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   BayObLG, 14.01.1998 - 3Z AR 101/97   

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https://dejure.org/1998,5934
BayObLG, 14.01.1998 - 3Z AR 101/97 (https://dejure.org/1998,5934)
BayObLG, Entscheidung vom 14.01.1998 - 3Z AR 101/97 (https://dejure.org/1998,5934)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Januar 1998 - 3Z AR 101/97 (https://dejure.org/1998,5934)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgabe eines Betreuungsverfahrens an ein unzuständiges Vormundschaftsgericht; Maßstab bei Ermittlung des Vorliegens eines wichtigen Grundes

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abgabe allein nach Zweckmäßigkeitserwägungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 65 § 65a Abs. 1 § 46 Abs. 1
    Zweckmäßigkeitserwägungen bei der Abgabe eines Betreuungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1181
  • Rpfleger 1998, 200
  • BayObLGZ 1998 Nr. 1
  • BayObLGZ 1998, 1
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BayObLG, 31.08.2001 - 3Z AR 35/01

    Abgabeentscheidung im Betreuungsrecht

    Mit Beschluss vom 14.1.1998 (BayObLGZ 1998, 1) hat der Senat entschieden, dass diese Abgabe berechtigt war.

    Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m.w.N.).

  • OLG München, 25.01.2005 - 33 AR 1/05

    Betreuungssache; Abgabe; gemeinschaftliches oberes Gericht

    Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m.w.N).
  • BayObLG, 09.01.2003 - 3Z AR 47/02

    Gewöhnlicher Aufenthalt des Betreuten bei Unterbringung in Bezirkskrankenhaus und

    Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m. w. N.).
  • OLG München, 26.01.2005 - 33 AR 3/05

    Betreuungsverfahren; Abgabe; Zustimmung des Betreuers; Schweigen des Betreuers

    Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m.w.N.).
  • BayObLG, 05.01.2005 - 3Z AR 44/04

    Schweigen auf Anfrage des Gerichts als verweigerte Zustimmung zur Abgabe der

    Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m.w.N.).
  • BayObLG, 09.10.2003 - 3Z AR 34/03

    Voraussetzungen für die Abgabe einer Betreuungssache

    Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m.w.N.).
  • BayObLG, 06.03.2002 - 3Z AR 13/02

    Abgabe des Betreuungsverfahrens bei Aufenthaltswechsel des Betreuten

    Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m. w. N.).
  • BayObLG, 20.11.2001 - 3Z AR 50/01

    Abgabe des Betreuungsverfahrens ohne Entscheidung über Antrag auf Erweiterung des

    Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m. w. N.).
  • BayObLG, 18.08.1999 - 3Z AR 23/99

    Besonderes Vertrauen des Betreuten zum Vormundschaftsgericht als Hinderungsgrund

    Maßgebend sind insoweit allein Zweckmäßigkeitserwägungen, bei denen die gesamten Umstände zu berücksichtigen sind (vgl. BayObLGZ 1998, 1/2; 1996, 274/276).
  • BayObLG, 05.04.2001 - 3Z AR 17/01

    Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts über die Abgabe eines

    Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m.w.N.).
  • BayObLG, 29.03.2000 - 3Z AR 17/00

    Abgabe des Betreuungsverfahrens

  • BayObLG, 01.12.1999 - 3Z AR 33/99

    Abgabe der Betreuung mehrerer Betreuer

  • BayObLG, 05.08.1998 - 3Z AR 56/98

    Übernahme eines Betreuungsverfahrens durch das darum gebetene Amtsgericht

  • BayObLG, 21.06.1999 - 3Z AR 18/99

    Abgabe des Betreuungsverfahren an das Vormundschaftsgericht, in dessen Bezirk der

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