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   BayObLG, 07.05.1997 - 2Z BR 135/96   

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https://dejure.org/1997,2631
BayObLG, 07.05.1997 - 2Z BR 135/96 (https://dejure.org/1997,2631)
BayObLG, Entscheidung vom 07.05.1997 - 2Z BR 135/96 (https://dejure.org/1997,2631)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Mai 1997 - 2Z BR 135/96 (https://dejure.org/1997,2631)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Kostenentscheidung nach Rücknahme der Beschwerde; Verwalterbestellung; Interessenkonflikt zwischen der Verwalterstellung und der Maklertätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 20a; WEG § 12, § 26, § 47
    Keine Abänderung vorinstanzlicher Kostenentscheidung nach Rücknahme der Beschwerde - Berücksichtigung der Erfolgsaussichten bei Kostenentscheidung - Wichtiger Grund gegen Wiederbestellung des Verwalters bei Interessenkonflikt aufgrund Maklertätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Darf WEG-Verwalter gleichzeitig Makler sein? (IBR 1997, 521)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 302
  • FGPrax 1997, 176
  • BayObLGZ 1997, 148
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 226/89

    Rechte des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus BayObLG, 07.05.1997 - 2Z BR 135/96
    Der Verwalter wird bei der Entscheidung über die Zustimmung zu einer Veräußerung zwar im eigenen Namen, aber lediglich treuhänderisch in verdeckter (mittelbarer) Stellvertretung der Wohnungseigentümer tätig, deren schutzwürdige Belange er zu wahren hat (vgl. BGHZ 112, 240/242; BayObLGZ 1980, 29/35).

    Dieser in der Sache als solcher begründete Interessenkonflikt (vgl. BGHZ 112, 240/241; BayObLGZ 1972, 139/143; Soergel/Stürner BGB 12. Aufl. § 12 WEG Rn. 4 c; Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. § 12 Rn. 12; Köhler DWE 1991, 16/17; Schopp PiG 36, 197/206 f; Deckert die Eigentumswohnung Gruppe 4 S. 53 f.) rechtfertigt die Besorgnis, die weitere Beteiligte könne bei Erteilung der Verwalterzustimmung im Fall eines von ihr vermittelten Kaufvertrags die Interessen der Wohnungseigentümer gegenüber ihrem eigenen Provisionsinteresse hintansetzen.

  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 07.05.1997 - 2Z BR 135/96
    Durch § 12 WEG sollen die Wohnungseigentümer in die Lage versetzt werden, sich dagegen zu schützen, daß eine Wohnung oder ein Teileigentum in die Hand eines persönlich oder finanziell Unzuverlässigen gerät (vgl. BayObLGZ 1980, 29/34; BayObLG WuM 1995, 328/329).

    Der Verwalter wird bei der Entscheidung über die Zustimmung zu einer Veräußerung zwar im eigenen Namen, aber lediglich treuhänderisch in verdeckter (mittelbarer) Stellvertretung der Wohnungseigentümer tätig, deren schutzwürdige Belange er zu wahren hat (vgl. BGHZ 112, 240/242; BayObLGZ 1980, 29/35).

  • BayObLG, 15.07.1975 - BReg. 2 Z 27/75

    Bestandskraft eines fortwirkenden Beschlusses einer Eigentümergemeinschaft bei

    Auszug aus BayObLG, 07.05.1997 - 2Z BR 135/96
    Nach Zurücknahme der Beschwerde kann das Beschwerdegericht nicht auch die Kostenentscheidung der Vorinstanz abändern (Aufgabe von BayObLGZ 1975, 284/286).
  • BayObLG, 04.01.1995 - 2Z BR 114/94

    Versagung der Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums

    Auszug aus BayObLG, 07.05.1997 - 2Z BR 135/96
    Durch § 12 WEG sollen die Wohnungseigentümer in die Lage versetzt werden, sich dagegen zu schützen, daß eine Wohnung oder ein Teileigentum in die Hand eines persönlich oder finanziell Unzuverlässigen gerät (vgl. BayObLGZ 1980, 29/34; BayObLG WuM 1995, 328/329).
  • BGH, 11.07.1958 - V ZB 13/58

    Kostenentscheidung nach Zurücknahme eines Rechtsmittels

    Auszug aus BayObLG, 07.05.1997 - 2Z BR 135/96
    Dort ist die Zurücknahme eines Rechtsmittels hinsichtlich ihrer kostenrechtlichen Folgen mit der Erledigung der Hauptsache gleichgesetzt worden (so auch BayObLGZ 1975, 233/234 unter Hinweis auf BGHZ 28, 117/120, wo aber nur die Zulässigkeit einer Kostenentscheidung behandelt wird).
  • BayObLG, 06.06.1991 - BReg. 2 Z 67/91
    Auszug aus BayObLG, 07.05.1997 - 2Z BR 135/96
    Gegen die isolierte Kostenentscheidung des Beschwerdegerichts findet in Wohnungseigentumssachen die sofortige weitere Beschwerde statt, wenn gegen die Entscheidung in der Hauptsache die sofortige weitere Beschwerde zulässig wäre und der Wert des Beschwerdegegenstands 200 DM übersteigt (§ 43 Abs. 1 , § 45 Abs. 1 WEG , § 29 Abs. 2 und 4, § 27 Abs. 1 und 2 , § 20 a Abs. 2 FGG ; BayObLGZ 1991, 203).
  • BayObLG, 05.04.1972 - BReg. 2 Z 95/71
    Auszug aus BayObLG, 07.05.1997 - 2Z BR 135/96
    Dieser in der Sache als solcher begründete Interessenkonflikt (vgl. BGHZ 112, 240/241; BayObLGZ 1972, 139/143; Soergel/Stürner BGB 12. Aufl. § 12 WEG Rn. 4 c; Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. § 12 Rn. 12; Köhler DWE 1991, 16/17; Schopp PiG 36, 197/206 f; Deckert die Eigentumswohnung Gruppe 4 S. 53 f.) rechtfertigt die Besorgnis, die weitere Beteiligte könne bei Erteilung der Verwalterzustimmung im Fall eines von ihr vermittelten Kaufvertrags die Interessen der Wohnungseigentümer gegenüber ihrem eigenen Provisionsinteresse hintansetzen.
  • BayObLG, 24.06.1975 - BReg. 2 Z 41/75

    Durch Eigentümergemeinschaft an Verwalter gerichtetes Verbot der Vermietung und

    Auszug aus BayObLG, 07.05.1997 - 2Z BR 135/96
    Dort ist die Zurücknahme eines Rechtsmittels hinsichtlich ihrer kostenrechtlichen Folgen mit der Erledigung der Hauptsache gleichgesetzt worden (so auch BayObLGZ 1975, 233/234 unter Hinweis auf BGHZ 28, 117/120, wo aber nur die Zulässigkeit einer Kostenentscheidung behandelt wird).
  • BayObLG, 13.12.2001 - 2Z BR 93/01

    Anfechtbarkeit der Beschlüsse einer Wohnungseigentümerversammlung bei

    Der Beschluss entspricht nämlich nicht ordnungsmäßiger Verwaltung (§ 21 Abs. 3 und 4 WEG), weil die Antragsgegner als Mehrheitseigentümer ihr aus der Größe der Miteigentumsanteile herrührendes Stimmenübergewicht rechtsmissbräuchlich eingesetzt haben, um selbst durch die Bestellung des Antragsgegners zu 1 als Verwalter den maßgeblichen Einfluss in der Gemeinschaft auszuüben (BayObLG ZMR 2000, 846; BayObLGZ 1997, 148/153; OLG Düsseldorf WuM 1995, 610/611; Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 26 Rn. 37).
  • BayObLG, 23.11.1999 - 2Z BR 149/99

    Kostenentscheidung für das Beschwerdeverfahren

    a) Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß es nach der Zurücknahme der sofortigen Beschwerde nur noch gemäß § 47 WEG über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden hatte, nicht aber die Kostenentscheidung der Vorinstanz abändern konnte (BayObLGZ 1997, 148/151 unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung).

    b) Die gemäß § 47 WEG als Ermessensentscheidung ergangene Kostenentscheidung des Beschwerdegerichts kann das Rechtsbeschwerdegericht nur darauf hin überprüfen, ob der Tatrichter die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten, insbesondere ob er wesentliche Gesichtspunkte außer acht gelassen hat, ob er sich mit den Denkgesetzen in Widerspruch gesetzt oder ob er sonst von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes widersprechenden Gebrauch gemacht hat (BayObLGZ 1997, 148/151).

    Bei der Kostenentscheidung nach Zurücknahme eines Rechtsmittels kann lassen hat, ob er sich mit den Denkgesetzen in Widerspruch gesetzt oder ob er sonst von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes widersprechenden Gebrauch gemacht hat (BayObLGZ 1997, 148/151).

    Bei der Kostenentscheidung nach Zurücknahme eines Rechtsmittels kann dessen Erfolgsaussicht jedenfalls dann berücksichtigt werden, wenn eine dahingehende Beurteilung bei summarischer Prüfung ohne weiteres möglich ist (BayObLGZ 1997, 148/152 m.w.N.).

  • BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 101/00

    Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

    Die Bestellung des Verwalters verstößt gegen diese Grundsätze, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der gegen die Wahl dieses Verwalters spricht (BayObLGZ 1997, 148/152; BayObLG Beschluss vom 7.3.2001, 2Z BR 115/00).
  • LG Frankfurt/Main, 24.06.2015 - 13 S 132/13

    Unzulässige Klauseln im Verwaltervertrag; §§ 26, 27 WEG; 139, 305 ff BGB

    Dieser in der Sache als solcher begründete Interessenkonflikt (vgl. BGHZ 112, 240, 241; BayObLG, Beschluss vom 07.05.1997 - Aktenzeichen 2Z BR 135/96, BeckRS 1997, 04180) rechtfertigt die Besorgnis, der makelnde Verwalter könne bei Erteilung der Verwalterzustimmung im Fall eines von ihm vermittelten Kaufvertrags die Interessen der Wohnungseigentümer gegenüber seinem eigenen Provisionsinteresse hintansetzen.

    Ein solcher ist ausgeräumt, wenn der Verwalter von einer Maklertätigkeit bei der Veräußerung von Eigentumswohnungen in der streitgegenständlichen Wohnanlage Abstand nimmt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 07.05.1997 - Aktenzeichen 2Z BR 135/96, BeckRS 1997, 04180).

  • BayObLG, 08.03.2001 - 2Z BR 115/00

    Wichtiger Grund gegen die Wiederbestellung des Hausverwalters

    Die Bestellung eines Verwalters verstößt gegen diese Grundsätze, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der gegen die Wahl dieses Verwalters spricht (BayObLGZ 1997, 148/152).

    Bei einer aus zwei Personen bestehenden Eigentümergemeinschaft wird das Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer, das der Verwalter wahrzunehmen hat, (BayObLGZ 1997, 148/153), beim Bestehen eines Interessengegensatzes in der Regel mit dem Interesse des einen Wohnungseigentümers übereinstimmen, dem Interesse des anderen aber zuwiderlaufen.

  • LG Berlin, 29.06.2018 - 55 S 96/17

    Wohnungseigentum: Anforderungen an die Jahresabrechnung; Voraussetzungen für die

    Die vom Kläger in Bezug genommene Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG v. 7.5.1997 - 2Z BR 135/96, NJW-RR 1998, 302) macht insoweit eine anderweitige Beurteilung nicht erforderlich.
  • BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 117/01

    Kostenerstattung nach Rücknahme der Beschwerde im Betreuungsverfahren

    Das Rechtsbeschwerdegericht überprüft diese Entscheidung nur daraufhin, ob das Tatsachengericht die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten, insbesondere ob es wesentliche Gesichtspunkte außer acht gelassen, sich mit den Denkgesetzen in Widerspruch gesetzt oder sonst von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes widersprechenden Gebrauch gemacht hat (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLGZ 1997, 148/151 m.w.N.; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 26, 27).

    Bei der Zurücknahme eines Rechtsmittels entspricht es regelmäßig der Billigkeit, daß derjenige, der das Rechtsmittelverfahren in Gang gebracht hat, die einem anderen Beteiligten dadurch entstandenen Kosten erstattet; es können jedoch besondere Umstände eine andere Beurteilung rechtfertigen (vgl. BGHZ 28, 117/123; BayObLGZ 1997, 148/151; Keidel/Zimmermann FGG 14. Aufl. § 13a Rn. 42).

  • BayObLG, 21.09.2000 - 2Z BR 91/00

    Kostenentscheidung nach Zurücknahme eines Antrags oder eines Rechtsmittels

    Die Kostenentscheidung ist nach § 47 WEG eine Ermessensentscheidung, die das Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler hin überprüfen kann (BayObLGZ 1997, 148/151).

    Bei der Kostenentscheidung nach Zurücknahme eines Antrags oder eines Rechtsmittels kommt eine Berücksichtigung der Erfolgsaussicht des zurückgenommenen Antrags oder Rechtsmittels nur in Betracht, wenn diese ins Auge springt (BayObLGZ 1997, 148/152).

  • OLG München, 26.04.2006 - 34 Wx 168/05

    Widersprüchliche Rechtsmittelerklärung mehrerer Prozessbevollmächtigter im

    Unter Anlegung eines insoweit grundsätzlich gebotenen großzügigen Maßstabs (vgl. BayObLG WuM 1994, 565 f.; ZWE 2000, 344) ist davon auszugehen, dass im Fall einer Hauptsacheentscheidung durch das Landgericht der Antragsgegner zu 1 als Beschwerdeführer im Hinblick auf sein allgemeines Interesse an einer ordnungsmäßigen Beschlussfassung und Verwaltung, aber auch im Hinblick auf sein Interesse, nicht an den Kosten eines Türenaustauschs beteiligt zu werden, mit einem jedenfalls über 750 EUR liegenden Betrag (vgl. § 45 Abs. 1 WEG) beschwert wäre (siehe BayObLG NJW-RR 1998, 302).
  • BayObLG, 14.12.2001 - 1Z BR 52/01

    Kostenerstattung nach Rechtsmittelrücknahme im Erbscheinverfahren

    Das Rechtsbeschwerdegericht überprüft diese Entscheidung nur daraufhin, ob das Tatsachengericht die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten, insbesondere ob es wesentliche Gesichtspunkte außer acht gelassen, sich mit den Denkgesetzen in Widerspruch gesetzt oder sonst von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes widersprechenden Gebrauch gemacht hat (st. Rspr., vgl. BayObLGZ 1997, 148/151 m. w. N.; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 26, 27).

    Bei der Zurücknahme eines Rechtsmittels entspricht es regelmäßig der Billigkeit, dass derjenige, der ein Rechtsmittelverfahren in Gang gebracht hat, die einem anderen Beteiligten dadurch entstandenen Kosten erstattet, es sei denn, dass besondere Umstände für eine andere Beurteilung sprechen (vgl. BGHZ 28, 117/123; BayObLGZ 1997, 148/151; Keidel/Zimmermann aaO § 13a Rn. 42 m. w. N.).

  • BayObLG, 20.10.2000 - 2Z BR 77/00

    Gründe gegen die Wiederbestellung eines Hausverwalters

  • OLG München, 17.11.2005 - 32 Wx 77/05

    Kostenfestsetzung: Wer trägt Sonderhonorar des Verwalters?

  • OLG München, 09.03.2005 - 34 Wx 17/05

    Kostenlast bei Rücknahme des Rechtsmittels

  • BayObLG, 26.08.1999 - 2Z BR 53/99

    Darlegungslast bezüglich der Erforderlichkeit von Ausgaben im Rahmen der

  • KG, 14.10.2005 - 11 W 8/04

    Kostenentscheidung: Umfang der gerichtlichen Überprüfung bei Ermessen

  • BayObLG, 25.07.2005 - 2Z BR 230/04

    Fälligkeit von Wohngeldforderungen - Kostentragung bei Erledigung der Hauptsache

  • BayObLG, 29.04.2004 - 2Z BR 30/04

    Kostentragungspflicht des Streithelfers in WEG -Sachen

  • BayObLG, 29.01.2004 - 2Z BR 6/04

    Kostenentscheidung im Hinblick auf die Erfolgsaussicht bei

  • BayObLG, 30.01.2003 - 2Z BR 138/02

    Kostenentscheidung in Wohnungseigentumssachen - Zurücknahme des Rechtsmittels -

  • BayObLG, 03.04.2002 - 2Z BR 26/02

    Kostenentscheidung nach Rücknahme des Rechtsmittels - Berücksichtigung der

  • BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 21/04

    Billigkeitserwägungen bei Kostenverteilung nach Rechtsmittelrücknahme -

  • BayObLG, 22.06.2004 - 1Z BR 38/04

    Kosten bei Rücknahme eines Rechtsmittels bei nicht eindeutigem gerichtlichen

  • BayObLG, 06.02.2003 - 2Z BR 132/02

    Rücknahme des Rechtsmittels - Ausnahmen von der Kostenerstattungspflicht

  • BayObLG, 02.11.2000 - 2Z BR 69/00

    Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache

  • BayObLG, 09.03.2000 - 2Z BR 11/00

    Kostenentscheidung bei verspäteter Erklärung der Erledigung der Hauptsache im

  • BayObLG, 09.04.1998 - 2Z BR 20/98

    Erstattung außergerichtlicher Kosten eines Gegners bei Zurücknahme eines Antrags

  • KG, 25.02.1998 - 24 W 8414/97

    Anfechtbarkeit der Ungültigerklärung der Entlastung für den Verwalter, nicht aber

  • BayObLG, 26.07.2001 - 2Z BR 88/01

    Kostenerstattung nach der Zurücknahme eines Rechtsmittels

  • BayObLG, 22.04.1999 - 2Z BR 9/99

    Ermessensfehler bei der Kostenentscheidung

  • KG, 07.04.1999 - 24 W 2895/98

    Ersatz der außergerichtlichen Kosten der Gegenseite in zweiter Instanz gemäß § 47

  • BayObLG, 12.03.1998 - 2Z BR 8/98

    Abberufung eines Verwalters wegen seiner Verurteilung wegen eines Vermögens- oder

  • BayObLG, 12.06.1997 - 2Z BR 43/97

    Sofortige Beschwerde gegen isolierte Kostenentscheidung - Kostentragungspflicht

  • BayObLG, 16.03.2005 - 2Z BR 124/98

    Kostentragungslast bei Rücknahme einer Beschwerde in einem

  • BayObLG, 09.11.1999 - 2Z BR 128/99

    Kosten einer ausdrücklich zur Fristwahrung eingelegten sofortigen Beschwerde, die

  • BayObLG, 12.08.1999 - 2Z BR 59/99

    Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Antrags im Wohnungseigentumsverfahren

  • BayObLG, 04.03.1999 - 2Z BR 17/99

    Kostentragung bei Rücknahme eines Rechtsmittels

  • BayObLG, 12.11.1998 - 2Z BR 158/98

    Kostenentscheidung bei Zurücknahme eines aussichtslosen Rechtsmittels

  • BayObLG, 15.10.1998 - 2Z BR 128/98

    Kostenentscheidung bei Rücknahme einer sofortigen Beschwerde vor ihrer Begründung

  • BayObLG, 17.02.1998 - 2Z BR 142/97

    Kostentragung nach Rücknahme einer sofortigen Beschwerde

  • BayObLG, 05.11.1998 - 2Z BR 73/98

    Erledigung der Hauptsache

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