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   BayObLG, 02.06.1976 - BReg. 2 Z 84/75   

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BayObLG, 02.06.1976 - BReg. 2 Z 84/75 (https://dejure.org/1976,12260)
BayObLG, Entscheidung vom 02.06.1976 - BReg. 2 Z 84/75 (https://dejure.org/1976,12260)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Juni 1976 - BReg. 2 Z 84/75 (https://dejure.org/1976,12260)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1976, 126
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 16/02

    Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Vereines

    Gegen eine solche Entscheidung ist jeder beschwerdeberechtigt, der den Bestellungsantrag hätte stellen können (BayObLGZ 1976, 126 [128]; 1987, 29 [32]; 1989, 298 [302]).

    Als Beteiligter im Sinne dieser Vorschrift ist jeder anzusehen, dessen Rechte oder Pflichten durch die beantragte Regelung unmittelbar beeinflußt werden können (BayObLGZ 1971, 178 [180]; 1976, 126 [129]).

  • OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 22/02

    Bestellung eines Notvorstandes; Verein; Vereinsmitglieder; Vorstandsmitglieder;

    Gegen eine solche Entscheidung ist jeder beschwerdeberechtigt, der den Bestellungsantrag hätte stellen können (BayObLGZ 1976, 126 [128]; 1987, 29 [32]; 1989, 298 [302]).

    Als Beteiligter im Sinne dieser Vorschrift ist jeder anzusehen, dessen Rechte oder Pflichten durch die beantragte Regelung unmittelbar beeinflußt werden können (BayObLGZ 1971, 178 [180]; 1976, 126 [129]).

  • OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 23/02

    Bestellung eines Notvorstandes; Verein; Vereinsmitglieder; Vorstandsmitglieder;

    Gegen eine solche Entscheidung ist jeder beschwerdeberechtigt, der den Bestellungsantrag hätte stellen können (BayObLGZ 1976, 126 [128]; 1987, 29 [32]; 1989, 298 [302]).

    Als Beteiligter im Sinne dieser Vorschrift ist jeder anzusehen, dessen Rechte oder Pflichten durch die beantragte Regelung unmittelbar beeinflußt werden können (BayObLGZ 1971, 178 [180]; 1976, 126 [129]).

  • OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 21/02

    Bestellung eines Notvorstandes; Verein; Vereinsmitglieder; Vorstandsmitglieder;

    Gegen eine solche Entscheidung ist jeder beschwerdeberechtigt, der den Bestellungsantrag hätte stellen können (BayObLGZ 1976, 126 [128]; 1987, 29 [32]; 1989, 298 [302]).

    Als Beteiligter im Sinne dieser Vorschrift ist jeder anzusehen, dessen Rechte oder Pflichten durch die beantragte Regelung unmittelbar beeinflußt werden können (BayObLGZ 1971, 178 [180]; 1976, 126 [129]).

  • OLG Köln, 01.08.2007 - 2 Wx 33/07

    Keine Anfechtung der gerichtlichen Bestellung eines Notliquidators bei

    Sie ist nicht fristgebunden, da auf die Bestellung und Abberufung eines Notliquidators (§ 29 BGB i.V.m. § 48 Abs. 1 BGB) die §§ 148 Abs. 1 i.V.m. § 146 Abs. 2 FGG keine Anwendung finden (BayObLGZ 1955, 288 [290]; OLG Hamm, JMBl.NRW 1960, 127; Jansen/Ries, FGG, 3. Auflage 2006, § 148 Rdnr. 14, § 160 Rdnr. 26; Baumbach/Hueck/Schulze-Osterloh/Noack, GmbHG, 18. Auflage 2006, § 66 Rdnr. 32; Michaski/Nerlich, GmbHG, 2002, § 66 Rdnr. 60; Lutter/Hommelhoff, GmbH, 15. Auflage 2000, § 66 Rdnr. 7; Rowedder/Rasner, 4. Auflage 2002, § 66 Rdnr. 16; offen gelassen BayObLGZ 1976, 126 [128]).

    Als Gesellschafter der GmbH gehört der Erstbeschwerdeführer zu den Antragsberechtigten (vgl. BayObLGZ 1976, 126 [128]; Baumbach/Hueck/Schulze-Osterloh/Noack, aaO, § 66 Rdnr. 32).

  • OLG München, 14.07.2005 - 31 Wx 12/05

    Beschränkung des Aufgabenkreises des gerichtlich bestellten Notliquidators der

    Voraussetzung ist, dass ein gesetzlicher Vertreter fehlt und eine alsbaldige Bestellung durch die Gesellschafter nicht zu erwarten ist (BayObLGZ 1976, 126).

    Dieser ist nicht weiter auszudehnen, als dies nach Art und Dringlichkeit des geltend gemachten Bedürfnisses erforderlich ist (BayObLGZ 1976, 126/130 f.; vgl. auch BayObLGZ 1998, 179/186 zum Notgeschäftsführer; Scholz GmbHG 9. Aufl. § 66 Rn. 33; Baumbach/Schulze-Osterloh GmbHG 17. Aufl. § 66 Rn. 32).

  • BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 197/03

    Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Registergerichts im Rahmen des § 66 Abs. 5

    Der Beschwerdeführer ist auch beschwerdeberechtigt, da seine Erstbeschwerde verworfen worden ist (BayObLGZ 1976, 126/128; 1993, 253/255).
  • BayObLG, 27.01.1987 - BReg. 3 Z 186/86

    Wirksamkeit der Abberufung des Geschäftsführers; Bestellung eines Liquidators

    Die Bestellung eines Notvertretungsorgans kann aber nur eine vorübergehende bzw. vorläufige Aushilfsmaßnahme des Gerichts sein (BayObLGZ 1976, 126/129; 1978, 243/247; vgl. auch BayObLGZ 1985, 24/30 ..); die gerichtliche Bestellung darf nämlich entsprechend § 29 BGB (im Liquidationsfall entsprechend § 48 Abs. 2 i. V. m. § 29 BGB ) nur für die Zeit bis zur Behebung des Mangels in den Vertretungsverhältnissen vorgenommen werden.

    Aus all dem läßt sich der Grundsatz ableiten, daß die gerichtliche Bestellung eines Liquidators nach § 66 Abs. 2 GmbHG grundsätzlich der vorübergehenden Notliquidatorbestellung entsprechend § 48 Abs. 2 i. V. m. § 29 BGB vorrangig ist (BayObLGZ 1976, 126/129).

  • BayObLG, 12.08.1998 - 3Z BR 456/97

    Beschwerdeberechtigung des Gesellschaftergeschäftsführers einer Zweimann-GmbH mit

    Dieser ist nicht weiter auszudehnen, als dies nach Art und Dringlichkeit des geltend gemachten Bedürfnisses erforderlich ist (vgl. BayObLGZ 1976, 126/130).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.1998 - 3 Wx 202/98

    Gerichtliche Abberufung eines durch Gesellschafterbeschluß bestellten Liquidators

    Ob auch gegen die Bestellung eines Liquidators durch das Gericht und durch die Abberufung eines so bestellten Liquidators dem Gesellschafter der GmbH, der berechtigt wäre, die Bestellung oder Abberufung zu beantragen, ein Beschwerderecht zusteht (so BayObLGZ 1976, 126, 128; anders: KG in Recht 1930, 902; RJA 4, 147; 11, 30), braucht der Senat hier nicht zu entscheiden.
  • LG Bonn, 09.04.1987 - 5 T 24/87
  • LG Bonn, 09.04.1987 - 3 T 24/87

    Einsetzung eines Notvorstandes bei Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern;

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