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   BayObLG, 22.05.2000 - 2Z BR 43/00   

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BayObLG, 22.05.2000 - 2Z BR 43/00 (https://dejure.org/2000,1574)
BayObLG, Entscheidung vom 22.05.2000 - 2Z BR 43/00 (https://dejure.org/2000,1574)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Mai 2000 - 2Z BR 43/00 (https://dejure.org/2000,1574)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Notare Bayern PDF, S. 94

    BGB § 1090
    Bestellung eines zeitlich unbegrenzten Wohnungsbesetzungsrechtes

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1018, 1090
    Wohnungsbesetzungsrecht auch ohne zeitliche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundbesitz; Unterlassungsdienstbarkeit; Eintragung ; Grundbuch; Zwischenverfügung; Grundbuchamt; Wohnungsbesetzungsrecht; Beschränkung ; Dauer

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1022
  • DNotZ 2001, 73
  • NZM 2000, 783
  • FGPrax 2000, 134
  • Rpfleger 2000, 384
  • BayObLGZ 2000, 140
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.01.1988 - V ZR 310/86

    Untersagung des Lagerns und Ausschenkens von Getränken durch eine Dienstbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 22.05.2000 - 2Z BR 43/00
    Eine zeitliche Begrenzung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit als eines dinglichen Rechts wird auch bei der dinglichen Sicherung einer Getränkebezugsverpflichtung jedenfalls dann nicht verlangt, wenn sich aus der für das Grundbuchamt allein maßgebenden Eintragungsbewilligung eine Rechtfertigung hierfür nicht ableiten läßt (vgl. BGH NJW 1988, 2364; BayObLGZ 1985, 290/294).
  • BayObLG, 30.03.1989 - BReg. 2 Z 75/88

    Zulässiger Inhalt von Austragshausdienstbarkeiten

    Auszug aus BayObLG, 22.05.2000 - 2Z BR 43/00
    Die grundsätzliche Zulässigkeit einer solchen Unterlassungsdienstbarkeit in der Form eines Wohnungsbesetzungsrechts, mit der öffentliche Interessen verfolgt werden, steht heute nicht mehr in Frage (BayObLGZ 1982, 184; vgl. BayObLGZ 1989, 89/94 und 347; Haegele/Schöner/Stöber GBR 11. Aufl. Rn. 1205; Bayer in Bauer/v. Oefele GBO AT III Rn. 323; KEHE/ Herrmann GBR 5. Aufl. Einl. N Rn. 54; Demharter GBO 23. Aufl. Anh. zu § 44 Rn. 24).
  • BayObLG, 07.08.1985 - BReg. 2 Z 139/84

    Zulässigkeit einer Dienstbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 22.05.2000 - 2Z BR 43/00
    Eine zeitliche Begrenzung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit als eines dinglichen Rechts wird auch bei der dinglichen Sicherung einer Getränkebezugsverpflichtung jedenfalls dann nicht verlangt, wenn sich aus der für das Grundbuchamt allein maßgebenden Eintragungsbewilligung eine Rechtfertigung hierfür nicht ableiten läßt (vgl. BGH NJW 1988, 2364; BayObLGZ 1985, 290/294).
  • BayObLG, 06.04.1982 - BReg. 2 Z 7/82

    Zur Zulässigkeit eines Wohnungsbesetzungsrechts

    Auszug aus BayObLG, 22.05.2000 - 2Z BR 43/00
    Die grundsätzliche Zulässigkeit einer solchen Unterlassungsdienstbarkeit in der Form eines Wohnungsbesetzungsrechts, mit der öffentliche Interessen verfolgt werden, steht heute nicht mehr in Frage (BayObLGZ 1982, 184; vgl. BayObLGZ 1989, 89/94 und 347; Haegele/Schöner/Stöber GBR 11. Aufl. Rn. 1205; Bayer in Bauer/v. Oefele GBO AT III Rn. 323; KEHE/ Herrmann GBR 5. Aufl. Einl. N Rn. 54; Demharter GBO 23. Aufl. Anh. zu § 44 Rn. 24).
  • BGH, 08.02.2019 - V ZR 176/17

    Keine unbefristete, aber langfristige Sozialbindung im dritten Förderweg

    In diesen Bestimmungen ist es angelegt, dass die beschränkte persönliche Dienstbarkeit von vornherein nicht auf einen bestimmten Zeitraum wie die Lebensspanne eines Menschen beschränkt ist (vgl. Senat, Urteil vom 11. März 1964 - V ZR 78/62, aaO; BayObLGZ 2000, 140, 141 f.).
  • BGH, 21.12.2012 - V ZR 221/11

    Wirksamkeit einer als Wohnungsbesetzungsrecht eingetragenen beschränkten

    2 Z 75/88">1989, 89, 93 und 2000, 140, 141; KG, NJW 1954, 1245; OLG Stuttgart, MDR 1956, 679, 680) als nach §§ 1090, 1018 BGB zulässige Grundstücksbelastungen anerkannt.
  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 304/02

    Ferienparkbetriebsrecht als Gegenstand einer beschränkten persönlichen

    c) Die Dienstbarkeit beschränkt nicht die rechtliche Verfügungsbefugnis der Klägerin, sondern hat - wie bei einer Wohnungsbesetzungsdienstbarkeit (vgl. dazu RGZ 111, 384, 392 ff.; BayObLGZ 1982, 184, 186 ff.; 2000, 140; BayObLG MittBayNot 2001, 317; Staudinger/Mayer, BGB [2002], § 1090 Rdn. 18) oder Fremdenverkehrsdienstbarkeit (vgl. BayObLGZ 1985, 193, 195 ff.; LG Göttingen, NJW-RR 1997, 1105; Demharter, GBO, 24. Aufl., Anh. zu § 44 Rdn. 25) - eine Beschränkung im tatsächlichen Gebrauch des Appartements zum Inhalt.
  • BGH, 14.07.2003 - NotZ 47/02

    Anforderungen an die Entscheidung der Landesjustizverwaltung bei Besetzung einer

    a) Wenn sich um eine frei gewordene (Nur-)Notarstelle sowohl anstellungsreife Notarassessoren aus dem Anwärterdienst des betreffenden Bundeslandes (vgl. § 7 Abs. 1 BNotO) als auch amtierende Notare bewerben - sei es, wie im vorliegenden Fall, durch Antrag auf Amtsübernahme in demselben Bundesland nach § 10 Abs. 1 Satz 3 BNotO, sei es, falls der Bewerber Notar in einem anderen Bundesland ist, im Sinne eines "Bestellungswechsels" (vgl. Senatsbeschluß vom 2. Dezember 2002 - NotZ 13/02 - DNotZ 2003, 228) -, so ist für die Justizverwaltung ein erheblicher Ermessensspielraum gegeben, der nur in den Grenzen des § 111 Abs. 1 Satz 3 BNotO gerichtlich überprüfbar ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Februar 1996 - NotZ 25/95 - DNotZ 1996, 906 [Konkurrenz zwischen zwei bereits amtierenden Notaren als Bewerbern], vom 26. März 2001 - NotZ 28/00 - DNotZ 2001, 73 [Konkurrenz zwischen zwei amtierenden Notaren aus verschiedenen OLG-Bezirken] und vom 2. Dezember 2002 aaO [Konkurrenz zwischen landeseigenem Notarassessor und Notar aus anderem Bundesland]).
  • BGH, 22.03.2004 - NotZ 17/03

    Beurteilung der persönlichen Eignung eines Notarbewerbers aufgrund der Ergebnisse

    Bei der Auswahl unter mehreren geeigneten Bewerbern für das Amt des Notars (vgl. § 6 Abs. 3 BNotO) steht der Landesjustizverwaltung zwar kein Ermessen zu - solange nicht, was hier aber ausscheidet, in zulässiger Weise organisationsrechtliche und personalwirtschaftliche Überlegungen in die Entscheidung einfließen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Februar 1996 - NotZ 25/95 - DNotZ 1996, 906; 26. März 2001 - NotZ 28/00 - DNotZ 2001, 73; 2. Dezember 2002 - NotZ 13/02 - DNotZ 2003, 228 und 14. Juli 2003 - NotZ 47/02 - ZNotP 2003, 1470) -, wohl aber ein Beurteilungsspielraum (vgl. Senat BGHZ 124, 327; 134, 137).
  • OLG Köln, 12.03.2012 - 2 Wx 184/11

    Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch

    Dies folgt bereits aus dem Umstand, dass das Gesetz ausdrücklich vorsieht, eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten einer juristischen Person zu bestellen (§ 1092 Abs. 2 und 3 BGB; BayObLG, Beschl. v. 22.5. 2000 - 2 Z BReg. 43/00 - NJW-RR 2001, 1022, 1023; vgl. auch BGH, Urt. v. 29.1. 1988 - V ZR 310/86 - NJW 1988, 2364).
  • VGH Bayern, 13.01.2011 - 2 B 10.269

    Genehmigung eines Außenbereichsvorhaben - Sicherung durch Bestellung von

    Zulässig ist hingegen, dem Berechtigten ein "Wohnungsbesetzungsrecht" (§§ 1090, 1018 Alt. 2 BGB) einzuräumen (vgl. BayObLG vom 22.3.2000 - Az. 2 ZBR 43/00 - juris).
  • BayObLG, 29.12.2000 - 2Z BR 134/00

    Sittenwidrigkeit der Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    Die grundsätzliche Zulässigkeit einer solchen Dienstbarkeit in der Form des Wohnungsbesetzungsrechte, mit der öffentliche Interessen verfolgt werden, steht heute nicht mehr in Frage (BayObLGZ 2000, 140/141 m. w. N.).

    Der Senat hat in der erwähnten Entscheidung vom 22.5.2000 (BayObLGZ 2000, 140/142) im einzelnen ausgeführt, dass eine Befristung nicht notwendige Voraussetzung eines Wohnungsbesetzungsrechts für eine juristische Person ist.

  • OLG Schleswig, 09.09.2011 - 17 U 8/11

    Seniorenwohnanlage Dänischenhagen - OLG setzt jahrelangem Streit zwischen der

    Gehört zum zulässigen Inhalt einer Dienstbarkeit hierzu gewiss die Beeinflussung bestimmter Nutzungen im engeren Sinne - etwa das Verbot einer anderweitigen Nutzung eines Grundstücks als den Betrieb einer Werkstatt für Behinderte (BayObLGZ 1985, 285) oder das Verbot, dass auf einem Grundstück Weißbier produziert oder verkauft wird (BayObLGZ 1997, 129) -, hat die Rechtsprechung besonders des Bayerischen Obersten Landesgerichts es auch als zulässigen Inhalt einer Dienstbarkeit angesehen, dass Wohnraum nur von einem noch zu bestimmenden Personenkreis genutzt werde (BayObLGZ 1982, 184, 188 f.; BayOblGZ 1989, 89, 93 f.; BayObLGZ 2000, 140 ff.; LG München II MittBayNot 2002, 411 f., aber auch BGH NJW-RR 2003, 733 ff.; für inzwischen gerade zu gewohnheitsrechtlichen Rang Herbst, Unterlassungsdienstbarkeiten, in: Bundesnotarkammer (Hrsg.), Festschrift für Helmut Schippel zum 65. Geburtstag (1996), 187, 194 ff.).
  • OLG Zweibrücken, 23.05.2001 - 3 W 32/01

    Dienstbarkeit - Befeuerung mit Flüssiggas

    Dies ergibt sich aus der Abstraktheit der dinglichen Dienstbarkeitsbestellung (vgl. BGH WM 1984, 820, 821 E; NJW 1985, 2474 £; 1988, 2362; 2364; NJW-RR 1989, 519; BayObLGZ 1985, 290, 295; 2000, 140, 142; OLG Düsseldorf aaO).
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