Rechtsprechung
BayObLG, 07.03.1972 - BReg. 2 Z 59/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
- archive.is (Leitsatz)
WEG - Tierhaltung
Papierfundstellen
- NJW 1972, 880 (Ls.)
- BayObLGZ 1972, 90
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95
Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer
Diese Auffassung hat sich auch in der Rechtsprechung durchgesetzt (so das Bayerische Oberste Landesgericht, BayObLGZ 1972, 90, 92, sowie das Oberlandesgericht Karlsruhe, DWE 1988, 68; früher auch das Kammergericht, NJW 1956, 1679, 1680). - OLG München, 26.06.1990 - 5 U 7178/89
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
Die Duldung von zwei Katzen auf dem Grundstück der Beklagten, zu der die Klägerin bereit ist, ist in einem derartigen Gebiet als ortsüblich nicht zu beanstanden (vgl. BayObLGZ 1972, 90 f/94; OLG Köln NJW 1985, 2338/2339; OLG Celle NJW-RR 1986, 821/822;… LG Nürnberg-Fürth, zitiert vom OLG Celle a.a.O.; LG Augsburg NJW 1985, 499/500; LG Oldenburg NJW-RR 1986, 883/884; AG Passau NJW 1983, 2885/2886; AG Diez NJW 1985, 2339). - BayObLG, 09.02.1994 - 2Z BR 127/93
Bestimmungen zur Haltung von Haustieren in der Hausordnung
c) Es entspricht allgemeiner Auffassung, daß ein allgemeines Verbot der Haustierhaltung nicht durch Stimmenmehrheit beschlossen werden kann; andererseits ist eine unbeschränkte Haustierhaltung in einer Eigentumswohnung eine unzumutbare Belästigung anderer Wohnungseigentümer und damit unbillig (BayObLGZ 1972, 90/92 ff.; OLG Frankfurt Rpfleger 1978, 414; OLG Stuttgart OLGZ 1982, 301; OLG Karlsruhe WE 1988, 96; KG MDR 1992, 50 ).
- KG, 13.01.1992 - 24 W 2671/91
Generelles Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluss; Berücksichtigung der …
a) Rechtsirrtumsfrei ist der Ausgangspunkt des angefochtenen Beschlusses, daß ein generelles Verbot der Hundehaltung auch durch bestandskräftig gewordenen Mehrheitsbeschluß rechtsunwirksam ist (vgl. KG NJW 1956, 1679; BayObLGZ 1972, 90 = … - BayObLG, 02.02.1995 - 2Z BR 120/94
Sittenwidrigkeit eines Eigentümerbeschlusses, der das Halten von Hunden in der …
Im Schrifttum (…Palandt BGB 54. Aufl. Rn. 4, Weitnauer Rn. 18, MünchKomm/Röll BGB 2. Aufl. Rn. 5, jeweils zu § 15 WEG ) wird sogar der völlige Ausschluß jeder Haustierhaltung durch eine Vereinbarung für zulässig erachtet (vgl. dazu BayObLGZ 1972, 90/92). - OLG Köln, 26.09.1995 - 16 Wx 134/95
Übermäßige Haustierhaltung in einer Eigentumswohnung
Dabei ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß unbeschränkte Haustierhaltung in einer Eigentumswohnung - auch wenn die Teilungserklärung eine Beschränkung nicht vorsieht - eine unzumutbare Belästigung anderer Wohnungseigentümer darstellt und damit unbillig ist, ohne daß es auf eine konkrete Geruchsbelästigung einzelner Wohnungseigentümer ankommt (vgl. KG NJW 1956, 1679, 1680; BayObLGZ 1972, 90, 93; KG NJW-RR 1991, 1116, 1117).