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   BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 207/93   

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https://dejure.org/1993,4832
BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 207/93 (https://dejure.org/1993,4832)
BayObLG, Entscheidung vom 14.10.1993 - 3Z BR 207/93 (https://dejure.org/1993,4832)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Oktober 1993 - 3Z BR 207/93 (https://dejure.org/1993,4832)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betragsmäßige Beschränkung des Einwilligungsvorbehalts, Würdigung von Sachverständigengutachten, mündliche Anhörung, Amtsarzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einwilligungsvorbehalt; Einwilligung; Betreuer; Verpflichtung; Höhe; Festlegung; Betrag; Geringfügigkeitsgrenze; Einwilligungbedürftige Angelegenheiten; Geschäftsunfähigkeit; Willen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1903

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1903

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 173
  • FamRZ 1994, 1135
  • Rpfleger 1994, 336
  • BayObLGZ 1993 Nr. 82
  • BayObLGZ 1993, 346
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 15.04.1993 - 3Z BR 69/93

    Verfahrenspfleger; Bestellung; Beschwerdeinstanz; Beschluß; Zivilkammer;

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 207/93
    Die Bestellung eines Verfahrenspflegers durch den Vorsitzenden einer Kammer beim Landgericht ist unwirksam (BayObLGZ 1993, 164).

    c) Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen durch das Landgericht ist zwar unwirksam; denn sie erfolgte nicht durch das Kollegium, sondern durch den Vorsitzenden (vgl. dazu BayObLGZ 1993, 164).

  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 207/93
    Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin überprüfbar, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat ( § 25 FGG ), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18/19 f.).

    Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin überprüfbar, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat ( § 25 FGG ), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18/19 f. m. w. Nachw.).

  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93

    Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 207/93
    : 1. Für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts muß feststehen, daß der Betroffene insoweit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 63).

    Es muß allerdings feststehen, daß der Betroffene insoweit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 63; Knittel, BtG BGB § 1903 Abschn. IV Rn. 17); diese Voraussetzung ist vom Landgericht ausreichend festgestellt.

  • BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 3 Z 98/87

    Verfahren über die vorläufige Unterbringung

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 207/93
    Die Amtsärzte der Gesundheitsämter (hier: Leitender Medizinaldirektor) haben regelmäßig die erforderliche Sachkunde (BayObLGZ 1987, 236).

    Die Amtsärzte der Gesundheitsämter haben regelmäßig die erforderliche Sachkunde (BayObLGZ 1987, 236).

  • BayObLG, 20.09.1990 - BReg. 3 Z 103/90

    Bestehen einer Pflegschaft mit dem Wirkungskreis Aufenthaltsbestimmung, Zuführung

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 207/93
    Ohne Belang im Zusammenhang mit der vorliegenden Rechtsbeschwerde ist auch die Frage, ob der Betroffene ausreichend Taschengeld erhält (vgl. dazu BayObLGZ 1990, 249); das ist eine Frage der Führung der Betreuung, nicht der Bestellung eines Betreuers.
  • BayObLG, 04.02.1997 - 3Z BR 8/97

    Betreuuerbestellung und Einwilligungsvorbehalt bei drohender Verschuldung des

    Hingegen ist die Frage der Geschäftsfähigkeit bzw. Geschäftsunfähigkeit für die Entscheidung über die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nicht von unmittelbarer Bedeutung (BayObLGZ 1993, 346/347; Dodegge NJW 1995, 2389/2394).
  • BayObLG, 21.07.1994 - 3Z BR 170/94

    Verfahren über einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung

    Die hiergegen gerichtete weitere Beschwerde des Betroffenen wies das Bayerische Oberste Landesgericht mit Beschluß vom 14.10.1993 (BayObLGZ 1993, 346) zurück.

    Er kann auch seinen Willen in den bestimmten Aufgabenkreisen des Betreuers nicht frei bestimmen (vgl. BayObLGZ 1993, 346/347 - entschieden zu demselben Betreuungsverfahren).

  • BayObLG, 07.07.1997 - 3Z BR 343/96

    Tatrichterliche Darlegungen zur Sachkunde von Amtsärzten bei Erstellung von

    Hingegen ist die Frage der Geschäftsfähigkeit bzw. Geschäftsunfähigkeit für die Entscheidung über die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nicht von unmittelbarer Bedeutung (BayObLGZ 1993, 346/347; Dodegge NJW 1995, 2389/2394).
  • BayObLG, 04.05.1995 - 3Z BR 46/95

    Einwilligungsvorbehalt bei einem Geschäftsunfähigen möglich

    a) Ein Einwilligungsvorbehalt darf nur angeordnet werden, soweit dies erforderlich ist zur Abwendung einer erheblich Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betroffenen (§ 1903 Abs. 1 BGB ; BayObLGZ 1993, 346/347).
  • BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94

    Erledigung in Hauptsache eines Genehmigungsverfahrens durch Beendigung der

    Ein Betreuer darf nur bestellt, ein Einwilligungsvorbehalt darf nur angeordnet werden, wenn der Betroffene nach den Feststellungen des Tatsachengerichts nicht in der Lage ist, seinen Willen frei zu bestimmen (BayObLGZ 1994, 209 und 1994, 387; 1993, 63; 1993, 346/347).
  • BayObLG, 02.03.1995 - 3Z BR 309/94

    Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

    Der Senat hat deshalb etwa eine Beschränkung des Einwilligungsvorbehalts auf Rechtsgeschäfte, die Verpflichtungen von mehr als 500 DM zum Gegenstand haben, als zulässig angesehen (BayObLGZ 1993, 346; vgl. auch Erman/Holzhauer BGB 9. Aufl. § 1903 Rn. 13).
  • BayObLG, 22.05.1996 - 3Z BR 58/96

    Zurückverweisung wegen Begründungsmängeln der Beschwerdeentscheidung

    Auch eine solche Anordnung setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner psychischen Erkrankung oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1995, 146, 148. Hingegen ist die Frage der Geschäftsfähigkeit bzw. Geschäftsunfähigkeit für die Entscheidung über die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nicht von unmittelbarer Bedeutung (BayObLGZ 1993, 346, 347; Dodegge NJW 1995, 2389, 2394; Palandt/Diederichsen BGB 55.Aufl. § 1903 Rn.5).
  • BayObLG, 26.06.2002 - 3Z BR 109/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe im

    Das Amtsgericht war in diesem Zusammenhang berechtigt, einen Grenzbetrag festzusetzen, bei dessen überschreiten der Einwilligungsvorbehalt wirksam wird (vgl. BayObLGZ 1993, 346; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1903 BGB Rn. 32).
  • BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97

    Erweiterung eines Einwilligungsvorbehalts

    Hingegen ist die Frage der Geschäftsfähigkeit bzw. Geschäftsunfähigkeit für die Entscheidung über die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nicht von unmittelbarer Bedeutung (BayObLGZ 1993, 346/347; Dodegge NJW 1995, 389/2394; Palandt/Diederichsen § 1903 Rn.5).
  • BayObLG, 13.02.2002 - 3Z BR 29/02

    Beschwerdefrist bei Anordnung des Einwilligungsvorbehalts - Voraussetzungen der

    Die Beschränkung auf Rechtsgeschäfte im Wert von über 200, 00 DM ist zulässig (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1135).
  • BayObLG, 01.12.1999 - 3Z BR 304/99

    Einwilligungsvorbehalt bei einer Betreuung

  • BayObLG, 16.09.1999 - 3Z BR 278/99

    Verlängerung eines Einwilligungsvorbehalts

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