Rechtsprechung
   BayObLG, 07.03.1972 - BReg. 2 Z 59/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,2292
BayObLG, 07.03.1972 - BReg. 2 Z 59/71 (https://dejure.org/1972,2292)
BayObLG, Entscheidung vom 07.03.1972 - BReg. 2 Z 59/71 (https://dejure.org/1972,2292)
BayObLG, Entscheidung vom 07. März 1972 - BReg. 2 Z 59/71 (https://dejure.org/1972,2292)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,2292) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 880 (Ls.)
  • BayObLGZ 1972, 90
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95

    Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer

    Diese Auffassung hat sich auch in der Rechtsprechung durchgesetzt (so das Bayerische Oberste Landesgericht, BayObLGZ 1972, 90, 92, sowie das Oberlandesgericht Karlsruhe, DWE 1988, 68; früher auch das Kammergericht, NJW 1956, 1679, 1680).
  • OLG München, 26.06.1990 - 5 U 7178/89

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Die Duldung von zwei Katzen auf dem Grundstück der Beklagten, zu der die Klägerin bereit ist, ist in einem derartigen Gebiet als ortsüblich nicht zu beanstanden (vgl. BayObLGZ 1972, 90 f/94; OLG Köln NJW 1985, 2338/2339; OLG Celle NJW-RR 1986, 821/822; LG Nürnberg-Fürth, zitiert vom OLG Celle a.a.O.; LG Augsburg NJW 1985, 499/500; LG Oldenburg NJW-RR 1986, 883/884; AG Passau NJW 1983, 2885/2886; AG Diez NJW 1985, 2339).
  • BayObLG, 09.02.1994 - 2Z BR 127/93

    Bestimmungen zur Haltung von Haustieren in der Hausordnung

    c) Es entspricht allgemeiner Auffassung, daß ein allgemeines Verbot der Haustierhaltung nicht durch Stimmenmehrheit beschlossen werden kann; andererseits ist eine unbeschränkte Haustierhaltung in einer Eigentumswohnung eine unzumutbare Belästigung anderer Wohnungseigentümer und damit unbillig (BayObLGZ 1972, 90/92 ff.; OLG Frankfurt Rpfleger 1978, 414; OLG Stuttgart OLGZ 1982, 301; OLG Karlsruhe WE 1988, 96; KG MDR 1992, 50 ).
  • KG, 13.01.1992 - 24 W 2671/91

    Generelles Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluss; Berücksichtigung der

    a) Rechtsirrtumsfrei ist der Ausgangspunkt des angefochtenen Beschlusses, daß ein generelles Verbot der Hundehaltung auch durch bestandskräftig gewordenen Mehrheitsbeschluß rechtsunwirksam ist (vgl. KG NJW 1956, 1679; BayObLGZ 1972, 90 = …
  • BayObLG, 02.02.1995 - 2Z BR 120/94

    Sittenwidrigkeit eines Eigentümerbeschlusses, der das Halten von Hunden in der

    Im Schrifttum (Palandt BGB 54. Aufl. Rn. 4, Weitnauer Rn. 18, MünchKomm/Röll BGB 2. Aufl. Rn. 5, jeweils zu § 15 WEG ) wird sogar der völlige Ausschluß jeder Haustierhaltung durch eine Vereinbarung für zulässig erachtet (vgl. dazu BayObLGZ 1972, 90/92).
  • OLG Köln, 26.09.1995 - 16 Wx 134/95

    Übermäßige Haustierhaltung in einer Eigentumswohnung

    Dabei ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß unbeschränkte Haustierhaltung in einer Eigentumswohnung - auch wenn die Teilungserklärung eine Beschränkung nicht vorsieht - eine unzumutbare Belästigung anderer Wohnungseigentümer darstellt und damit unbillig ist, ohne daß es auf eine konkrete Geruchsbelästigung einzelner Wohnungseigentümer ankommt (vgl. KG NJW 1956, 1679, 1680; BayObLGZ 1972, 90, 93; KG NJW-RR 1991, 1116, 1117).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht