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   BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 90/95   

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BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 90/95 (https://dejure.org/1995,1831)
BayObLG, Entscheidung vom 07.12.1995 - 2Z BR 90/95 (https://dejure.org/1995,1831)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Dezember 1995 - 2Z BR 90/95 (https://dejure.org/1995,1831)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 53; WEG § 1; BGB §§ 892, 1155
    Nichtige Unterteilung von Wohnungseigentum; Amtswiderspruch gegen Bestand eines Briefrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 892, § 1155; GBO § 53; WEG § 1
    Verbindung der im Sondereigentum stehenden Räume bei der Unterteilung eines Wohnungseigentums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG München I - 1 T 8766/95
  • BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 90/95

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 721
  • Rpfleger 1996, 240
  • BayObLGZ 1995, 399
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 10.11.1987 - BReg. 2 Z 75/86

    Rechtsfolgen einer nichtigen Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 90/95
    Bei den im Vollzug der Unterteilung vorgenommenen Grundbucheintragungen handelt es sich um inhaltlich unzulässige Eintragungen (Bestätigung von BayObLGZ 1987, 390).

    Zu Recht beruft sich das Landgericht insoweit auf die Entscheidung des Senats vom 10.11.1987 (BayObLGZ 1987, 390), in der dies im einzelnen ausgeführt wurde.

    Rechtsfehler ist das Landgericht unter Hinweis auf die erwähnte Entscheidung des Senats (BayObLGZ 1987, 390, 396) zu dem Ergebnis gelangt, daß an dem Treppenhaus auch nicht gemeinschaftliches Sondereigentum in der Form eines Mitsondereigentums entstehen konnte.

    Auch dies hat der Senat in der Entscheidung vom 10.11.1987 im einzelnen begründet (BayObLGZ 1987, 390, 395 f.).

    Insbesondere kann eine inhaltlich unzulässige Eintragung keine Grundlage für einen gutgläubigen Erwerb nach § 892 BGB abgeben (BayObLGZ 1987, 390, 393; BGH NJW 1995, 2851 ,2854; Demharter § 53 Rn. 52).

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 90/95
    Denn die Rechtsfigur einer dinglich verselbständigten Untergemeinschaft an einzelnen Räumen sind dem Wohnungseigentumsrecht fremd (ebenso BGH NJW 1995, 2851 ,2853).

    Insbesondere kann eine inhaltlich unzulässige Eintragung keine Grundlage für einen gutgläubigen Erwerb nach § 892 BGB abgeben (BayObLGZ 1987, 390, 393; BGH NJW 1995, 2851 ,2854; Demharter § 53 Rn. 52).

    Die vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 3.11.1989 aufgestellten Grundsätze, die im wesentlichen in der Entscheidung vom 30.6.1995 (NJW 1995, 2851 ) bestätigt wurden, können daher auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden.

  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87

    Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche

    Auszug aus BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 90/95
    (1) Die Vorinstanzen berufen sich insoweit auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 3.11.1989 (BGHZ 109, 179 ) und meinen, die unwirksame Begründung von Sondereigentum an einem Gebäudeteil berühre die Aufteilung in Miteigentumsanteile nicht.

    Grundlage des im streitigen Verfahren nach der Zivilprozeßordnung ergangenen Urteils des Bundesgerichtshofs vom Jahr 1989 war die rechtsfehlerfreie Annahme des Berufungsgerichts, die Beteiligten hätten die Teilungsvereinbarung auch dann getroffen, wenn sie gewußt hätten, daß die Bildung von Sondereigentum nicht möglich war (BGHZ 109, 179 ,183 f.).

    Dem Bundesgerichtshof ging es um den Schutz der anderen Wohnungseigentümer, der in sein Gegenteil verkehrt würde, wenn der Gründungsakt insgesamt nichtig und deshalb überhaupt kein Wohnungseigentum entstanden wäre (BGHZ 109, 179 ,184).

  • BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13

    Grundbucheintragung eines Amtswiderspruchs: Unzulässigkeit eine ohne Mitwirkung

    Denn der aktuelle Grundbuchinhalt im Verhältnis zu dem Beteiligten zu 1 als weiterem Wohnungseigentümer ergibt sich unverändert aus der Teilungserklärung vom 11. April 1994 (vgl. BayObLGZ 1998, 70, 73 f.; BayObLG, NJW-RR 1996, 721, 722; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 2976a).

    Die inhaltliche Unzulässigkeit der Eintragung als Wohnungseigentum betrifft sämtliche Räume der Einheit Nr. 2a und erstreckt sich auf die gesamten im Zusammenhang mit der Unterteilung bewirkten Eintragungen (vgl. BayObLGZ 1995, 399, 404; 1998, 70, 74 f.; Demharter, GBO, 29. Aufl., Anhang zu § 3 Rn. 73).

    Der Sache nach muss die Unterteilung rückgängig gemacht werden; die Grundbücher Bl. 3634 und Bl. 3635 sind zu schließen und der (nicht unterteilte) Bestand in ein neu anzulegendes Grundbuchblatt zu überführen, das den Beteiligten zu 2 als Eigentümer ausweist (vgl. BayObLGZ 1995, 399, 404).

  • BGH, 01.10.2004 - V ZR 210/03

    Gutgläubiger Erwerb von aus einer Unterteilung hervorgegangenem Wohnungseigentum

    bb) Im vorliegenden Fall bedarf es keiner Entscheidung darüber, ob eine inhaltlich unzulässige Eintragung auch dann angenommen werden kann, wenn eine Bezugnahme lediglich auf die Eintragungsbewilligung für die Unterteilung erfolgt wäre (bejahend BayObLGZ 1998, 70, 73) und sich hierbei auch Unterteilungserklärung und Unterteilungsplan nicht widersprächen (dazu BayObLGZ 1995, 399, 404).
  • BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 113/97

    Wirksamkeit der Unterteilung eines Wohnungseigentums

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob bei der Eintragung des neugebildeten Wohnungseigentums nur auf die Unterteilungsbewilligung nebst Unterteilungsplan, oder auch auf die ursprüngliche Bewilligung und den ursprünglichen Aufteilungsplan Bezug genommen wird (Fortführung von BayObLGZ 1987, 390; 1995, 399).

    Die inhaltliche Unzulässigkeit ergibt sich auch aus dem Widerspruch, der in der Kennzeichnung eines Raums als gemeinschaftliches Eigentum im ursprünglichen, als Sondereigentum im neuen Aufteilungsplan liegt (vgl. zu allem BayObLGZ 1987, 390/393 ff.; 1995, 399/402 ff. - hier hat sich der Senat auch mit der Kritik von Röll in MittBayNot 1988, 22 ff. auseinandergesetzt - BayObLG Rpfleger 1988, 256).

    Dieses Sondereigentum wäre dann aber nicht mit einem Miteigentumsanteil verbunden gewesen, und dies hätte wiederum wegen § 6 Abs. 1 WEG gegen zwingendes Recht verstoßen und zu einer inhaltlich unzulässigen Eintragung geführt (vgl. BayObLGZ 1987, 390/395; 1995, 399/404 - a.A. Staudinger/Rapp a.a.O.).

    Der an sich mögliche gutgläubige Erwerb des Sondereigentums an Räumen, die in Wirklichkeit gemeinschaftliches Eigentum sind (vgl. BayObLGZ 1995, 299/401; Weitnauer § 3 Rn. 40; Staudinger/Rapp a.a.O.), scheidet hier aus; denn eine inhaltlich unzulässige Eintragung kann nicht Grundlage für gutgläubigen Erwerb sein (BayObLGZ 1995, 399/403 m.w.N:; Staudinger/Rapp § 3 Rn. 67).

    Da eine inhaltlich unzulässige Eintragung nicht die Grundlage weiterer Eintragungen sein kann (BayObLGZ 1987, 390/393; 1995, 399/403; BayObLG Rpfleger 1988, 256; Meikel/ Streck § 53 Rn. 123) und sich die beiden Widersprüche allein gegen die Eintragung der drei Räume als Sondereigentum, also gegen den inhaltlich unzulässigen Teil des ganzen Eintragungsvermerks richten, sind auch sie von Amts wegen zu löschen.

  • OLG München, 14.07.2008 - 34 Wx 37/08

    Bildung von Wohnungseigentum: Erwerb sondereigentumsloser Miteigentumsanteile

    Sie kann auch nicht Grundlage für einen gutgläubigen Erwerb nach § 892 BGB sein (BGHZ 130, 159/170 f. m.w.N.; BayObLGZ 1995, 399/403).
  • BGH, 05.10.1998 - II ZR 182/97

    Aufteilung von Wohnungseigentum

    Dies kann nicht ohne die formgerechte (§§ 4 Abs. 1 und 2 WEG, 925 BGB) Mitwirkung aller Betroffenen geschehen (vgl. BayObLGZ 1995, 399, 402; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl. § 4 Rdnr. 40; Weitnauer, WEG, 8. Aufl. § 4 Rdnr. 2 f.).
  • OLG München, 03.04.2007 - 32 Wx 33/07

    Neues Gemeinschaftseigentum durch Unterteilung des Sondereigentums - kein

    Während bei der Begründung von Wohnungseigentum alles, was nicht Sondereigentum sein, kann automatisch Gemeinschaftseigentum wird (BGH NJW-RR 1990, 447), ist dies bei der nachträglichen Unterteilung von Sondereigentum nicht der Fall (BayObLG NJW-RR 1996, 721).
  • OLG München, 21.10.2016 - 34 Wx 277/16

    Teilvollzug einer Teilungserklärungsänderung mit mehreren Regelungsgegenständen

    2 Z 95/91">BayObLGZ 1991, 313/316; 1995, 399/402; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 2967; Bärmann/Armbrüster WEG 13. Aufl. § 4 Rn. 9) unter Zustimmung der durch Vormerkung gesicherten werdenden Eigentümer erforderlich (vgl. BGH NJW-RR 2005, 10 f.; …
  • OLG Nürnberg, 22.03.2021 - 15 W 421/21

    Versehentlich unterbliebene Übernahme eines Kellerraums bei Neufassung des

    Denn hierzu bedarf es der Auflassung durch alle Wohnungseigentümer und der Eintragung in das Grundbuch (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 07. Dezember 1995 - 2Z BR 90/95).
  • LG Kaiserslautern, 03.12.2004 - 1 T 199/03

    Erlöschen der Miteigentümerschaft wegen Nichterrichtung des Sondereigentums

    Eine Trennung dieser beiden unverzichtbaren und untrennbaren Bestandteile verstieße gegen zwingendes Recht (vgl. § 6 WEG; BayObLG NJW-RR 1996, 721, 722; WuM 1988, 89, 90; OLG Hamm NJW-RR 1987, 842, 843; Demharter NZM 2000, 1196).

    In dem - nicht seltenen - Fall (vgl. BGHZ 130, 159; 109, 179; BayObLG NJW-RR 1996, 721, 722; MDR 1981, 675; MDR 1980, 142; NJW 1994, 2134, 2135; dazu: Ertel WE 1992, 219; Röll WE 1992, 340), dass bei der Begründung des Wohnungseigentums durch Erklärung nach §§ 2, 3 WEG das Sondereigentum noch nicht entstanden ist (z.B. vor Errichtung des Gebäudes), ergibt sich aber faktisch die Situation, dass einem Wohnungseigentümer (noch) kein Sondereigentum zusteht.

  • BayObLG, 10.08.2000 - 2Z BR 41/00

    Vorweggenommene Einigung über Sondereigentum

    Die Schaffung eines isolierten Miteigentumsanteils, also eines Miteigentumsanteils ohne Sondereigentum, ist ebensowenig zulässig, wie die eines isolierten Sondereigentums ohne damit verbundenen Miteigentumsanteil (BGHZ 109, 179; 130, 159; BayObLGZ 1995, 399/403).
  • OLG Hamm, 16.05.2002 - 15 W 104/02

    Folgen der Eintragung einer Rangänderung bei Briefrechten ohne Vorlage des

  • BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 86/99

    Auslegung einer Teilungserklärung

  • BayObLG, 27.06.1996 - 2Z BR 25/96

    Irrtum beider Parteien über den zu einer Wohnung gehörenden Keller bei Verkauf

  • LG Koblenz, 10.03.2014 - 2 S 49/13

    Bleibt Gemeinschaftseigentum an Heizungsanlage nach Teilung bestehen?

  • BayObLG, 16.12.1997 - 2Z BR 10/97

    Vollmacht zur Abänderung der Teilungserklärung bei Kaufvertrag über

  • BayObLG, 05.10.2000 - 2Z BR 42/00

    Aufteilung eines im Sondernutzungsrecht errichteten Gebäudes

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