Rechtsprechung
BayObLG, 19.03.1998 - 1Z BR 82/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung eines Testaments hinsichtlich Nacherbfolge oder Vermächtnis; Ausschluss gesetzlicher Erbfolge nach Schlusserbfolgeregelung; Rechtscharakter einer testamentarischen Aufteilung des Nachlasses; Testamentarische Vermögensverfügung ohne Benennung eines Begünstigten; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133, § 2084, § 2087, § 2088, § 2147, § 2269
Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis kinderloser Ehegatten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- jurpage.net (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ebersberg - VI 695/95
- LG München II - 6 T 2723/99
- LG München II, 13.03.1997 - 6 T 25/97
- BayObLG, 19.03.1998 - 1Z BR 82/97
- BayObLG, 28.12.1999 - 1Z BR 137/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1230
- FamRZ 1998, 1334
- BayObLGZ 1998, 76
Wird zitiert von ... (7)
- BayObLG, 25.11.2002 - 1Z BR 93/02
Formwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments bei Streichungen und Ersetzungen - …
Die Vorschrift greift daher nicht ein, wenn ein anderer Wille des Erblassers festgestellt werden kann (vgl. BayObLGZ 1998, 76/79); ob ein Bedachter Erbe (§ 1937 BGB) oder Vermächtnisnehmer (§ 1939 BGB) ist, beurteilt sich nach dem sachlichen Inhalt der letztwilligen Verfügung.Demgegenüber spricht die Zuwendung von Geldansprüchen in der Regel gegen einen Willen des Testierenden, die in dieser Weise Bedachten als Erben einzusetzen (BayObLG FamRZ 1997, 1177/1178; BayObLGZ 1998, 76/81;… Palandt/Edenhofer § 2087 Rn. 8).
- BayObLG, 14.12.2000 - 1Z BR 95/00
Auslegung eines Testaments
Die Vorschrift greift daher nicht ein, wenn ein anderer Wille des Erblassers festgestellt werden kann (vgl. BayObLGZ 1998, 76 ff.). - BayObLG, 30.09.2002 - 1Z BR 33/02
Auslegung eines Testaments - Verteilung überschüssiger Geldbeträge - Veränderung …
Die Vorschrift greift daher nicht ein, wenn ein anderer Wille des Erblassers festgestellt werden kann (vgl. BayObLGZ 1998, 76/79).Es hat berücksichtigt, dass die Zuwendung von Geldansprüchen nach der Erfahrung eher gegen einen Willen der Testierenden spricht, die in dieser Weise Bedachten als Erben einzusetzen (BayObLGZ 1998, 76/81).
- BayObLG, 24.06.1998 - 1Z BR 46/98
Nachlasssache, Erbscheinsverfahren, Erbeinsetzung, Vermächtnis, Bruchteil; …
Eine solche Beschränkung auf einen Bruchteil kann sich insbesondere daraus ergeben, daß sich der Erblasser die Verfügung über den Restnachlaß vorbehalten hat (vgl. auch BayObLG NJWE-FER 1998, 61), z.B. weil er für einzelne wesentliche Vermögensgegenstände keinen Bedachten benannt hat (vgl. BayObLGZ 1998, 76/79 f.). - BayObLG, 12.03.2002 - 1Z BR 14/01
Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei einer Vielzahl von Bedachten - …
Auch nach der Erfahrung spricht die Zuwendung von Geldbeträgen eher gegen einen Willen des Testierenden, die so Bedachten als Erben einzusetzen (BayObLGZ 1998, 76/81;… Staudinger/Otte § 2087 Rn. 12). - BayObLG, 25.01.2000 - 1Z BR 181/99
Auslegung eines Testaments
Die Auslegung, die das Landgericht dem Testament vom 7.11.1993 gegeben hat, ist zwar im Verfahren der weiteren Beschwerde nur in eingeschränktem Umfang nachzuprüfen (vgl. hierzu BayObLGZ 1998, 76/79 und Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 48 m.w.N.). - BayObLG, 14.04.2000 - 1Z BR 36/00
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments
Die Auslegung, die das Landgericht den Testamenten vom 10.11.1978 und 8.10.1992 gegeben hat, ist im Verfahren der weiteren Beschwerde nur in eingeschränktem Umfang nachzuprüfen (vgl. hierzu BayObLGZ 1998, 76/79 und Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. 27 Rn. 48 m.w.N.).