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Rechtsprechung
   BayObLG, 22.05.1995 - 1Z RR 62/94   

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BayObLG, 22.05.1995 - 1Z RR 62/94 (https://dejure.org/1995,9282)
BayObLG, Entscheidung vom 22.05.1995 - 1Z RR 62/94 (https://dejure.org/1995,9282)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Mai 1995 - 1Z RR 62/94 (https://dejure.org/1995,9282)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Positive Vertragsverletzung; Widerruf einer Schenkung; Auslegung eines Schenkungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1995, 186
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 08.12.2015 - X ZR 98/13

    Hofübergabevertrag: Rücktrittsrecht des Übergebers nach Vollzug des Vertrags;

    Der Übernehmer, der sich auf die Übergabe eingestellt hat, soll durch eine Rückabwicklung des Vertrags nicht in seinen wirtschaftlichen Dispositionen beeinträchtigt oder möglicherweise sogar existenzlos gestellt werden (BayObLG, Urteil vom 26. April 1993 - 1Z RR 397/92, BayObLGZ 1993, 192, 197 [juris Rn. 25]; Urteil vom 22. Mai 1995 - 1Z RR 62/94, BayObLGZ 1995, 186 [juris Rn. 43]; MünchKommBGB/Habersack, aaO, Rn. 29).

    Aufgrund der Übergabe einer Existenzgrundlage und des Versorgungscharakters ist ein Hofübergabevertrag grundsätzlich auf Dauer angelegt und verträgt auch bei Leistungsstörungen in den Beziehungen zwischen Übergeber und Übernehmer - wie § 13 Abs. 1 AGBGB BW bestätigt - grundsätzlich keine Rückabwicklung (BayObLG, Urteil vom 22. Mai 1995 - 1Z RR 62/94, BayObLGZ 1995, 186 [juris Rn. 43]; Urteil vom 21. Februar 1996 - 1Z RR 15/94, BayObLGZ 1996, 20 [juris Rn. 61]).

  • BSG, 26.06.2014 - B 2 U 9/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 17

    Die in einem Übergabevertrag vereinbarten Leistungen des Übernehmers zur Versorgung des Übergebenden bei gleichzeitigem Einrücken des Übernehmenden in die Existenzgrundlage des Übergebenden sind in der Regel keine Gegenleistungen für die Übertragung des Grundbesitzes, sondern aus dem zugewendeten Vermögen zu leistende Auflagen (vgl BGH vom 7.4.1989 - V ZR 252/87 - BGHZ 107, 156; BayOLG vom 22.5.1995 - 1Z RR 62/94 - BayObLGZ 1995, 186) .
  • OLG München, 15.07.2015 - 27 U 4775/11

    Keine Rückabwicklung eines Hofübergabevertrages

    Ein solcher Hofübergabe- und Altenteilsvertrag, bei dem ein landwirtschaftlicher Betrieb gegen Ausbedingung von Altenteilsleistungen auf einen Angehörigen der nächsten Generation übertragen wird, stellt in der Regel keine Schenkung bzw. gemischte Schenkung nach § 516 BGB dar (vgl. BayObLG, Urteil vom 22.05.1995, 1 ZRR 62/94; BayObLG, Urteil vom 26.04.1993, 1 ZRR 397/92; OLG Celle, Beschluss vom 16.07.2012, 7 W 15/12; MüKo BGB/Habersack EGBGB Art. 96 Rn. 10, 7).

    Leistungsstörungen im vertraglichen Verhältnis, wie von der Klägerin vorgetragen, oder persönliche Zerwürfnisse, die gemäß den §§ 323 ff. BGB ein gesetzliches Rücktrittsrecht begründen oder den Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks zur Folge haben könnten, werden hierdurch ausgeschlossen (vgl. MüKo BGB/Habersack Art. 96 Rn. 29; OLG Celle, Beschluss vom 16.07.2012, 7 W 15/12; BayObLG Urteil vom 22.05.1995, 1 ZRR 62/94; BayObLG Urteil vom 12.02.1996, 1 ZRR 15/94).

  • LSG Bayern, 25.04.2017 - L 3 U 227/15

    Feststellung eines Arbeitsunfalls

    So arbeitet der Hofübernehmer häufig nur gegen ein Taschengeld und ohne adäquate rentenversicherungsrechtliche Absicherung über viele Jahre im Unternehmen mit (Bayerisches Oberstes Landesgericht vom 22. Mai 1995 - 1Z RR 62/94 -, juris).
  • LG München II, 08.07.2021 - 1 O 255/19

    Schenkung eines Grundstücks mit vorbehaltenem Wohnungsrecht

    Haben die Parteien in einem Übergabevertrag den Charakter der Zuwendung an den Übernehmer nicht ausdrücklich festgelegt, so ist nach Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts mit der Annahme einer Schenkung Zurückhaltung geboten, wenn es um den aus bäuerlichen Verhältnissen erwachsenen und in den bäuerlichen Kreisen weitgehend üblichen typischen Hofübergabevertrag geht (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 22. Mai 1995 - 1Z RR 62/94 -, Rn. 42, juris).
  • VG Stuttgart, 18.07.2002 - 8 K 5251/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Klagefrist ;

    Angesichts der in der mündlichen Verhandlung mit den Beteiligten erörterten zivilrechtlichen Rechtsprechung zu Hofübergabeverträgen (insbesondere Urteile des Bayer. Obersten Landesgerichts vom 22.05.1995 - 1 Z RR 62/94 - und vom 21.02.1996 - 1 Z RR 15/94 -) bestehen erhebliche Bedenken, ob der von der Klägerin am 21.05.1996 mit ihrem Sohn abgeschlossene Vertrag eine gemischte Schenkung darstellt.

    Dabei ist bei der Bewertung von Hofübergabeverträgen, insbesondere unter Berücksichtigung der mit ihnen verbundenen Zielrichtung, in der Regel vom Ertragswert auszugehen, weil das Anwesen für den Übernehmer, der den Hof fortführen soll, praktisch nur diesen Wert hat (vgl. Bayer. Oberstes Landesgericht, Urt. v. 22.05.1995, a.a.O.).

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   BayObLG, 22.05.1995 - 1Z BR 62/94   

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Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1995 Nr. 34
  • BayObLGZ 1995, 186
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 08.12.2015 - X ZR 98/13

    Hofübergabevertrag: Rücktrittsrecht des Übergebers nach Vollzug des Vertrags;

    Der Übernehmer, der sich auf die Übergabe eingestellt hat, soll durch eine Rückabwicklung des Vertrags nicht in seinen wirtschaftlichen Dispositionen beeinträchtigt oder möglicherweise sogar existenzlos gestellt werden (BayObLG, Urteil vom 26. April 1993 - 1Z RR 397/92, BayObLGZ 1993, 192, 197 [juris Rn. 25]; Urteil vom 22. Mai 1995 - 1Z RR 62/94, BayObLGZ 1995, 186 [juris Rn. 43]; MünchKommBGB/Habersack, aaO, Rn. 29).

    Aufgrund der Übergabe einer Existenzgrundlage und des Versorgungscharakters ist ein Hofübergabevertrag grundsätzlich auf Dauer angelegt und verträgt auch bei Leistungsstörungen in den Beziehungen zwischen Übergeber und Übernehmer - wie § 13 Abs. 1 AGBGB BW bestätigt - grundsätzlich keine Rückabwicklung (BayObLG, Urteil vom 22. Mai 1995 - 1Z RR 62/94, BayObLGZ 1995, 186 [juris Rn. 43]; Urteil vom 21. Februar 1996 - 1Z RR 15/94, BayObLGZ 1996, 20 [juris Rn. 61]).

  • BayObLG, 18.12.1995 - 1Z BR 111/95

    Bindungswirkung eines Erbvertrages bei Vorhersehbarkeit der Scheidung; Auslegung

    Deren Ergebnis darf vom Revisions- und vom Rechtsbeschwerdegericht nur darauf nachgeprüft werden, ob.unter Berücksichtigung allen wesentlichen Auslegungsstoffs (BGH NJW 1995, 45, 46) gesetzliche Auslegungsregeln, Denkgesetze und Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt wurden (vgl. BayObLGZ 1995, 186, 193; Zöller/Gummer Rn. 10, Thomas/Putzo Rn. 6, jeweils zu § 550; Keidel/Kuntze Rn. 48, Jansen Rn. 22, jeweils zu § 27).
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