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   BayObLG, 16.04.1993 - 2Z BR 34/93   

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https://dejure.org/1993,6503
BayObLG, 16.04.1993 - 2Z BR 34/93 (https://dejure.org/1993,6503)
BayObLG, Entscheidung vom 16.04.1993 - 2Z BR 34/93 (https://dejure.org/1993,6503)
BayObLG, Entscheidung vom 16. April 1993 - 2Z BR 34/93 (https://dejure.org/1993,6503)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1043
  • Rpfleger 1993, 444
  • BayObLGZ 1993, 166
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 09.02.2012 - V ZB 95/11

    Grundbuchverfahrensrecht: Erfordernis der Zustimmung der

    Demgemäß bedürfen, solange ein Recht als Gesamtpfandrecht auf allen Einheiten lastet, auch nachfolgende Änderungen im Verhältnis von Sonder- und Gemeinschaftseigentum nicht der Zustimmung des Pfandgläubigers (vgl. BayObLGZ 1991, 313, 317; BayObLGZ 1993, 166, 168 f.).

    Hierzu zählen die Begründung von Sondernutzungsrechten (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juni 1984 - V ZB 32/82, BGHZ 91, 343 sowie Beschluss vom 24. November 1978 - V ZB 11/77, BGHZ 73, 145), die Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum oder umgekehrt (vgl. BayObLGZ 1991, 313) und die Änderung der mit dem Sondereigentum verbundenen Miteigentumsanteile (vgl. BayObLGZ 1993, 166, 168).

  • OLG Hamm, 28.05.1998 - 15 W 411/97

    Pfandfreigabe und Pfandunterstellung beider Veränderung der Größe von

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  • BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 9/98

    Zuordnung von Sondereigentum bei Abweichung der tatsächlichen Bauausführung einer

    (2) Zur Übertragung eines Teils des Miteigentumsanteils oder von Teilen des Sondereigentums durch einen Wohnungseigentümer auf einen anderen ist die Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer nicht erforderlich; es genügt vielmehr eine in der Form der § 4 Abs. 2 WEG , § 925 BGB geschlossene Vereinbarung der beiden beteiligten Wohnungseigentümer (vgl. BGH NJW 1976, 1976 f.; BayObLGZ 1984, 10/12 ff.; 1993, 166/168; 1996, 149/154; OLG Celle NJW 1974, 1909 f.; OLG Düsseldorf MittRhNotK 1981, 196; MünchKomm/Röll BGB 3. Aufl. § 3 WEG Rn. 23 und 24; Staudinger/Rapp § 6 WEG Rn. 20).
  • OLG Hamm, 10.02.1993 - 17 W 23/92

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die einstweilige Einstellung der

    3. Liegenschaftsrecht/WEG - Veränderung der Miteigentumsanteile sämtlicher Wohnungseigentumsrechte ohne Änderung des zugehörigen Sondereigentums (BayObLG, Beschluß vom 16.4. 1993-2 Z BR 34/93 - mitgeteilt von Richter am BayObLG Johann Demharter, München) GBO §§ 18; 20 BGB§ 877 WEG§§ 3; 8 1. Ist eine Zwischenverfügung angefochten, kann das LG nur über das damit geltend gemachte Eintragungshindernis entscheiden, nicht aber über den Eintragungsantrag selbst.
  • OLG Hamm, 29.11.2022 - 15 W 271/22

    Übertragung von Miteigentumsanteilen innerhalb der

    In späteren Entscheidungen haben das Bayerische Oberste Landesgericht (Beschluss vom 16.04.1993 - 2 Z BR 34/93 - NJW-RR 1993, 1043) und der Senat (Beschluss vom 28.05.1998 - 15 W 411/97 - FGPrax 1998, 206) die Notwendigkeit einer rechtsgeschäftlichen Nachverpfändung offen gelassen.
  • OLG Düsseldorf, 03.08.1999 - 4 U 148/98

    Rechtswirkung der rückwirkenden Aufhebung des Versicherungsvertrages;

    Allein dies würde ausreichen, um die Relevanz der Obliegenheitsverletzung zu verneinen (vgl. BGH, NJW-RR 1993, 1043, 1051 zum gleichlautenden § 21 Nr. 4 VHB 84; Römer in Römer/Langheid, VVG, § 6, Rdnr. 39 a.E.).
  • BayObLG, 27.09.1996 - 2Z BR 80/96
    (3) Wird die Größe der Miteigentumsanteile aller oder eines Teils der Teileigentumsrechte verändert, so ist hierzu nach den Grundsätzen der §§ 876, 877 BGB grundsätzlich die Zustimmung der dinglich Berechtigten an den Teileigentumsrechten, deren Miteigentumsanteil kleiner wird, erforderlich (BayObLGZ 1993, 166, 168).
  • LG Wiesbaden, 08.01.2004 - 4 T 652/03

    Forderung der Nachverpfändung durch das Grundbuchamt im Falle der Erhöhung von

    Das BayObLG hat in den Gründen seiner Entscheidung vom 16. April 1993 (BayObLGZ 1993, 166 f.) dahinstehen lassen, ob die Belastungen des Wohnungseigentumsrechts kraft Gesetzes an dem abgespaltenen Miteigentumsanteil erlöschen und sich auf den übertragenen Miteigentumsanteil erstrecken oder ob ausdrückliche Erklärungen der dinglich.
  • BayObLG, 02.09.1999 - 2Z BR 60/99

    Verteilung der Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums

    der Eintragung im Grundbuch wirksam geworden (§§ 873, 877 BGB , § 4 Abs. 1 WEG ; vgl. BayObLGZ 1987, 390/394 und 1993, 166/168; Demharter GBO 22. Aufl. Anhang zu § 3 Rn. 57, 58, 66), die erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres 1996 stattgefunden hat.
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