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   BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 133/95   

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BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 133/95 (https://dejure.org/1995,5069)
BayObLG, Entscheidung vom 14.06.1995 - 3Z BR 133/95 (https://dejure.org/1995,5069)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Juni 1995 - 3Z BR 133/95 (https://dejure.org/1995,5069)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfbarkeit der Voraussetzungen für die Betreuung durch das Rechtsmittelgericht

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auswahlbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896, § 1898 Abs. 2, § 1897; FGG § 19, § 27
    Beschränkung eines Rechtsmittels gegen die Bestellung eines Betreuers auf die Auswahl des Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 1146
  • FamRZ 1996, 419
  • BayObLGZ 1995 Nr. 39
  • BayObLGZ 1995, 220
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 169/92

    Beschwerdeverfahren; Vormundschaftsgericht; Beschwerdegericht; Verfahrenspfleger;

    Auszug aus BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 133/95
    Das Bedenken des Senats in seinem Beschluß vom 21.1.1993 (FamRZ 1993, 602 ), daß gegen die isolierte Anfechtung der Auswahl des Betreuers das im Gesetzgebungsverfahren als sehr wesentlich bezeichnete Prinzip der Einheitsentscheidung spreche, greift letztlich nicht durch.
  • BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 184/93

    Beschwerde; Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Rechtsmittel; Zulässigkeit;

    Auszug aus BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 133/95
    Der Senat hat bereits ausgesprochen, daß eine Beschränkung der weiteren Beschwerde auf die Auswahl des Betreuers nicht zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels führt (BayObLG FamRZ 1994, 323 ).
  • OLG Hamm, 21.01.1993 - 15 W 139/92

    Bestellung von Betreuern ; Änderungen durch das neue BtG; Anhängige Verfahren;

    Auszug aus BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 133/95
    Die mithin zulässige Beschränkung des Rechtsmittels auf die Frage der Auswahl der Person des Betreuers hat zur Folge, daß das Rechtsmittelgericht die Voraussetzungen für die Betreuung als solche nicht mehr zu prüfen hat (OLG Hamm FamRZ 1993, 988 /989; Damrau/Zimmermann Betreuung und Vormundschaft § 1897 BGB Rn. 19).
  • BayObLG, 18.11.1993 - 3Z BR 148/93

    Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Beschränkung; Zulässigkeit; Eignung;

    Auszug aus BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 133/95
    § 1897 BGB räumt dem Tatrichter bei der Auswahl des Betreuers ein Ermessen ein, das vom Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt nachgeprüft werden kann (BayObLG FamRZ 1994, 530 ).
  • BayObLG, 18.01.1982 - BReg. 1 Z 141/81

    Persönliche Anhörung; Anhörung; Sorgerecht; Eltern; Rechtsmittel; Beschwerde

    Auszug aus BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 133/95
    Die Beschränkung eines Rechtsmittels ist in Antragsverfahren und in Verfahren, die von Amts wegen betrieben werden, zulässig, wenn der Verfahrensgegenstand teilbar ist oder in der angefochtenen Entscheidung über mehrere selbständige Verfahrensgegenstände entschieden wurde (BayObLGZ 1960, 133/135; 1975, 34/35; 1988, 330/331; BayObLG FamRZ 1982, 634/635; Jansen FGG . 2. Aufl. § 21 Rn. 13; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 21 Rn. 7 ff.).
  • BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 122/88

    Gebühr für die Eintragung der Rangänderung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 133/95
    Die Beschränkung eines Rechtsmittels ist in Antragsverfahren und in Verfahren, die von Amts wegen betrieben werden, zulässig, wenn der Verfahrensgegenstand teilbar ist oder in der angefochtenen Entscheidung über mehrere selbständige Verfahrensgegenstände entschieden wurde (BayObLGZ 1960, 133/135; 1975, 34/35; 1988, 330/331; BayObLG FamRZ 1982, 634/635; Jansen FGG . 2. Aufl. § 21 Rn. 13; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 21 Rn. 7 ff.).
  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 133/95
    Diese setzt voraus, daß der Betroffene seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1994, 209/211).
  • BayObLG, 10.01.1975 - BReg. 1 Z 30/74
    Auszug aus BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 133/95
    Die Beschränkung eines Rechtsmittels ist in Antragsverfahren und in Verfahren, die von Amts wegen betrieben werden, zulässig, wenn der Verfahrensgegenstand teilbar ist oder in der angefochtenen Entscheidung über mehrere selbständige Verfahrensgegenstände entschieden wurde (BayObLGZ 1960, 133/135; 1975, 34/35; 1988, 330/331; BayObLG FamRZ 1982, 634/635; Jansen FGG . 2. Aufl. § 21 Rn. 13; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 21 Rn. 7 ff.).
  • BayObLG, 22.10.1996 - 3Z BR 178/96

    Zur Frage 'Betreuung für alle Angelegenheiten'

    Die Beschränkung eines Rechtsmittels ist zulässig, wenn der Verfahrensgegenstand teilbar ist oder in der angefochtenen Entscheidung über mehrere selbständige Verfahrensgegenstände entschieden wurde (BayObLGZ 1995, 220 m.w.N.).
  • BayObLG, 04.05.1998 - 4Z BR 43/98

    Berufung der Betreuungsbehörde zum Betreuer und Bestellung eines weiteren

    Die Entscheidung über die Auswahl des Betreuers kann losgelöst von der Entscheidung über die Erforderlichkeit der Betreuung rechtlich und tatsächlich selbständig geprüft und beurteilt werden (vgl. BayObLGZ 1995, 220 f.).
  • OLG Hamm, 30.05.1996 - 15 W 122/96
    Es entspricht gesicherter Rechtsprechung der Obergerichte, daß das Rechtsmittel gegen die Betreuerbestellung auf die Auswahl des Betreuers gem. § 1897 BGB beschränkt werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 419) und auch die in § 69 g Abs. 1 FGG genannten Angehörigen des Betroffenen zur Einlegung einer in dieser Weise von Anfang an oder nachträglich beschränkten Beschwerde berechtigt sind (vgl. Kayser, FG - Prax 1995, 173, 174 m. N. aus der Rechtsprechung der Obergerichte).

    Die mithin zulässige Beschränkung des Rechtsmittels auf die Frage der Auswahl der Person des Betreuers hat zur Folge, daß das Rechtsmittelgericht die Voraussetzungen für die Anordnung der Betreuung als solche nicht mehr zu prüfen und sich allein mit der Auswahlentscheidung zu befassen hat (Senat FamRZ 1993, 988, 989; BayObLG FamRZ 1996, 419, 420).

  • BayObLG, 14.12.2001 - 3Z BR 358/01

    Persönliche Anhörung des Betroffenen vor Betreuerbestellung auch bei Bestellung

    Gegen die Wirksamkeit einer auf die Auswahl des Betreuers beschränkten Teilanfechtung bestehen keine Bedenken (BayObLG aaO; BayObLGZ 1995, 220).

    Das Landgericht durfte von der Maßnahme auch nicht deshalb absehen, weil in der Beschwerdeinstanz nur noch die Frage der Auswahl des Betreuers zu prüfen war (vgl. BayObLGZ 1995, 220).

  • OLG Frankfurt, 13.02.2006 - 20 W 484/05

    Verlängerung einer Betreuung: Auswahlkriterien für den Betreuer

    Bestellung und Auswahl des Betreuers sind trennbare Teile der Einheitsentscheidung, denn die Frage der Auswahl des Betreuers kann losgelöst von der Erforderlichkeit einer Betreuung rechtlich und tatsächlich selbständig geprüft und beurteilt werden (BayObLG FamRZ 1996, 419f).
  • OLG Zweibrücken, 23.12.2004 - 3 W 250/04

    Betreuungsverfahren: Beschwerde gegen die Betreuerauswahl und Überprüfbarkeit des

    Diese Beschränkung der weiteren Beschwerde auf die Frage der Auswahl des Betreuers ist zulässig und hat zur Folge, dass der Senat die Voraussetzungen für die Fortdauer der rechtlichen Betreuung als solcher und für den angeordneten Einwilligungsvorbehalt nicht mehr zu prüfen hat (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 419 sowie Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 69 g FGG Rdnr. 7 und Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1897 BGB Rdnr. 53, jew. m.w.N.).
  • BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01

    Vorschlag eines nicht geschäftsfähigen Betroffenen, eine bestimmte Person zu

    a) Die Erstbeschwerde konnte auf die Auswahl des Betreuers beschränkt werden (vgl. BayObLGZ 1995, 220; KG BtPrax 1995, 106).
  • BayObLG, 13.10.1999 - 3Z BR 296/99

    Besuche des Ehepartners als Aufgaben des Betreuers

    Die Beschränkung der Erstbeschwerde war wirksam, weil es sich bei dem Umfang einer Betreuung um einen teilbaren Verfahrensgegenstand handelt (vgl. BayObLGZ 1995, 220; BayObLG NJW-RR 1997, 7 /8; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 8.Aufl. § 21 FGG Rn. 9).
  • BayObLG, 04.10.1996 - 3Z BR 148/96

    Voraussetzungen für die Auswahl eines Betreuers; Folgen des Bestehens des

    Die Voraussetzungen für die Betreuung als solche sind nicht mehr zu prüfen (vgl. a. BayObLGZ 1995, 220).
  • BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 200/02

    Entlassung des Betreuers ohne Bestellung eines Verfahrenspflegers bei fehlendem

    Denn hierauf war die Beschwerde, wie sich aus dem Inhalt ihrer Begründung ergibt, zulässigerweise (BayObLGZ 1995, 220) beschränkt.
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99

    Beschwerde des Betreuten gegen die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises an

  • OLG München, 23.04.2008 - 33 Wx 56/08

    Betreuung: Beschwerde privilegierter Angehöriger gegen die Einrichtung einer

  • BayObLG, 03.12.1997 - 3Z BR 364/97

    Tatrichterliche Prüfungspflicht bei Betreuung durch Angehörigen

  • OLG München, 20.07.2005 - 33 Wx 75/05

    Eigenes Beschwerderecht des Betreuers bei Geheimhaltungsinteresse bezüglich

  • BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 346/01

    Bestellung eines Berufsbetreuers trotz Bereitschaft einer weiteren Person

  • BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 5/01

    Zweifel, ob der vorgeschlagene Betreuers, dem wirklichen Willen des Betroffenen

  • BayObLG, 03.09.2003 - 3Z BR 153/03

    Geschäftswert in Beschwerdesachen bei Betreuerauswahl

  • BayObLG, 07.02.1996 - 3Z BR 295/95

    Befürchteter Interessenkonflikt bei einer vom Betroffenen als Betreuer

  • OLG München, 23.04.2008 - 33 Wx 70/08
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