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   BayObLG, 27.10.1971 - BReg. 2 Z 85/70   

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BayObLG, 27.10.1971 - BReg. 2 Z 85/70 (https://dejure.org/1971,9385)
BayObLG, Entscheidung vom 27.10.1971 - BReg. 2 Z 85/70 (https://dejure.org/1971,9385)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Oktober 1971 - BReg. 2 Z 85/70 (https://dejure.org/1971,9385)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufteilung der Wohnanlage durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft; Anspruch auf Zahlung des Hausgelds; Fälliger Leistungsanspruch gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft; Erhebung einer Widerklage im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Abstellplatz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1972, 145
  • BayObLGZ 1971, 313
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (17)

  • BayObLG, 18.03.1970 - BReg. 2 Z 36/69
    Auszug aus BayObLG, 27.10.1971 - BReg. 2 Z 85/70
    Ein solcher Anspruch kann nur dann gemäß § 43 WEG zur Entscheidung des Gerichts der freiwilligen Gerichtsbarkeit gestellt werden, wenn seine Grundlage die aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und aus der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums sich ergebenden Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer sind (BayObLGZ 1970, 65/68; Palandt/Degenhart BGB 30. Aufl. WEG § 43 Anm. I 1 a; Staudinger/Ring BGB 11. Aufl. WEG § 43 Rdnrn. 5, 6).

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ergibt sich diese Befugnis zwar nicht aus § 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG , wohl aber aus den Grundsätzen der gewillkürten Prozeß-(Verfahrens-)standschaft (BayObLGZ 1969, 209/211 ff; 1970, 65/69; Palandt/Degenhart a.a.O. § 27 Anm. 3; Diester Rpfleger 1970, 55/56).

    Die Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer stellen sich als ein besonderes Schuldverhältnis dar (BayObLGZ 1970, 65/68; BGB-RGRK/Pritsch 11. Aufl. VI. Band WEG § 10 Anm. 12; Weitnauer/Wirths a.a.O. § 10 Rdnr. 8).

    Hierzu zählen nicht nur die jedem schuldrechtlichen Verhältnis innewohnenden allgemeinen Pflichten, sondern vor allem die in einem freiwillig eingegangenen Gemeinschaftsverhältnis bestehenden besonderen Schutz- und Treuepflichten, die von jedem Gemeinschafter gegenüber der Gemeinschaft beachtet werden müssen (BayObLGZ 1970, 65/68; Weitnauer/Wirths a.a.O. § 10 Rdnr. 8).

    Die Zuordnung des Verfahrens nach § 43 WEG zu den sogenannten echten Streitverfahren im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit befreit das Gericht nicht von seiner Amtsermittlungspflicht, wenn die Beteiligten durch ihr Vorbringen und durch Angabe der ihnen bekannten Beweismittel dem Gericht Anhaltspunkte dafür liefern, in welcher Richtung es seine Ermittlungstätigkeit ansetzen kann (BayObLGZ 1970, 65/77; Keidel FGG 9. Aufl. § 12 Rdnr. 109).

  • BayObLG, 19.08.1971 - BReg. 2 Z 99/70

    Wohnungseigentum; Teilungserklärung; Eigentümer; Wohnung; Sondereigentum; Beruf;

    Auszug aus BayObLG, 27.10.1971 - BReg. 2 Z 85/70
    Daher müssen die Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümergemeinschaft unter Beachtung der aus § 242 BGB herzuleitenden gegenseitigen Treuepflicht geordnet werden (Senatsbeschluß vom 19.8.1971 BReg. 2 Z 99/70 S. 21; Staudinger/Ring a.a.O. § 14 Rdnr. 4).

    Für eine solche Maßnahme ist nach § 22 Abs. 1 WEG die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich (Senatsbeschluß vom 19.8.1971 BReg. 2 Z 99/70 S. 17; KG a.a.O. S. 161; Bärmann Kom. § 22 Anm. A II 3 b S. 574; Diester WEG § 22 Rdnr. 3; Kürzel a.a.O. S. 204).

    Danach muß jeder Wohnungseigentümer nur solche bauliche Maßnahmen dulden, die für das geordnete Zusammenleben aller Wohnungseigentümer zwingend erforderlich sind (Senatsbeschluß vom 19.8.1971 BReg. 2 Z 99/70 S. 19).

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BayObLG, 27.10.1971 - BReg. 2 Z 85/70
    Ausreichend ist, daß das Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 22, 267 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 639/66] /274).

    Es ist jedoch nicht verpflichtet, jedes Vorbringen der Beteiligten, in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 5, 22/24 f; 13, 132/149; 22, 267/274).

  • KG, 19.06.1969 - 1 W 2890/68
    Auszug aus BayObLG, 27.10.1971 - BReg. 2 Z 85/70
    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze konnte hier auf die Zustimmung der Antragsgegner zum Garagenbau nicht verzichtet werden (KG NJW 1969, 2205; OLG Stuttgart NJW 1961, 1359 [OLG Stuttgart 26.05.1961 - 8 W 238/60] /1360; Kürzel a.a.O. S. 204).

    Auch wenn, die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich ist, und ein Mehrheitsbeschluß nicht genügt, ist dieser nach § 23 Abs. 4 WEG nur dann unwirksam, wenn er gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG für ungültig erklärt worden ist (BGH NJW 1970, 1316; KG NJW 1969, 2205; OLG Hamm DNotZ 1967, 38/39; BGB-RGRK/Pritsch a.a.O. § 23 Anm. 4; Palandt/Degenhart a.a.O. § 23 Anm. 5 a; Weitnauer/Wirths a.a.O. § 23 Anm. 6, 8, 8 a).

  • BayObLG, 04.12.1970 - BReg. 2 Z 9/70

    Zur Gültigkeit eines Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung bei dem die

    Auszug aus BayObLG, 27.10.1971 - BReg. 2 Z 85/70
    Das gilt auch im Passivstreitverfahren, in dem Ansprüche gegen den Verwalter als Prozeß-(Verfahrens-)standschafter verfolgt werden sollen (BayObLGZ 1970, 290/297).

    Das Verfahren ist dem der Zivilprozeßordnung ähnlich, so daß die Übernahme einzelner Rechtsinstitute und die entsprechende Anwendung von Bestimmungen, auch soweit sie nicht ausdrücklich für anwendbar erklärt sind, gerechtfertigt sind (BayObLGZ 1969, 209/212; 1970, 290/294).

  • OLG Karlsruhe, 21.08.1969 - 3 W 47/69
    Auszug aus BayObLG, 27.10.1971 - BReg. 2 Z 85/70
    Zwar kann auch ein einzelner Wohnungseigentümer nach § 28 Abs. 3 WEG vom Verwalter die Aufstellung einer Abrechnung verlangen (OLG Karlsruhe NJW 1969, 1968 [OLG Karlsruhe 21.08.1969 - 3 W 47/69] mit zustimmender Anm. von Diester; Palandt/Degenhart a.a.O. § 28 Anm. 3).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BayObLG, 27.10.1971 - BReg. 2 Z 85/70
    Es ist jedoch nicht verpflichtet, jedes Vorbringen der Beteiligten, in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 5, 22/24 f; 13, 132/149; 22, 267/274).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

    Auszug aus BayObLG, 27.10.1971 - BReg. 2 Z 85/70
    Es ist jedoch nicht verpflichtet, jedes Vorbringen der Beteiligten, in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 5, 22/24 f; 13, 132/149; 22, 267/274).
  • BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70

    Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung;

    Auszug aus BayObLG, 27.10.1971 - BReg. 2 Z 85/70
    Auch wenn, die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich ist, und ein Mehrheitsbeschluß nicht genügt, ist dieser nach § 23 Abs. 4 WEG nur dann unwirksam, wenn er gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG für ungültig erklärt worden ist (BGH NJW 1970, 1316; KG NJW 1969, 2205; OLG Hamm DNotZ 1967, 38/39; BGB-RGRK/Pritsch a.a.O. § 23 Anm. 4; Palandt/Degenhart a.a.O. § 23 Anm. 5 a; Weitnauer/Wirths a.a.O. § 23 Anm. 6, 8, 8 a).
  • BGH, 17.10.1963 - II ZR 77/61

    Zulässigkeit der Widerklage

    Auszug aus BayObLG, 27.10.1971 - BReg. 2 Z 85/70
    Hieraus folgt, daß Widerkläger ein Beklagter und Widerbeklagter ein Kläger sein muß (BGHZ 40, 185/187; Stein/Jonas/Pohle ZPO 19. Aufl. § 33 Anm. III 4).
  • BGH, 11.07.1958 - V ZB 13/58

    Kostenentscheidung nach Zurücknahme eines Rechtsmittels

  • BayObLG, 24.11.1959 - BReg. 2 Z 164/59

    Streitigkeit innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Zulässigkeit einer

  • BayObLG, 10.11.1961 - BReg. 2 Z 153/61

    Ungültigkeitserklärung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Gerichtliche

  • KG, 31.08.1967 - 1 W 973/67
  • BGH, 27.10.1951 - II ZR 44/50

    Rechtsmittel

  • BayObLG, 27.01.1970 - BReg. 2 Z 22/69
  • BayObLG, 09.02.1965 - BReg. 2 Z 276/64

    Weitere sofortige Beschwerde der Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 171/11

    Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen:

    Dass ein Wohnungseigentümer seine Verpflichtung zur Zahlung der im Wirtschaftsplan ausgewiesenen Vorschüsse folglich nicht unter Hinweis auf eine fehlende Jahresabrechnung zurückhalten kann, ist schon deshalb hinnehmbar, weil viel dafür spricht, ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber - laufenden und rückständigen - Wohngeldlasten wegen der Natur der Schuld ohnehin als generell oder zumindest weitgehend ausgeschlossen anzusehen (vgl. BayObLGZ 1971, 313, 319; OLG Frankfurt, OLGZ 1979, 391, 392; OLG München, NJW-RR 2005, 1326, 1327; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 28 WEG Rn. 235; Weitnauer/Gottschalg, WEG, 9. Aufl., § 16 Rn. 28 aE).
  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Die Verwalterin ist nach den Grundsätzen der gewillkürten Prozeßstandschaft befugt, Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft im Rahmen von § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG im eigenen Namen geltend zu machen und Zahlung an sich zu verlangen (vgl. BGHZ 73, 302, 306; BayObLGZ 1969, 209, 212 f; 1970, 65, 69; 1971, 313, 316; 1975, 233, 237 f; 1986, 128, 129; Weitnauer, WEG 6. Aufl. § 27 Rdn. 6 a; Palandt/Bassenge, BGB 47. Aufl. § 27 WEG Anm. 3 e).
  • BayObLG, 28.10.1980 - BReg. 2 Z 63/80

    Zur Frage, ob § 23 Abs. 3 WEG abdingbar ist

    Vielmehr sei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1971, 313/318) davon auszugehen, daß, solange nicht die letzte Einverständniserklärung dem Verwalter zugegangen sei (wozu es hier nicht gekommen sei), ein Beschluß überhaupt nicht zustande gekommen sei.

    Auch in den Fällen, in denen - wie hier - die Entscheidung durch Mehrheitsbeschluß an sich zulässig wäre, ist für das Zustandekommen eines rechtswirksamen Beschlusses im schriftlichen Verfahren nach der eindeutigen Fassung des § 23 Abs. 3 WEG einstimmige Zustimmung aller Wohnungs-(Teil-)Eigentümer erforderlich (vgl. statt vieler BayObLGZ 1971, 313/321; Bärmann/Pick WEG 9. Aufl. Anm. II 3, Weitnauer/Wirths WEG 5. Aufl. RdNr. 3 b, je zu § 23; Diester Wichtige Rechtsfragen des Wohnungseigentums Schriftenreihe der NJW Heft 19 RdNr. 279; Palandt BGB 39. Aufl. § 23 WEG Anm. 4).

    (2) Die zwingende Natur des § 23 Abs. 3 WEG folgt aus dem vom OLG Köln aaO zu Recht in den Vordergrund gestellten Gedanken des Minderheitenschutzes (zu diesem BayObLGZ 1971, 313/321).

    Liegt sie - wie hier - nicht vor, so ist ein Beschluß nicht zustande gekommen; für eine Beschlußanfechtung nach § 23 Abs. 4, § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG ist daher kein Raum (BayObLGZ 1971, 313/321; vgl. auch OLG Hamburg MDR 1971, 1012; für den Verstoß gegen ein zwingendes gesetzliches Verbot auch BGHZ 54, 65/69), wobei es gleichgültig ist, ob es sich im Einzelfall um eine Vereinbarung oder einen Beschluß der Wohnungseigentümer (vgl. hierzu BayObLGZ 1974, 275/278 ff.; 1978, 377/380 f.) handelt.

  • BayObLG, 19.03.1973 - BReg. 2 Z 5/73

    Wohnungseigentümer; Eigentumswohnung; Sondereigentum; Teilungserklärung;

    Insoweit wird auf den Inhalt des Senatsbeschlusses vom 27.10.1971 (BayObLGZ 1971, 313 = MDR 1972, 145) Bezug genommen.

    Selbst wenn demnach der Beschluß der Wohnungseigentümer vom 14.3.1968 der Zustimmung sämtlicher Mitglieder der Gemeinschaft bedurft haben sollte (was hier nicht abschließend zu klären ist), wurde doch der Mangel seines Zustandekommens als Mehrheitsbeschluß durch den Ablauf der Anfechtungsfrist ( § 23 Abs. 4 WEG ) behoben, denn er war, weil § 22 WEG eine abdingbare Vorschrift ist (KG NJW 1969, 2205; Bärmann/Pick aaO § 22 Rdnr. 14; Pick NJW 1970, 2061), nicht nichtig, sondern nur anfechtbar (BGHZ 54, 65 =NJW 1970, 1316; BayObLGZ 1971, 313/318/322).

    Die Frage, ob den Antragstellern Ansprüche gegen die Bauträgerin aus dem Kaufvertrag hinsichtlich der sog. "Einstellplätze" zustehen, ist außerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft zu beantworten (BayObLGZ 1971, 313/321).

  • BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 132/01

    Beschlussfassung bei Wohngeldansprüchen aufgrund Jahresabrechnung -

    c) Der Gegenanspruch des Antragsgegners scheitert zwar nicht am rechtlichen Zusammenhang (vgl. BayObLGZ 1971, 313/324 f.).
  • BayObLG, 04.01.1973 - BReg. 2 Z 73/72

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Zustimmung; Beruf;

    2 Z 8/65">BayObLGZ 1965, 227/228 jedenfalls im Umfang der sog. echten Streitverfahren (noch weiter gehend KG NJW 1972, 2307) der freiwilligen Gerichtsbarkeit, denen das Verfahren in Wohnungseigentumssachen zuzurechnen ist (BayObLGZ 1971, 313/324; Keidel aaO § 12 Rdnrn. 109 ff.), der im vorgenannten Schrifttum vertretenen Rechtsansicht an.

    So wurden z.B. die Institute der Prozeßstandschaft (BayObLGZ 1965, 193; 1970, 290/294), der Widerklage (BayObLGZ 1971, 313), des Feststellungsantrags (BayObLGZ 1965, 283), der Streitverkündung und Nebenintervention (BayObLGZ 1970, 66), der Vorabentscheidung über den Anspruchsgrund (BGH MDR 1953, 220 u. 544) und sogar der Dispositionsmaxime (Habscheid aaO S. 102; Jansen aaO Vorbem. 59 ff. §§ 8-18; Keidel aaO § 12 Rdnr. 111) übernommen.

  • BayObLG, 29.01.1975 - BReg. 2 Z 65/74

    Durchsetzung eines Anspruchs auf Zahlung von Wohngeld, um eine Rücklage einsparen

    Die Antragsgegner hatten ihren Zahlungsverzug zu vertreten (§ 285 BGB), denn auch die Anfechtung des Beschlusses der Wohnungseigentümer vom 18.3.1971 über die Beitragshöhe berechtigte die Antragsgegner nicht zur Zahlungsverweigerung, Zunächst ist gegenüber der Beitragslast der Wohnungseigentümer die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts schon wegen der Zweckbindung dieser Beiträge für eine fortdauernd ordnungsgemäße Verwaltung ausgeschlossen (BayObLGZ 1971, 313/319; Bärmann/Pick WEG 2. Aufl. § 16 Rdnr. 99; Palandt/Degenhart BGB 34. Aufl. WEG § 16 Anm. 3; Weitnauer/Wirths WEG 5. Aufl. § 16 Rdnr. 9).

    Gegen die Zulässigkeit solcher Anträge der Antragsgegner bestehen keine durchgreifenden Bedenken (BayObLGZ 1971, 313/324; OLG Hamm NJW 1973, 2300).

  • BayObLG, 20.06.1974 - BReg. 2 Z 22/74

    Anbringen einer Treppe an einer Wohnung einer Eigentümergemeinschaft ohne

    Das Erfordernis allseitiger Zustimmung in § 22 WEG ist allerdings nicht zwingend (BayObLGZ 1971, 313/323, 1973, 78/81; KG NJW 1969, 2205; Palandt/Degenhart aaO § 22 Anm. 3; Pick NJW 1970, 2061; Weitnauer/Wirths aaO § 22 Rdnr. 1); es kann durch Vereinbarung - als eine solche gilt auch die Teilungserklärung (BayObLGZ 1972, 314/317) - abgeändert werden.
  • OLG Saarbrücken, 05.04.2004 - 5 W 32/04

    Wohnungseigentumssache: Beschränkung der Nutzung eines Tiefgaragenplatzes wegen

    Kollidieren das Recht aus dem Sondereigentum und die Pflicht, diese Rechte nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus die Rechte anderer beeinträchtigt, sowie die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme (vgl. hierzu BayObLG MDR 1981, 937 unter Hinweis auf BayObLGZ 1971, 313/319; 1972, 109/112), so ist eine Abwägung der widerstreitenden Interessen unter Berücksichtigung der gesetzlichen und grundgesetzlichen Wertungen vorzunehmen (OLG Stuttgart a.a.O.).
  • BayObLG, 16.03.2000 - 2Z BR 168/99

    Abgabge einer ungültigen Stimme in einer Wohnungseigentümerversammlung

    Desgleichen kann dahinstehen, wann im Fall des § 23 Abs. 3 WEG ein Eigentümerbeschluß zustande kommt (vgl. BayObLGZ 1971, 313/321).
  • BayObLG, 09.03.1977 - BReg. 2 Z 79/76

    Wohnungseigentum; Eigentum; Wohnanlage; Hobbyraum; Veräußerung; Zustimmung;

  • BayObLG, 15.02.1984 - BReg. 2 Z 111/83

    Anspruch gegen einen Wohnungseigentümer auf Abriß einer auf seinem Balkon

  • BayObLG, 21.02.1973 - BReg. 2 Z 3/73

    Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Rüge der unzulänglichen

  • BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 102/00

    Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht zwischen Hausverwalter und

  • OLG Hamm, 23.12.1996 - 15 W 362/96

    Sondereigentunsfähigkeit bei Terrassen

  • BayObLG, 26.07.1978 - BReg. 2 Z 44/77

    Rechte eines Teileigentümers in einer Wohnanlage; Erhöhung von Wohngeld für Läden

  • BayObLG, 09.10.1973 - BReg. 2 Z 48/73

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

  • BayObLG, 24.01.1985 - BReg. 2 Z 63/84

    Wohnungseigentümer; Anspruch; Änderung; Miteigentumsquote

  • BayObLG, 30.10.1979 - BReg. 2 Z 28/78

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Vollstreckungsbescheid;

  • OLG Frankfurt, 08.06.1979 - 20 W 262/79

    Kein Zurückbehaltungsrecht des Wohnungseigentümers bei Inanspruchnahme auf

  • BayObLG, 09.08.1984 - BReg. 2 Z 24/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

  • OLG Hamm, 16.03.1984 - 15 W 266/83

    Folgen eines sogenannten steckengebliebenen Baus einer Wohnungseigentümeranlage;

  • BayObLG, 12.06.1981 - BReg. 2 Z 49/80

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Abstellplatz; Einstellplatz; Fahrzeug;

  • BayObLG, 25.07.1974 - BReg. 2 Z 25/74

    Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Beschlussfähigkeit einer

  • BayObLG, 13.03.1974 - BReg. 2 Z 12/74

    Antrag auf Eintragung einer Vormerkung ins Wohnungsgrundbuch; Aufhebung und

  • BayObLG, 12.11.1992 - 2Z BR 14/92

    Bestimmtheit eines Antrags im Wohnungseigentumsverfahren

  • BayObLG, 17.11.1981 - BReg. 2 Z 83/80

    Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Vorbringens als Verfahrensfehler;

  • BayObLG, 18.09.1979 - BReg. 2 Z 73/78

    Umfang der Rechte und Pflichten des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage;

  • BayObLG, 23.05.1984 - BReg. 2 Z 18/84

    Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Beseitigung; Garage; Garagen; Zustimmung;

  • OLG Zweibrücken, 08.10.1976 - 3 W 101/76

    Wohnungseigentum

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