Rechtsprechung
BayObLG, 01.07.2003 - 1Z BR 116/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 2087
Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis - Judicialis
BGB § 2087
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2087
Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis; Verfügung des Erblassers über ein Grundstück, das einen wesentlichen Teil seines Nachlasses ausmacht; Kein Wille zur Verfügung über gesamtes Vermögen; Erforschung des wirklichen Willens des Erblassers bei der ...
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis
Verfahrensgang
- AG München, 18.12.2000 - 60 VI 4775/78
- LG München I, 31.07.2002 - 16 T 19562/00
- BayObLG, 01.07.2003 - 1Z BR 116/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 567
- Rpfleger 2003, 652
- BayObLGZ 2003, 149
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (17)
- BayObLG, 24.06.1998 - 1Z BR 46/98
Nachlasssache, Erbscheinsverfahren, Erbeinsetzung, Vermächtnis, Bruchteil; …
Auszug aus BayObLG, 01.07.2003 - 1Z BR 116/02
Die Auslegung kann dazu führen, dass nur scheinbar die Zuwendung eines einzelnen Gegenstands vorliegt, der Erblasser indessen mit dem konkret bezeichneten Gegenstand - oder mehreren einzeln aufgeführten Gegenständen - einen Bruchteil seines Vermögens oder sogar sein ganzes Vermögen zuwenden wollte (BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLGZ 1958, 248/250; BayObLG FamRZ 1995, 835/836; FaMRZ 1999, 62/63).Für einen solchen Willen des Erblassers kann das Wertverhältnis des zugewendeten Einzelgegenstands zum Nachlass sprechen, nämlich wenn der zugewendete Vermögensbestandteil nach seinem objektiven Wert das im Testament nicht weiter genannte Vermögen an Wert erheblich übertrifft (BayObLGZ 1992, 296/299; BayObLG FamRZ 1995, 246/247; FamRZ 1999, 62/63), insbesondere wenn der zugewendete Vermögensgegenstand die anderen Vermögensgegenstände an Wert so sehr übersteigt, dass anzunehmen ist, der Erblasser habe im Wesentlichen in diesem Gegenstand seinen Nachlass erblickt (BayObLGZ 1992, 296/299; BayObLG FamRZ 1995, 246/248).
- BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70
Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung - …
Auszug aus BayObLG, 01.07.2003 - 1Z BR 116/02
Die Auslegung kann dazu führen, dass nur scheinbar die Zuwendung eines einzelnen Gegenstands vorliegt, der Erblasser indessen mit dem konkret bezeichneten Gegenstand - oder mehreren einzeln aufgeführten Gegenständen - einen Bruchteil seines Vermögens oder sogar sein ganzes Vermögen zuwenden wollte (BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLGZ 1958, 248/250; BayObLG FamRZ 1995, 835/836; FaMRZ 1999, 62/63). - BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93
Handschriftliche Änderung eine eigenhändigen Testaments
Auszug aus BayObLG, 01.07.2003 - 1Z BR 116/02
Für einen solchen Willen des Erblassers kann das Wertverhältnis des zugewendeten Einzelgegenstands zum Nachlass sprechen, nämlich wenn der zugewendete Vermögensbestandteil nach seinem objektiven Wert das im Testament nicht weiter genannte Vermögen an Wert erheblich übertrifft (BayObLGZ 1992, 296/299; BayObLG FamRZ 1995, 246/247; FamRZ 1999, 62/63), insbesondere wenn der zugewendete Vermögensgegenstand die anderen Vermögensgegenstände an Wert so sehr übersteigt, dass anzunehmen ist, der Erblasser habe im Wesentlichen in diesem Gegenstand seinen Nachlass erblickt (BayObLGZ 1992, 296/299; BayObLG FamRZ 1995, 246/248).
- BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91
Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch
Auszug aus BayObLG, 01.07.2003 - 1Z BR 116/02
Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270;… MünchKommBGB/Leipold 3. Aufl. § 2084 Rn. 84). - BayObLG, 15.05.1990 - BReg. 1a Z 15/90
Freiwillige Gerichtsbarkeit; Gericht; Zeuge; Schriftliche Bekundung; Persönliche …
Auszug aus BayObLG, 01.07.2003 - 1Z BR 116/02
a) Zutreffend sind die Vorinstanzen davon ausgegangen, dass, wenn die Urschrift eines Testaments nicht auffindbar ist, Errichtung und Inhalt des Testaments auch mit anderen zulässigen Beweismitteln bewiesen werden können (BayObLG FamRZ 1986, 1043/1044; FamRZ 1990, 1162/1163). - BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 130/99
Auslegung einesTestaments
Auszug aus BayObLG, 01.07.2003 - 1Z BR 116/02
Bildet eine Immobilie ihrem Wert nach den, wesentlichen Teil des Vermögens, so liegt es in der Regel nahe, in ihrer Zuwendung eine Erbeinsetzung des Bedachten als Alleinerben zu sehen (BayObLG FamRZ 1997, 1177/1178; FamRZ 2000, 60161; NJW-RR 2000, 1174 m. w. N.). - BayObLG, 09.08.2001 - 1Z BR 29/01
Auslegung eines Testaments
Auszug aus BayObLG, 01.07.2003 - 1Z BR 116/02
Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270;… MünchKommBGB/Leipold 3. Aufl. § 2084 Rn. 84). - BayObLG, 14.12.2000 - 1Z BR 95/00
Auslegung eines Testaments
Auszug aus BayObLG, 01.07.2003 - 1Z BR 116/02
Seine Erwägung, dass es insoweit gerade nicht um die Belastung mit der Beerdigung und Grabpflege hinsichtlich des Erblassers gehe - was als Indiz für eine Erbeinsetzung gewertet werden könnte (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1392/1394; 2001, 1174/1176) -, begegnet keinen rechtlichen Bedenken. - BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81
Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.
Auszug aus BayObLG, 01.07.2003 - 1Z BR 116/02
Um diesem Erfordernis zu genügen, muss der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (BGHZ 86, 41/45 f.; BayObLGZ 1976, 67/75; 1981, 79/81 f.; 1982, 159/164 f. und st.Rspr.). - BayObLG, 24.02.1999 - 1Z BR 100/98
Auslegung eines Testaments
Auszug aus BayObLG, 01.07.2003 - 1Z BR 116/02
Seine Erwägung, dass es insoweit gerade nicht um die Belastung mit der Beerdigung und Grabpflege hinsichtlich des Erblassers gehe - was als Indiz für eine Erbeinsetzung gewertet werden könnte (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1392/1394; 2001, 1174/1176) -, begegnet keinen rechtlichen Bedenken. - BayObLG, 19.12.1996 - 1Z BR 107/96
Zuwendung eines Bruchteils einer wertmäßig erheblichen Vermögensgruppe; …
- BayObLG, 19.10.1992 - 1Z BR 13/92
- BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …
- BayObLG, 23.12.1985 - BReg. 1 Z 97/85
Wirksamkeit eines Testaments; Eigenhändige Verfassung bei teilweiser Verwendung …
- BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
- BayObLG, 17.12.1965 - BReg. 1a Z 70/65
Staatsangehörigkeit eines Erblassers; Auslegung eines Testaments; Unterscheidung …
- BayObLG, 12.03.1981 - BReg. 1 Z 3/81
- OLG München, 21.05.2007 - 31 Wx 120/06
Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei Verteilung des gesamten …
Die Auslegung kann ergeben, dass ein Bedachter Alleinerbe ist, wenn ihm ein das übrige Vermögen an Wert so sehr übersteigender Gegenstand zugewandt ist, dass die Annahme naheliegt, der Erblasser habe im Wesentlichen in diesem Gegenstand seinen Nachlass erblickt (BayObLGZ 1992, 296/299; 2003, 149). - OLG München, 04.07.2017 - 31 Wx 211/15
Testamentsauslegung: Einsetzung einer noch zu errichtenden Stiftung als Erbin
Ebenso kann die Einsetzung auf bestimmte Vermögensgruppen als Erbeinsetzung auf einen Bruchteil oder sogar auf das ganze Vermögen und nicht als Anordnung eines Vermächtnisses auszulegen sein (vgl. BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLG FamRZ 1995, 835/836; 1999, 62/63; BayObLGZ 2003, 149; BayObLG FamRZ 2005, 310). - OLG München, 19.02.2020 - 31 Wx 231/17
Testamentsauslegung: Erbeinsetzung durch Zuwendung wesentlichen Vermögens
Ebenso kann die Einsetzung auf bestimmte Vermögensgruppen als Erbeinsetzung auf einen Bruchteil oder sogar auf das ganze Vermögen und nicht als Anordnung eines Vermächtnisses auszulegen sein (vgl. BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLG FamRZ 1995, 835/836; 1999, 62/63; BayObLGZ 2003, 149; BayObLG FamRZ 2005, 310).
- OLG München, 15.07.2010 - 31 Wx 33/10
Testament: Auslegung der letztwilligen Verfügung über die Zuwendung nur einer …
Ebenso kann die Einsetzung auf bestimmte Vermögensgruppen als Erbeinsetzung auf einen Bruchteil oder sogar auf das ganze Vermögen und nicht als Anordnung eines Vermächtnisses auszulegen sein (vgl. BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLG FamRZ 1995, 835/836; 1999, 62/63; BayObLGZ 2003, 149; BayObLG FamRZ 2005, 310). - BayObLG, 10.05.2004 - 1Z BR 110/03
Auslegung eines Testaments
Das Landgericht hat nicht verkannt, dass die Einsetzung auf bestimmte Vermögensgruppen, wie hier die Einsetzung der Beteiligten zu 1 auf das in Spanien belegene Vermögen, als Anordnung eines Vermächtnisses (vgl. § 2087 Abs. 2 BGB), aber auch als Erbeinsetzung auf einen Bruchteil oder sogar auf das ganze Vermögen auszulegen sein kann (vgl. BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLG FamRZ 1995, 835/836; 1999, 62/63; BayObLGZ 2003, 149). - OLG Brandenburg, 24.01.2023 - 3 W 113/22
Formale Voraussetzungen an den Inhalt eines wirksamen Testaments; Wirksamkeit …
Selbst 70% würden nicht genügen, um darin den wesentlichen Nachlass zu sehen (vgl. BayObLGZ 2003, 149, 157).