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   BayObLG, 08.09.2003 - 1Z AR 86/03   

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https://dejure.org/2003,4055
BayObLG, 08.09.2003 - 1Z AR 86/03 (https://dejure.org/2003,4055)
BayObLG, Entscheidung vom 08.09.2003 - 1Z AR 86/03 (https://dejure.org/2003,4055)
BayObLG, Entscheidung vom 08. September 2003 - 1Z AR 86/03 (https://dejure.org/2003,4055)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 17; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; InsO § 3; ; InsO § 4; ; GmbHG § 4a; ; HGB § 13h

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei scheinbarer Sitzverlegung einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Insolvenzgerichtliche Zuständigkeit bei vorgetäuschter Sitzverlegung

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Charlottenburg - 109 IN 171/03
  • AG München - 1507 IN 3326/02
  • BayObLG, 08.09.2003 - 1Z AR 86/03

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1134
  • NZI 2004, 147
  • Rpfleger 2004, 178
  • BayObLGZ 2003, 229
  • NZG 2004, 1011
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.05.1955 - I ARZ 213/54

    Negativer Kompetenzkonflikt mit Arbeitsgericht

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2003 - 1Z AR 86/03
    Im Bestimmungsverfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO sind in erster Linie die verfahrensrechtlichen Bindungswirkungen - insbesondere die nach § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO eintretende Bindung - zu beachten (BGHZ 17, 168/171; BayObLGZ 1994, 113; Zöller/Vollkommer ZPO 23. Aufl. § 36 Rn. 28).
  • BayObLG, 25.07.2003 - 1Z AR 72/03

    Örtliche Zuständigkeit für das Insolvenzverfahren einer GmbH

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2003 - 1Z AR 86/03
    c) Die gegen § 4 a Abs. 2 GmbHG verstoßende Sitzverlegung diente somit dem Zweck einer "missbräuchlichen Zuständigkeitsbegründung" für das Insolvenzverfahren im Rahmen einer "gewerbsmäßigen Firmenbestattung" (vgl. Senatsbeschluss vom 25.7.2003 Az. 1Z AR 72/03, BayObLGZ 2003, 192; Senatsbeschluss vom 13.8.2003 Az. 1Z AR 83/03; Uhlenbruck WuB VI B § 71 KO 1.96; MünchKomm/Ganter § 3 Rn. 38 ff.); sie zielte darauf ab, die Durchführung des Insolvenzverfahrens dem gesetzlichen Richter durch "Gerichtsstandserschleichung" (MünchKomm/Ganter aaO) zu entziehen.
  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2003 - 1Z AR 86/03
    Die Bindungswirkung entfällt in diesem Fall erst dann, wenn die Verweisung sich so weit von der gesetzlichen Grundlage entfernt, dass sie im Hinblick auf das Gebot des gesetzlichen Richters und das Willkürverbot des Grundgesetzes nicht mehr hingenommen werden kann (vgl. BGH NJW 1993, 1273; BayObLGZ 1993, 317/319; 2003 Nr. 32; Tombrink NJW 2003, 2364; Zöller/Greger § 281 Rn. 17 m.w.N.; MünchKomm/Ganter § 3 Rn. 28).
  • BGH, 08.02.1963 - Ib ARZ 28/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2003 - 1Z AR 86/03
    Sind, wie hier, mehrere Verweisungsbeschlüsse ergangen, so ist der erste Verweisungsbeschluss vor dem zweiten auf seine bindende Wirkung hin zu prüfen und - bei Bejahung der Bindungswirkung - der Entscheidung zugrunde zu legen (BGH NJW 1964, 45/46).
  • BayObLG, 09.09.1993 - 1Z AR 25/93
    Auszug aus BayObLG, 08.09.2003 - 1Z AR 86/03
    Die Bindungswirkung entfällt in diesem Fall erst dann, wenn die Verweisung sich so weit von der gesetzlichen Grundlage entfernt, dass sie im Hinblick auf das Gebot des gesetzlichen Richters und das Willkürverbot des Grundgesetzes nicht mehr hingenommen werden kann (vgl. BGH NJW 1993, 1273; BayObLGZ 1993, 317/319; 2003 Nr. 32; Tombrink NJW 2003, 2364; Zöller/Greger § 281 Rn. 17 m.w.N.; MünchKomm/Ganter § 3 Rn. 28).
  • BayObLG, 13.08.2003 - 1Z AR 83/03

    Zuständigkeit des Insolvenzgerichts

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2003 - 1Z AR 86/03
    c) Die gegen § 4 a Abs. 2 GmbHG verstoßende Sitzverlegung diente somit dem Zweck einer "missbräuchlichen Zuständigkeitsbegründung" für das Insolvenzverfahren im Rahmen einer "gewerbsmäßigen Firmenbestattung" (vgl. Senatsbeschluss vom 25.7.2003 Az. 1Z AR 72/03, BayObLGZ 2003, 192; Senatsbeschluss vom 13.8.2003 Az. 1Z AR 83/03; Uhlenbruck WuB VI B § 71 KO 1.96; MünchKomm/Ganter § 3 Rn. 38 ff.); sie zielte darauf ab, die Durchführung des Insolvenzverfahrens dem gesetzlichen Richter durch "Gerichtsstandserschleichung" (MünchKomm/Ganter aaO) zu entziehen.
  • OLG Celle, 16.12.2003 - 2 W 117/03

    Gerichtszuständigkeit im Insolvenzverfahren bei Änderung der Geschäftsadresse;

    Der Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts Gifhorn vom 27. Oktober 2003 ist nicht bindend, weil er aufgrund einer Irreführung des Insolvenzgerichts ergangen ist, mit der die Antragstellerin das Ziel verfolgt hat, missbräuchlich die Zuständigkeit des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg zu erlangen und die Durchführung des Insolvenzeröffnungsverfahrens fernab von dem zuständigen registermäßigen Sitz der GmbH, der unstreitig noch in ####### liegt, zu erreichen (ebenso wie hier BayObLG, ZInsO 2003, 1045 f.).

    Dies führt zur fehlenden Bindungswirkung des aufgrund dieser Gerichts standserschleichung ergangenen Verweisungsbeschlusses (hierzu auch: BayObLG, ZInsO 2003, 1045, 1046; MünchKomm. zur Insolvenzordnung/Ganter, § 3 Rn. 38 ff.).

    Mit dieser Auffassung befindet sich der Senat etwa in Übereinstimmung mit dem BayObLG, das in einem Verfahren, in dem ebenfalls versucht worden ist, die Zuständigkeit des Amtsgerichts Charlottenburg anstelle der des Amtsgerichts München zu erschleichen, genauso entschieden hat (vgl. BayObLG, ZInsO 2003, 1045).

  • KG, 25.07.2011 - 25 W 33/11

    Handelsregisterverfahren: Anmeldung einer GmbH-Sitzverlegung bei

    Die Vorschrift des § 4a GmbHG muss auch bei der förmlichen Sitzverlegung gewahrt bleiben (vgl. zum früheren § 4a Abs. 2 GmbHG: BayObLG, Beschluss vom 08.09.2003, 1Z AR 86/03, zitiert nach juris Rn. 9; Thüringisches OLG, Beschluss vom 08.11.2005, 6 W 206/05, zitiert nach juris Rn. 20).
  • OLG Zweibrücken, 03.06.2013 - 3 W 87/12

    Handelsregisterverfahren: Ablehnung eines Antrags auf Eintragung einer

    Unabhängig von der Wirksamkeit des Verkaufs der Gesellschaftsanteile, wären im Übrigen aus den gleichen Gründen auch die Gesellschafterbeschlüsse betreffend die Satzungsänderung und die Bestellung des neuen Geschäftsführers nichtig gem. §§ 134 BGB, 241 Nr. 3 Fall 3 AktG analog und dürften auch unter diesem Gesichtspunkt nicht ins Handelsregister eingetragen werden (BayObLGZ 2003, 229; KG Berlin, GmbHR 2011, 1104, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Zweibrücken, 13.05.2013 - 2 AR 7/13

    Zuständigkeitabgrenzung zwischen Amts- und Landgericht: Bestimmung des

    Er enthält ebenso wie der Verweisungsbeschluss des Landgerichts vom 28. März 2013 eine gem. § 281 Abs. 2 Satz 2 ZPO grundsätzlich unanfechtbare und damit im Sinne von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO rechtskräftige Unzuständigkeitserklärung (vgl. etwa BayObLGZ 2003, 229).
  • OLG Oldenburg, 12.11.2007 - 5 AR 41/07

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Insolvenzgerichts; Bindungswirkung

    b.) Zu weiteren Ermittlungen des Amtsgerichts hätte im Übrigen schon deshalb Veranlassung bestanden, weil nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 1.7.2004, Az. 5 AR 35/04), des Bayrischen Obersten Landesgerichts (NZI 2004, S. 147, 148) und des Oberlandesgerichts Celle (NZI 2004, S. 260, 261) für eine Verweisung kein Raum ist, wenn der Schuldner durch Täuschung der beteiligten Richter einen Gerichtsstand erschleichen will.
  • FG Köln, 24.04.2023 - 14 K 3066/15

    Aussetzung des Verfahrens bis zur wirksamen Bestellung eines vertretungsbefugten

    Die Verweisung soll den Charakter einer (objektiv) "willkürlichen" Maßnahme haben (vgl. Beschluss vom 08.09.2003 1Z AR 86/03, NZI 2004, 147; so im Ergebnis auch OLG Celle Beschluss vom 16.12.2003 2 W 117/03, NZI 2004, 260).
  • BayObLG, 19.09.2003 - 1Z AR 102/03

    Örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts

    Hat die Schuldnerin vor Stellung des Insolvenzantrags ihre wirtschaftliche Tätigkeit eingestellt, ist das Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk die Schuldnerin ihren satzungsmäßig festgelegten Sitz hat, auch wenn der Geschäftsführer der Schuldnerin angibt, von seinem Wohnsitz aus das Insolvenzverfahren abzuwickeln (Fortführung von BayObLG vom 25.7.2003, 1Z AR 72/03 und vom 8.9.2003, 1Z AR 86/03).
  • OLG Dresden, 18.06.2009 - 3 AR 47/09

    Bindungswirkung einer Verweisung bei falschen Tatsachenangaben durch den

    a) Aus den vom Landgericht für seine gegenteilige Auffassung angeführten obergerichtlichen Entscheidungen (wie folgt veröffentlicht: BayObLG NZI 2004, 147; OLG Celle NZI 2004, 260; OLG Oldenburg NZI 2008, 435) ergibt sich nichts anderes.
  • KG, 06.08.2010 - 18 AR 41/10

    Versorgungsausgleich: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach

    Dies folgt allein daraus, dass im Bestimmungsverfahren nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 ZPO ebenso wie nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO in erster Linie die verfahrensrechtlichen Bindungswirkungen - insbesondere die nach § 3 Abs. 3 FamFG (entsprechend § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO) eintretende Bindung - zu beachten sind (vgl. BGH NJW 1955, 948; BayObLG NJW-RR 2004, 1134; …
  • KG, 06.08.2010 - 18 AR 37/10

    Zuständigkeitsbestimmung: Verweisung eines ausgesetzten

    Dies folgt allein daraus, dass im Bestimmungsverfahren nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 ZPO ebenso wie nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO in erster Linie die verfahrensrechtlichen Bindungswirkungen - insbesondere die nach § 3 Abs. 3 FamFG (entsprechend § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO) eintretende Bindung - zu beachten sind (vgl. BGH NJW 1955, 948; BayObLG NJW-RR 2004, 1134; …
  • AG Hamburg, 18.12.2008 - 67c IN 389/08
  • AG München, 01.04.2005 - 1506 IN 356/04
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