer § 23 RdNr. 8).

    Das Gericht ist daher im Beschlußanfechtungsverfahren nicht befugt, die durch den Inhalt des Sachantrags gesetzten Grenzen zu erweitern (BayObLGZ 1974, 172/175).

    Das Gesetz macht dies aber aus gutem Grund von einem Antrag eines der Beteiligten abhängig, der auch gleichzeitig mit der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses gestellt werden kann (BayObLGZ 1972, 150/154; 1974, 172/175; vgl. auch OLG Hamm OLGZ 1971, 461; OLG Frankfurt OLGZ 1982, 269).

  • BayObLG, 04.01.1973 - BReg. 2 Z 73/72

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Zustimmung; Beruf;

    Auszug aus BayObLG, 02.05.1985 - BReg. 2 Z 108/84
    Die in einer Vereinbarung (hier § 1 GO) der Wohnungseigentümer enthaltene Bindung der Berufsausübung in einer Eigentumswohnung an die Zustimmung des Verwalters ist als Gebrauchsregelung (§ 15 WEG) zulässig (BayObLGZ 1971, 273/276; 1973, 1/9).

    Es ist im Gegenteil vereinbart, daß sie erlaubt sein soll, soweit sie weder mit einer unzumutbaren Belästigung der übrigen Wohnungseigentümer noch mit einer erheblich erhöhten Abnutzung des Gemeinschaftseigentums verbunden ist (vgl. BayObLGZ 1973, 1/9).

  • BayObLG, 13.07.1982 - 2 Z 66/81
    Auszug aus BayObLG, 02.05.1985 - BReg. 2 Z 108/84
    Dabei ist nach § 139 BGB zu beurteilen, ob der Eigentümerbeschluß ganz oder nur teilweise für ungültig zu erklären ist, also teilweise aufrechterhalten bleiben kann (BayObLG WEM 1982, 33/34; Senatsbeschluß vom 13.7.1982 BReg. 2 Z 66/81; vgl. auch BayObLG Rpfleger 1979, 265).
  • BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70

    Erbbaurecht für Werkstattgebäude

    Auszug aus BayObLG, 02.05.1985 - BReg. 2 Z 108/84
    Die Auslegung dieser Regelung (zu den hierfür maßgebenden Grundsätzen vgl. BGHZ 59, 205/209; BayObLGZ 1977, 276/230; 1978, 214/217; 1980, 154, 158) ergibt, daß die Ausübung eines freien Berufes oder eines Gewerbes innerhalb der Wohnung nicht ausgeschlossen wurde.
  • OLG Hamm, 26.02.1971 - 15 W 547/70
    Auszug aus BayObLG, 02.05.1985 - BReg. 2 Z 108/84
    Das Gesetz macht dies aber aus gutem Grund von einem Antrag eines der Beteiligten abhängig, der auch gleichzeitig mit der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses gestellt werden kann (BayObLGZ 1972, 150/154; 1974, 172/175; vgl. auch OLG Hamm OLGZ 1971, 461; OLG Frankfurt OLGZ 1982, 269).
  • OLG Frankfurt, 01.12.1981 - 20 W 539/81
    Auszug aus BayObLG, 02.05.1985 - BReg. 2 Z 108/84
    Das Gesetz macht dies aber aus gutem Grund von einem Antrag eines der Beteiligten abhängig, der auch gleichzeitig mit der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses gestellt werden kann (BayObLGZ 1972, 150/154; 1974, 172/175; vgl. auch OLG Hamm OLGZ 1971, 461; OLG Frankfurt OLGZ 1982, 269).
  • BayObLG, 02.06.1980 - BReg. 2 Z 66/79

    Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Vollmacht; Vertretung; Teilungserklärung;

    Auszug aus BayObLG, 02.05.1985 - BReg. 2 Z 108/84
    Die Auslegung dieser Regelung (zu den hierfür maßgebenden Grundsätzen vgl. BGHZ 59, 205/209; BayObLGZ 1977, 276/230; 1978, 214/217; 1980, 154, 158) ergibt, daß die Ausübung eines freien Berufes oder eines Gewerbes innerhalb der Wohnung nicht ausgeschlossen wurde.
  • BayObLG, 13.07.1978 - BReg. 2 Z 37/77

    Verkauf eines Wohnungseigentumsrechts; Abgabe einer Auflassungserklärung ;

    Auszug aus BayObLG, 02.05.1985 - BReg. 2 Z 108/84
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Auslegung durch den Tatrichter nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur auf Rechtsfehler überprüfen; ein Rechtsfehler liegt vor, wenn der Tatrichter gegen den klaren Sinn der Urkunde, gegen gesetzliche Auslegungsregeln und allgemein anerkannte Erfahrungssätze oder gegen Denkgesetze verstoßen oder nicht alle für, die Auslegung in Betracht kommenden Gesichtspunkte gewürdigt hat (ständige Rechtsprechung, BayObLGZ 1978, 194/196 mit Nachw.; Senatsbeschluß vom 6.4.1984 BReg. 2 Z 7/83).
  • BayObLG, 19.08.1971 - BReg. 2 Z 99/70

    Wohnungseigentum; Teilungserklärung; Eigentümer; Wohnung; Sondereigentum; Beruf;

    Auszug aus BayObLG, 02.05.1985 - BReg. 2 Z 108/84
    Die in einer Vereinbarung (hier § 1 GO) der Wohnungseigentümer enthaltene Bindung der Berufsausübung in einer Eigentumswohnung an die Zustimmung des Verwalters ist als Gebrauchsregelung (§ 15 WEG) zulässig (BayObLGZ 1971, 273/276; 1973, 1/9).
  • BayObLG, 19.07.1978 - BReg. 2 Z 1/78
    Auszug aus BayObLG, 02.05.1985 - BReg. 2 Z 108/84
    Die Auslegung dieser Regelung (zu den hierfür maßgebenden Grundsätzen vgl. BGHZ 59, 205/209; BayObLGZ 1977, 276/230; 1978, 214/217; 1980, 154, 158) ergibt, daß die Ausübung eines freien Berufes oder eines Gewerbes innerhalb der Wohnung nicht ausgeschlossen wurde.
  • BayObLG, 21.04.1972 - BReg. 2 Z 125/71

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

  • BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 101/00

    Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

    (4) Trotz Nichtigkeit des Beschlussteils zur Umlegung der Gemeinschaftsstromkosten kann der Beschluss im übrigen aufrechterhalten bleiben (vgl. BayObLGZ 1985, 171/176).
  • BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95

    Zur Berücksichtigung von Hobbyräumen bei der Festlegung des Verteilungsschlüssels

    Der Eigentümerbeschluß, einen Wohnungseigentümer unter Hinweis auf § 18 WEG abzumahnen, ist im Beschlußanfechtungsverfahren nur darauf zu überprüfen, ob formelle Mängel vorliegen, nicht jedoch darauf, ob die Abmahnung materiell berechtigt war (Aufgabe von BayObLGZ 1985, 171/177).«.

    Der Senat hält an seiner früheren Auffassung (BayObLGZ 1985, 171/177), der Eigentümerbeschluß über die Abmahnung sei vom Gericht der Freiwilligen Gerichtsbarkeit auch auf seine materielle Richtigkeit zu überprüfen, nicht fest.

  • BayObLG, 23.10.2003 - 2Z BR 63/03

    Umfang der Überprüfung eines Eigentümerbeschlusses bei Haus- und Gartenordnung -

    Eine ersetzende Entscheidung zu der durch die Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses beseitigten Regelung der Wohnungseigentümer kommt nur dann in Betracht, wenn dies Gegenstand eines entsprechenden Antrags ist, der bestimmt zu bezeichnen hat, welche Regelung getroffen werden soll (BayObLGZ 1985, 171/176; BayObLG WE 1995, 245 f.).
  • BayObLG, 27.10.1989 - BReg. 2 Z 75/89

    Vorgehen gegen einen Eigentümerbeschluss zur Sanierung einer Wohnanlage, wenn

    (1) Die Auslegung von Eigentümerbeschlüssen ist wie die aller Rechtsgeschäfte grundsätzlich Sache des Tatrichters (BayObLGZ 1985, 171/175; 1986, 322/325; Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 20).

    Solche Fehler (vgl. dazu im einzelnen BayObLGZ 1985, 171/175) sind hier nicht erkennbar.

  • LG München I, 22.09.2008 - 1 S 6883/08

    Wohnungseigentum: Abmahnbeschluss zur Vorbereitung eines Entziehungsverfahrens;

    Darüber hinaus muss der Beschluss hinreichend bestimmt sein: Er muss das Fehlverhalten, das den Abgemahnten zum Vorwurf gemacht wird, konkret bezeichnen (BayObLGZ 1985, 171 Ls. 2; Spielbauer/Then, WEG, § 18 Rz. 9).
  • OLG München, 11.03.2005 - 32 Wx 2/05

    Unverschuldete Fristversäumung bei behördenintern verzögerter Weiterleitung der

    Da es den Wohnungseigentümern aber erkennbar auf die Vermeidung einer unkontrollierten Überwachung der allgemein frequentierten Flächen ankam, und deshalb davon auszugehen ist, dass der Beschluss bezüglich der Kameras an der Vorderseite auch ohne den ungültigen Teil gefasst worden wäre, war der Anfechtungsantrag bezüglich der Videokameras an der Vorderseite zurückzuweisen (vgl. BayObLGZ 1985, 171/176).
  • OLG Hamburg, 07.04.2003 - 2 Wx 9/03

    Abmahnung eines Wohnungseigentümers und Androhung des zwangsweisen Entzugs des

    Die bisweilen als abweichende Ansicht zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (DWE 1995, 119, 120), die bereits aus dem Jahre 1991 stammt, dürfte überholt sein, weil sie noch auf eine ältere Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts Bezug nimmt (BayObLGZ 1985, 171, 175), die dieses mit der zitierten Entscheidung aus dem Jahre 1995 ausdrücklich aufgegeben hat.
  • LG München I, 14.06.2010 - 1 S 25652/09

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Ermächtigung der Verwaltung

    Um letzteres zuverlässig beurteilen zu können, muss das Verhalten, wegen dem abgemahnt werden soll, in dem Beschluss hinreichend bestimmt bezeichnet werden (BayObLGZ 1985, 171 Ls. 2; LG München I DWE 2008, 140, 141).
  • BayObLG, 07.08.1986 - BReg. 2 Z 117/85

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, der die Vermietung eines Hobbyraumes als

    Diese dem Tatrichter obliegende Auslegung des Eigentümerbeschlusses (BayObLGZ 1985, 171/175) ist nicht zu beanstanden.

    Nach § 5 GO kann die Genehmigung nämlich nur verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (vgl. BayObLGZ 1973, 1/9; 1985, 171/175).

  • BayObLG, 16.06.1988 - BReg. 2 Z 46/88

    Ermächtigung des Verwalters, Ansprüche der Wohnungseigentümer geltend zu machen

    Die Auslegung des Verwaltervertrags ist zwar wie die eines Eigentümerbeschlusses (BayObLGZ 1986, 322/325) grundsätzlich Sache der Tatrichter, die vom Rechtsbeschwerdegericht nur begrenzt, nämlich auf Rechtsfehler nachgeprüft werden kann (BayObLGZ 1985, 171/175).
  • BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 141/01

    Widerspruch zwischen Gemeinschaftsordnung und Hausordnung in städtischer

  • KG, 08.09.1995 - 24 W 5943/94

    Regelung des Sondernutzungsrechts an einem Kfz-Einstellplatz

  • BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 51/04

    Anbringen einer Parabolantenne - Störung des Gesamteindrucks des Gebäudes

  • BayObLG, 16.01.1992 - BReg. 2 Z 162/91

    Ausschluss eines Wohnungseigentümers von der Belieferung mit Wasser und

  • BayObLG, 29.01.1990 - BReg. 1b Z 4/89

    Anspruch auf Unterlassung des Betriebs einer Spielhalle; Auslegung der Bezeichung

  • BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 129/86

    Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen wegen fehlender Zustimmung aller Eigentümer

  • BayObLG, 08.08.1986 - BReg. 2 Z 95/85

    Ersatz für Aufwendungen eines Wohnungseigentümers, die zur Verwaltung des

  • BayObLG, 12.07.1994 - 2Z BR 51/94

    Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses mangels Bestimmtheit

  • BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 2 Z 41/87
  • BayObLG, 17.02.1994 - 2Z BR 133/93

    Auslegung eines Eigentümerbeschlusses

  • OLG München, 28.02.2002 - 2Z BR 141/01

    Zulässigkeit der Beschränkung des Musizierens in der WEG-Hausordnung

  • OLG Hamm, 03.03.1992 - 15 W 99/91

    Pflicht jedes Wohnungseigentümer zur Tragung der Kosten der Instandhaltung und

  • BayObLG, 24.09.1987 - BReg. 2 Z 94/87

    Höhe der Lastentragung und Kostentragung einer Wohnungseigentümergemeinschaft;

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