Rechtsprechung
   BayObLG, 04.07.1974 - BReg. 2 Z 16/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,1802
BayObLG, 04.07.1974 - BReg. 2 Z 16/74 (https://dejure.org/1974,1802)
BayObLG, Entscheidung vom 04.07.1974 - BReg. 2 Z 16/74 (https://dejure.org/1974,1802)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Juli 1974 - BReg. 2 Z 16/74 (https://dejure.org/1974,1802)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,1802) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Bestellung und Abberufung des Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage; Bestellung des Verwalters in der Teilungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 2134
  • MDR 1974, 1020
  • BayObLGZ 1974, 275
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 05.04.1972 - BReg. 2 Z 95/71
    Auszug aus BayObLG, 04.07.1974 - BReg. 2 Z 16/74
    Allein hierwegen ist jedoch der Antrag, den Beschluß vom 6.10.1971 für ungültig zu erklären, noch nicht unbegründet, denn der Antragsteller macht geltend, nach dem Inhalt der Teilungserklärung sei zu seiner Abberufung als Verwalter eine qualifizierte Mehrheit von 3/4 der Miteigentumsanteile sowie die Zustimmung der Realgläubiger (§ 15 GemO) erforderlich gewesen und ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Abberufung mit einfacher Stimmenmehrheit ( § 626 BGB , BayObLGZ 1972, 139/141 = NJW 1972, 1284) habe nicht vorgelegen.

    Erst wenn demnach die Vereinbarungswirkung der Verwalterbestellung in der Teilungserklärung zu bejahen ist, stellt sich die Frage, ob es zur Abberufung des Verwalters und der darin zu erblickenden Kündigung des Verwaltervertrages der Geltendmachung eines wichtigen Grundes i.S. des § 626 BGB überhaupt bedarf (BayObLGZ 1972, 139/141) oder ob die Abberufung durch Mehrheitsbeschluß zwar wirksam gemäß § 26 WEG ist, jedoch die Verpflichtungen der Eigentümer aus dem Verwaltervertrag (vgl. § 615 BGB ) bis zu dessen vertraglich zulässiger Beendigung fortbestehen läßt (BayObLGZ 1958, 234; 1965, 34/43 = Rpfleger 1965, 224 m. Anm. Diester; Bärmann/Pick a.a.O. § 26 Rdnr. 65; Weitnauer/Wirths a.a.O. § 26 Rdnrn. 5 b-d).

  • OLG Köln, 22.09.1972 - 16 W 102/72
    Auszug aus BayObLG, 04.07.1974 - BReg. 2 Z 16/74
    Die Festsetzung des Geschäftswerts erfolgt gemäß § 48 Abs. 2 WEG in Anlehnung an den vom Antragsteller geltend gemachten Verdienstausfall (OLG Köln NJW 1973, 765).
  • BGH, 29.09.1955 - II ZR 225/54

    Unechter Satzungsbestandteil

    Auszug aus BayObLG, 04.07.1974 - BReg. 2 Z 16/74
    Ist das - wie hier - geschehen, so bedeutet andererseits die Aufnahme der Verwalterbestellung in die Teilungserklärung noch nicht zwingend, daß dieser formelle Inhalt der Erklärung auch deren materieller Bestandteil ist und an der Bindungswirkung der Vereinbarung, insbesondere an deren Vorrang vor Mehrheitsbeschlüssen ( § 21 Abs. 3 WEG ), teilnimmt; nicht alles, was in der Teilungserklärung steht, ist materiell Bestandteil der Vereinbarung (vgl. BGHZ 18, 205/207 f.; OLG Frankfurt DNotZ 1974, 245; Karstadt BlGBW 1966, 45/48; Sauter/Schweyer Der eingetragene Verein 9. Aufl. S. 71/72 m.weit.Nachw.), wie auch umgekehrt nicht jeder einstimmige Beschluß der Wohnungseigentümer allein deshalb eine Vereinbarung im technischen Sinn des § 10 WEG ist (BayObLGZ 1973, 83 = MDR 1973, 673; Tasche DNotZ 1973, 453/457 m.weit.Nachw.).
  • KG, 22.08.1968 - 1 W 2317/68
    Auszug aus BayObLG, 04.07.1974 - BReg. 2 Z 16/74
    2 Z 22/68">BayObLGZ 1968, 233/236 = NJW 1969, 191; OLG Hamburg NJW 1963, 818/819; KG NJW 1970, 330 = MDR 1970, 234; Diester a.a.O. Rdnr. 85; Kapellmann MDR 1969, 620; Trautmann a.a.O. S.157); außerdem muß die faktische Gemeinschaft neben ihrer personenrechtlichen Komponente einen rechtlich gesicherten Bezug auf ein konkretes Erwerbsobjekt haben.
  • BGH, 05.04.1974 - V ZR 177/72
    Auszug aus BayObLG, 04.07.1974 - BReg. 2 Z 16/74
    Die Mitglieder der sog. faktischen Eigentümergemeinschaft müssen entsprechend der späteren Rechtsgemeinschaft daher in einer personenrechtlichen Verbindung untereinander stehen, die regelmäßig durch die Inbesitznahme "ihrer" Wohnung hergestellt wird (Paulick AcP 152, 420/432 und Weitnauer/Wirths a.a.O. Vorbem. Rdnr. 17 c und § 13 Rdnr. 3 sprechen insoweit von einem "intensivierten Nachbarschaftsverhältnis"; zum Erfordernis der Wohngemeinschaft vgl. auch BGH NJW 1974, 1140/1141 [BGH 05.04.1974 - V ZR 177/72] ; …
  • OLG Frankfurt, 27.03.1973 - 20 W 543/72
    Auszug aus BayObLG, 04.07.1974 - BReg. 2 Z 16/74
    Ist das - wie hier - geschehen, so bedeutet andererseits die Aufnahme der Verwalterbestellung in die Teilungserklärung noch nicht zwingend, daß dieser formelle Inhalt der Erklärung auch deren materieller Bestandteil ist und an der Bindungswirkung der Vereinbarung, insbesondere an deren Vorrang vor Mehrheitsbeschlüssen ( § 21 Abs. 3 WEG ), teilnimmt; nicht alles, was in der Teilungserklärung steht, ist materiell Bestandteil der Vereinbarung (vgl. BGHZ 18, 205/207 f.; OLG Frankfurt DNotZ 1974, 245; Karstadt BlGBW 1966, 45/48; Sauter/Schweyer Der eingetragene Verein 9. Aufl. S. 71/72 m.weit.Nachw.), wie auch umgekehrt nicht jeder einstimmige Beschluß der Wohnungseigentümer allein deshalb eine Vereinbarung im technischen Sinn des § 10 WEG ist (BayObLGZ 1973, 83 = MDR 1973, 673; Tasche DNotZ 1973, 453/457 m.weit.Nachw.).
  • BayObLG, 05.10.1972 - BReg. 2 Z 54/72

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Einberufung;

    Auszug aus BayObLG, 04.07.1974 - BReg. 2 Z 16/74
    Dementsprechend sind entscheidungserheblich die Fragen, ob der Antragsteller überhaupt jemals zum Verwalter bestellt worden war, ob gegebenenfalls entsprechend der als Vereinbarung ( § 10 WEG ) geltenden Teilungserklärung (BayObLGZ 1972, 314/317 = NJW 1973, 151) für seine Abberufung eine - hier nicht erreichte - qualifizierte Mehrheit der Stimmrechte erforderlich gewesen wäre oder ob wegen des Vorliegens wichtiger Gründe zur vorzeitigen Abberufung diese mit einfacher Stimmenmehrheit zulässig und wirksam war.
  • BGH, 30.06.1972 - V ZR 118/70

    Rücktritt vom Verkauf eines noch nicht eingetragenen Wohnungseigentums

    Auszug aus BayObLG, 04.07.1974 - BReg. 2 Z 16/74
    Ist das alles geschehen, so besteht eine Wohnungseigentümergemeinschaft sogar schon vor der Errichtung des Gebäudes; gegebenenfalls ist auch die Errichtung des Gebäudes, mag sie auch Vertragspflicht eines Dritten sein (des teilenden Eigentümers oder eines Bauträgers), gemeinschaftliche Angelegenheit aller Beteiligten (Bärmann/Pick a.a.O. § 3 Rdnr. 26; Palandt/Degenhart a.a.O. § 3 Anm. 2; Weitnauer/Wirths a.a.O. § 3 Rdnrn. 11-11 a, § 11 Rdnr. 6 a), deren Störung durch einzelne z.B. die Rechtsfolge des § 18 WEG auslösen kann (vgl. BGHZ 59, 104 = NJW 1972, 1667).
  • OLG Celle, 28.06.1965 - 5 U 37/64
    Auszug aus BayObLG, 04.07.1974 - BReg. 2 Z 16/74
    Ob im Einzelfall die Bestellung des Verwalters und die Ausgestaltung seiner Rechtsstellung Vereinbarungswirkung im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer haben, ist Gegenstand tatrichterlicher Auslegung der Teilungserklärung ( § 133 BGB , BayObLGZ 1965, 283/287 = Rpfleger 1965, 334 = MDR 1965, 919; OLG Köln Rpfleger 1972, 261).
  • BGH, 05.06.1972 - VII ZR 35/70

    Verwalterstreitigkeiten i.S. d. § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG

    Auszug aus BayObLG, 04.07.1974 - BReg. 2 Z 16/74
    Im letzteren Fall ist auch über die Frage der Vertragsbeendigung, deren Beantwortung regelmäßig die ordnungsgemäße Erfüllung der Verwalterpflichten zum Gegenstand hat, im Verfahren des § 43 WEG zu entscheiden (so jetzt BGHZ 59, 58 = NJW 1972, 1318; OLG Hamm NJW 1973, 230; = Rpfleger 1973, 435; Merle/Trautmann NJW 1973, 118; an seiner insoweit gegenteiligen. Meinung zur Verfahrenszuständigkeit in BayObLGZ 1958, 234/238 und zuletzt 1972, 139/140 hält der Senat nicht mehr fest).
  • BayObLG, 19.03.1973 - BReg. 2 Z 7/73
  • BayObLG, 28.12.1972 - BReg. 2 Z 76/72

    Rechtmäßigkeit einer Anweisung des Landgerichts an das Grundbuchamt zur

  • BayObLG, 09.02.1965 - BReg. 2 Z 276/64

    Weitere sofortige Beschwerde der Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Die Antragsgegnerin zu 1 hat in zulässiger Weise von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den ersten Verwalter bereits in der Teilungserklärung zu bestellen und die Abberufung auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes zu beschränken (vgl. BayObLGZ 1974, 275, 278 f; BayObLG, NJW-RR 1994, 784; OLG Düsseldorf, ZWE 2001, 386, 387; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 26 Rdn. 59, 205; Staudinger/Bub, aaO, § 26 Rdn. 140 i.V.m. Rdn. 409).
  • BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 29/99

    Niederlegung des Verwalteramts und Kündigung des Verwaltervertrags durch den

    Die Abberufung beinhaltet in aller Regel jedenfalls dann, wenn sie auf einen wichtigen Grund gestützt wird, zugleich die Kündigung des Verwaltervertrags (BayObLGZ 1974, 275/279; BayObLG WE 1987, 45; Staudinger/Bub § 26 Rn. 413 m. w. N.) und umgekehrt (Senatsbeschluß vom 30.4. 1999, 2Z BR 3/99); ebenso enthält die "Niederlegung des Verwalteramts" aus wichtigem Grunde grundsätzlich auch die außerordentliche Kündigung des Verwaltervertrags (Staudinger/Bub § 26 Rn. 384, 485; für den umgekehrten Fall ebenso Bärmann/Merle WEG 7. Aufl. § 26 Rn. 192).
  • BGH, 24.03.1983 - VII ZB 28/82

    Zur Tragung der Gemeinschaftskosten nach Veräußerung des Wohnungseigentums

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist umstritten, ob für die Annahme eines "werdenden" Wohnungseigentümers dessen tatsächliche Eingliederung in die Wohnungseigentümergemeinschaft (vgl. KG NJW 1970, 330; Röll in MünchKomm, § 5 WEG Rdn. 37) bzw. die Inbesitznahme der Eigentumswohnung durch den Erwerber genügt (vgl. BayObLGZ 1974, 275, 282; OLG Stuttgart OLGZ 1979, 34; Palandt/Bassenge, aaO, Überblick 2 d bb vor § 1 WEG) oder ob zusätzlich eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen sein muß (so BayObLGZ 1974, 217, 219; 1981, 50, 54; OLG Frankfurt Rpfleger 1976, 253; vgl. auch OLG Köln OLGZ 1978, 151; Weitnauer, a.a.O. § 3 Rdn. 6 k).
  • KG, 03.05.2018 - 1 W 370/17

    Wohnungsgrundbuchsache: Eintragungshindernis bei fehlender Verwalterzustimmung

    Die Vereinbarungswirkung betrifft den Bestellungsakt und hindert - ohne sonstige Bestimmungen - eine Abberufung und Neubestellung des Verwalters nach Entstehung der (werdenden) Gemeinschaft gemäß §§ 23, 26 Abs. 1 WEG nicht (vgl. dazu BayObLGZ 1974, 275, 279).
  • BayObLG, 03.03.1994 - 2Z BR 142/93

    Erlöschen des Rechts des Grundstückseigentümers, den ersten Verwalter zu

    Da die Teilungserklärung Vereinbarungswirkung hat, kann somit der Verwalter bereits in der Teilungserklärung bestellt werden (BayObLGZ 1974, 275/278 f.; KG DWE 1987, 97).
  • BayObLG, 28.10.1980 - BReg. 2 Z 63/80

    Zur Frage, ob § 23 Abs. 3 WEG abdingbar ist

    Liegt sie - wie hier - nicht vor, so ist ein Beschluß nicht zustande gekommen; für eine Beschlußanfechtung nach § 23 Abs. 4, § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG ist daher kein Raum (BayObLGZ 1971, 313/321; vgl. auch OLG Hamburg MDR 1971, 1012; für den Verstoß gegen ein zwingendes gesetzliches Verbot auch BGHZ 54, 65/69), wobei es gleichgültig ist, ob es sich im Einzelfall um eine Vereinbarung oder einen Beschluß der Wohnungseigentümer (vgl. hierzu BayObLGZ 1974, 275/278 ff.; 1978, 377/380 f.) handelt.
  • OLG Hamburg, 14.02.1996 - 2 Wx 16/94

    Inhaltskontrolle der Teilungserklärung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 11.12.1986 - V ZB 5/86

    Abgabe einer Teilungserklärung zwecks Bildung von Wohnungseigentum -

    An einer entsprechenden Entscheidung sieht es sich durch eine Reihe von Beschlüssen anderer Gerichte gehindert, nämlich des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1968, 233 = NJW 1969, 191; BayObLGZ 1974, 217; 1974, 275; 1981, 50; ZMR 1985, 420), des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Rpfleger 1976, 253), des Oberlandesgerichts Karlsruhe (OLGZ 1978, 177), des Oberlandesgerichts Köln (OLGZ 1978, 151; MDR 1981, 408) und des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLGZ 1979, 34), von denen es seiner Meinung nach abweichen würde.
  • LG Wuppertal, 28.09.1994 - 6 T 743/94

    Eintragungsfähigkeit eines Quotennießbrauchs

    Da die Teilungserklärung Vereinbarungswirkung hat, kann somit der Verwalter bereits in der Teilungserklärung bestellt werden ( BayObLGZ 1974, 275, 278 f. = DNotZ 1975, 97 ; KG DWE 1987, 97).
  • KG, 23.12.1985 - 24 W 5239/84

    Rechtsweg; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Wohnungseigentümer; Gemeinschaft;

    "Die in der bisherigen Rechtspr. der OLG und im Schrifttum überwiegend vertretenen Rechtsansicht, daß der noch nicht im Grundbuch eingetragene Käufer eines Wohnungseigentumsanteils jedenfalls Ä wie im vorl. Falle Ä nach Inbesitznahme des Wohnungseigentums (so BayObLGZ 1974, 275, 282; OLG Stuttgart OLGZ 1979, 34; .. Deckert, ZMR 1983, 163, 166; Finger, BauR 1984, 108, 111) oder Ä wie im vorl. Falle Ä nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch (so BayObLGZ 1974, 217, 219; …
  • BayObLG, 04.08.1975 - BReg. 2 Z 50/75

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

  • BGH, 24.03.1983 - VII ZB 30/82

    Streit um die Zahlung von Instandhaltungskosten, einer Sonderumlage und Kosten

  • BayObLG, 11.07.1975 - BReg. 2 Z 45/75

    Eintragungsfähigkeit des Verwaltervertrags einer Eigentümergemeinschaft beim

  • KG, 30.04.1986 - 24 W 1906/85

    Voraussetzungen für die Aufhebung eines Beschlusses; Umfang der Rechte und

  • OLG Frankfurt, 19.09.1978 - 20 W 531/78

    Wohnungseigentum; Eigentumswohnung; Wohnanlage; Zustimmung; Verwalter;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht