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   BayObLG, 05.12.1985 - BReg. 2 Z 115/85   

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https://dejure.org/1985,2715
BayObLG, 05.12.1985 - BReg. 2 Z 115/85 (https://dejure.org/1985,2715)
BayObLG, Entscheidung vom 05.12.1985 - BReg. 2 Z 115/85 (https://dejure.org/1985,2715)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Dezember 1985 - BReg. 2 Z 115/85 (https://dejure.org/1985,2715)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 892 Abs. 1; GBO § 53 Abs. 1 S. 1
    Feststellung des gutgläubigen lastenfreier Erwerbs

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 380
  • DNotZ 1986, 357
  • Rpfleger 1986, 294
  • JR 1986, 157
  • BayObLGZ 1985 Nr. 73
  • BayObLGZ 1985, 401
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 23.07.2015 - V ZB 1/14

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs: Erstreckung des gutgläubig lastenfreien

    Dazu gehört insbesondere auch die Möglichkeit eines lastenfreien gutgläubigen Erwerbs (BayObLGZ 1985, 401, 402; 1995, 413, 416; KG, Rpfleger 1973, 21, 23).

    Kommt ein gutgläubig lastenfreier Erwerb gemäß § 892 Abs. 1 BGB in Betracht, darf das Grundbuchamt das nicht gebuchte Recht im Wege der Grundbuchberichtigung nach § 22 Abs. 1 GBO nur eintragen, wenn der Antragsteller nachweist, dass der Erwerber die Unrichtigkeit des Grundbuchs positiv kannte (BayObLGZ 1985, 401, 402).

  • OLG Hamm, 21.10.2008 - 15 Wx 140/08

    Gutgläubiger Erwerb eines Sondernutzungsrechts

    In rechtlicher Hinsicht ist anzumerken, dass die Vermutungswirkung des § 892 BGB auch im Rahmen des Amtswiderspruchsverfahrens für den Erwerber streitet und von der Gutgläubigkeit auszugehen ist, sofern nicht Bösgläubigkeit im Sinne des BGB § 892 mit Sicherheit feststeht (BayObLG NJW-RR 1986, 380 = DNotZ 1986, 357f).
  • OLG München, 02.03.2009 - 34 Wx 79/08

    Grundbuchsache: Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die berichtigende

    Allerdings kommt die Eintragung eines Amtswiderspruchs grundsätzlich auch nach einem Rechtsübergang in Frage, wenn der Erwerber eines unrichtig eingetragenen Rechts bösgläubig war (BayObLGZ 1985, 401/403; KG NJW 1973, 56/58; Hügel/Holzer GBO § 53 Rn. 29 und 33; Demharter § 53 Rn. 28).

    Anders ausgedrückt bedeutet dies: Nach der durch § 892 BGB bewirkten Verteilung der objektiven Feststellungslast ist gutgläubiger Erwerb zu unterstellen, solange nicht Bösgläubigkeit feststeht; dies gilt auch hier, wo es nur darauf ankommt, ob gutgläubiger Erwerb glaubhaft ist (BayObLGZ 1985, 401/403).

    Der Senat teilt die Einschätzung der Erfolgsaussichten, wobei vorauszuschicken ist, dass es für die Eintragung eines Amtswiderspruchs bereits genügt hätte, wenn die Gesetzesverletzung durch das Grundbuchamt feststeht und die materielle Unrichtigkeit des Grundbuchs lediglich glaubhaft gemacht ist (BayObLGZ 1985, 401/402; Hügel/Holzer § 53 Rn. 32).

  • OLG München, 27.04.2009 - 34 Wx 22/09

    Bauträgervertrag: Auslegung einer dem Bauträger erteilten Vollmacht zur

    Während die Gesetzesverletzung feststehen muss, ist die materielle Unrichtigkeit des Grundbuchs lediglich glaubhaft zu machen (BayObLGZ 1985, 401/402 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 12.02.2004 - 11 Wx 16/03

    Generell Grundschuldbriefbesitzer als Grundpfandrechtsgläubiger anzusehen bei

    Angesichts des erst jetzt thematisierten gutgläubigen Erwerbs durch den Antragsteller muss ihm rechtliches Gehör gewährt (vgl. Demharter, § 1 Rdn. 49) und so Gelegenheit gegeben werden, die Unkenntnis des Antragstellers in der notwendigen Form des § 29 Abs. 1 GBO (vgl. BayObLG, Beschluss vom 17. Mai 1984, 2 Z 31/84 = Rpfleger 1984, 463; Beschluss vom 12. August 1991, 2 Z 93/91 = RPfleger 1992, 19, 20) zu widerlegen, also nachzuweisen, dass dem Antragsteller die fehlende Rechtsinhaberschaft der Zedentin positiv bekannt war (BayObLG, Beschluss vom 5. Dezember 1985, 2 Z 115/85 = BayObLGZ 1985, 401, 402f.).
  • OLG München, 16.06.2015 - 34 Wx 462/14

    Gutgläubiger Erwerb einer an unrichtiger Stellung vorgenommenen Eintragung

    Dabei wird allerdings im Hinblick auf den nach 1985 stattgefundenen zweimaligen Eigentümerwechsel an dem Grundstück Flst 246 zu bedenken sein, dass gemäß dem in § 892 BGB normierten Regelfall von einem gutgläubig lastenfreien Erwerb auszugehen ist und die Rechtsfolgen der Bösgläubigkeit nur dann zu ziehen sind, wenn diese bewiesen sind, also mit Sicherheit feststehen (siehe BayObLGZ 1985, 401; 1986, 516; Demharter Rpfleger 1991, 41/42).
  • BayObLG, 30.09.1992 - 2Z BR 81/92

    Löschung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit wegen Liquidation der

    Dabei muss die Gesetzesverletzung feststehen; die Unrichtigkeit des Grundbuchs muss glaubhaft sein (BayObLGZ 1985, 401/402; Horber/Demharter § 53 Anm. 9).

    Nach dieser Vorschrift bedarf es zur Berichtigung des Grundbuchs der Bewilligung gemäß § 19 GBO dann nicht, wenn die Unrichtigkeit des Grundbuchs nachgewiesen wird; der Nachweis ist in der Form des § 29 GBO zu führen (BayObLGZ 1985, 401/402).

  • BayObLG, 13.08.1993 - 2Z BR 80/93

    Beschwerdeberechtigung im Grundbuchverfahren; Wirksamkeit der Auflassung

    Nach der gesetzlichen Regel des § 892 BGB ist vom gutgläubigen Erwerb als dem Regelfall auszugehen; die Rechtsfolgen der Bösgläubigkeit treten nur ein, wenn sie mit Sicherheit feststeht (BayObLGZ 1985, 401/403; 1986, 513/516).
  • BayObLG, 31.07.1986 - BReg. 2 Z 59/86

    Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs

    Dabei muß die Gesetzesverletzung durch das Grundbuchamt feststehen; die Unrichtigkeit des Grundbuchs muß glaubhaft sein (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLGZ 1952, 24/27; 1985, 401/402 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 14.12.1990 - BReg. 2 Z 155/90

    Gutgläubiger Erwerb wegen teilweise gelöschtem Wohnungsbesetzungsrecht

    (4) Kommt es für die Eintragung eines Amtswiderspruchs darauf an, ob ein gutgläubig lastenfreier Erwerb glaubhaft ist, so ist vom lastenfreien Erwerb auszugehen, es sei denn, Bösgläubigkeit im Sinne des § 892 Abs. 1 BGB steht mit Sicherheit fest ( BayObLGZ 1985, 401 [= DNotZ 1986, 357 ]).
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