Rechtsprechung
BayObLG, 03.07.1986 - BReg. 3 Z 72/86 |
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FGG § 20
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschwerde; Beanstandung; Zurückweisung; Anmeldung; Genossenschaftsregister; Handelsregister; Vorstandsmitglieder; Genossenschaft
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 1480
- WM 1986, 1350
- Rpfleger 1986, 436
- BayObLGZ 1986, 253
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 13.03.1974 - BReg. 2 Z 72/73
Auszug aus BayObLG, 03.07.1986 - BReg. 3 Z 72/86
Sollte hier durch die Ablehnung der Eintragung der Statutenänderung in ein Recht der Genossenschaft eingegriffen worden sein, so ist diese somit nicht zur Beschwerde berechtigt (BayObLGZ 1974, 116/117; aA.: OLG Düsseldorf, OLGZ 1984, 259/260; Keidel/Kuntze/Winkler, § 20 RdNr. 59 unter Bezugnahme auf BayObLGZ 1967, 252/254). - BayObLG, 12.08.1981 - BReg. 2 Z 94/80
Anmeldung einer Änderung des Vereinsvorstands
Auszug aus BayObLG, 03.07.1986 - BReg. 3 Z 72/86
Der in dieser Vorschrift enthaltene Grundsatz, daß jedem die Beschwerde zusteht, dessen Recht durch eine Verfügung beeinträchtigt ist, erfährt durch § 20 Abs. 2 FGG eine Einschränkung dahin, daß im Falle der Zurückweisung eines Antrags die Rechtsbeeinträchtigung nur der Antragsteller geltend machen kann (RGZ 56, 124/129; BGHZ 30, 220/223), wobei mehrere Antragsteller gemeinschaftlich handeln müssen (BayObLGZ 1981, 270/272). - OLG Düsseldorf, 28.03.1984 - 3 W 395/83
Bilanzeinreichung; Verschmelzungsantrag; Unbeglaubigte Anmeldung; …
Auszug aus BayObLG, 03.07.1986 - BReg. 3 Z 72/86
Sollte hier durch die Ablehnung der Eintragung der Statutenänderung in ein Recht der Genossenschaft eingegriffen worden sein, so ist diese somit nicht zur Beschwerde berechtigt (BayObLGZ 1974, 116/117; aA.: OLG Düsseldorf, OLGZ 1984, 259/260; Keidel/Kuntze/Winkler, § 20 RdNr. 59 unter Bezugnahme auf BayObLGZ 1967, 252/254). - BGH, 19.06.1959 - V ZB 19/58
Beschwerderecht bei Erbscheinseinziehung
Auszug aus BayObLG, 03.07.1986 - BReg. 3 Z 72/86
Der in dieser Vorschrift enthaltene Grundsatz, daß jedem die Beschwerde zusteht, dessen Recht durch eine Verfügung beeinträchtigt ist, erfährt durch § 20 Abs. 2 FGG eine Einschränkung dahin, daß im Falle der Zurückweisung eines Antrags die Rechtsbeeinträchtigung nur der Antragsteller geltend machen kann (RGZ 56, 124/129; BGHZ 30, 220/223), wobei mehrere Antragsteller gemeinschaftlich handeln müssen (BayObLGZ 1981, 270/272). - RG, 12.11.1903 - IV 396/03
Kann nach dem Gesetze über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit …
Auszug aus BayObLG, 03.07.1986 - BReg. 3 Z 72/86
Der in dieser Vorschrift enthaltene Grundsatz, daß jedem die Beschwerde zusteht, dessen Recht durch eine Verfügung beeinträchtigt ist, erfährt durch § 20 Abs. 2 FGG eine Einschränkung dahin, daß im Falle der Zurückweisung eines Antrags die Rechtsbeeinträchtigung nur der Antragsteller geltend machen kann (RGZ 56, 124/129; BGHZ 30, 220/223), wobei mehrere Antragsteller gemeinschaftlich handeln müssen (BayObLGZ 1981, 270/272).
- OLG Zweibrücken, 26.03.2003 - 3 W 21/03
Handelsregisterrecht: Eintragung der Zweigniederlassung einer im EU-Ausland …
Nachdem der Senat als Gericht der weiteren Beschwerde in Übereinstimmung mit der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erkennt, wäre eine Vorlage nicht zulässig (vgl. BayObLGZ 1986, 253, 259: Keidel/Kuntze/Winkler/Meyer-Holz, FG, 15. Aufl., § 28 Rdnr. 21 m. w. N.). - OLG Köln, 05.11.1999 - 2 Wx 41/99
Testamentsauslegung durch das Grundbuchamt
In einem derartigen Fall kommt eine Vorlage an den Bundesgerichtshof nicht in Betracht (vgl. BayObLG NJW-RR 1986, 1480 [1481]; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 838 [840];… Demharter, a.a.O., § 79, Rdn. 12;… Kahl in Keidel/Winkler, a.a.O, § 28, Rdn. 17 mit weit. Nachw. in Fußn. 66). - OLG Hamm, 11.08.2009 - 15 Wx 115/09
Antragsbefugnis des vollstreckungsfreien Miterben
Denn eine Vorlagepflicht nach dieser Vorschrift besteht nicht, wenn sich der Senat - wie geschehen - in der Rechtsfrage einer Entscheidung des BGH anschließen will, die ihrerseits nicht notwendig in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ergangen sein muss (BayObLGZ 1986, 253, 259; OLG München FGPrax 2005, 104, 105).
- BayObLG, 29.01.1991 - BReg. 3 Z 137/90
Vorstand; Mehrgliedrig; Mitglieder; Vertretungsberechtigung; Verein; Eintragung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 24.11.1988 - BReg. 3 Z 111/88
Rückübertragung von Mitarbeiteraktien; Zwingende Grundsätze des Aktienrechts; …
Er ist deshalb nach § 20 Abs. 2 FGG zur Beschwerde berechtigt, nicht aber die Gesellschaft (KG KGJ 41 A 134/135;… Baumbach/Hueck AktG 13. Aufl. Rn. 2, Godin/Wilhelmi AktG 4. Aufl. Anm. 2, je zu § 181;… Henn Handbuch des Aktienrechts 3. Aufl. S. 161; ebenso im Falle der Anmeldung einer Änderung eines Genossenschaftsstatuts: BayObLGZ 1986, 253;… a.A. Zöllner in Kölner Komm. z. AktG § 181 Rn. 3). - BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 3 Z 127/87
Grundlage für die Eintragung eines Haftungsausschlusses entsprechend § 25 Abs. 2 …
Eine Anmeldung beinhaltet einen Antrag auf Eintragung in das Handelsregister (BayObLGZ 1986, 253/257). - BayObLG, 26.01.2000 - 3Z BR 410/99
Zwangsgeld nach § 21 Nr. 1 PublG
Die Tatsacheninstanzen haben aber verkannt, daß das Zwangsgeld nach § 21 Satz 1 PublG nicht gegen die Gesellschaft, sondern gegen die Personen festzusetzen ist, denen das Gesetz die zu erzwingende Verpflichtung auferlegt hat (vgl. BayObLG NJW-RR 1986, 1480; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 14.Auf1. § 132 Rn.15; Jansen FGG 2.Aufl. § 132 Rn.49; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 8.Aufl. § 132 FGG Rn.8). - BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 33/99
Ungerechtfertigte Bereicherung bei Zahlung von vor der Anordnung der …
- BayObLG, 25.06.1987 - BReg. 3 Z 189/86
Legitimation des Kindes einer iranischen Staatsangehörigen; Anwendbarkeit des …
Die Entscheidung des OLG Hamm (…a.a.O.) nötigt nicht zur Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 28 Abs. 2 FGG (BGHZ 15, 151; BayObLGZ 1986, 253/259), weil dieser die Frage bereits im gegenteiligen Sinn entschieden hat. - BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 3 Z 67/87
Beschwerde; Beanstandung; Zurückweisung; Anmeldung; Handelsregister
Eine Anmeldung beinhaltet einen Antrag auf Eintragung in das Handelsregister (BayObLGZ 1985, 272/277; 1986, 253/257).