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   BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94   

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BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94 (https://dejure.org/1996,1261)
BayObLG, Entscheidung vom 26.03.1996 - 1Z BR 111/94 (https://dejure.org/1996,1261)
BayObLG, Entscheidung vom 26. März 1996 - 1Z BR 111/94 (https://dejure.org/1996,1261)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Alleiniger gesetzlicher Erbe der dritten Ordnung; Auslegung der Rücknahme einer Beschwerde als Verzicht auf eine nochmalige Rechtsmitteleinlegung; Rechtsstellung als Nacherbe; Kinder der Vorerben als Nacherben; Einziehung eines Erbscheins wegen Unrichtigkeit; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erbenermittlung von Amts wegen durch das Beschwerdegericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 389
  • FamRZ 1996, 1304
  • BayObLGZ 1996, 69
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 29.11.1991 - BReg. 1 Z 26/91

    Wirksamkeit der Anfechtung einer erbvertraglichen Verfügung wegen Irrtums der

    Auszug aus BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94
    Gegen diese Entscheidung war an sich die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 3 mit dem Ziel statthaft, die Aufhebung des Vorbescheids zu beseitigen und in der Sache die Entscheidung des Nachlaßgerichts wiederherzustellen (BayObLG FamRZ 1989, 1348; 1992, 862, 863).

    d) Zulässig ist die weitere Beschwerde schließlich insoweit, als unmittelbar die Einziehung des nach Erlaß der Beschwerdeentscheidung vom Nachlaßgericht am 22.7.1991 bewilligten Erbscheins erstrebt wird (BayObLG FamRZ 1992, 862, 863).

    An diese rechtliche.Beurteilung wäre - über das Nachlaßgericht hinaus - auch das Beschwerdegericht gebunden, wenn es im Rechtsmittelzug bei unverändertem Sachverhalt über einen Antrag auf Einziehung dieses Erbscheins zu entscheiden hätte (BayObLGZ 1991, 323, 326; BayObLG FamRZ 1992, 862, 863 m.w.N.).

  • BayObLG, 10.07.1979 - BReg. 1 Z 28/79
    Auszug aus BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94
    In einer Nachlaßsache hat das Beschwerdegericht im Hinblick auf den in Bayern geltenden Grundsatz der Erbenermittlung von Amts wegen die Entscheidung des Nachlaßgerichts zur Erbrechtslage in jeder Hinsicht nachzuprüfen, ohne aufgrund einer durch das Beschwerdeziel bestimmten Dispositionsmaxime der Beteiligten oder durch den Grundsatz der reformatio in peius beschränkt zu sein (Betätigung von BayObLGZ 1979, 215, 220).

    Die Nachlaßgerichte in Bayern haben die Erben von Amts wegen festzustellen, gleichgültig, ob es sich um gesetzliche Erbfolge oder um eine Erbfolge aufgrund einer Verfügung von Todes wegen handelt (BayObLGZ 1979, 215, 220 m.w.N.).

    Demgemäß hat das im Falle der Beschwerde eines Beteiligten gegen die Ankündigung oder gegen die Erteilung eines Erbscheins an die Stelle des Nachlaßgerichts tretende Beschwerdegericht die Entscheidung des Nachlaßgerichts im Hinblick auf die Erbrechtslage in jeder Hinsicht nachzuprüfen, ohne aufgrund einer durch das Beschwerdeziel bestimmten Dispositionsmaxime der Beteiligten oder den Grundsatz der.reformatio in peius beschränkt zu sein (BayObLGZ 1979, 215, 220).

  • BayObLG, 13.02.1975 - BReg. 1 Z 82/74
    Auszug aus BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94
    Daß ein Nacherbfall bisher nicht eingetreten ist und der Beschwerdeführer somit selbst einen Erbschein noch nicht wirksam beantragen könnte, steht nicht entgegen (vgl. BayObLGZ 1960, 407; 1975, 62; Keidel/Kahl § 20 Rn. 87).

    Vor Eintritt des Nacherbfalls steht dem Nacherben ein eigenes Antragsrecht auf Erteilung eines Erbscheins nicht zu (Palandt/Edenhofer BGB 55. Aufl. § 2363 Rn. 9), er kann daher auch nicht im Beschwerdeweg die Anweisung an das Nachlaßgericht erreichen, einen bestimmten Erbschein zu erteilen (vgl. auch BayObLGZ 1975, 62, 63).

  • BGH, 03.02.1967 - III ZB 15/66

    Einziehung eines Erbscheins

    Auszug aus BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94
    Abgesehen davon, daß ein Erbschein wegen Unrichtigkeit generell auch dann eingezogen werden kann, wenn seit seiner Erteilung ein langer Zeitraum verstrichen ist (BGHZ 47, 58), kommt hier hinzu, daß der Nacherbfall bisher nicht eingetreten ist, so daß die Frage der richtigen Auslegung der umstrittenen Testamentsklausel praktische Bedeutung noch nicht erlangt hat.
  • BayObLG, 29.09.1988 - BReg. 3 Z 99/88

    Verwirkung; Beschwerderecht; Rechtsmittel; Erstbeschwerde; Festsetzung;

    Auszug aus BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94
    Der Zeitablauf allein genügt auch in einem Verfahren, in dem wie hier mehrere Betroffene mit entgegengesetzten Interessen beteiligt sind, nicht, die vom Gesetzgeber ohne Befristung eingeräumte Rechtsmittelbefugnis als verfahrensrechtlich verwirkt anzusehen (vgl. BayObLGZ 1963, 65, 66; BayObLG NJW-RR 1989, 136, 137; Jansen FGG 2. Aufl. § 21 Rn. 20; Keidel/Kahl § 19 Rn. 98).
  • OLG Köln, 30.04.1993 - 2 Wx 56/92

    Übereinstimmung von verschwundenem Testament und Fotokopie

    Auszug aus BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94
    a) Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, beeinträchtigt der - hier zudem nach dem Erbfall - ohne den Willen der Erblasserin eingetretene Verlust des Originaltestaments dessen Wirksamkeit nicht, soweit durch die vorliegende Fotokopie die wirksame Errichtung und der Inhalt des Testaments als nachgewiesen angesehen wird (BayObLG FamRZ 1993, 117 ; OLG Köln NJW-RR 1993, 970 sowie Palandt/Edenhofer § 2255 Rn. 2 und 12 m.w.N.).
  • BayObLG, 12.03.1992 - BReg. 1 Z 69/91
    Auszug aus BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94
    In Betracht kommt freilich, daß die in dem Testament mit den Worten "mein Häuschen mit Garten in B. soll daßjenige bekommen, der mich in Krankheit pflegt und mich betreut, das Grab übernimmt und mindestens 30 Jahre erhält und pflegt" umschriebene Verfügung mangels hinreichender Bestimmtheit wirkungslos ist (§ 2065 Abs. 2 BGB ; vgl. dazu BayObLG FamRZ 1992, 987; BayObLGZ 1992, 296, 300; OLG Frankfurt OLGZ 1992, 271 und NJW-RR 1995, 711 ).
  • OLG Frankfurt, 13.02.1995 - 20 W 394/94

    Wirksamkeit nicht unterschriebener testamentarischer Anordnungen

    Auszug aus BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94
    In Betracht kommt freilich, daß die in dem Testament mit den Worten "mein Häuschen mit Garten in B. soll daßjenige bekommen, der mich in Krankheit pflegt und mich betreut, das Grab übernimmt und mindestens 30 Jahre erhält und pflegt" umschriebene Verfügung mangels hinreichender Bestimmtheit wirkungslos ist (§ 2065 Abs. 2 BGB ; vgl. dazu BayObLG FamRZ 1992, 987; BayObLGZ 1992, 296, 300; OLG Frankfurt OLGZ 1992, 271 und NJW-RR 1995, 711 ).
  • BayObLG, 10.09.1991 - BReg. 1 Z 29/91

    Auslegung eines Testaments; Begriff "übrige Verwandte"

    Auszug aus BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94
    An diese rechtliche.Beurteilung wäre - über das Nachlaßgericht hinaus - auch das Beschwerdegericht gebunden, wenn es im Rechtsmittelzug bei unverändertem Sachverhalt über einen Antrag auf Einziehung dieses Erbscheins zu entscheiden hätte (BayObLGZ 1991, 323, 326; BayObLG FamRZ 1992, 862, 863 m.w.N.).
  • BayObLG, 21.07.1992 - 1Z BR 58/92

    Nachweis über Errichtung und Inhalt eines Testaments durch Fotokopie der

    Auszug aus BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94
    a) Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, beeinträchtigt der - hier zudem nach dem Erbfall - ohne den Willen der Erblasserin eingetretene Verlust des Originaltestaments dessen Wirksamkeit nicht, soweit durch die vorliegende Fotokopie die wirksame Errichtung und der Inhalt des Testaments als nachgewiesen angesehen wird (BayObLG FamRZ 1993, 117 ; OLG Köln NJW-RR 1993, 970 sowie Palandt/Edenhofer § 2255 Rn. 2 und 12 m.w.N.).
  • BayObLG, 26.10.1990 - BReg. 1a Z 19/90

    Errichtung eines Not-Testaments; Heilbaren Formfehler bei Erstellung eines

  • BayObLG, 19.10.1992 - 1Z BR 13/92
  • OLG Frankfurt, 08.10.1991 - 20 W 250/91

    Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an eine tatrichterliche Auslegung bei

  • BayObLG, 04.08.1989 - BReg. 1a Z 36/88

    Weitere Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts auf Ausstellung eines

  • BayObLG, 30.12.1964 - BReg. 1a Z 315/64
  • OLG München, 22.05.2013 - 31 Wx 55/13

    Testamentsauslegung: Erbeinsetzung einer "sich kümmernden" Person

    Die Nachlassgerichte in Bayern haben den Erben von Amts wegen festzustellen (vgl. Art. 37 Abs. 1 AGGVG), gleichgültig, ob es sich um gesetzliche Erbfolge oder um eine Erbfolge aufgrund einer Verfügung von Todes wegen handelt (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 389, 390; BayObLGZ 1979, 215, 220 m. w. N.).

    Demgemäß hat das im Falle der Beschwerde eines Beteiligten gegen die Ankündigung der Erteilung eines Erbscheins an die Stelle des Nachlassgerichts tretende Beschwerdegericht die Entscheidung des Nachlassgerichts im Hinblick auf die Erbrechtslage in jeder Hinsicht nachzuprüfen, ohne aufgrund einer durch das Beschwerdeziel bestimmten Dispositionsmaxime der Beteiligten oder den Grundsatz der reformatio in peius beschränkt zu sein (BayObLG NJW-RR 1997, 389, 390; BayObLGZ 1979, 215, 220).

  • OLG Brandenburg, 31.08.1998 - 10 Wx 2/98

    Auslegung eines Testaments

    Daraus folgert die wohl überwiegende Meinung, daß das Beschwerdegericht im Erbscheinsverfahren in vollem Umfang alle Gesichtspunkte, die geeignet sind, die Unrichtigkeit des Erbscheins zu begründen, auch dann zu prüfen hat, wenn feststeht, daß der Beschwerdeführer durch eine Unrichtigkeit des Erbscheins nicht beschwert sein kann (BayObLGZ 1970, 105, 108 f. = NJW 1970, 1424 f.; BayObLGZ 1984, 208, 211 f.; LG Stuttgart, Rpfleger 1996, 159 f. mit zustimmender Anmerkung von Breyer; Staudinger/Schilken, BGB, 13. Aufl., § 2353, Rz. 87 a. E.; wohl auch MünchKomm/Promberger, BGB, 3. Aufl., § 2353, Rz. 108; speziell für das Erbscheinsverfahren in Bayern auch BayObLGZ 1979, 215, 219 ff.; 1996, 69, 73 f.).

    Soweit die hier abgelehnte Auffassung, wonach die Richtigkeit des erteilten Erbscheins auch außerhalb der Beschwer des Beschwerdeführers zu prüfen sei, damit begründet wird, daß nach bayerischem Recht das Nachlaßgericht den Erben stets und in jeder Lage des Verfahrens, auch im Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren, von Amts wegen zu ermitteln habe (BayObLGZ 1979, 215, 220 im Hinblick auf Art. 3 BayNachlG, und BayObLGZ 1996, 69, 73 im Hinblick auf die im Jahre 1981 an die Stelle des Art. 3 BayNachlG getretene Bestimmung des Art. 37 Abs. 1 AGGVG), hat dies für Nachlaßgerichte im Land Brandenburg keine Bedeutung.

    1 Z 28/79">BayObLGZ 1979, 215, 219 ff., und BayObLGZ 1996, 69, 73 f., das gefundene Ergebnis mit der besonderen Rechtslage in Bayern, also mit Art. 3 BayNachlG bzw. ab 1981 mit Art. 37 Abs. 1 AGGVG begründen können.

    Dies ist vorliegend die im BayObLGZ 1996, 69 ff., veröffentlichte Entscheidung, die sich gerade ausdrücklich auf das spezielle bayerische Recht stützt.

  • BGH, 16.12.2015 - IV ZB 13/15

    Nachlasssache: Materieller Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts im

    bb) Demgegenüber geht die herrschende Meinung davon aus, dass das Beschwerdegericht im Erbscheinsverfahren in vollem Umfang alle Gesichtspunkte, die geeignet sind, die Unrichtigkeit des Erbscheins zu begründen, auch dann zu prüfen hat, wenn feststeht, dass der Beschwerdeführer insoweit durch eine Unrichtigkeit des Erbscheins nicht beschwert sein kann (OLG München FamRZ 2008, 547, 549; BayObLG NJW-RR 2000, 962, 963; NJW-RR 1997, 389; NJW 1970, 1424; LG Stuttgart Rpfleger 1996, 159 f.; BeckOK-BGB/Siegmann/Höger, BGB § 2353 Rn. 57; Staudinger/Herzog, BGB Bearb. 2010 § 2359 Rn. 132; MünchKomm-BGB/Mayer, 6. Aufl. § 2353 Rn. 141; Palandt/Weidlich, BGB 74. Aufl. § 2359 Rn. 15; Breyer, Rpfleger 1996, 160).
  • OLG Hamm, 01.08.2006 - 15 W 447/05

    Zur Testamentsauslegung - Wechselbezüglichkeit letztwilliger Verfügungen

    Der Beteiligte zu 1) durfte ferner zulässigerweise unmittelbar die Einziehung des nach Erlass der Beschwerdeentscheidung vom Nachlassgericht am 1.7.2004 erteilten Erbscheines anstreben (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 618; FamRZ 1996, 1304; Keidel/Winkler, FG, 15. Aufl., § 84 Rn. 2).

    Der Zeitablauf allein genügt auch in einem Verfahren, in dem wie hier mehrere Betroffene mit entgegengesetzten Interessen beteiligt sind, nicht, die vom Gesetzgeber ohne Befristung eingeräumte Rechtsmittelbefugnis als verfahrensrechtlich verwirkt anzusehen (BayObLG FamRZ 1996, 1304 m.w.N.).

  • BayObLG, 08.12.2003 - 1Z BR 107/02

    Zulässigkeit eines mit keinem der gestellten Erbscheinsanträge übereinstimmenden

    Sowohl das im Falle der Beschwerde eines Beteiligten gegen die Ankündigung eines Erbscheins an die Stelle des Nachlassgerichts tretende Beschwerdegericht als auch das Rechtsbeschwerdegericht haben die Entscheidung des Nachlassgerichts im Hinblick auf die Erbrechtslage in jeder Hinsicht nachzuprüfen, ohne aufgrund einer durch das Beschwerdeziel bestimmten Dispositionsmaxime der Beteiligten oder durch den Grundsatz der reformatio in peius beschränkt zu sein (BayObLGZ 1996, 69/74).
  • BayObLG, 23.08.2002 - 1Z BR 61/02

    Testierfähigkeit bei Alkoholerkrankung mit Tablettenmissbrauch - Amtsermittlung -

    Es ist der Sache nach auf die Einziehung des vom Nachlassgericht entsprechend der Rechtsauffassung des Landgerichts an den Beteiligten zu 5 erteilten Erbscheins und auf die Neuerteilung eines die gesetzliche Erbfolge der Beteiligten zu 1 bis 4 bezeugenden Erbscheins gerichtet (vgl. BayObLGZ 1996, 69/73; Palandt/Edenhofer BGB 61. Aufl. § 2353 Rn. 26).
  • BayObLG, 12.07.2004 - 1Z BR 49/04

    Feststellung des Errichtungszeitpunkts bei datumsgleichen Testamenten

    Sein Vorbringen ist nunmehr dahin aufzufassen, dass er mit der weiteren Beschwerde das Ziel verfolgt, den erteilten Erbschein einzuziehen und einen neuen Erbschein zu erteilen, der ihn als Alleinerben aufgrund Testaments ausweist (vgl. BayObLGZ 1996, 69/73; Keidel/Meyer-Holz, FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 51).
  • BayObLG, 09.08.2001 - 1Z BR 29/01

    Auslegung eines Testaments

    Er macht geltend, nach dem Tod der Ehefrau des Erblassers am 14.2.1998 Nacherbe geworden zu sein; er war daher befugt, gegen die Ablehnung der Einziehung des Erbscheins vom 26.3.1971 Beschwerde einzulegen (§ 20 Abs. 1 FGG; vgl. BayObLGZ 1996, 69/72; Palandt/Edenhofer BGB 60. Aufl. § 2363 Rn. 9).
  • BayObLG, 31.07.1996 - 1Z BR 97/96

    Wirkung des ZGB -DDR und des EGZGB -DDR auf ein im Jahr 1971 errichtetes

    Auch wenn nach der den Vorbescheid bestätigenden Entscheidung des Landgerichts vom 21.3.1994 der dort angekündigte Erbschein erteilt worden ist, ist gegen den landgerichtlichen Beschluß die weitere Beschwerde mit dem Ziel der (von den Beschwerdeführern angestrebten) Einziehung dieses Erbscheins gegeben (BayObLGZ 1982, 236/239 und 1996, 69/73).

    Allein durch Zeitablauf haben sie die vom Gesetzgeber ohne Befristung eingeräumte Rechtsmittelbefugnis nicht verwirkt (BayObLGZ 1996, 69/72).

  • OLG Hamm, 13.07.2000 - 15 W 107/00

    Unterzeichnung eines notariellen Testaments auf einem gesonderten Blatt

    Die abweichende Rechtsauffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (FamRZ 1996, 1304) beruht auf der besonderen Rechtslage in Bayern und zwingt deshalb nicht zu einer Vorlage gemäß § 28. Abs. 2 FGG an den Bundesgerichtshof (vgl. Brandenburgisches OLG a.a.O. S. 1621).
  • BayObLG, 29.07.1997 - 1Z BR 95/97

    Aufklärungspflicht des Beschwerdegerichts bei bestrittener Wirksamkeit und

  • BayObLG, 15.05.1998 - 1Z BR 22/98

    Auslegung eines Testaments

  • BayObLG, 22.05.1998 - 1Z BR 20/98

    Beiziehung von Akten eines dritten Verfahrens durch das Beschwerdegericht im

  • BayObLG, 21.03.2003 - 1Z BR 75/02

    Verweigerung der Einziehung eines Erbscheins - Wirksamkeit eines Testaments bei

  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 159/99

    Testierfähigkeit

  • BayObLG, 16.07.1998 - 1Z BR 75/98

    Auslegung eines Testaments

  • OLG Köln, 14.01.2019 - 2 Wx 3/19

    Unrichtige Ausweisung eines Erbrechts in einem Erbschein - Beschwerde

  • BayObLG, 20.02.1997 - 1Z BR 44/96

    Auslegung notariellen Erbvertrages bei mehrdeutigen Formulierungen zur

  • BayObLG, 04.07.1996 - 1Z BR 162/95

    Einsetzung eines Vorerben ohne Bestimmung eines Nacherben

  • BayObLG, 15.01.1998 - 1Z BR 117/97

    Abgrenzung von Nacherbfolge und Ersatzerbfolge

  • BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 104/04

    Keine Einziehung des Erbscheins bei Schriftgutachten zur Echtheit des Testaments

  • BayObLG, 22.03.2000 - 1Z BR 178/99

    Zur Auslegung von Partnerschaftsvereinbarungen und Testamenten

  • BayObLG, 28.04.1998 - 1Z BR 26/98

    Voraussetzungen für eine weitere Beschwerde gegen die Aufhebung eines

  • BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 34/99

    Nachlassspaltung aufgrund in der ehemaligen DDR enteigneter Grundstücke

  • BayObLG, 20.08.1998 - 1Z BR 25/98

    Auslegung eines gemeinschaftlichen späteren Testaments mit einer

  • KG, 14.01.1997 - 1 W 8000/95

    Voraussetzungen der Verwirkung des Beschwerderechts bei Ablauf eines langen

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