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BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 1a Z 56/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Weitere Beschwerde des Ehemannes der Verstorbenen gegen die Erteilung des Erbscheins an die Kinder der Erblasserin aufgrund handschriftlichen Testaments; Grundfragen der Testierfähigkeit und der Anfechtung von Testamenten; Feststellung zerebrovaskulärer Insuffizienz mit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hersbruck - VI 1100/86
- LG Nürnberg-Fürth, 06.06.1988 - 13 T 273/88
- BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 1a Z 56/88
Papierfundstellen
- FamRZ 1989, 1346
- Rpfleger 1989, 510
- BayObLGZ 1989 Nr. 54
- BayObLGZ 1989, 327
Wird zitiert von ... (38) Neu Zitiert selbst (10)
- BayObLG, 01.08.1979 - BReg. 1 Z 16/79
Auszug aus BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 1a Z 56/88
Der angefochtene Beschluß begründet dies zwar nur knapp, er läßt jedoch hinreichend erkennen, daß das Landgericht das schriftliche Gutachten und dessen mündliche Ergänzung auf den sachlichen Gehalt, die logische Schlüssigkeit und daraufhin überprüft hat, ob der Sachverständige von dem vom Gericht selbst für erwiesen erachteten Sachverhalt ausgegangen ist (BayObLGZ 1982, 309/314 und 1979, 256/262 jeweils m.w.Nachw.).Damit konnte es auf die Möglichkeit einer vorübergehenden Besserung des Gesundheitszustands der Erblasserin in der Art. eines lichten Intervalls nicht mehr ankommen (BayObLGZ 1979, 256/266 m.w.Nachw.).
Bei der Anhörung des Sachverständigen ist auch die für die Beurteilung der Testierfähigkeit bedeutsame Frage erörtert worden, ob die Erblasserin im Zeitpunkt der Errichtung des Testaments in der Lage war, frei von Einflüssen interessierter Dritter zu handeln (BayObLGZ 1979, 256/263).
Eine Aufklärungspflicht besteht vielmehr nur insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt bei sorgfältiger Überlegung dazu Anlaß geben (BGHZ 40, 54/57; BayObLGZ 1951, 147/154 und 1979, 256/261 ff., jeweils m.w.Nachw.; Palandt/Edenhofer § 2358 Anm. 1).
In Anbetracht dessen durfte das Landgericht annehmen, daß von einer Vernehmung des Hausarztes ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten sei, und die Ermittlungen abschließen (BayObLGZ 1979, 256/262).
Dies ist hier der Beteiligte zu 1. Nur wenn zweifelsfrei feststünde, daß sich die Erblasserin vor und nach der Errichtung des Testaments anhaltend in einem Zustand der Testierunfähigkeit befunden hätte, würden die Beteiligten zu 2 und 3 die Feststellungslast dafür tragen, daß die Erblasserin gerade im Zeitpunkt der Errichtung des Testaments in einem lichten Moment gehandelt hätte (BayObLGZ 1979, 256/266).
- BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82
Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit
Auszug aus BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 1a Z 56/88
Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß die Erblasserin so lange als testierfähig anzusehen ist, als nicht die Testierunfähigkeit ( § 2229 Abs. 4 BGB ) zur vollen Gewißheit des Gerichts feststeht, denn es gilt der Grundsatz, daß die Störung der Geistestätigkeit die Ausnahme bildet (BayObLGZ 1982, 309/312 m.w.Nachw. und FamRZ 1988, 1099/1100; ständige Rechtsprechung).Ein solches Gutachten war notwendig (BGH FamRZ 1984, 1003/1004; BayObLGZ 1982, 309/314 und BayObLG Rpfleger 1987, 358 LS;… Palandt/Edenhofer BGB 48. Aufl. § 2229 Anm. 7 m.w.Nachw.).
Der angefochtene Beschluß begründet dies zwar nur knapp, er läßt jedoch hinreichend erkennen, daß das Landgericht das schriftliche Gutachten und dessen mündliche Ergänzung auf den sachlichen Gehalt, die logische Schlüssigkeit und daraufhin überprüft hat, ob der Sachverständige von dem vom Gericht selbst für erwiesen erachteten Sachverhalt ausgegangen ist (BayObLGZ 1982, 309/314 und 1979, 256/262 jeweils m.w.Nachw.).
Im Erbscheinsverfahren hat die volle materielle Beweislast (Feststellungslast) für die Testierunfähigkeit als eine das Erbrecht vernichtende Tatsache grundsätzlich derjenige zu tragen, der sich auf die Unwirksamkeit des Testaments wegen Testierunfähigkeit des Erblassers beruft (BayObLGZ 1982, 309/312 m.w.Nachw.).
Dies ist rechtlich unzulässig (BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLGZ 1982, 309/317 m.w.Nachw.).
- BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88
Beschwerde gegen die Einziehung eines Erbscheins; Unrichtigkeit des Erbscheins …
Auszug aus BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 1a Z 56/88
Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß die Erblasserin so lange als testierfähig anzusehen ist, als nicht die Testierunfähigkeit ( § 2229 Abs. 4 BGB ) zur vollen Gewißheit des Gerichts feststeht, denn es gilt der Grundsatz, daß die Störung der Geistestätigkeit die Ausnahme bildet (BayObLGZ 1982, 309/312 m.w.Nachw. und FamRZ 1988, 1099/1100; ständige Rechtsprechung).Vom Gericht der weiteren Beschwerde kann die Tatsachenwürdigung des Landgerichts nur dahin überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgebenden Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ), bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( § 25 FGG ) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder die Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner, ob die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt worden sind (BayObLG FamRZ 1988, 1099 m.w.Nachw.; ständige Rechtsprechung).
- BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83
Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein
Auszug aus BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 1a Z 56/88
Eine wirksame Anfechtungserklärung im Sinn des § 143 Abs. 1 BGB setzt aber voraus, daß sich aus ihr der unzweideutige Wille ergibt, das Rechtsgeschäft gerade wegen eines Willensmangels nicht bestehen zu lassen (BGHZ 91, 324/331 f.; Palandt/Heinrichs § 143 Anm. 2 a). - BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70
Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung - …
Auszug aus BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 1a Z 56/88
Dies ist rechtlich unzulässig (BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLGZ 1982, 309/317 m.w.Nachw.). - BayObLG, 21.02.1962 - BReg. 1 Z 85/61
Ablehnung von Erbscheinsanträgen; Testamentsauslegung bei Mehrzahl von Erben; …
Auszug aus BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 1a Z 56/88
Die Anfechtungserklärung im Sinn von § 2081 Abs. 1 BGB erfordert zwar nicht die Angabe eines Anfechtungsgrundes (BayObLGZ 1962, 47/52; Palandt/Edenhofer § 2081 Anm. 1), jedoch die eindeutige Kundgabe eines Anfechtungswillens. - BayObLG, 19.01.1982 - BReg. 1 Z 20/81
Auszug aus BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 1a Z 56/88
Auszugehen ist hierbei vom Wert des nach Abzug der Nachlaßverbindlichkeiten verbleibenden Reinnachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls ( § 107 Abs. 2 Satz 1 KostO , BayObLGZ 1982, 20/27). - BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63
Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
Auszug aus BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 1a Z 56/88
Eine Aufklärungspflicht besteht vielmehr nur insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt bei sorgfältiger Überlegung dazu Anlaß geben (BGHZ 40, 54/57; BayObLGZ 1951, 147/154 und 1979, 256/261 ff., jeweils m.w.Nachw.; Palandt/Edenhofer § 2358 Anm. 1). - BGH, 20.06.1984 - IVa ZR 206/82
Begriff der Geschäftsunfähigkeit; Darlegungs- und Beweislast
Auszug aus BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 1a Z 56/88
Ein solches Gutachten war notwendig (BGH FamRZ 1984, 1003/1004; BayObLGZ 1982, 309/314 und BayObLG Rpfleger 1987, 358 LS;… Palandt/Edenhofer BGB 48. Aufl. § 2229 Anm. 7 m.w.Nachw.). - BayObLG, 13.10.1987 - BReg. 1 Z 45/87
Beschwerde gegen die Erteilung eines Teilerbscheins zugunsten eines anderen …
Auszug aus BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 1a Z 56/88
Die in den Vernehmungsniederschriften festgehaltenen Angaben der Zeuginnen vor dem Berichterstatter durfte das Landgericht im Weg des Freibeweises verwerten (BayObLG FamRZ 1988, 422/423).
- BayObLG, 23.04.1997 - 1Z BR 140/96
Anfechtung des Erbvertrages bei Irrtum über Bindungswirkung - Beweiswürdigung …
aa) Zutreffend hat das Beschwerdegericht darauf abgestellt, daß eine auf § 2079 Satz 1 BGB gestützte Anfechtungserklärung der Beteiligten zu 1 (vgl. BayObLGZ 1989, 327/330 m.w.N.) nur dann wirksam sein kann, wenn das Anfechtungsrecht des Erblassers (§ 2281 Abs. 1 i.V.m. § 2079 Satz 1 BGB ) bei seinem Tode (24.6.1995) noch nicht erloschen war (§ 2285 BGB ).Offenbleiben kann auch die vom Beschwerdegericht nicht mehr geprüfte Frage, ob dem Vorbringen der Beteiligten zu 1 zu entnehmen ist (vgl. BayObLGZ 1989, 327/330), daß sie den Erbvertrag vom 18.12.1975 auch wegen eines Inhaltsirrtums des Erblassers über die Bedeutung der in Nr. 11 enthaltenen Regelung anfechten will.
- BayObLG, 18.03.2003 - 1Z BR 71/02
Erbrecht: Beschwerdeberechtigung eines nichtehelichen Kindes - Erbstatut und …
Außerdem wäre eine in diesen Verfahrenshandlungen zu erblickende Anfechtungserklärung nicht gegenüber dem Nachlassgericht erklärt worden, wie nach § 2081 Abs. 1 BGB erforderlich, auch wenn die Nachlasssache bereits in der Beschwerdeinstanz anhängig ist (BayObLGZ 1989, 327;… Palandt/ Edenhofer § 2081 Rn. 1). - BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 161/03
Voraussetzungen für einen Stimmrechtsausschluss bei begünstigender Baumaßnahme - …
Auch wenn Zweifel verblieben, ob die Wohnungseigentümerin geschäftsfähig war, ist, wie allgemein, von deren Geschäftsfähigkeit auszugehen (vgl. BayObLGZ 1982, 309/312; 1989, 327/329 zur Testierfähigkeit).
- BayObLG, 10.04.1991 - BReg. 1a Z 60/90
Bindung des überlebenden Ehegatten an den Inhalt der Schlusserbenanordnung beim …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 08.05.2003 - 1Z BR 124/02
Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis
Die Anfechtung konnte schon deshalb keine Wirksamkeit entfalten, weil sie nicht gegenüber dem Nachlassgericht erklärt wurde (§ 2081 Abs. 1 BGB); dieses Formerfordernis gilt auch dann, wenn die Nachlasssache bereits in der Beschwerdeinstanz anhängig ist (BayObLGZ 1989, 327; FamRZ 1992, 226). - BayObLG, 10.03.1993 - 1Z BR 82/92
Unwirksamkeit eines Testaments wegen Testierunfähigkeit; Neuer Tatsachenvortrag …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 24.10.2001 - 1Z BR 40/01
Testierfähigkeit bei irrtumsbedingten Vorstellungen - krankhafte Wahnideen - …
Der Beteiligte zu 3 hat darin erklärt, das Testament vom 7.4.1999 anzufechten; den Grund der Anfechtung musste er in der Anfechtungserklärung noch nicht angeben (BayObLGZ 1989, 327/330). - BayObLG, 10.08.1990 - BReg. 1a Z 84/88
Auffinden mehrerer Testamente; Grundsatz der Amtsermittlung; Erheblichkeit der …
Die Tatsachen- und Beweiswürdigung darf im Rahmen des § 27 Satz 2 FGG , § 550 ZPO nur darauf untersucht werden, ob das Beschwerdegericht den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ), alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln und feststehende Erfahrungssätze oder gegen die Denkgesetze verstoßen hat, auch ob es die Beweisanforderungen zu niedrig oder zu hoch angesetzt hat (allgemeine Meinung; z. B. BayObLGZ 1989, 327/329 m.w.Nachw.).Die Beschwerdekammer ist ohne Rechtsfehler zu dem Ergebnis gekommen, daß das Testament vom 20.11.1979 wirksam sei, weil die Erblasserin im Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht testierunfähig gewesen sei Auch die Frage, ob die Voraussetzungen einer Testierunfähigkeit gegeben sind, liegt im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLGZ 1989, 327/329 m.w.Nachw.).
- BayObLG, 28.04.1992 - 1Z BR 17/92
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Einsetzen zur Alleinerbin durch …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 20.12.1993 - 1Z BR 33/93
Anfechtung einer Erbschaftsausschlagung wegen Irrtums bei Grundstücken in der …
Es bedarf zwar nur der eindeutigen Kundgabe eines Anfechtungswillens, nicht der Angabe eines Anfechtungsgrundes (vgl. BayObLGZ 1989, 327/330 und 1962, 47/52 zur Anfechtung einer letztwilligen Verfügung).Abgesehen von der Einhaltung der gemäß §§ 1955, 1945 BGB vorgeschriebenen Form, an der es hier fehlen würde (vgl. BayObLGZ 1989, 327/329 f.), ist im Rechtsbeschwerdeverfahren das Nachschieben eines Anfechtungsgrundes schon deswegen nicht zulässig, weil über den neuen Anfechtungsgrund in diesem Rechtszug keine Ermittlungen durchgeführt werden können (Senatsbeschluss vom 25.1.1973 BReg 1 Z 83/72 S. 17 m.w.Nachw., insoweit nicht abgedruckt in BayObLGZ 1973, 28 und Rpfleger 1973, 136).
- OLG Brandenburg, 20.08.1998 - 10 Wx 5/97
Übergang eines Anfechtungsrechts durch Versterben des Anfechtungsberechtigten
- BayObLG, 20.07.1994 - 1Z BR 108/93
Absehen von der Einholung eines schriftvergleichenden Gutachtens über ein …
- BayObLG, 11.04.1996 - 1Z BR 163/95
Beweislast für die Testierfähigkeit eines Erblassers
- OLG München, 11.05.2005 - 31 Wx 19/05
Fristbeginn zur Anfechtung der Rücknahme eines in amtliche Verwahrung gegebenen …
- BayObLG, 27.11.1990 - BReg. 1a Z 4/89
Erbeinsetzung einer Stiftung und Testamentsvollstreckerzeugnis bei beschränktem …
- BayObLG, 17.08.1990 - BReg. 1a Z 36/89
Einlegung der Beschwerde durch Nachlasspfleger für unbekannte Erben; …
- BayObLG, 29.01.1996 - 1Z BR 114/95
Geschäftsfähigkeit als Voraussetzung der Ausübung eines erbvertraglich …
- BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93
Erbrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten …
- BayObLG, 11.06.1991 - 1 BReg.Z 31/91
Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung; Erbeinsetzung eines Freundes unter der …
- BayObLG, 13.02.1990 - BReg. 1a Z 61/89
Zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht mehr im Vollbesitz der geistigen …
- BayObLG, 24.02.1993 - 1Z BR 55/92
Antrag auf Bestimmung einer neuen Inventarfrist; Voraussetzungen für das Anfallen …
- BayObLG, 19.03.1992 - BReg. 1 Z 56/91
Erbschaftsausschlagung bei auf dem Gebiet der ehemaligen DDR belegenem …
- BayObLG, 10.09.1991 - BReg. 1 Z 29/91
Auslegung eines Testaments; Begriff "übrige Verwandte"
- BayObLG, 06.08.1991 - BReg. 1 Z 9/91
Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins ; Anwachsung des Erbteils …
- BayObLG, 27.03.1991 - BReg. 1a Z 80/88
Anwendbarkeit deutschen Erbrechts; Testierunfähigkeit des Erblassers; Verteilung …
- BayObLG, 15.07.1991 - BReg. 1 Z 20/91
Arzt; Vernehmung; Erblasser; Testierfähigkeit; Schweigepflicht; Entbindung; …
- BayObLG, 11.12.1990 - BReg. 1a Z 5/89
Antrag auf Einziehung eines Erbscheins; Zweifel an der Echtheit eines …
- BayObLG, 10.02.1992 - BReg. 1 Z 57/91
Nachweis eines Widerrufs durch Vernichtung eines Testaments durch eine dritte …
- BayObLG, 31.08.1990 - BReg. 1a Z 60/89
Auslegungsbedürftigkeit einer letztwilligen Verfügung; Bestehen eines wirksamen …
- BayObLG, 12.09.1995 - 1Z BR 59/95
Testierfähigkeit einer Person, die sich in Betreuung befindet; Einsetzung einer …
- BayObLG, 12.02.1992 - 1Z BR 9/92
Testierfähigkeit einer Erblasserin; Zurechnung der Kenntnis über eine …
- BayObLG, 23.09.1994 - 1Z BR 91/94
Testierfähigkeit des Erblassers; Lese- und Schreibfähigkeit des Erblassers; …
- BayObLG, 18.12.1991 - BReg. 1 Z 45/91
Feststellungslast für die Testierunfähigkeit eines Erblassers; Auswirkungen der …
- BayObLG, 15.05.1991 - BReg. 1a Z 45/90
Eigenhändig geschriebene und unterschriebene letztwillige Verfügung; Zweifel an …
- BayObLG, 22.04.1992 - 1Z BR 35/92
Zuloässigkeitsvoraussetzungen der sofortigen Beschwerde; Beschwerdeberechtigung …
- BayObLG, 28.05.1991 - BReg. 1 Z 3/91
Folgen der Unrichtigkeit eines Erbscheins; Vermutung der Richtigkeit der …
- BayObLG, 29.05.1991 - BReg. 1 Z 8/91
Einholung eines Schriftsachverständigengutachtens; Vorüberlegungen/Entwurf eines …
- BayObLG, 30.04.1990 - 1a BReg Z 22/89
Wirksamkeit eines verlorengegangenen Testaments; Beweis der Formgültigkeit eines …