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   BayObLG, 09.09.1999 - 3Z SchH 3/99   

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BayObLG, 09.09.1999 - 3Z SchH 3/99 (https://dejure.org/1999,9927)
BayObLG, Entscheidung vom 09.09.1999 - 3Z SchH 3/99 (https://dejure.org/1999,9927)
BayObLG, Entscheidung vom 09. September 1999 - 3Z SchH 3/99 (https://dejure.org/1999,9927)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 1032 Abs. 2
    Gerichtliche Prüfung der Zulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1999 Nr. 58
  • BayObLGZ 1999, 255
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 05.05.1977 - III ZR 177/74

    Voraussetzungen des Erfüllungsanspruchs gegen den Handelsmakler; Unterwerfung

    Auszug aus BayObLG, 09.09.1999 - 3Z SchH 3/99
    Es sollte demjenigen, der vor der Entscheidung steht, ob er einen Schiedsvertrag abschließen will, die Tragweite dieses Entschlusses verdeutlicht und ihm vor Augen geführt werden, daß er damit auf den gesetzlichen Richter verzichtet (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ; BGHZ 68, 356/360; 71, 162/166).

    Nach allgemeiner Meinung war es möglich, im Wege der Gesamtrechtsnachfolge die Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung auf den in das Rechtsverhältnis Eintretenden zu erstrecken (BGHZ 68, 356, 359), ohne daß es hierzu einer den Formerfordernissen des § 1027 ZPO a.F. entsprechenden weiteren Vereinbarung bedurft hätte (BGHZ 71, 162/165; 77, 32; Thomas/Putzo aao § 1027 Rn. 5 m.w.N.).

    Ebenso erstreckte sich nach herrschender Auffassung die Wirkung einer Schiedsvereinbarung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben (BGHZ 68, 356/359).

  • BGH, 02.03.1978 - III ZR 99/76

    Bindung des Rechtsnachfolgers an Schiedsklausel

    Auszug aus BayObLG, 09.09.1999 - 3Z SchH 3/99
    Es sollte demjenigen, der vor der Entscheidung steht, ob er einen Schiedsvertrag abschließen will, die Tragweite dieses Entschlusses verdeutlicht und ihm vor Augen geführt werden, daß er damit auf den gesetzlichen Richter verzichtet (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ; BGHZ 68, 356/360; 71, 162/166).

    Nach allgemeiner Meinung war es möglich, im Wege der Gesamtrechtsnachfolge die Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung auf den in das Rechtsverhältnis Eintretenden zu erstrecken (BGHZ 68, 356, 359), ohne daß es hierzu einer den Formerfordernissen des § 1027 ZPO a.F. entsprechenden weiteren Vereinbarung bedurft hätte (BGHZ 71, 162/165; 77, 32; Thomas/Putzo aao § 1027 Rn. 5 m.w.N.).

  • BGH, 29.03.1996 - II ZR 124/95

    Schiedsfähigkeit einer Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der

    Auszug aus BayObLG, 09.09.1999 - 3Z SchH 3/99
    Wenn auf dem Gebiet des Rechts der Kapitalgesellschaften die Schiedsfähigkeit rechtsgestaltender Ansprüche- wie auch heute noch - heftig umstritten war,(Musielak/Voit ZPO § 1025 a.F. Rn. 20, 21), so stützt die herrschende Rechtsprechung (BGH NJW 1996, 1753 ) dies auf besondere Umstände in der Außenwirkung einer Entscheidung, wie sie für den vorliegenden Schiedsgegenstand nicht gegeben sind.
  • BGH, 06.06.1991 - III ZR 68/90

    Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung betreffend ein Warentermingeschäft an einer

    Auszug aus BayObLG, 09.09.1999 - 3Z SchH 3/99
    Vielmehr wurde die objektive Schiedsfähigkeit nur dann ausgeschlossen, wenn sich der Staat im Interesse besonders schützwürdiger, der Verfügungsmacht der Partei entzogener Rechtsgüter ein Rechtsprechungsmonopol in dem Sinne vorbehalten hat, daß allein der staatliche Richter in der Lage sein soll, durch seine Entscheidung den angestrebten Rechtszustand herbeizuführen (BGH NJW 1991, 2215 ).
  • BGH, 22.05.1967 - VII ZR 188/64

    Rechtsweg. Schiedsklausel in Anstaltssatzung

    Auszug aus BayObLG, 09.09.1999 - 3Z SchH 3/99
    Eine Schiedsvereinbarung kann als Vertrag zugunsten Dritter i. S. von § 328 BGB abgeschlossen werden (BGHZ 48, 35, 45; Stein/Jonas-Schlosser aaO § 1025 Rn. 38; Thomas/Putzo aaO § 1025 Rn. 14; Staudinger-Jagemann BGB 13. Aufl. 1995 § 328 Rn. 175).
  • RG, 09.03.1907 - V 27/07

    Kann für eine noch nicht erzeugte Nachkommenschaft, der Zuwendungen gemacht

    Auszug aus BayObLG, 09.09.1999 - 3Z SchH 3/99
    Dabei ist es ohne Bedeutung, daß der Antragsgegner zum Zeitpunkt des Abschlusses der begünstigenden Vereinbarung noch nicht gelebt hat (RGZ 65, 277, 280, 281; BGHZ 129, 297, 305).
  • BGH, 03.05.1995 - XII ZR 29/94

    Rechtsnatur einer Vereinbarung zwischen Eheleuten über eine heterologe

    Auszug aus BayObLG, 09.09.1999 - 3Z SchH 3/99
    Dabei ist es ohne Bedeutung, daß der Antragsgegner zum Zeitpunkt des Abschlusses der begünstigenden Vereinbarung noch nicht gelebt hat (RGZ 65, 277, 280, 281; BGHZ 129, 297, 305).
  • BGH, 20.03.1980 - III ZR 151/79

    Ermittlung ausländischen Rechts durch das Gericht

    Auszug aus BayObLG, 09.09.1999 - 3Z SchH 3/99
    Nach allgemeiner Meinung war es möglich, im Wege der Gesamtrechtsnachfolge die Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung auf den in das Rechtsverhältnis Eintretenden zu erstrecken (BGHZ 68, 356, 359), ohne daß es hierzu einer den Formerfordernissen des § 1027 ZPO a.F. entsprechenden weiteren Vereinbarung bedurft hätte (BGHZ 71, 162/165; 77, 32; Thomas/Putzo aao § 1027 Rn. 5 m.w.N.).
  • BayObLG, 03.09.1996 - 1Z BR 41/95

    Einfluß der landes- und reichsrechtlichen Fideikommissauflösungsgesetze auf einen

    Auszug aus BayObLG, 09.09.1999 - 3Z SchH 3/99
    Auf die weitere Beschwerde des Antragstellers hob das Bayerische Oberste Landesgericht mit Beschluß vom 3.9.1996 (BayObLGZ 1996, 204) diese Entscheidung wieder auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück.
  • RG, 28.01.1935 - IV 306/34

    Hat das Unwirksamwerden eines Schiedsvertrags nach Art. 9 Nr. III 5 des Gesetzes

    Auszug aus BayObLG, 09.09.1999 - 3Z SchH 3/99
    Nachdem sowohl das Hausgesetz von 1897 als auch der Erbvertrag von 1925!Vereinbarungen enthielten, die sich nicht auf das schiedsrichterliche Verfahren beziehen, verloren beide ihre Bedeutung als Schiedsvereinbarungen zum 1.1.1934, ohne daß damit die übrigen Bestimmungen der beiden Dokumente ihre Wirksamkeit eingebüßt hätten (RGZ 146, 366/368).
  • BGH, 03.03.2016 - I ZB 2/15

    BGH legt Europäischem Gerichtshof Fragen zur Wirksamkeit von

    Die Bestimmung des Art. 8 Abs. 2 BIT stellt eine Vereinbarung zugunsten der Investoren der beteiligten Vertragsstaaten dar, die diesen die Wahlmöglichkeit eröffnet, ob sie bei einer Investitionsstreitigkeit gegen den anderen Vertragsstaat ein Schiedsverfahren oder ein Verfahren vor einem staatlichen Gericht einleiten (vgl. BayObLG, BayObLGZ 1999, 255, 267; OLG Düsseldorf, SchiedsVZ 2006, 331, 333; OLG Frankfurt am Main, SchiedsVZ 2013, 119, 122).
  • OLG München, 16.08.2017 - 34 SchH 14/16

    Schiedsverfahren - Auslegung einer Schiedsvereinbarung bei handelsrechtlichen

    Das auf die erhobene Schiedsklage abstellende Begehren der Antragstellerin ist dahingehend auszulegen, dass die Unzulässigkeit des hierdurch bestimmten schiedsrichterlichen Verfahrens festgestellt werden soll (vgl. Stein/Jonas ZPO 23. Aufl. § 1032 Rn. 39), denn mit dem Feststellungsantrag nach § 1032 Abs. 2 ZPO kann die Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens im Ganzen wegen Fehlens einer gültigen, den Gegenstand des Schiedsverfahrens abdeckenden und durchführbaren Schiedsvereinbarung geltend gemacht werden (BGH SchiedsVZ 2012, 281/282 m. w. N.; BayObLGZ 1999, 255/268 f.; 2001, 311/315; MüKo/Münch ZPO 4. Aufl. § 1032 Rn. 24 f.).
  • OLG München, 29.03.2012 - 34 SchH 12/11

    Auslegung eines Vertrags als Schiedsvereinbarung: Bezugnahme auf die

    Danach kann die Rüge der Unzuständigkeit (zunächst) nur noch nach § 1040 Abs. 2 ZPO vor dem Schiedsgericht geltend gemacht werden (vgl. BGH SchiedsVZ 2011, 281; BayObLGZ 1999, 255/263; Zöller/Geimer ZPO 29. Aufl. § 1032 Rn. 25).
  • OLG Hamburg, 07.09.2009 - 6 SchH 4/08

    Internationale Schiedsgerichtsbarkeit: Prüfung von Prozessvoraussetzungen und

    Prüfungsgegenstand ist allein, ob eine wirksame Schiedsvereinbarung besteht, diese durchführbar ist und der Gegenstand des Schiedsverfahrens dieser Schiedsvereinbarung unterfällt (BayObLGZ 1999, 255/269 zitiert nach -juris- Rz. 117).
  • OLG München, 26.08.2015 - 34 SchH 2/14

    Schiedsklausel über Nutzung von Taxistandplätzen und Taxispeichern am Flughafen

    Vielmehr hat ein Antrag nach § 1032 Abs. 2 ZPO zum Prüfungsgegenstand, ob eine wirksame Schiedsvereinbarung besteht, diese durchführbar ist und der Gegenstand des Schiedsverfahrens der Schiedsvereinbarung unterfällt (BGH SchiedsVZ 2012, 281 m. w. N.; auch BayObLGZ 1999, 255).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 09.09.1999 - 4Z SchH 3/99   

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https://dejure.org/1999,9323
BayObLG, 09.09.1999 - 4Z SchH 3/99 (https://dejure.org/1999,9323)
BayObLG, Entscheidung vom 09.09.1999 - 4Z SchH 3/99 (https://dejure.org/1999,9323)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbberechtigung; Hausgut; Fürstenhaus; Eheschließung; Zustimmung ; Schiedsvereinbarung

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    § 1032 Abs. 2 ZPO n.F.; § 1027 ZPO a.F.; Art. 4 § 1 Abs. 1 SchiedsVfG
    Sonstige Gerichtsverfahren: - Verfahrensgegenstand, Feststellung Unzulässigkeit des Schiedsverfahrens Schiedsfähigkeit Schiedsvereinbarung: - Zustandekommen Formwirksamkeit, Verweisung auf andere Dokumente; - Erstreckung auf Dritte, Rechtsnachfolger

  • Judicialis

    BGB § 2100; ; BGB § ... 2146; ; BGB § 2113 Abs. 1; ; BGB § 2114; ; BGB § 2116 bis 2119; ; BGB § 2127 bis 2131; ; BGB § 2133; ; BGB § 2134; ; BGB § 328; ; ZPO § 1025; ; ZPO § 1048; ; ZPO § 1045; ; ZPO § 1046; ; ZPO § 767; ; ZPO § 1032 Abs. 2; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 1027 Abs. 1; ; ZPO § 1062 Abs. 1 Nr. 2. Abs. 5; ; FHG § 25; ; FHG § 40; ; GZVJu § 6a; ; HGB § 127; ; HGB § 133; ; HGB § 140; ; HGB § 142

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 2000, 16
  • BayObLGZ 1999, 255
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 05.05.1977 - III ZR 177/74

    Voraussetzungen des Erfüllungsanspruchs gegen den Handelsmakler; Unterwerfung

    Auszug aus BayObLG, 09.09.1999 - 4Z SchH 3/99
    Es sollte demjenigen, der vor der Entscheidung steht, ob er einen Schiedsvertrag abschließen will, die Tragweite dieses Entschlusses verdeutlicht und ihm vor Augen geführt werden, daß er damit auf den gesetzlichen Richter verzichtet (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; BGHZ 68, 356/360; 71, 162/166).

    Nach allgemeiner Meinung war es möglich, im Wege der Gesamtrechtsnachfolge die Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung auf den in das Rechtsverhältnis Eintretenden zu erstrecken (BGHZ 68, 356, 359), ohne daß es hierzu einer den Formerfordernissen des § 1027 ZPO a. F. entsprechenden weiteren Vereinbarung bedurft hätte (BGHZ 71, 162/165; 77, 32; Thomas/Putzo aaO § 1027 Rn. 5 m. w. N.).

    Ebenso erstreckte sich nach herrschender Auffassung die Wirkung einer Schiedsvereinbarung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben (BGHZ 68, 356/359).

  • BGH, 02.03.1978 - III ZR 99/76

    Bindung des Rechtsnachfolgers an Schiedsklausel

    Auszug aus BayObLG, 09.09.1999 - 4Z SchH 3/99
    Es sollte demjenigen, der vor der Entscheidung steht, ob er einen Schiedsvertrag abschließen will, die Tragweite dieses Entschlusses verdeutlicht und ihm vor Augen geführt werden, daß er damit auf den gesetzlichen Richter verzichtet (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; BGHZ 68, 356/360; 71, 162/166).

    Nach allgemeiner Meinung war es möglich, im Wege der Gesamtrechtsnachfolge die Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung auf den in das Rechtsverhältnis Eintretenden zu erstrecken (BGHZ 68, 356, 359), ohne daß es hierzu einer den Formerfordernissen des § 1027 ZPO a. F. entsprechenden weiteren Vereinbarung bedurft hätte (BGHZ 71, 162/165; 77, 32; Thomas/Putzo aaO § 1027 Rn. 5 m. w. N.).

  • BGH, 06.06.1991 - III ZR 68/90

    Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung betreffend ein Warentermingeschäft an einer

    Auszug aus BayObLG, 09.09.1999 - 4Z SchH 3/99
    Vielmehr wurde die objektive Schiedsfähigkeit nur dann ausgeschlossen, wenn sich der Staat im Interesse besonders schützwürdiger, der Verfügungsmacht der Partei entzogener Rechtsgüter ein Rechtsprechungsmonopol in dem Sinne vorbehalten hat, daß allein der staatliche Richter in der Lage sein soll, durch seine Entscheidung den angestrebten Rechtszustand herbeizuführen (BGH NJW 1991, 2215).
  • BGH, 03.05.1995 - XII ZR 29/94

    Rechtsnatur einer Vereinbarung zwischen Eheleuten über eine heterologe

    Auszug aus BayObLG, 09.09.1999 - 4Z SchH 3/99
    Dabei ist es ohne Bedeutung, daß der Antragsgegner zum Zeitpunkt des Abschlusses der begünstigenden Vereinbarung noch nicht gelebt hat (RGZ 65, 277, 280, 281; BGHZ 129, 297, 305).
  • BGH, 29.03.1996 - II ZR 124/95

    Schiedsfähigkeit einer Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der

    Auszug aus BayObLG, 09.09.1999 - 4Z SchH 3/99
    Wenn auf dem Gebiet des Rechts der Kapitalgesellschaften die Schiedsfähigkeit rechtsgestaltender Ansprüche - wie auch heute noch - heftig umstritten war (Musielak/Voit ZPO § 1025 a. F. Rn. 20, 21), so stützt die herrschende Rechtsprechung (BGH NJW 1996, 1753) dies auf besondere Umstände in der Außenwirkung einer Entscheidung, wie sie für den vorliegenden Schiedsgegenstand nicht gegeben sind.
  • BGH, 22.05.1967 - VII ZR 188/64

    Rechtsweg. Schiedsklausel in Anstaltssatzung

    Auszug aus BayObLG, 09.09.1999 - 4Z SchH 3/99
    Eine Schiedsvereinbarung kann als Vertrag zugunsten Dritter i. S. von § 328 BGB abgeschlossen werden (BGHZ 48, 35, 45; Stein/Jonas-Schlosser aaO § 1025 Rn. 38; Thomas/Putzo aaO § 1025 Rn. 14; Staudinger-Jagemann BGB 13. Aufl. 1995 § 328 Rn. 175).
  • RG, 09.03.1907 - V 27/07

    Kann für eine noch nicht erzeugte Nachkommenschaft, der Zuwendungen gemacht

    Auszug aus BayObLG, 09.09.1999 - 4Z SchH 3/99
    Dabei ist es ohne Bedeutung, daß der Antragsgegner zum Zeitpunkt des Abschlusses der begünstigenden Vereinbarung noch nicht gelebt hat (RGZ 65, 277, 280, 281; BGHZ 129, 297, 305).
  • BGH, 20.03.1980 - III ZR 151/79

    Ermittlung ausländischen Rechts durch das Gericht

    Auszug aus BayObLG, 09.09.1999 - 4Z SchH 3/99
    Nach allgemeiner Meinung war es möglich, im Wege der Gesamtrechtsnachfolge die Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung auf den in das Rechtsverhältnis Eintretenden zu erstrecken (BGHZ 68, 356, 359), ohne daß es hierzu einer den Formerfordernissen des § 1027 ZPO a. F. entsprechenden weiteren Vereinbarung bedurft hätte (BGHZ 71, 162/165; 77, 32; Thomas/Putzo aaO § 1027 Rn. 5 m. w. N.).
  • BGH, 28.05.1979 - III ZR 18/77

    Bindung einer Prozesspartei an einen vorangegangenen Schiedsvertrag -

    Auszug aus BayObLG, 09.09.1999 - 4Z SchH 3/99
    Vielmehr wurde die Vereinbarung mit statuarischer Rechtswirkung ausgestattet, so daß sie Gesamt- und Sonderrechtsnachfolger binden konnte (BGH NJW 1979, 2567/2568).
  • BayObLG, 03.09.1996 - 1Z BR 41/95

    Einfluß der landes- und reichsrechtlichen Fideikommissauflösungsgesetze auf einen

    Auszug aus BayObLG, 09.09.1999 - 4Z SchH 3/99
    Auf die weitere Beschwerde des Antragstellers hob das Bayerische Oberste Landesgericht mit Beschluß vom 3.9.1996 (BayObLGZ 1996, 204) diese Entscheidung wieder auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück.
  • RG, 28.01.1935 - IV 306/34

    Hat das Unwirksamwerden eines Schiedsvertrags nach Art. 9 Nr. III 5 des Gesetzes

  • OLG Frankfurt, 10.05.2012 - 26 SchH 11/10

    Zulässigkeit von Schiedsgerichtsklauseln bei Streitigkeiten zwischen Investoren

    Es ist anerkannt, dass eine derartige Einbeziehung von Dritten in eine Schiedsvereinbarung möglich und zulässig ist, sofern die Einbeziehung nicht zu dessen Lasten, sondern ausschließlich zu dessen Gunsten etwa in der Weise erfolgt, dass die Gerichtspflichtigkeit des Dritten vor dem Schiedsgericht von seiner Mitwirkung und Zustimmung abhängig gemacht, es also ihm überlassen wird, ob der betreffende Streitfall durch ein Schiedsgericht oder ein ordentliches Gericht entschieden werden soll (vgl. hierzu Zöller-Geimer, a.a.O.; Rdnr. 18 zu § 1031 ZPO; BayObLGZ 1999, 255 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.05.2006, Az.: 17 U 162/05, zitiert nach juris).
  • OLG München, 24.11.2016 - 34 SchH 5/16

    Prüfung des Bestehens einer Schiedsvereinbarung - prima facie Beurteilung

    Jedenfalls dann, wenn - wie hier - der im Verfahren nach § 1032 Abs. 2 ZPO verfolgte Feststellungsantrag damit begründet wird, dass eine Schiedsvereinbarung für die dem Schiedsverfahren angetragenen Ansprüche nicht bestehe (vgl. BayObLGZ 1999, 255; 2001, 311/315; Schlosser in Stein/Jonas § 1032 Rn. 38 f.), ist das Gericht trotz der unterschiedlichen Begrifflichkeiten mit einer "Klage auf Feststellung, dass die Schiedsvereinbarung nicht bestehe", im Sinne von Art. VI Abs. 3 EuÜ befasst (Schwab/Walter Schiedsgerichtsbarkeit 7. Aufl. Kap. 45 Rn. 7).

    Nach Art. VI Abs. 3 EuÜ ist die Entscheidung über "die Zuständigkeit des Schiedsgerichts", d. h. über die Wirksamkeit, Durchführbarkeit und Reichweite der Schiedsvereinbarung (BayObLGZ 1999, 255; OLG Hamburg, 6 SchH 4/08 juris Rn. 18 ff.; MüKo/Münch § 1032 Rn. 24 f.; Schlosser Das Recht der internationalen privaten Schiedsgerichtsbarkeit Rn. 621; Huber SchiedsVZ 2003, 73/74), auszusetzen, wenn die Einrede in einem vom Anwendungsbereich des EuÜ erfassten Verfahren erhoben wird.

  • OLG Köln, 01.09.2022 - 19 SchH 15/21

    Feststellung der Unzulässigkeit von Schiedsverfahren Investitionsschutz auf Basis

    Dies berührt die Statthaftigkeit des vorliegenden Antrags nach § 1032 Abs. 2 ZPO jedoch nicht, schon weil der Senat nicht über die Zulässigkeit und Begründetheit der Schiedsklage nach der ICSID-Konvention, die als solches kein Bestandteil des Unionsrechts ist, entscheidet, sondern über die Frage, ob eine wirksame Schiedsvereinbarung (vgl. BayObLG, Beschluss vom 09.09.1999 - 4Z SchH 3/99, BayObLGZ 1999, 255 (269); Seiler in Thomas/Putzo, ZPO, 43. Auflage 2022, § 1032, Rn. 5) - hier durch die auch unionsrechtliche Vorschrift des Art. 26 ECV - als Grundlage des Schiedsverfahrens vorliegt.
  • BGH, 19.07.2012 - III ZB 66/11

    Schiedsvereinbarung: Prüfung der Gültigkeit und Durchführbarkeit durch das

    Dass im Rahmen eines Antrags nach § 1032 Abs. 2 ZPO lediglich geprüft wird, "ob eine wirksame Schiedsvereinbarung besteht, diese durchführbar ist und der Gegenstand des Schiedsverfahrens der Schiedsvereinbarung unterfällt", entspricht der ganz herrschenden Meinung (vgl. nur BayObLG in BayObLGZ 1999, 255, 268 f und NJW-RR 2002, 323, 324; OLG Frankfurt am Main SchiedsVZ 2006, 329, 331; OLG München OLGR 2009, 221; OLG Naumburg BauR 2005, 1509, 1510; OLG Saarbrücken SchiedsVZ 2008, 313, 315; Hk-ZPO/Saenger, 4. Aufl., § 1032 Rn. 14; MünchKommZPO/Münch, 3. Aufl., § 1032 Rn. 25; Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 22. Aufl., § 1032 Rn. 21; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 33. Aufl., § 1032 Rn. 5; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., § 1032 Rn. 23).
  • OLG Köln, 01.09.2022 - 19 SchH 14/21

    Parallelverfahren zu OLG Köln 19 SchH 15/21 v. 01.09.2022

    Dies berührt die Statthaftigkeit des vorliegenden Antrags nach § 1032 Abs. 2 ZPO jedoch nicht, schon weil der Senat nicht über die Zulässigkeit und Begründetheit der Schiedsklage nach der ICSID-Konvention, die als solches kein Bestandteil des Unionsrechts ist, entscheidet, sondern über die Frage, ob eine wirksame Schiedsvereinbarung (vgl. BayObLG, Beschluss vom 09.09.1999 - 4Z SchH 3/99, BayObLGZ 1999, 255 (269); Seiler in Thomas/Putzo, ZPO, 43. Auflage 2022, § 1032, Rn. 5) - hier durch die auch unionsrechtliche Vorschrift des Art. 26 ECV - als Grundlage des Schiedsverfahrens vorliegt.
  • OLG München, 26.10.2000 - U (K) 3208/00
    Das Recht auf Zugang zu den staatlichen Gerichten, das sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergibt, und das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) haben Verfassungsrang (BGH v. 5.5.1977 - III ZR 177/74, BGHZ 68, 356 [360]; v. 2.3.1978 - III ZR 99/76, 71, 162 [166]; BayObLG v. 9.9.1999 - 4Z SchH 3/99, OLGR BayObLG 2000, 8; vgl. auch Schmidt-Bleibtreu/Klein, Art. 101 Rz. 9 zur Geltung für Ausländer).
  • OLG München, 19.08.2008 - 34 SchH 7/07

    Umfang einer Handlungsvollmacht: Bevollmächtigung zum Abschluss von

    Prüfungsgegenstand ist allein, ob eine wirksame Schiedsvereinbarung besteht, diese durchführbar ist und der Gegenstand des Schiedsverfahrens dieser Schiedsvereinbarung unterfällt (Senat vom 12.2.2008, 34 SchH 006/07 = OLG-Report 2008, 430; BayObLGZ 1999, 255/269; Münch in Münchener Kommentar ZPO 2. Aufl. § 1032 Rn. 25).
  • OLG Frankfurt, 27.04.2006 - 26 SchH 1/06

    Schiedsverfahren: Ausschließung vom Schiedsrichteramt und Beginn der

    Zu prüfen ist durch das staatliche Gericht dabei allein, ob eine wirksame Schiedsvereinbarung vorliegt, ob sie durchführbar ist und ob der Gegenstand des Schiedsverfahrens der Schiedsvereinbarung unterfällt (BayObLGZ 1999, 255, 269; Zöller/Geimer, ZPO, 25. Aufl., § 1032 Rn. 23).
  • OLG Naumburg, 20.01.2005 - 10 SchH 2/04

    Kündigung einer wirksam vereinbarten Schiedsklausel wegen wirtschaftlichen

    Im gerichtlichen Verfahren gemäß § 1032 Abs. 2 ZPO hat eine Prüfung dahingehend zu erfolgen, ob eine wirksame Schiedsvereinbarung besteht, sie durchführbar ist und der Gegenstand des Schiedsverfahrens dieser Schiedsvereinbarung unterfällt (BayObLGZ 1999, 255).
  • OLG München, 12.02.2008 - 34 SchH 6/07

    Schiedsverfahren: Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung, die ebenso wie der

    Prüfungsgegenstand ist allein, ob eine wirksame Schiedsvereinbarung besteht, diese durchführbar ist und der Gegenstand des Schiedsverfahrens dieser Schiedsvereinbarung unterfällt (BayObLGZ 1999, 255/269).
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