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   BayObLG, 24.07.1972 - BReg. 2 Z 40/72   

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BayObLG, 24.07.1972 - BReg. 2 Z 40/72 (https://dejure.org/1972,2955)
BayObLG, Entscheidung vom 24.07.1972 - BReg. 2 Z 40/72 (https://dejure.org/1972,2955)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Juli 1972 - BReg. 2 Z 40/72 (https://dejure.org/1972,2955)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von Bedingungen oder Zeitbestimmungen bei der Übertragung von Eigentum an Grundstücken; Zulässigkeit der Eintragung einer für den Fall der Scheidung erklärten Auflassung eines hälftigen Miteigentumsanteils an einem Grundstück ; Möglichkeit der Annahme einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 2131
  • MDR 1972, 949
  • BayObLGZ 1972, 257
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.09.1952 - IV ZR 80/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 24.07.1972 - BReg. 2 Z 40/72
    Auch die Rechtsbedingung, daß der auflassende Nichteigentümer demnächst als Eigentümer eingetragen wird, betrachtet man als zulässig (KG OLG 2, 1/2; Jena OLG 5, 418/419); ebenso die Bedingung, daß die Aktiengesellschaft entsteht, an die der ein Grundstück einbringende Gründer aufläßt (Colmar OLG 6, 486/487), oder daß die Errungenschaftsgemeinschaft demnächst eintritt (BGH NJW 1952, 1330 = LM § 925 BGB Nr. 1 = § 1477 BGB Nr. 1).
  • KG, 28.05.1996 - 1 W 7520/95

    Auflassung aufgrund Scheidungsvereinbarung

    Denn eine von den Parteien eines Ehescheidungsverfahrens "für den Fall der Scheidung" in einem gerichtlich protokollierten Vergleich erklärte Auflassung ist unter einer Bedingung erklärt und daher nach zutreffender allgemeiner Ansicht gemäß § 925 Abs. 2 BGB unwirksam (vgl. BayObLGZ 1972, 257; Palandt/Bassenge, BGB, 55.Aufl., § 925 Rdn.16).
  • BayObLG, 18.11.1983 - BReg. 2 Z 89/83

    Unzulässigkeit einer Auflassung an noch nicht bestimmte Person

    In dem Vorbehalt der Genehmigung der Auflassung durch den Vertretenen liegt auch keien - nach § 925 Abs. 2 BGB unzulässige - Bedingung; es handelt sich vielmehr lediglich um eine (unschädliche) Rechtsbedingung (KG R JA 2, 85 /86; MünchKomm Rdnr. 26, Soergel Rdnrn. 28, 40, je zu § 925 m. Nachw.; vgl. ferner RG JW 1937, 621/622; BayObLGZ 1972, 257 /258).
  • KG, 14.01.2003 - 1 W 336/02

    Wirksamkeit einer in einem Scheidungsfolgenvergleich unter der Bedingung

    Sie entspricht der auch vom Senat bereits vertretenen allgemeinen Auffassung, dass eine von den Parteien eines Ehescheidungsverfahrens "für den Fall der Scheidung" in einem gerichtlich protokollierten Vergleich erklärte Auflassung unter einer Bedingung erklärt und daher nach § 925 Abs. 2 BGB unwirksam ist (Senat FGPrax 1996, 140; BayObLGZ 1972, 257; OLG Stuttgart Justiz 1967, 218; LG Aachen Rpfleger 1979, 61; ferner z. B. Demharter, GBO, 24. Auflage, § 20 Rdn. 36; Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann, GBO, 5. Auflage, § 20 Rdn. 111; MünchKommBGB-Kanzleiter, 3. Auflage, § 925 Rdn. 25; Palandt/Bassenge, BGB, 62. Auflage, § 925 Rdn. 19 f.; Staudinger/Pfeifer, BGB, 13. Auflage, § 925 Rdn. 94; Blomeyer Rpfleger 1972, 385/387; je m. w. N.).
  • LG Aachen, 04.10.1978 - 3 T 196/78
    Rechtskräftiges Scheidungsurteil als Bedingung für Auflassungserklärung | Die Ehescheidung ist keine bloße Rechtsbedingung, weil sie keine gesetzlich vorgeschriebene Wirksamkeitsvoraussetzung der Auflassung darstellt (Vergleiche BayObLG München, 1972-07-24, BReg 2Z 40/72, BayObLGZ 1972, 257).
  • BayObLG, 18.11.1983 - BReg. 2 Z 89/8

    Vollmachtlose Vertretung noch unbestimmter Personen bei der Auflassung

    In dem Vorbehalt der Genehmigung der Auflassung durch den Vertretenen liegt auch keine - nach § 925 Abs. 2 BGB unzulässige - Bedingung; es handelt sich vielmehr lediglich um eine (unschädliche) Rechtsbedingung (KG R JA 2, 85, 86; Rd.-Nr. 26, Soergel/Baur, MünchKomm/Kanzleiter, Rd.-Nrn. 28, 40, je zu § 925 BGB m. N.; vgl. ferner RG JW 1937, 621, 622; BayObLGZ 1972, 257, 258).
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