Rechtsprechung
BayObLG, 16.07.1991 - AR 1 Z 57/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gericht; Zuständigkeit; Ehesache; Anhängigkeit; Vollstreckungsabwehrklage; Zwangsvollstreckung; Notarielle Urkunde; Trennungsunterhalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 797
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 263
- FamRZ 1991, 1455
- BayObLGZ 1991, 280
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 23.11.1998 - 13 W 68/98
Familiengerichtliche Zuständigkeit für Abwehr der Unterhaltsvollstreckung aus …
Das Familiengericht - während der Anhängigkeit einer Ehesache das Gericht der Ehesache - ist daher auch dann zuständig, wenn der eine Ehegatte gegen den anderen Vollstreckungsabwehrklage mit dem Antrag erhebt, die Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde hinsichtlich des darin geregelten gesetzlichen Unterhalts für unzulässig zu erklären (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1455 = NJW-RR 1992, 263, 264). - BayObLG, 05.02.2003 - 1Z AR 8/03
Bestimmung des zuständigen Gericht - Ablehnung wegen unzureichender Information …
Derartige Entscheidungen stellen keine "rechtskräftigen" Unzuständigkeitsentscheidungen im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO dar (BGH NJW-RR 1997, 1161 ; 1995, 641 u. st. Rspr.; BayObLGZ 1991, 280/281;… Zöller/Vollkommer ZPO 23. Aufl. § 36 Rn. 24). - BayObLG, 05.02.2003 - 1Z AR 9/03
Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses
Die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses entfällt nur dann, wenn der Verweisung jede rechtliche Grundlage fehlt, so dass sie als objektiv willkürlich erscheint, oder wenn sie auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht (BGHZ 71, 69/72; 102, 338/341; BayObLGZ 1986, 285/287; 1991, 280/281 f.).
Rechtsprechung
BayObLG, 16.07.1991 - AR 1Z 57/91 |
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 797
Papierfundstellen
- BayObLGZ 1991, 280