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   BayObLG, 05.10.1972 - BReg. 2 Z 54/72   

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BayObLG, 05.10.1972 - BReg. 2 Z 54/72 (https://dejure.org/1972,1622)
BayObLG, Entscheidung vom 05.10.1972 - BReg. 2 Z 54/72 (https://dejure.org/1972,1622)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Oktober 1972 - BReg. 2 Z 54/72 (https://dejure.org/1972,1622)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Einberufung; Eigentümerversammlung; Wahl; Verwalter; Stimmrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 13 T 524/71
  • BayObLG, 05.10.1972 - BReg. 2 Z 54/72

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 151
  • BayObLGZ 1972, 314
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 12.03.1962 - 1 W 76/62
    Auszug aus BayObLG, 05.10.1972 - BReg. 2 Z 54/72
    Danach kann das Minderheitenrecht auf Einberufung des für die Beschlußfassung bestimmten Organs der Gemeinschaft zwar modifiziert, keinesfalls jedoch gänzlich beseitigt und durch die Satzung in ein Mehrheitsrecht umgewandelt werden (KG NJW 1962, 1917; Erman/Westermann aaO BGB § 37 Anm. 1; Enneccerus/Nipperdey Lehrb. BGB § 111 Anm. II 1 in Fußnote 22; Palandt/Danckelmann BGB 31. Aufl. § 37 Anm. 2 b; Soergel/Siebert/Schultze/v. Lasaulx BGB 10. Aufl. § 37 Rdnr. 3; Baumbach/Hueck AktG 13. Aufl. § 122 Rdnr. 2; Scholz GmbHG 4. Aufl. § 50 Anm. V; Lang/Weidmüller GenG 29. Aufl. § 45 Anm. 1; Sauter/Schweyer Der eingetragene Verein 8. Aufl. S. 83/84).

    Das schließt nicht aus, daß das Minderheitenrecht, abweichend von § 24 Abs. 2 WEG , ungünstiger gestaltet wird (vgl. § 37 Abs. 1 BGB und hierzu KG NJW 1962, 1917), wenn es nur als solches erhalten bleibt.

  • BayObLG, 09.02.1965 - BReg. 2 Z 276/64

    Weitere sofortige Beschwerde der Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 05.10.1972 - BReg. 2 Z 54/72
    Daß gerade eine derart, nämlich durch schlichte Unterwerfung im Erwerbsvertrag, zustandegekommene Vereinbarung allgemeingültigen Rechtsgrundsätzen unterliegt, so insbesondere der Vorschrift des § 242 BGB bei mißbräuchlicher Ausnutzung der Vertragsfreiheit durch den Bauträger als Satzungsgeber, entspricht einer gefestigten Rechtsmeinung (BayObLGZ 1965, 35/41 f. = NJW 1965, 821/822; Weitnauer/Wirths aaO § 10 Rdnrn. 14 f und g).
  • BayObLG, 10.11.1961 - BReg. 2 Z 153/61

    Ungültigkeitserklärung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Gerichtliche

    Auszug aus BayObLG, 05.10.1972 - BReg. 2 Z 54/72
    a) Mit Recht gehen die Vorinstanzen davon aus, daß eine in der Teilungserklärung enthaltene Gemeinschaftsordnung mit der Eintragung im Grundbuch als Inhalt des Sondereigentums dingliche Wirkung erlangt (Weitnauer/Wirths WEG 4. Aufl. § 10 Rdnr. 13 ff.) und damit eine im Rahmen des § 10 WEG die gesetzliche Regelung verdrängende Vereinbarung darstellt (BayObLGZ 1961, 322/329; 1962, 16/20; 1965, 193/200 und 283/287; 1971, 273/276), der sich die Wohnungskäufer in den Erwerbsverträgen unterworfen haben und die deshalb nur einstimmig aufgehoben oder abgeändert werben könnte.
  • BayObLG, 19.08.1971 - BReg. 2 Z 99/70

    Wohnungseigentum; Teilungserklärung; Eigentümer; Wohnung; Sondereigentum; Beruf;

    Auszug aus BayObLG, 05.10.1972 - BReg. 2 Z 54/72
    a) Mit Recht gehen die Vorinstanzen davon aus, daß eine in der Teilungserklärung enthaltene Gemeinschaftsordnung mit der Eintragung im Grundbuch als Inhalt des Sondereigentums dingliche Wirkung erlangt (Weitnauer/Wirths WEG 4. Aufl. § 10 Rdnr. 13 ff.) und damit eine im Rahmen des § 10 WEG die gesetzliche Regelung verdrängende Vereinbarung darstellt (BayObLGZ 1961, 322/329; 1962, 16/20; 1965, 193/200 und 283/287; 1971, 273/276), der sich die Wohnungskäufer in den Erwerbsverträgen unterworfen haben und die deshalb nur einstimmig aufgehoben oder abgeändert werben könnte.
  • BayObLG, 14.03.1963 - BReg. 2 Z 107/62
    Auszug aus BayObLG, 05.10.1972 - BReg. 2 Z 54/72
    Die Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache richtet sich im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich nach der Vorschrift des § 13a FGG (BayObLGZ 1963, 80/81; Jansen aaO § 20a Rdnr. 15; Keidel/Winkler aaO § 13a Rdnr. 44) und hier nach der Sondervorschrift für Wohnungseigentumssachen in § 47 WEG .
  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

    Die vom teilenden Eigentümer einseitig gesetzte Gemeinschaftsordnung unterliegt außerdem der Inhaltskontrolle nach § 242 BGB (BayObLG NJW 1973, 151, 152; Weitnauer, WEG § 10 Rdn. 14 g i.V.m. § 7 Rdn. 10 g; Bärmann/Pick/Merle, WEG § 8 Rdn. 16); ob das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) hierauf Anwendung findet, ist umstritten (vgl. zum Streitstand Ulmer, Festgabe für Hermann Weitnauer, 1980, S. 205 ff; Ertl, DNotZ 1981, 149 ff), kann hier aber dahingestellt bleiben (vgl. dazu unten 2 c).
  • OLG Hamm, 06.12.2007 - 15 W 224/07

    Nichtigkeit einer Bestimmung der Teilungserklärung

    Die Grenzen für den Inhalt einer Vereinbarung werden außer von §§ 134, 138 BGB auch von §§ 242, 315 BGB gezogen (BayObLG NJW-RR 1990, 1102; BayObLGZ 1972, 314; 1988, 287; KG ZMR 1986, 127).

    Diese Vergütungsregelung unterwirft die Wohnungseigentümer einer einseitig vom Bauträger gesetzten Regelung der Gemeinschaftsordnung, die den Grundgedanken des Wohnungseigentumsgesetzes, das den selbstverantwortlichen Eigenbesitz fördern will, missachtet (vgl. BayObLGZ 1972, 314), weil sie einseitig nur die Interessen der teilenden Eigentümerin, die sich als erste Verwalterin für die Dauer von fünf Jahren eingesetzt hatte, verfolgt, während sie für die Wohnungseigentümer selbst, in deren Interesse die Gemeinschaftsordnung eigentlich sein soll, in keiner Weise von Vorteil ist.

  • OLG Karlsruhe, 10.02.1987 - 4 W 41/86

    Verbot der selbständigen Vermietung eines Appartements; Einseitig aufgestellte

    Denn auch und gerade wenn man die Anwendbarkeit des AGBG verneint, bleibt die bereits vor dessen Inkrafttreten in Rechtsprechung und Rechtslehre entwickelte Kontrolle aufgrund der §§ 134, 138, 242, 315 BGB (BayObLGZ 1972, 314/319 = NJW 1973, 151; BayObLGZ 1974, 294/298; OLG Hamm, Rechtspfleger 1975, 401/402; Bärmann/Pick/Merle, § 8 WEG RNr. 16; Weitnauer, § 7 WEG RNr. 10 g).

    Das WEG will den selbstverantwortlichen Eigenbesitz fördern (BayObLGZ 1972, 314/319 = NJW 1973, 151; Bärmann/Pick/Merle, WEG, Einl. RNr. 624 mit Verweisung auf die erste Auflage 1958, S. 61).

  • BayObLG, 25.07.1974 - BReg. 2 Z 25/74

    Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Beschlussfähigkeit einer

    Insbesondere war die Versammlung beschlußfähig gemäß § 10 Nr. 4 der vereinbarten Gemeinschaftsordnung (zur Vereinbarungswirkung vgl. Nr. VI der Teilungserklärung sowie BayObLGZ 1972, 314/317 = NJW 1973, 151), denn ausweislich der Anwesenheitsliste waren 705, 62 von 1000 Stimmrechten vertreten (vgl. ebenso § 25 Abs. 3 WEG ).

    Hier erfolgte die Bestellung des ersten Verwalters zulässigerweise (unten Nr. 6) in der Teilungserklärung, also in einer Vereinbarung (BayObLGZ 1972, 314/317), die gemäß § 10 Abs. 1 WEG nur das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander verbindlich regeln, das Vollzugsgeschäft eines Vertragsabschlusses mit einem Dritten aber nicht ersetzen kann (Karstadt BlGBW 1966, 45/48).

  • OLG Hamm, 02.07.2001 - 15 W 56/01

    Abberufung des Verwalters wegen pflichtwidriger Weigerung, eine

    Für die Berechnung des nach § 24 Abs. 2 WEG erforderlichen Quorums ist allein auf die Kopfzahl der vorhandenen Wohnungs- bzw. Teileigentümer und nicht auf das Verhältnis der Miteigentumsanteile abzustellen (BayObLGZ 1972, 314, 319; Senat NJW 1973, 2300, 2301; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 24 Rdnr. 9).
  • BayObLG, 14.09.1987 - BReg. 2 Z 38/87

    Zustimmungsvorbehalt; Gebrauchsüberlassung; Wohnung; Dritte; Vereinbarung;

    Zu demselben Ergebnis müßte aus im wesentlichen den gleichen Gründen überdies auch die Inhaltskontrolle nach § 242 BGB führen, der die nach § 8 WEG einseitig aufgestellte Teilungserklärung unterliegt (BGH WuM 1987, 92/93; BayObLG NJW 1973, 151/152).
  • BayObLG, 20.06.1974 - BReg. 2 Z 22/74

    Anbringen einer Treppe an einer Wohnung einer Eigentümergemeinschaft ohne

    Das Erfordernis allseitiger Zustimmung in § 22 WEG ist allerdings nicht zwingend (BayObLGZ 1971, 313/323, 1973, 78/81; KG NJW 1969, 2205; Palandt/Degenhart aaO § 22 Anm. 3; Pick NJW 1970, 2061; Weitnauer/Wirths aaO § 22 Rdnr. 1); es kann durch Vereinbarung - als eine solche gilt auch die Teilungserklärung (BayObLGZ 1972, 314/317) - abgeändert werden.
  • BayObLG, 09.08.1990 - BReg. 1b Z 25/89

    Anspuch auf Abberufung des Verwalters einer Wohnanlage; Voraussetzungen für die

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  • BayObLG, 09.06.1975 - BReg. 2 Z 35/75

    Anfechtung von Mehrheitsbeschlüssen; Gestattung der Benutzung des

    Die Hausordnung kann zwar i.S. des § 10 WEG vereinbart und damit mit Satzungswirkung festgelegt werden, insbesondere wenn sie materieller Bestandteil der Teilungserklärung ist (BayObLGZ 1972, 314/317 = NJW 1973, 151 = MDR 1973, 49 = Rpfleger 1972, 453; BayObLGZ 1974, 172/176 = Rpfleger 1974, 268 = DNotZ 1975, 100; Palandt/Degenhart BGB 34. Aufl. WEG § 8 Anm. 1); das ist jedoch wegen der im Zeitablauf veränderlichen Verwaltungsbedürfnisse selten zweckmäßig und im vorliegenden Fall auch nicht geschehen.
  • KG, 27.11.1985 - 24 W 4858/85

    Wohnungseigentümer; Stimmrecht; Ruhen; Entziehung; Wohnungseigentum

    Die Grenzen für den Inhalt der Vereinbarung werden außer von §§ 134, 138 BGB auch von §§ 242, 315 BGB gezogen (BayOblG NJW 1973, 151; OLG Hamm OLGZ 1975, 428, 431; BGB-RGRK-Augustin 12. Aufl. WEG § 10 Rdr. 12; Weitnauer, WEG 6. Aufl. § 7 Rdr. 10 g; Bärmann/Pick/Merle WEG 5. Aufl. § 10 Rdr. 53).
  • BayObLG, 09.10.1973 - BReg. 2 Z 48/73

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

  • BayObLG, 15.07.1975 - BReg. 2 Z 34/75

    Vorliegen eines Erfordernisses ordnungsgemäßer Verwaltung; Ersatzbeschaffung

  • OLG Stuttgart, 05.07.1974 - 8 W 61/74

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Stellplatz; Parkplatz; Errichtung;

  • BayObLG, 04.07.1974 - BReg. 2 Z 16/74

    Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Bestellung und Abberufung

  • BayObLG, 17.02.1998 - 2Z BR 142/97

    Kostentragung nach Rücknahme einer sofortigen Beschwerde

  • OLG Hamm, 20.11.1989 - 15 W 308/89

    Wirksamkeit einer Verwalterwahl bei Nichteinladung aller Wohnungseigentümer zu

  • BayObLG, 21.10.1981 - BReg. 2 Z 75/80

    Zulässigkeitsvoraussetzungen des Wohnungseigentumsverfahrens nach § 43 Abs. 1 Nr.

  • BayObLG, 13.03.1974 - BReg. 2 Z 12/74

    Antrag auf Eintragung einer Vormerkung ins Wohnungsgrundbuch; Aufhebung und

  • BayObLG, 30.11.1979 - BReg. 2 Z 38/79

    Zur nachträglichen Eintragung von Sondernutzungsrechten im Grundbuch

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