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   BayObLG, 10.09.2003 - 1Z BR 36/03   

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https://dejure.org/2003,3433
BayObLG, 10.09.2003 - 1Z BR 36/03 (https://dejure.org/2003,3433)
BayObLG, Entscheidung vom 10.09.2003 - 1Z BR 36/03 (https://dejure.org/2003,3433)
BayObLG, Entscheidung vom 10. September 2003 - 1Z BR 36/03 (https://dejure.org/2003,3433)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 1748 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1748 Abs. 1
    Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung zur Adoption

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Adoption, auch wenn der leibliche Vater dagegen ist?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils durch das Vormundschaftsgericht; Pflichtverletzungen und gleichgültiges Verhalten gegnüber dem eigenen Kind; Einstellung von Unterhaltszahlungen; Vorrang des Kindeswohls; Tatbestand der Gleichgültigkeit

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Stiefkindadoption nur im Ausnahmefall gegen den Willen des Vaters

Verfahrensgang

  • AG Bamberg - XVI 10/00
  • LG Bamberg - 3 T 29/03
  • BayObLG, 10.09.2003 - 1Z BR 36/03

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 578
  • FamRZ 2004, 397
  • Rpfleger 2004, 99
  • BayObLGZ 2003, 232
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 19.01.1994 - 1Z BR 98/93
    Auszug aus BayObLG, 10.09.2003 - 1Z BR 36/03
    b) Zutreffend sind die Vorinstanzen davon ausgegangen, dass die Annahme als Kind gemäß § 1747 Abs. 1 Satz 1 BGB der Einwilligung eines Elternteils auch dann bedarf, wenn diesem, wie hier, die elterliche Sorge nicht zusteht (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1348/1349).

    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn er zu dem Kind über einen längeren Zeitraum hinweg keinen Kontakt pflegt, wenn ihn das Kind und sein Schicksal nicht interessieren oder wenn er es an einer persönlichen Zuwendung völlig fehlen lässt (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1348/1349; 1997, 514; Staudinger/Frank § 1748 Rn. 26; MünchKommBGB/Maurer 4. Aufl. § 1748 Rn. 8; Soergel/Liermann BGB 13. Aufl. § 1748 Rn. 17 f.).

  • BayObLG, 23.03.1998 - 1Z BR 31/98

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des Vaters in eine Annahme

    Auszug aus BayObLG, 10.09.2003 - 1Z BR 36/03
    Dabei hat es sich, was die Verneinung des Tatbestands der gröblichen Pflichtverletzung anbelangt, auf die Rechtsprechung gestützt, dass in der Nichtzahlung des Unterhalts über einen langen Zeitraum nur dann eine gröbliche Pflichtverletzung gesehen werden kann, wenn sie von erschwerenden Umständen begleitet wird, etwa weil das Kind infolge der Nichtleistung Not leidet (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 55; NJWE-FER 1998, 173).

    (1) In Fällen der hier vorliegenden Stiefkindadoption liegt der Grund dafür, dass der nicht sorgeberechtigte Elternteil die sich aus seinem Umgangsrecht ergebenden Möglichkeiten nicht wahrnimmt, häufig im Spannungsverhältnis zwischen Mutter, Vater und Stiefvater (vgl. BayObLG NJWE-FER 1998, 173).

  • BayObLG, 25.11.1996 - 1Z BR 47/96

    Ersetzung der Einwilligung des Vaters zur Adoption durch das Jugendamt;

    Auszug aus BayObLG, 10.09.2003 - 1Z BR 36/03
    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn er zu dem Kind über einen längeren Zeitraum hinweg keinen Kontakt pflegt, wenn ihn das Kind und sein Schicksal nicht interessieren oder wenn er es an einer persönlichen Zuwendung völlig fehlen lässt (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1348/1349; 1997, 514; Staudinger/Frank § 1748 Rn. 26; MünchKommBGB/Maurer 4. Aufl. § 1748 Rn. 8; Soergel/Liermann BGB 13. Aufl. § 1748 Rn. 17 f.).
  • BGH, 27.02.1980 - IV ZB 167/79

    Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Adoption durch den Stiefvater

    Auszug aus BayObLG, 10.09.2003 - 1Z BR 36/03
    Das minderjährige, noch nicht 14 Jahre alte Kind wurde insoweit von seiner allein sorgeberechtigten Mutter vertreten (vgl. § 1746 Abs. 1 Satz 2 und 3, § 1629 Abs. 1 Satz 3 BGB; BGH NJW 1980, 1746; BayObLG FamRZ 1981, 93).
  • LG Bochum, 21.10.2011 - 7 T 104/09

    Gerichtliches Ersetzen der Einwilligung der Eltern eines Kindes zur Adoption

    1981, 131, 138; NJW-RR 1997, 1364 = FamRZ 1998, 55, 56; BayObLGZ 2003, 232-239 = NJW-RR 2004, 578 = FamRZ 2004, 397, 398; FPR 2005, 220 (LS) = FamRZ 2005, 541, 542; Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl. 2008, § 1748 Rn. 8; Frank in J. von Staudingers, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen, Buch 4, Neubearbeitung 2007, § 1748 Rn. 27).

    1 Z 101/83|OLG Karlsruhe; 13.12.1983; 11 U 154/83">FamRZ 1984, 417, 419; NJW-RR 1994, 903 = FamRZ 1994, 1348, 1349; BayObLGZ 1996, 276 = NJWE-FER 1997, 248 = FamRZ 1997, 514, 516; FamRZ 2002, 1142, 1144; BayObLGZ 2003, 232 = NJW-RR 2004.578 = FamRZ 2004, 397; FÜR 2005, 220 (LS) = FamRZ 2005, 541, 542; OLG Hamm OLGZ 1992, 15 = FamRZ 1991, 1103, 1106), etwa wer sein Kind in der Obhut Dritter (Privatpersonen oder Heim) aufwachsen lässt, ohne über eine längere Zeit einen ihm nach den jeweiligen Umständen zumutbaren persönlichen Erziehungsbeitrag zu leisten, z.B. durch Besuche oder brieflichen Kontakt (OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1686, 1687; Münchener Kommentar, a.a.O).

  • BayObLG, 12.10.2004 - 1Z BR 71/04

    Ersetzung der Einwilligung des Vaters in Adoption seines Kindes durch Stiefvater

    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn er zu dem Kind über einen längeren Zeitraum hinweg keinen Kontakt pflegt, wenn ihn das Kind und sein Schicksal nicht interessieren oder wenn er es an einer persönlichen Zuwendung völlig fehlen lässt (vgl. BayObLGZ 2003, 232/236 m.w.N.).
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