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   BayObLG, 26.03.1993 - 2Z BR 91/92   

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BayObLG, 26.03.1993 - 2Z BR 91/92 (https://dejure.org/1993,3307)
BayObLG, Entscheidung vom 26.03.1993 - 2Z BR 91/92 (https://dejure.org/1993,3307)
BayObLG, Entscheidung vom 26. März 1993 - 2Z BR 91/92 (https://dejure.org/1993,3307)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    HGB §§ 15, 142; FGG § 20 a; GBO §§ 18, 29, 32, 71
    Gesamtrechtsnachfolge, offene Handelsgesellschaft, Vermögensübergang, öffentliche Urkunde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 20a; GBO § 18 § 29 § 32 § 71; HGB § 15 § 142
    Erledigung eines Verfahrens über eine Zwischenverfügung durch Eintragung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 848
  • DNotZ 1993, 601
  • Rpfleger 1993, 495
  • BayObLGZ 1993 Nr. 31
  • BayObLGZ 1993, 137
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • BGH, 05.07.2018 - V ZB 10/18

    Nachweis der Gesamtrechtsnachfolge im Grundbuchverfahren i.R.d. notariell

    Insoweit weist der Senat für das weitere Verfahren darauf hin, dass ungeachtet von Meinungsunterschieden in Einzelfragen in Rechtsprechung und Literatur anerkannt ist, dass die Gesamtrechtsnachfolge bei einer - wie hier - zweigliedrigen Personenhandelsgesellschaft grundbuchverfahrensrechtlich jedenfalls dann nachgewiesen ist, wenn zum einen die notariell beglaubigte Handelsregisteranmeldung beider Gesellschafter, aus der sich die zur Gesamtrechtsnachfolge führende Rechtsänderung ergibt, oder eine notariell beglaubigte Ausscheidensvereinbarung der Gesellschafter vorgelegt werden und zum anderen das Ausscheiden des Gesellschafters sowie das Erlöschen der Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist (vgl. BayObLGZ 1993, 137, 139; OLG Dresden, Beschluss vom 27. September 2010 - 17 W 956/10, juris Rn. 19; KG, MDR 2013, 146; OLG Hamm, Beschluss vom 23. Januar 2013 - 15 W 427/11, juris Rn. 6; LG Schwerin, NotBZ 2001, 308, 309; Bauer/von Oefele/Schaub, GBO, 3. Aufl., § 32 Rn. 20; Demharter, GBO, 31. Aufl., § 32 Rn. 12; BeckOK GBO/Otto, Stand: 1. Mai 2018, § 32 Rn. 38; BeckOK GBO/Kral, Stand: 1. Mai 2018, Gesellschaftsrecht, Rn. 50; KEHE/Volmer, Grundbuchrecht, 7. Aufl., § 32 Rn. 21).
  • BayObLG, 17.10.2001 - 2Z BR 90/01

    (Grundbuchverfahren: Beseitigung des Eintragungshindernisses im

    Mit der Beseitigung des in der Zwischenverfügung angenommenen Eintragungshindernisses durch Vorlage der Abtretungserklärung in Öffentlich beglaubigter Form ist Hauptsacheerledigung eingetreten mit der Folge, dass die weitere Beschwerde unzulässig wurde (BayObLG Rpfleger 1982, 275; BayObLGZ 1993, 137; Demharter GBO 23. Aufl. § 71 Rn. 35).

    Damit ist nur noch über die Kosten des Verfahrens in allen Rechtszügen zu entscheiden (BayObLGZ 1993, 137/139; Demharter aaO m. w. N.).

    Da im entgegengesetzten Sinn Beteiligte nicht aufgetreten sind, bedarf es keiner Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens gemäß § 13a FGG (BayObLGZ 1993, 137/140).

    Ob die Beteiligten die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht endgültig zu tragen haben, hängt davon ab, ob der landgerichtliche Beschluss im Rechtsbeschwerdeverfahren Bestand gehabt hätte (BGHZ 86, 393/395 f.; BayObLGZ 1993, 137/140).

    Bei der Löschung eines Grundpfandrechts kann daher in der Regel nicht der volle Nennwert, sondern nur ein Bruchteil davon als Geschäftswert in Betracht kommen (BayObLGZ 1993, 137/139; Demharter § 77 Rn. 37).

  • OLG Dresden, 27.09.2010 - 17 W 956/10

    Grundstücks- und Vermögensrecht

    a) Zur alten Rechtslage hat das Bayerische Oberste Landesgericht wiederholt entschieden, der Eintritt einer Gesamtrechtsnachfolge entsprechend § 142 HGB a.F., § 738 Abs. 1 S. 1 BGB lasse sich im Grundbuchverkehr nicht durch Vermerke im Handelsregister nachweisen (NJW-RR 1989, 977 unter II 3 und insbesondere NJW-RR 1993, 848 unter II 1 a und c).

    Dementsprechend wurde ein Rechtsübergang für in der Form des § 29 Abs. 1 S. 1 GBO nachgewiesen etwa dann erachtet, wenn er sich aus einer notariell beglaubigten Ausscheidensvereinbarung sowie aus notariell beglaubigten Anmeldungen aller Gesellschafter zum Handelsregister ergab (BayObLG NJW-RR 1993, 848 unter II 1 a) oder wenn der Übernehmer einer aus zwei Personen gebildeten oHG seine Befugnis, die Löschung der auf ihn übergegangenen Hypotheken zu bewilligen, durch eine sogenannte Geständniserklärung des Ausgeschiedenen in notariell beurkundeter oder beglaubigter Form nachwies (BayObLG Rpfleger 1980, 66).

  • BGH, 08.12.2011 - V ZB 170/11

    Grundbuchverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach Erledigung der

    Die Erledigung einer gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts gerichteten Beschwerde tritt u.a. dann ein, wenn das angenommene Eintragungshindernis ohne Zweifel behoben ist (BayObLGZ 1993, 137, 138 f.; Demharter, GBO, 27. Aufl., § 71 Rn. 34).
  • OLG München, 15.10.2009 - 34 Wx 85/09

    Grundbuchverfahren: Rechtsmittel gegen eine Zwischenverfügung nach entbehrlicher

    Dementsprechend kann eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen, wenn dieses Hindernis beseitigt ist, etwa weil fehlende Nachweise vorgelegt wurden, besonders wenn daraufhin bereits dem Eintragungsantrag stattgegeben wurde (vgl. BayObLGZ 1993, 137/138; 2001, 153/156; Budde in Bauer/von Oefele GBO 2. Aufl. § 77 Rn.10; Meikel/Streck GBO 10. Aufl. § 71 Rn. 10).
  • BayObLG, 31.07.2003 - 2Z BR 13/03

    Heilung bei fehlendem Nachweis über die Zustellung einer zum Vollzug des Arrests

    Mit der Beschränkung auf den Kostenpunkt ist die weitere Beschwerde zulässig geblieben (BayObLGZ 1993, 137/138; Demharter GBO 24. Aufl. § 1 Rn. 56).

    Denn im Fall der Erledigung der Hauptsache muss das Rechtsmittelgericht auch über die Gerichtskosten für alle Rechtszüge entscheiden, selbst wenn und soweit diese Entscheidung nur klarstellende Bedeutung hat (BayObLGZ 1993, 137/139).

    Maßstab für die Entscheidung über die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten ist das voraussichtliche Ergebnis der weiteren Beschwerde ohne Erledigung der Hauptsache (BayObLGZ 1993, 137/140).

  • BGH, 07.11.2013 - V ZB 111/12

    Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung von Wohnungseigentum; Notwendigkeit

    Hat sich die Hauptsache erledigt, muss im Rechtsbeschwerdeverfahren eine Entscheidung über die Gerichtskosten für alle Rechtszüge ergehen, selbst wenn und soweit sie nur klarstellende Bedeutung hat (BayObLGZ 1993, 137, 139; BayObLG, NJW-RR 1997, 1445).

    Eine Entscheidung über die Erstattung außergerichtlicher Kosten nach § 82 FamFG kommt dagegen nicht in Betracht, weil im vorliegenden Eintragungsverfahren keine Beteiligten mit gegensätzlichen oder unterschiedlichen Interessen aufgetreten sind (vgl. BayObLGZ 1993, 137, 140).

  • OLG Frankfurt, 20.03.1997 - 20 W 173/96

    Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung eines notariell beurkundeten

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  • BayObLG, 14.03.1996 - 2Z BR 121/95

    Unwiderrufliche Vollmacht zur Veräußerung eines Grundstücks

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  • KG, 21.08.2012 - 1 W 175/12

    Grundbuchverfahren: Unrichtigkeitsnachweis im Fall der Gesamtrechtsnachfolge

    Der Nachweis kann durch Vorlage der notariell beglaubigten Anmeldungen der Auflösung der Gesellschaft und des Erlöschens der Firma durch alle Gesellschafter, aus denen sich die zugrundeliegende Rechtsänderung ergibt, geführt werden (Schaub in Bauer/von Oefele, GBO, 2.Aufl., Rdn.27; Heymann/Emmerich, HGB, 2.Aufl., Rdn. 27 zu § 142 HGB a.F. m.w.N.; in diesem Sinne auch BayObLG, Beschluss vom 26.03.1993, 2Z BR 91/92, zitiert nach juris; in der meist zitierten Veröffentlichung in Rpfleger 1993, 495 fehlt die maßgebliche Passage).
  • BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 57/97

    Haftung des Komplementärs für Betriebsrenten nach Erlöschen der KG

  • OLG Frankfurt, 07.04.2008 - 20 W 131/08

    Auflassungsvormerkung: Anspruch auf Inhaltsänderung einer eingetragenen

  • KG, 12.11.2002 - 1 W 462/01

    Nachweis der Erbfolge in Kommanditanteil durch Erbschein auch bei

  • BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 9/97

    Zulässige Beschränkung der weiteren Beschwerde auf die Kosten nach

  • OLG Hamm, 18.08.1994 - 15 W 209/94

    Rechtsfähigkeit ausländischer Kapitalgesellschaften

  • OLG Frankfurt, 16.03.1998 - 20 W 102/98

    Recht der Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör ; Verpflichtung des

  • BayObLG, 31.01.2002 - 2Z BR 183/01

    Erlöschen der Auflassungsvormerkung bei Eintragung der Auflassung -

  • BayObLG, 20.08.1998 - 2Z BR 45/98

    Befugnis des Testamentsvollstreckers nach der Erteilung eines

  • BayObLG, 01.08.2000 - 2Z BR 29/00

    Gegenstandswert im Beschwerdeverfahren gegen eine Zwischenverfügung des

  • BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 41/97

    Haftung des Komplementärs für Betriebsrenten nach Erlöschen der KG

  • LG Saarbrücken, 03.02.2010 - 5 T 653/09

    Grundbuchberichtigungsverfahren: Beweislast für die Unrichtigkeit; Beweiskraft

  • OLG München, 28.07.2011 - 34 Wx 90/10

    Grundbucheintragungsverfahren: Erledigung der Hauptsache nach Beschwerdeeinlegung

  • OLG München, 15.09.2009 - 34 Wx 85/09

    Wirksamkeit einer Zwischenverfügung bei Wegfall des Eintragungshindernisses durch

  • OLG München, 20.02.2014 - 34 Wx 411/13

    Grundbuch-Antragsverfahren: Beschwerde gegen die Vorschussanforderung von Kosten

  • BayObLG, 20.06.2001 - 3Z BR 79/01

    Wirkung der falschen Auskunft des Gerichts über Erfolgsaussichten eines

  • BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 175/98

    Übereinstimmende Erledigterklärung durch Antrag und fehlenden Widerspruch

  • BayObLG, 26.11.1998 - 2Z BR 127/98

    Erledigung der Hauptsache in Wohnungseigentumssachen

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