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   BayObLG, 02.02.1989 - BReg. 3 Z 72/88   

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BayObLG, 02.02.1989 - BReg. 3 Z 72/88 (https://dejure.org/1989,1765)
BayObLG, Entscheidung vom 02.02.1989 - BReg. 3 Z 72/88 (https://dejure.org/1989,1765)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Februar 1989 - BReg. 3 Z 72/88 (https://dejure.org/1989,1765)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1989, 187
  • BayObLGZ 1989 Nr. 5
  • BayObLGZ 1989, 17
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BGH, 14.12.2011 - XII ZB 488/11

    Rechtsbeschwerdeverfahren gegen eine Unterbringung psychisch Kranker in

    Es genügen nämlich nicht Belästigungen, Beleidigungen, Beschimpfungen, unter Umständen nicht einmal leichte körperliche Beeinträchtigungen, da diese einen Eingriff in das Freiheitsgrundrecht nicht rechtfertigen, vielmehr die Rechtsordnung derartige Verhaltensweisen von psychisch Kranken hinzunehmen hat (BayObLGZ 1989, 17; Marschner in Marschner/Lesting Freiheitsentziehung und Unterbringung Kap. B Rn. 135).
  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

    Gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss auch die Schutzwürdigkeit der vom psychisch Kranken gefährdeten Rechtsgüter der Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit entsprechen ( BayObLG , NJW 2000, Seiten 881 f.; BayObLG , BayObLGZ 1989, Seiten 17 ff. ).
  • AG Brandenburg, 30.10.2014 - 31 C 106/13

    Zur Haftung des Trägers eines Altenheims bei Beschädigung eines Kraftfahrzeugs

    138 Gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss dabei auch die Schutzwürdigkeit der von dem kranken Menschen gefährdeten Rechtsgüter der Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit entsprechen (BayObLG, NJW 2000, Seiten 881 f.; BayObLG, BayObLGZ 1989, Seiten 17 ff.).
  • BayObLG, 05.07.2000 - 3Z BR 179/00

    Vorläufige Unterbringung wegen Vermüllung des Grundstücks

    Demgemäß muß die Schutzwürdigkeit der vom psychisch Kranken gefährdeten Rechtsgüter der Schwere des Eingriffe in die persönliche Freiheit entsprechen (BayObLGZ 1989, 17/20), müssen die gefährdeten Rechtsgüter von erheblichem Gewicht sein (Saage/Göppinger Freiheitsentziehung und Unterbringung 3. Aufl. Kapitel 4.2 Rn. 83).
  • BayObLG, 28.07.1999 - 3Z BR 212/99

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung

    cc) Gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muß auch die Schutzwürdigkeit der vom psychisch Kranken gefährdeten Rechtsgüter der Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit entsprechen (vgl. BayObLGZ 1989, 17/20).
  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 221/99

    Unzulässigkeit der Anordnung der vorläufigen Unterbringung, wenn ein Betreuer mit

    Dieser Sachentscheidung steht nicht entgegen, daß Hauptsacheerledigung eingetreten ist, bezüglich der ersten Anordnung der Unterbringung gemäß dem Beschluß des Amtsgerichts vom 8.6.1999 durch Fristablauf (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 320/321; 1995, 488 LS) und hinsichtlich der am 19.7.1999 angeordneten Verlängerung der Unterbringung durch die Entlassung der Betroffenen aus der geschlossenen Abteilung des Bezirkskrankenhauses am 4.8.1999 (vgl. BayObLGZ 1989, 17/18; 1995, 146).
  • BayObLG, 05.05.1998 - 3Z BR 103/98

    Beachtung der Verhältnismäßigkeit bezüglich des Grundrechts der persönlichen

    Demgemäß muß die Schutzwürdigkeit der vom psychisch Kranken gefährdeten Rechtsgüter der Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit entsprechen (vgl. BayObLGZ 1989, 17/20), müssen die gefährdeten Rechtsgüter von erheblichem Gewicht sein (vgl. Saage/Göppinger Freiheitsentziehung und Unterbringung 3.Aufl. Kapitel 4.2 Rn.83).
  • OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 139/05

    Änderung der Rechtsgrundlage einer Unterbringung durch Beschwerdegericht

    Gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss die Schutzwürdigkeit der vom psychisch Kranken gefährdeten Rechtsgüter der Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit entsprechen (vgl. BayObLGZ 1989, 17/20).
  • AG Brandenburg, 29.10.2014 - 31 C 106/13
    Gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss dabei auch die Schutzwürdigkeit der von dem kranken Menschen gefährdeten Rechtsgüter der Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit entsprechen ( BayObLG , NJW 2000, Seiten 881 f.; BayObLG , BayObLGZ 1989, Seiten 17 ff. ).
  • BayObLG, 20.07.2001 - 3Z BR 69/01

    Verhältnismäßigkeit einer vorläufigen Unterbringung wegen Gefährdung der

    cc) Gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss auch die Schutzwürdigkeit der vom psychisch Kranken gefährdeten Rechtsgüter der Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit entsprechen (vgl. BayObLGZ 1989, 17/20).
  • BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 135/03

    Rechtswidrigkeitsfeststellung im Verfahren der weiteren Beschwerde in einer

  • BayObLG, 22.01.2003 - 3Z BR 185/02

    Hauptsacheerledigung im zivilrechtlichen Unterbringungsverfahren -

  • BayObLG, 05.09.2001 - 3Z BR 172/01

    Anordnung der vorläufigen Unterbringung und deren sofortiger Wirksamkeit

  • BayObLG, 04.04.2001 - 3Z BR 70/00

    Fristwahrung für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über das

  • BayObLG, 27.09.2000 - 3Z BR 279/00

    Voraussetzungen der privatrechtlichen vorläufigen Unterbringung

  • BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 149/02

    Verfahrensgegenstand der weiteren Beschwerde - Erledigung der Hauptsache nach

  • BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 29/99

    Erledigung der Hauptsache

  • OLG Karlsruhe, 14.12.2007 - 18 UF 166/07
  • BayObLG, 18.01.1996 - 3Z BR 18/96

    Zur Annahme, daß ein Betroffener seinen Willen nicht frei bestimmen kann

  • BayObLG, 30.07.1991 - BReg. 3 Z 112/91

    Mündel; Bezirkskrankenhaus; Geschlossene Station; Einverständnis; Widerruf;

  • BayObLG, 10.09.1999 - 1Z BR 21/99

    Erledigung der Hauptsache im Verfahren über die Entziehung der elterlichen

  • AG Elmshorn, 26.11.2012 - 71 XIV 4834

    Unterbringung eines psychisch Kranken in Schleswig-Holstein: Vorliegen einer

  • BayObLG, 21.02.1994 - 3Z BR 22/94
  • BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 3 145/90
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