Rechtsprechung
   BayObLG, 29.03.1977 - BReg. 2 Z 25/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,3391
BayObLG, 29.03.1977 - BReg. 2 Z 25/76 (https://dejure.org/1977,3391)
BayObLG, Entscheidung vom 29.03.1977 - BReg. 2 Z 25/76 (https://dejure.org/1977,3391)
BayObLG, Entscheidung vom 29. März 1977 - BReg. 2 Z 25/76 (https://dejure.org/1977,3391)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,3391) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Eintragung eines Nießbrauchs im Grundbuch; Risiko einer Entwertung der überlassenen Grundstücke; Grundsatz der Nichtabänderbarkeit der Nießbrauchsvorschriften durch Parteivereinbarung mit dinglicher Wirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 844
  • BayObLGZ 1977, 81
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 29.11.1972 - BReg. 2 Z 61/72
    Auszug aus BayObLG, 29.03.1977 - BReg. 2 Z 25/76
    Mit der Begründung des Nießbrauchs an einem Grundstück ( § 1030 Abs. 1 , § 873 Abs. 1 BGB ) entsteht zwischen dem Nießbraucher und dem Eigentümer zugleich auch ein gesetzliches Schuldverhältnis mit beiderseitigen Rechten und Pflichten (BayObLGZ 1972, 364/366 = MittBayNot 1973, 22 = DNotZ 1973, 299; Erman BGB 6. Aufl. Vorbem. vor § 1030 RdNr. 16).

    Hinsichtlich der Vorschriften, die das gesetzliche Schuldverhältnis zwischen dem Nießbraucher und dem Eigentümer ausmachen, erleidet der sachenrechtliche Grundsatz, daß der Inhalt eines dinglichen Rechts der Parteidisposition entzogen ist, eine Ausnahme: Diese Vorschriften können mit dinglicher Wirkung abgeändert oder aufgehoben werden, soweit dadurch nicht gegen das Wesen des Nießbrauchs verstoßen wird sowie insbesondere die begriffswesentlichen Grenzen zwischen Eigentum und Nießbrauch und damit der Grundsatz der Erhaltung der Substanz der nießbrauchbelasteten Sache nicht verletzt werden (BayObLGZ 1972, 364/367; Staudinger BGB 11. Aufl. Vorbem. vor § 1030 RdNr. 11; BGB-RGRK 12. Aufl. 27. Lieferung § 1030 RdNr. 7; Palandt BGB 36. Aufl. Einf. vor § 1030 Anm. 1 und § 1030 Anm. 4 c; Erman a.a.O.; Westermann Sachenrecht 5. Aufl. § 121 Anm. IV; Wolff/Raiser Sachenrecht 10. Bearbeitung § 117 Anm. III = S. 473; Pikalo DNotZ 1971, 389/396).

    Dieser Auffassung ist der Senat bereits in dem oben angeführten Beschluß vom 29.11.1972 (BayObLGZ 1972, 364/366) entgegengetreten; auf die dort dargelegten Gründe wird Bezug genommen.

  • RG, 26.01.1934 - VII 261/33

    1. Abtretung von Mietzinsforderungen als Benachteiligung persönlicher Gläubiger

    Auszug aus BayObLG, 29.03.1977 - BReg. 2 Z 25/76
    Ihr schuldrechtlicher Charakter ändert nichts daran, daß sie den Inhalt des dinglichen Rechts gestalten, denn sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Nießbraucher und dem jeweiligen Eigentümer der Sache (RGZ 141, 220/225; 143, 231/234; BayObLG a.a.O.; Motive zum Entwurf des Bürgerlichen Gesetzbuchs , Band III, S. 506).

    Einer Vorlegung der Sache an den Bundesgerichtshof gemäß § 79 Abs. 2 GBO bedarf es jedoch nicht, weil sich der Senat mit seiner abweichenden Meinung, daß die das gesetzliche Schuldverhältnis betreffenden Vorschriften des Nießbrauchrechts zum Inhalt des dinglichen Rechts gehören und daher eine Abänderung dieser Vorschriften grundsätzlich eintragungsfähig ist, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 141, 220/225; 143, 231/234) befindet (Jansen FGG 2. Aufl. § 28 RdNr. 12; Keidel/Winkler FGG 10. Aufl. § 28 RdNr. 27; Horber § 79 Anm. 3 B b).

  • RG, 21.06.1933 - V 419/32

    1. Folgt aus der Rückwirkung einer behördlichen Genehmigung des Erwerbs von

    Auszug aus BayObLG, 29.03.1977 - BReg. 2 Z 25/76
    Ihr schuldrechtlicher Charakter ändert nichts daran, daß sie den Inhalt des dinglichen Rechts gestalten, denn sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Nießbraucher und dem jeweiligen Eigentümer der Sache (RGZ 141, 220/225; 143, 231/234; BayObLG a.a.O.; Motive zum Entwurf des Bürgerlichen Gesetzbuchs , Band III, S. 506).

    Einer Vorlegung der Sache an den Bundesgerichtshof gemäß § 79 Abs. 2 GBO bedarf es jedoch nicht, weil sich der Senat mit seiner abweichenden Meinung, daß die das gesetzliche Schuldverhältnis betreffenden Vorschriften des Nießbrauchrechts zum Inhalt des dinglichen Rechts gehören und daher eine Abänderung dieser Vorschriften grundsätzlich eintragungsfähig ist, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 141, 220/225; 143, 231/234) befindet (Jansen FGG 2. Aufl. § 28 RdNr. 12; Keidel/Winkler FGG 10. Aufl. § 28 RdNr. 27; Horber § 79 Anm. 3 B b).

  • BayObLG, 25.01.1972 - BReg. 2 Z 69/71
    Auszug aus BayObLG, 29.03.1977 - BReg. 2 Z 25/76
    Gegenstand des Erinnerungs- und des Beschwerdeverfahrens in beiden Instanzen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nur das in der Zwischenverfügung angenommene Eintragungshindernis, nicht die Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst (BayObLGZ 1972, 24/28 mit Nachw.; 1974, 374/375; zuletzt Senatsbeschluß vom 14.2.1977 - BReg.2 Z 45/76 -).
  • BayObLG, 04.03.1976 - BReg. 2 Z 85/75
    Auszug aus BayObLG, 29.03.1977 - BReg. 2 Z 25/76
    Eine Verfügung dieses Inhalts stellt jedoch zweifellos eine Zwischenverfügung i.S. des § 18 Abs. 1 GBO dar, gegen die die Erinnerung (Beschwerde) statthaft ist (BayObLGZ 1970, 163/168; 1976, 44/45; KGJ 44, 263/268; vgl. KG JFG 9, 292/299; Güthe/Triebel GBO 6. Aufl. § 18 RdNr. 17; Horber § 18 Anm. 4 B b).
  • BayObLG, 21.10.1974 - BReg. 2 Z 24/74
    Auszug aus BayObLG, 29.03.1977 - BReg. 2 Z 25/76
    Gegenstand des Erinnerungs- und des Beschwerdeverfahrens in beiden Instanzen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nur das in der Zwischenverfügung angenommene Eintragungshindernis, nicht die Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst (BayObLGZ 1972, 24/28 mit Nachw.; 1974, 374/375; zuletzt Senatsbeschluß vom 14.2.1977 - BReg.2 Z 45/76 -).
  • BayObLG, 26.03.1973 - BReg. 2 Z 11/73
    Auszug aus BayObLG, 29.03.1977 - BReg. 2 Z 25/76
    Die Beschwerdeberechtigung der Rechtsbeschwerdeführer folgt bereits aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde (BayObLGZ 1973, 84/85; 1969, 284/287).
  • BGH, 21.01.2022 - V ZR 233/20

    Nießbrauch: Kündigung bei Nichtzahlung des vereinbarten wiederkehrenden Entgelts

    Sie werden mit der Eintragung in das Grundbuch zum Inhalt des Rechts und binden dann auch einen Rechtsnachfolger; eine Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung gemäß § 874 BGB genügt (vgl. BayObLGZ 1977, 81, 84; BeckOGK/Servatius, BGB [1.11.2021], § 1047 Rn. 5; Staudinger/Heinze, aaO Rn. 16).
  • BGH, 21.06.1985 - V ZR 37/84

    Vertraglicher Abschluss der Überlassung der Ausübung der Nießbrauchs

    In Literatur und Rechtsprechung ist es jedoch anerkannt, daß die das gesetzliche Schuldverhältnis zwischen Eigentümer und Nießbraucher regelnden Vorschriften durch Vereinbarung der Beteiligten abgeändert oder aufgehoben werden können, soweit dadurch nicht die begriffswesentlichen Grenzen zwischen Eigentum und Nießbrauch verletzt werden (vgl. BayObLGZ 1972, 364, 366; 1977, 81, 84; Staudinger/Promberger, BGB 12. Aufl. Vorbem. zu §§ 1030 ff. Rdn. 10; MünchKomm/Petzoldt vor § 1030 Rdnrn. 13 ff.; BGB-RGRK/Rothe 12. Aufl. § 1059 Rdn. 6; Palandt/Bassenge, BGB 44. Aufl. Anm. 1 vor § 1030).
  • OLG Zweibrücken, 20.08.1999 - 3 W 171/99

    Erlöschen des für den ersten Verkaufsfall bestellten Vorkaufsrechts

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 15.03.1985 - BReg. 2 Z 24/85

    Inhaltsänderung eines Nießbrauchs

    (1) Mit der Begründung des Nießbrauchs entsteht zwischen dem Grundstückseigentümer (im vorliegenen Fall der Erbbauberechtigten) und dem Nießbraucher neben der dinglichen Rechtsbeziehung zugleich ein gesetzliches Schuldverhältnis, aus dem von beiden Seiten Rechte und Pflichten erwachsen (BayObLGZ 1972; 364/366 f. m.Nachw. [= DNotZ 1973, 299]; 1977, 81/84 [= MittBayNot 1977, 120 ]; 1979, 273/276 [= MittBayNot 1979, 165 ]).

    Wesentlich für das Verhältnis von Eigentümer und Nießbraucher ist weiter, daß die Substanz der belasteten Sache erhalten bleiben muß ( § 1037 Abs. 1 BGB ; BayObLGZ 1977, 81184 m. Nachw. [= MittBayNot 1977, 120 ]; BayObLGZ 1977, 205 [= MittBayNot 1977, 189 ]), daß der Nießbraucher.

  • BFH, 13.05.1980 - VIII R 75/79

    Wirksame Bestellung eines Nießbrauchs durch Eltern zugunsten ihrer minderjährigen

    Mit der Begründung des Nießbrauchs an einem Grundstück (§ 1030 Abs. 1, § 873 Abs. 1 BGB) entsteht zwischen dem Nießbraucher und dem Eigentümer zugleich auch ein gesetzliches Schuldverhältnis mit beiderseitigen Rechten und Pflichten (vgl. Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 29. März 1977 2 Z 25/76, Der Rechtspfleger 1977 S. 251).
  • BayObLG, 07.08.1979 - BReg. 2 Z 5/79

    Zur Gestaltung eines entgeltlichen Nießbrauches

    Mit der Begründung des Nießbrauchs hieran entsteht zwischen dem (Wohnungs-)Eigentümer und dem Nießbraucher neben der gemäß § 873 Abs. 1, § 1030 Abs. 1 BGB begründeten dinglichen Rechtsbeziehung zugleich auch ein gesetzliches Schuldverhältnis, aus dem für beide Seiten Rechte und Pflichten erwachsen ( BayObLGZ 1977, 81 /84; 1972, 364/366 f. m. Nachw.).

    Einer solchen Abänderung kommt, da sie den Inhalt des dinglichen Rechts betrifft, dingliche Wirkung zu; sie ist mithin im Grundbuch eintragungsfähig (Palandt, a. a. 0.; BayObLGZ 1977, 81 /88 f.).

  • KG, 23.07.1991 - 1 W 7919/89

    Abdingbarkeit von § 1037 Abs. 1 BGB

    des Nießbrauchs gehört und damit § 1037 Abs. 1 BGB mit dinglicher Wirkung nicht abdingbar ist (vgl. BayObLGZ 1977, 81 /85 f.; Staudinger/Promberger, a. a. O., R.dnr.3; Palandt/Bassenge, 50. Aufl., § 1037 Anm. 1; Erman/Michalski, B. Aufl., § 1037 Rdnr.1; Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 9. Aufl., Rdnr.1375; Horber/Demharter, GBO, 18.Aufl., Anhang zu § 44, Anm.13 f. bb).

    Eine Umgestaltung oder wesentliche Veränderung der Sache kann auch dann vorliegen, wenn diese Umgestaltung einer vom Willen des Eigentümers getragenen wirtschaftlichen Zweckbestimmung entspricht (so auch BayObLGZ 1977, 81 /86; vgl. auch Staudinger/Promberger, a. a. 0., Rdnr.1).

  • BayObLG, 10.01.1985 - BReg. 2 Z 117/84

    Zur Zulässigkeit von Inhaltsänderungen des Nießbrauchs

    entsteht zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Nießbraucher neben der dinglichen Rechtsbeziehung zugleich ein gesetzliches Schuldverhältnis, aus dem für beide Seiten Rechte und Pflichten erwachsen (BayObLGZ 1972, 364/366 f. mit Nachw.; 1977, 81/84 [hier: I (154) 123 a]; …
  • LG Memmingen, 04.06.1998 - 4 T 849/98

    "Miteigentümerregelung" nach § 1010 BGB durch Alleineigentümer

    Gegenstand des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens in beiden Instanzen ist allein das in der Zwischenverfügung angenommene Eintragungshindernis, nicht aber der Eintragungsantrag selbst (vgl. BayObLGZ 1977, 81, 83 [= MittBayNot 1977, 120 ]; BayObLG NJW-RR 1987, 1204 ; Senat Rechtspfleger 1985, 284, 285 und OLGZ 1991, 153 ; Demharter a.a.O. § 77 Rdnr. 15, jeweils m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 08.11.2021 - 15 W 3774/21

    Keine Eintragungsfähigkeit einer Haftungsbeschränkung des Nießbrauchers auf

    Die Pflicht des Nießbrauchers zur ordnungsmäßigen Wirtschaftsführung nach § 1036 Abs. 2 BGB bildet einen unverzichtbaren Bestandteil des Nießbrauchs (BayObLG, Beschluss vom 29.03.1977 - BReg. 2 Z 25/76).
  • BayObLG, 18.06.1980 - BReg. 2 Z 28/80

    Zum Inhalt eines Wohnungsrechts

  • OLG Zweibrücken, 16.04.1985 - 3 W 56/85

    Auflassungsvormerkung für mehrere Berechtigte

  • OLG Zweibrücken, 12.09.1997 - 3 W 176/97

    Mitbenutzungsrecht als Inhalt einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

  • OLG Zweibrücken, 28.03.1995 - 3 W 42/95

    Grundbuchberichtigung beim Tod eines Gesellschafters einer Gesellschaft

  • BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 71/84

    Eintragung zweier Rückauflassungsansprüche

  • OLG Zweibrücken, 08.02.1990 - 3 W 163/89

    Zur Vereinigung eines im Miteigentum stehenden Grundstücks mit einem im

  • OLG Zweibrücken, 20.08.1986 - 3 W 143/86

    Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes wegen der Grunderwerbsteuer;

  • BayObLG, 23.12.1982 - BReg. 2 Z 70/82

    Zur Grundbucheintragung nach Anordnung der Ausführung eines Flurbereinigungsplans

  • BayObLG, 17.12.1982 - BReg. 2 Z 50/82

    Zur grundbuchmäßigen Behandlung fließender Gewässer

  • BayObLG, 18.05.1993 - 2Z BR 23/93

    Anforderungen an Bestimmbarkeit einer Reallast

  • OLG Zweibrücken, 08.03.1996 - 3 W 270/95

    Anforderungen an Bestimmtheit für Eintragungsbewilligung eines Altenteils

  • OLG Zweibrücken, 15.04.1999 - 3 W 60/99

    Eintragungshindernis bei Begründung von Wohnungseigentum

  • OLG Zweibrücken, 22.04.1997 - 3 W 65/97

    Sonstiges Zivilrecht

  • OLG Zweibrücken, 26.10.1993 - 3 W 111/93

    Erfordernis der Generationennachfolge beim Leibgeding

  • OLG Zweibrücken, 22.06.1989 - 3 W 36/89

    Einräumung von Benutzungsrechten an in anderweitigem Sondereigentum stehenden

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht