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   BayObLG, 15.02.1996 - 2Z BR 102/95   

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https://dejure.org/1996,5177
BayObLG, 15.02.1996 - 2Z BR 102/95 (https://dejure.org/1996,5177)
BayObLG, Entscheidung vom 15.02.1996 - 2Z BR 102/95 (https://dejure.org/1996,5177)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Februar 1996 - 2Z BR 102/95 (https://dejure.org/1996,5177)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 747, 1008, 1114; GBO §§ 2, 7,19, 20
    Zulässigkeit einer "Verbindung" belasteter Miteigentumsanteile mit unbelasteten Anteilen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine Auflassung ändern sich nicht bei Herbeiführen einer realen Grundstücksteilung durch die Auflassungen; Möglichkeit einer vollständigen Vereinigung unterschiedlich belasteter Miteigentumsanteile; Hemmung des Vollzugs einer Grundstücksteilung und von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1041
  • DNotZ 1997, 391
  • Rpfleger 1996, 333
  • BayObLGZ 1996, 41
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 15.11.2012 - V ZB 99/12

    Bestellung einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Verschaffung eines

    Weil die Bestimmungen allein auf Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten beruhen, sind einige Ausnahmen anerkannt (näher BayObLG NJW-RR 1996, 1041; MünchKomm-BGB/Westermann, 5. Aufl., § 1095 Rn. 2; MünchKomm-BGB/Eickmann, 5. Aufl., § 1114 Rn. 13 ff.; Palandt/Bassenge, BGB, 71. Aufl., § 1095 Rn. 1, § 1106 Rn. 1, § 1114 Rn. 4).
  • OLG München, 20.02.2018 - 34 Wx 109/17

    Vergrößerung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück - Selbständigkeit

    Insofern behalten die ideellen Bruchteile eine gewisse rechtliche Selbständigkeit bei; die belasteten Anteile bestehen als fiktive Anteile im Rahmen der durch den Zuerwerb geschaffenen Rechtslage fort (Anschluss an BGH NJW-RR 2004, 1513; BayObLG NJW-RR 1996, 1041).

    Aufgrund des Zuerwerbs trafen in der Hand jedes Erwerbers zwei 5/30-Anteile zusammen, der bereits innegehaltene Anteil von 5/30 und ein hinzuerworbener Anteil von 5/30. Vereinigen sich - wie hier - mehrere Bruchteile in einer Hand, so wird aus ihnen ein Bruchteil (BGH NJW 2013, 934; BayObLG NJW-RR 1996, 1041, 1042; MüKo/K. Schmidt BGB 7. Aufl. § 741 Rn. 16 mit § 1008 Rn. 14).

    Insofern behalten die ideellen Bruchteile eine gewisse rechtliche Selbständigkeit bei; die belasteten Anteile bestehen als fiktive Anteile im Rahmen der durch den Zuerwerb geschaffenen Rechtslage fort (BGH NJW-RR 2004, 1513; BayObLG NJW-RR 1996, 1041, 1042; MüKo/K. Schmidt § 741 Rn. 16 mit § 1008 Rn. 14; Palandt/Herrler § 1008 Rn. 5).

  • BGH, 05.06.2014 - V ZB 16/14

    Zwangsversteigerungssache: Befugnis zur Rechtsbeschwerdeeinlegung gegen den

    aa) Die Teilung oder Vereinigung von Grundstücken ist eine Verfügung im Sinne von § 23 ZVG (BayObLGZ 1996, 41 ff.; Löhnig/Fischinger, ZVG, § 23 Rn. 4, Stöber, ZVG, 20. Aufl., § 23 Rn. 2.2).
  • OLG München, 23.04.2012 - 34 Wx 53/12

    Grundbuchsache: Belastung eines ideellen Bruchteils seines Grundstückanteils mit

    Sonstige Ausnahmen (vgl dazu Maaß in Bauer/von Oefele GBO 2. Aufl. § 7 Rn. 16 ff.) betreffen vor allem den Fall, dass ein Bruchteilseigentümer einen Restbruchteil hinzuerwirbt (vgl. BayObLG MittBayNot 1996, 108; Meikel/Böttcher § 7 Rn. 63).
  • BGH, 15.06.2023 - V ZB 5/22

    Änderung einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer (hier: Aufhebung des

    Ein Vorkaufsrecht, das zulässigerweise am Anteil eines Miteigentümers bestellt worden war, bleibt auch bei Vereinigung der Bruchteile in einer Hand oder bei Neuverteilung der Bruchteile bestehen; es erfasst jetzt einen fiktiven Teil, der dem ursprünglich belasteten Miteigentumsteil entspricht (vgl. MüKoBGB/Westermann, 8. Aufl., § 1095 Rn. 2; ähnlich auch BayObLG, MittBayNot 1996, 108, 109).
  • BayObLG, 20.10.2004 - 2Z BR 176/04

    Keine inhaltliche Änderung des einzutragenden Rechts durch Zwischenverfügung -

    In Rechtsprechung und Literatur wird im Übrigen allgemein die Ansicht vertreten, dass grundsätzlich ein Bruchteil eines im Alleineigentum stehenden Grundstücks nicht belastet werden kann (vgl. RGZ 88, 21/26; BGH RPfleger 1968, 114; OLG Zweibrücken RPfleger 1990, 15; BayObLG MittBayNot 1996, 108; Demharter § 7 Rn. 19; Meikel/Böttcher Grundbuchrecht 8. Aufl. § 7 Rn. 62; Bauer/von Oefele/Maaß GBO § 7 Rn. 14; KEHE-Eickmann Grundbuchrecht 5. Aufl. § 7 Rn. 11).

    Diese betreffen auch den Fall, dass ein Bruchteilseigentümer einen Restbruchteil hinzu erwirbt (vgl. BayObLG MittBayNot 1996, 108; Meikel/Böttcher § 7 Rn. 63).

  • OLG München, 20.10.2016 - 34 Wx 228/16

    Widersprüchlicher Vorbehalt von Nießbrauch am gesamten oder am Bruchteilseigentum

    Bei unterschiedlicher dinglicher Belastung der je hälftig auf zwei Erwerber übertragenen Anteile behalten die übertragenen ideellen Bruchteile insofern eine rechtliche Selbstständigkeit, als sich ihre unterschiedliche dingliche Belastung in der Form des Bruchteilsnießbrauchs an den sich in der Hand des jeweiligen Erwerbers bildenden neuen Anteilen fortsetzt (BGH NJW-RR 2004, 1513; BayObLG NJW-RR 1996, 1041; Palandt/Bassenge BGB 75. Aufl. § 1008 Rn. 5; MüKo/Pohlmann BGB 6. Aufl. § 1030 Rn. 34, § 1066 Rn. 3, 4 ff.).
  • BayObLG, 27.03.2003 - 2Z BR 18/03

    Anfechtbarkeit einer Eintragungsbewilligung

    Der Verlust der Verfügungsbefugnis und des Rechts zur Einlegung von Rechtsmitteln ist damit nicht verbunden (vgl. BayObLG MittBayNot 1996, 108 f.).
  • OLG Karlsruhe, 14.02.2024 - 14 W 96/23

    Dingliches Vorkaufsrecht an Miteigentumsanteil - nachträgliche Änderungen

    § 1095 BGB greift nicht mehr restriktiv ein, sobald das Vorkaufsrecht wirksam an einem Miteigentumsanteil entstanden ist, da sich das Verbot des § 1095 BGB nur auf den erstmaligen Entstehungszeitpunkt erstreckt; nachträgliche Änderungen, die zum Erlöschen des ursprünglichen Miteigentumsanteils führen, lassen das einmal entstandene dingliche Vorkaufsrecht mithin nicht erlöschen, sondern führen dazu, dass es an einem fiktiven Bruchteil des Grundstücks fortbesteht (BayObLG, Beschluss vom 15.02.1996 - 2Z BR 102/95, Rn. 17 ff., juris;BeckOGK/Omlor, Stand: 01.01.2024, BGB § 1095 Rn. 7, 7.1).
  • KG, 08.04.2020 - 1 W 257/19

    Grundbuchklarstellung: Hinzuerwerb eines Grundstücksteils durch einen

    Vielmehr bestehen die belasteten Anteile insoweit als fiktive Anteile eines einheitlichen Rechts im Rahmen der durch Vollzug einer Eigentumsübertragung zu schaffenden Rechtslage fort (OLG München, RNotZ 2012, 391, 393; BayObLGZ 1996, 41, 45).
  • OLG Frankfurt, 10.04.1980 - 20 W 722/79

    Firma einer GmbH & Co. KG

  • BayObLG, 27.03.2003 - 2Z BR 188/02

    Eintragungsbewilligung ist nicht anfechtbar

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