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   BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 91/88   

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BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 91/88 (https://dejure.org/1988,3478)
BayObLG, Entscheidung vom 20.10.1988 - BReg. 3 Z 91/88 (https://dejure.org/1988,3478)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Oktober 1988 - BReg. 3 Z 91/88 (https://dejure.org/1988,3478)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DB 1989, 104
  • BayObLGZ 1988 Nr. 61
  • BayObLGZ 1988, 326
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Für den Geschäftswert ist bei einer Teilanfechtung des Wirtschaftsplans nach herrschender Meinung die Höhe der angegriffenen Positionen maßgeblich (BayObLGZ 1988, 326, 328; ähnlich BayObLG WuM 1995, 505, 506; Staudinger/Wenzel, aaO, § 48 WEG Rdn. 20; Niedenführ/Schulze, aaO, § 48 Rdn. 40).
  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 1/06

    Umlegung von Verfahrenskosten auf die Wohnungseigentümer; Aufteilung von

    Die Ungültigerklärung nach §§ 23 Abs. 4 S. 1, 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG kann deshalb nur auf rechnerisch selbständige und abgrenzbare Teile der Jahresabrechnung beschränkt werden (vgl. BayObLGZ 1988, 326, 328; WuM 1988, 329, 330; KG, NJW-RR 1991, 1235, 1236; OLG Saarbrücken, NZM 2006, 228; Staudinger/Wenzel, BGB [2005], Vorbem. zu §§ 43 ff. WEG Rdn. 24 und § 43 WEG Rdn. 54; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 23 Rdn. 27; Abramenko, aaO, 404).
  • BayObLG, 25.05.2001 - 2Z BR 133/00

    Ausweisung von Kosten in der Jahresabrechnung

    Entsprechend seiner ständigen Übung bemißt der Senat, getrennt nach Zeitabschnitten, den Geschäftswert aus der Summe der Einzelbeanstandungen (BayObLGZ 1988, 326/328 f.; BayObLG WÜM 1999, 185).
  • BayObLG, 20.01.2005 - 2Z BR 141/04

    Eigentümerbeschluss zur Abrechnung mit fehlerhaftem Kostenverteilungsschlüssel -

    Zutreffend hat das Landgericht den Geschäftswert nach einem Bruchteil bemessen, der sich aus der Summe der einzelnen selbständigen Rechnungsposten ergibt, die der Antragsteller angefochten hat (BayObLGZ 1979, 312/315; 1988, 326/328 f.).
  • OLG Frankfurt, 06.08.2003 - 20 W 73/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Geschäftswert bei der Anfechtung von Beschlüssen über

    Zwar ist die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung auch im Hinblick auf einen in der Gesamtabrechnung ausgewiesenen selbständigen Rechnungsposten beschränkt möglich (vgl. BayObLGZ 1988, 326).
  • BayObLG, 11.03.1993 - 3Z BR 180/92

    Anordnung der Zwangsverwaltung einer Wohnung in einer Wohnanlage; Möglichkeit

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  • BayObLG, 26.07.1994 - 2Z BR 72/94

    Zustellung an einen Verwalter, der zugleich Wohnungseigentümer ist, in seiner

    Wird wie hier die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über den Wirtschaftsplan auf einen Rechnungsposten beschränkt, so ist für den Geschäftswert nur dieser Rechnungsposten, hier also ein Betrag von 6.000 DM, maßgebend (BayObLGZ 1988, 326).
  • BayObLG, 15.10.1992 - 3Z BR 85/92

    Geschäftswert bei der Anfechtung eines nichtigen Wohnungseigentümerbeschlusses

    Dabei kommt es wegen der Rechtskraftwirkung der angestrebten Entscheidung für und gegen alle Beteiligte (§ 45 Abs. 2 Satz 2 WEG ) auf das Interesse aller Wohnungs- und Teileigentümer sowie des Verwalters an (§ 43 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 Nr. 2 WEG ; vgl. BayObLGZ 1981, 202/203 und 1988, 326/328; Bärmann/Pick/Merle WEG 6.Aufl. § 48 Rn.8).
  • BayObLG, 05.03.1992 - BReg. 3 Z 196/91

    Rechtsmittel wegen der Hauptsache trotz Erledigung der Hauptsache

    Dabei kommt es wegen der Rechtskraftwirkung der angestrebten Entscheidung für und gegen alle Beteiligte (§ 45 Abs. 2 Satz 2 WEG ) auf das Interesse aller Beteiligten, also sämtlicher Wohnungseigentümer und des Verwalters an (§ 43 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 Nr. 2 WEG ; vgl. BayObLGZ 1981, 202/203 und 1988, 326/328; Bärmann/Pick/Merle WEG 6. Aufl. § 48 Rn. 8).
  • BayObLG, 16.01.1992 - BReg. 3 Z 162/91

    Bestimmung des Beschwerdewerts

    Dabei kommt es wegen der Rechtskraftwirkung der angestrebten Entscheidung für und gegen alle Beteiligte (§ 45 Abs. 2 Satz 2 WEG ) auf das Interesse aller Beteiligten, also sämtlicher Wohnungseigentümer, an (§ 43 Abs. 1 Nr. 1 , Abs. 4 Nr. 1 WEG ; vgl. BayObLGZ 1981, 202/203 und 1988, 326/328; Bärmann/Pick/Merle WEG 6. Aufl. § 48 Rn. 8).
  • BayObLG, 21.02.1991 - BReg. 2 Z 2/91

    Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen; Bindung des Gerichts an

  • BayObLG, 05.03.1992 - BReg. 3 Z 195/91
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