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BayObLG, 02.06.1980 - BReg. 2 Z 66/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Vollmacht; Vertretung; Teilungserklärung; Laden; Café; Gewerbliche Nutzung; Gewerbe; Zustimmung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth - 13 T 1811/79
- BayObLG, 02.06.1980 - BReg. 2 Z 66/79
Papierfundstellen
- BayObLGZ 1980, 154
Wird zitiert von ... (39) Neu Zitiert selbst (9)
- BayObLG, 19.07.1978 - BReg. 2 Z 1/78
Auszug aus BayObLG, 02.06.1980 - BReg. 2 Z 66/79
Soweit eine Vereinbarung getroffen ist, geht sie - abgesehen von nicht mehr anfechtbaren, rechtswirksamen Eigentümerbeschlüssen - vor und bindet die Eigentümer ( § 5 Abs. 4 , § 10 Abs. 1 Satz 2 , § 15 Abs. 2 WEG ; BGHZ 37, 203/207; BayObLGZ 1971, 273/276; 1972, 150/155; 1978, 214/216).Dabei stehen Regelungen in der Teilungserklärung einer Vereinbarung gleich ( § 8 Abs. 2 , § 5 Abs. 4 WEG ; BayObLGZ 1971, 273/276; 1978, 214/216; OLG Hamm OLGZ 1978, 10/12).
bb) Da die Beschreibung des Teileigentums der Antragsgegnerin in der Teilungserklärung nebst Nachtrag gemäß § 5 Abs. 4 , § 10 Abs. 2 WEG als Inhalt des Sondereigentums ins Grundbuch eingetragen ist, unterliegt sie wie alle Grundbucheintragungen und dort zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligungen der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 37, 147 [BGH 23.05.1962 - V ZR 123/60] /148 f.; 59, 205/208 f.; BayObLGZ 1977, 226/230; 1978, 214/217).
cc) Auf Grund, der ausdrücklichen Unterscheidung in der Teilungserklärung (nebst Nachtrag) zwischen Wohnungen und Läden, der Eintragung im Grundbuch sowie angesichts des Wortlauts der Nr. 4 Buchst. d Satz 2 der Miteigentümerordnung (Berücksichtigung von "Zweckbindungen") besteht kein Zweifel am Vereinbarungscharakter dieser Bezeichnungen (vgl. auch BayObLGZ 1975, 2001/204; 1978, 214/217; Senatsbeschluß vom 13.3.1979 Weg. 2 Z 65/78; OLG Hamm OLGZ 1978, 10/12 f.).
Das typische Geschäft für den Laden ist der Warenkleinverkauf durch den Einzelhandel und das warenverkaufende Handwerk (BayObLGZ 1978, 214/217; Sigl LadenschlußG - 1960 - § 1 Anm. 2; vgl. auch BGH NJW 1975, 2191).
Wenn in den genannten Teileigentumsräumen eine Verwendung als Gaststätte oder Café hätte zulässig sein sollen, wäre es nahegelegen, diese Bezeichnungen oder die allgemeineren Ausdrücke "gewerbliche Räume" oder "Geschäftsräume" statt des Beschriebs "Laden" zu verwenden (vgl. BayObLGZ 1978, 214/218; OLG Hamm OLGZ 1978, 10/13).
Eine die Zweckbestimmung des Teileigentums als "Laden" ändernde Vereinbarung läge dann nicht vor, da hierfür die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich gewesen wäre (BayObLGZ 1978, 214/218).
2 Z 1/78">BayObLGZ 1978, 214 (= MittBayNot 1978, 212 = Rpfleger 1978, 414 = ZMR 1978, 380) veröffentlichte Beschluß des Senats über das Verbot des Betriebs eines Ladens als Tanzcafé bei Belassung eines Konditorei-Cafés steht der vorliegenden Entscheidung schon deswegen nicht entgegen, weil in jenem Fall ein Konditorei-Café mit Betrieb bis 22 Uhr durch nicht angefochtenen und nicht mehr anfechtbaren Eigentümerbeschluß genehmigt war.
- OLG Hamm, 04.10.1977 - 15 W 67/77
Auszug aus BayObLG, 02.06.1980 - BReg. 2 Z 66/79
Dabei stehen Regelungen in der Teilungserklärung einer Vereinbarung gleich ( § 8 Abs. 2 , § 5 Abs. 4 WEG ; BayObLGZ 1971, 273/276; 1978, 214/216; OLG Hamm OLGZ 1978, 10/12).cc) Auf Grund, der ausdrücklichen Unterscheidung in der Teilungserklärung (nebst Nachtrag) zwischen Wohnungen und Läden, der Eintragung im Grundbuch sowie angesichts des Wortlauts der Nr. 4 Buchst. d Satz 2 der Miteigentümerordnung (Berücksichtigung von "Zweckbindungen") besteht kein Zweifel am Vereinbarungscharakter dieser Bezeichnungen (vgl. auch BayObLGZ 1975, 2001/204; 1978, 214/217; Senatsbeschluß vom 13.3.1979 Weg. 2 Z 65/78; OLG Hamm OLGZ 1978, 10/12 f.).
Auch nach allgemeinem Sprachgebrauch wird unter einem Laden eine Verkaufsstätte zum Vertrieb von Waren an jedermann, also im allgemeinen ein Einzelhandelsgeschäft, verstanden (…BayObLG aaO; OLG Hamm OLGZ 1978, 10/13 ff).
Wenn in den genannten Teileigentumsräumen eine Verwendung als Gaststätte oder Café hätte zulässig sein sollen, wäre es nahegelegen, diese Bezeichnungen oder die allgemeineren Ausdrücke "gewerbliche Räume" oder "Geschäftsräume" statt des Beschriebs "Laden" zu verwenden (vgl. BayObLGZ 1978, 214/218; OLG Hamm OLGZ 1978, 10/13).
- BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70
Erbbaurecht für Werkstattgebäude
Auszug aus BayObLG, 02.06.1980 - BReg. 2 Z 66/79
bb) Da die Beschreibung des Teileigentums der Antragsgegnerin in der Teilungserklärung nebst Nachtrag gemäß § 5 Abs. 4 , § 10 Abs. 2 WEG als Inhalt des Sondereigentums ins Grundbuch eingetragen ist, unterliegt sie wie alle Grundbucheintragungen und dort zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligungen der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 37, 147 [BGH 23.05.1962 - V ZR 123/60] /148 f.; 59, 205/208 f.; BayObLGZ 1977, 226/230; 1978, 214/217).Dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen oder in Bezug Genommenen ergibt (BGHZ 59, 205/209;… BayObLG aaO).
- BayObLG, 19.08.1971 - BReg. 2 Z 99/70
Wohnungseigentum; Teilungserklärung; Eigentümer; Wohnung; Sondereigentum; Beruf; …
Auszug aus BayObLG, 02.06.1980 - BReg. 2 Z 66/79
Soweit eine Vereinbarung getroffen ist, geht sie - abgesehen von nicht mehr anfechtbaren, rechtswirksamen Eigentümerbeschlüssen - vor und bindet die Eigentümer ( § 5 Abs. 4 , § 10 Abs. 1 Satz 2 , § 15 Abs. 2 WEG ; BGHZ 37, 203/207; BayObLGZ 1971, 273/276; 1972, 150/155; 1978, 214/216).Dabei stehen Regelungen in der Teilungserklärung einer Vereinbarung gleich ( § 8 Abs. 2 , § 5 Abs. 4 WEG ; BayObLGZ 1971, 273/276; 1978, 214/216; OLG Hamm OLGZ 1978, 10/12).
- BGH, 15.06.1962 - V ZB 2/62
Inhalt des Wohnungseigentums
Auszug aus BayObLG, 02.06.1980 - BReg. 2 Z 66/79
Soweit eine Vereinbarung getroffen ist, geht sie - abgesehen von nicht mehr anfechtbaren, rechtswirksamen Eigentümerbeschlüssen - vor und bindet die Eigentümer ( § 5 Abs. 4 , § 10 Abs. 1 Satz 2 , § 15 Abs. 2 WEG ; BGHZ 37, 203/207; BayObLGZ 1971, 273/276; 1972, 150/155; 1978, 214/216). - BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60
Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden
Auszug aus BayObLG, 02.06.1980 - BReg. 2 Z 66/79
bb) Da die Beschreibung des Teileigentums der Antragsgegnerin in der Teilungserklärung nebst Nachtrag gemäß § 5 Abs. 4 , § 10 Abs. 2 WEG als Inhalt des Sondereigentums ins Grundbuch eingetragen ist, unterliegt sie wie alle Grundbucheintragungen und dort zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligungen der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 37, 147 [BGH 23.05.1962 - V ZR 123/60] /148 f.; 59, 205/208 f.; BayObLGZ 1977, 226/230; 1978, 214/217). - BayObLG, 16.11.1972 - BReg. 2 Z 68/72
Eigentumswohnung; Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Hausmeister; …
Auszug aus BayObLG, 02.06.1980 - BReg. 2 Z 66/79
Auf einem etwaigen Verfahrensfehler insoweit (vgl. BayObLGZ 1972, 348/350) würde die Entscheidung des Landgerichts indes nicht beruhen, da seitens der Antragsteller in allen Instanzen klar zum Ausdruck gebracht wurde, daß sie entsprechend dem nicht angefochtenen Eigentümerbeschluß vom 21.7.1978 auf einer Beseitigung des Gaststätten- oder Cafébetriebs bestehen, und eine Einigung über ein Belassen des Betriebs nur mit der - nicht zu erwartenden - Zustimmung aller Antragsteller möglich gewesen wäre (vgl. auch BayObLG WEM 1978, 116/117). - BayObLG, 19.08.1977 - BReg. 2 Z 52/76
Auszug aus BayObLG, 02.06.1980 - BReg. 2 Z 66/79
bb) Da die Beschreibung des Teileigentums der Antragsgegnerin in der Teilungserklärung nebst Nachtrag gemäß § 5 Abs. 4 , § 10 Abs. 2 WEG als Inhalt des Sondereigentums ins Grundbuch eingetragen ist, unterliegt sie wie alle Grundbucheintragungen und dort zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligungen der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 37, 147 [BGH 23.05.1962 - V ZR 123/60] /148 f.; 59, 205/208 f.; BayObLGZ 1977, 226/230; 1978, 214/217). - BayObLG, 21.04.1972 - BReg. 2 Z 125/71
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …
Auszug aus BayObLG, 02.06.1980 - BReg. 2 Z 66/79
Soweit eine Vereinbarung getroffen ist, geht sie - abgesehen von nicht mehr anfechtbaren, rechtswirksamen Eigentümerbeschlüssen - vor und bindet die Eigentümer ( § 5 Abs. 4 , § 10 Abs. 1 Satz 2 , § 15 Abs. 2 WEG ; BGHZ 37, 203/207; BayObLGZ 1971, 273/276; 1972, 150/155; 1978, 214/216).
- BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14
Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage
Den Betrieb einer Gaststätte umfasst dies regelmäßig nicht (vgl. nur BayObLGZ 1980, 154, 159 ff.; OLG München, NJW-RR 2008, 1394; OLGR 1994, 38 f.; OLG Köln, WuM 2005, 71, 73; OLG Düsseldorf, ZMR 1996, 281 f.;… Timme/Dötsch, WEG, 2. Aufl., § 15 Rn. 219 mwN). - OLG München, 13.07.2005 - 34 Wx 61/05
Rechts- und Beteiligungsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft - …
Wie das Landgericht zutreffend ausführt, war die Verwalterin befugt, einen Rechtsanwalt einzuschalten (BayObLGZ 1980, 154/156). - OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 55/11
Wohnungsgrundbuch: Inhaltliche Bestimmtheit einer Grunddienstbarkeit; Wahrung des …
Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass es sich um ein Teileigentum mit der Zweckbestimmung als Laden handelt, dem als Verkaufsstelle Publikumsverkehr an sich immanent ist (vgl. BayObLGZ 1980, 154/159) und der demgemäß Kundenverkehr hat.
- OLG München, 07.02.2007 - 34 Wx 129/06
Verjährung von Wohngeldansprüchen - Zurechnung der Verwalterkenntnis
Besteht für den Verwalter Verfahrensvollmacht, so ist er auch befugt, einen Rechtsanwalt einzuschalten (vgl. BayObLGZ 1980, 154, 156/157). - BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 21/01
Mehrheit bei der Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung
- BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 2 Z 9/81
Grundstück; Eigentum; Verkauf; Veräußerung; Entfernung; Beseitigung; Zaun; Baum; …
Soweit eine Vereinbarung getroffen ist, geht sie - abgesehen von nicht mehr anfechtbaren, rechtswirksamen Eigentümerbeschlüssen - vor und bindet die Eigentümer ( § 5 Abs. 4 , § 10 Abs. 1 Satz 2 , § 15 Abs. 2 WEG ; BGHZ 37, 203/207; BayObLGZ 1971, 273/276; 1980, 154/158; 1982 Nr. 2 = Senatsbeschluß vom 14.1.1982 BReg. 2 Z 5/81).Da die Gemeinschaftsordnung als Inhalt des Sondereigentums ins Grundbuch eingetragen ist, unterliegt sie wie alle Grundbucheintragungen und dort zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligungen der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 37, 147 [BGH 23.05.1962 - V ZR 123/60] /148 f.; 59, 205/208 f.; BayObLGZ 1977, 226/230; 1980, 154/158; 1982 Nr. 2).
- OLG Zweibrücken, 10.06.1987 - 3 W 53/87
Beschluss über gerichtliche Vertretung durch Verwalter
Einer nochmaligen speziellen Ermächtigung im Einzelfall bedarf es dann nicht mehr (BayObLGZ 1980, 154 m. w. N.; Der Wohnungseigentümer 1979, 122;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, Komm., 6. Aufl., § 27 Rdnrn. 56 bis 67;… Weitnauer, WEG, Komm., 6. Aufl., § 27 Rdnrn. 11 bis 13; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, Rdnrn. 1072 ff;… Bielefeld, Der Wohnungseigentümer, 2. Aufl., S. 318 ff).Das ist sowohl hinsichtlich der Ermächtigung zur Prozeßführung (BayObLGZ 1980, 154;… Bärmann/Pick/Merle aaO, § 27 Rdnr. 59;… Weitnauer aaO, § 27 Rdnr. 11 a;… Müller aaO, Rdnr. 1074;… Bielefeld aaO, S. 319) als auch für die Ausdehnung der Befugnisse des Verwaltungsbeirats auf die Zustimmung zur Prozeßführung durch den Beirat (…Müller aaO, Rdnr. 1141) unbedenklich.
- BayObLG, 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80
Bedeutung der Zweckbestimmung eines Teileigentums als Geschäftsräume
Dabei stehen Regelungen in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung einer Vereinbarung gleich (§ 8 Abs. 2, § 5 Abs. 4 WEG; BayObLGZ 1971, 273/276; 1978, 214/216; 1980, 154/158; OLG Hamm OLGZ 1978, 10/12).aa) Zutreffend geht das Landgericht zunächst davon aus, daß es sich bei dem Begriff "Geschäftsräume" um einen auch Gaststätten umfassenden Oberbegriff handelt (BayObLGZ 1978, 214/218; 1980, 154/159; BayObLG MittBayNot 1981, 29/30; OLG Hamm OLGZ 1978, 10/13; Palandt Einf. vor § 535 Anm. 7 a; vgl. auch § 31 GaststättenG).
- OLG München, 08.12.2006 - 34 Wx 111/06
Keine Nutzung des als Laden bezeichneten Teileigentums durch Fischgroßhandel
Das typische Geschäft für den "Laden" ist der Warenkleinverkauf durch den Einzelhandel und das warenverkaufende Handwerk (vgl. BayObLGZ 1980, 154/159). - BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 31/93
Anspruch auf Unterlassung des Gewerbetreibens in Form einer Gastwirtschaft durch …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Zweibrücken, 03.06.1997 - 3 W 91/97
Nutzung eines "Cafés" als Bistro mit Spielsalon
- KG, 06.03.1985 - 24 W 3538/84
Anspruch der Mietergemeinschaft auf Unterlassen der zweckwidrigen Nutzung eines …
- OLG Düsseldorf, 20.09.1995 - 3 Wx 259/95
Zweckbestimmung "Büroräume" - Kinderarztpraxis
- BayObLG, 29.01.1982 - BReg. 2 Z 50/81
Zur WEG-Verwalterzustimmung bei Erbauseinandersetzung
- LG Dortmund, 22.09.2020 - 1 S 27/20
Shisha-Bar ist keine Gaststätte
- BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 98/96
Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer zur Vertretung durch Verwalter im …
- BayObLG, 30.03.1993 - 2Z BR 21/93
Umfang der Nutzung eines Ladenlokals innerhalb einer …
- BayObLG, 07.11.1985 - BReg. 2 Z 65/85
Streit von Wohnungseigentümern über den Betrieb einer Sauna mit angeschlossener …
- BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 185/03
Unzulässigkeit des Fortsetzungsfeststellungsantrag bei Erledigung der Hauptsache …
- OLG Düsseldorf, 01.12.1995 - 3 Wx 337/95
Zweckbestimmung als "Laden" im Wohnungseigentumsrecht - Verkaufskiosk
- BayObLG, 12.04.1983 - BReg. 2 Z 107/82
Zur Verwalterzustimmung bei der Erstveräußerung von Wohnungseigentum
- BayObLG, 12.04.1983 - BReg. 2 Z 16/82
Zur Änderung der WEG-Miteigentumsanteile aufgrund Vollmacht
- BayObLG, 15.05.2003 - 2Z BR 41/03
Auslegung einer Zweckbestimmung eines Teileigentums als "Cafe mit Schnellimbiss"
- BayObLG, 02.05.1985 - BReg. 2 Z 108/84
Änderung, Ergänzung oder Ersetzung einer durch Eigentümerbeschluss getroffenen …
- BayObLG, 10.06.1981 - BReg. 2 Z 32/81
Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Zustimmung; Verwalter; …
- BayObLG, 25.07.1984 - BReg. 2 Z 57/84
Anfechtung der Eigentümerbeschlüsse einer Wohnungseigentümeranlage; Auslegung …
- OLG Karlsruhe, 24.03.1993 - 4 W 117/92
Notwendigkeit der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zu der Nutzungsänderung …
- BayObLG, 30.04.1982 - BReg. 2 Z 67/81
Anfechtung des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung; Putz und die …
- LG München I, 24.02.2020 - 1 S 17319/19
Kein Dönerimbiss in einem als Laden ausgewiesenen Teileigentum
- OLG München, 27.07.1993 - 25 U 2797/93
Vereinbarkeit einer Gaststätte mit der wohnungseigentumsrechtlichen …
- OLG Zweibrücken, 28.01.1987 - 3 W 14/87
Beschwerde gegen die Versagung der Nutzung von Wohnraum als Billard-Cafe; …
- BayObLG, 13.02.1986 - BReg. 2 Z 87/85
Duldung der Errichtung eines Balkons nach Planskizze ; Anspruch auf Grund der …
- BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 14/84
Aufrechnung gegen einen Anspruch aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung
- BayObLG, 09.10.1981 - BReg. 2 Z 72/81
(Zur Festlegung einer besonderen Nutzungsform durch die Gemeinschaftsordnung
- BayObLG, 12.06.1981 - BReg. 2 Z 49/80
Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Abstellplatz; Einstellplatz; Fahrzeug; …
- BayObLG, 21.02.1985 - BReg. 2 Z 101/84
- BayObLG, 13.07.1984 - 2 Z 22/84
Betreiben einer Nachtbar in einer zu einer Wohnanlage gehörigen Gaststätte
- BayObLG, 16.12.1985 - 2 Z 147/91
- BayObLG, 13.06.1984 - BReg. 2 Z 22/84
Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Gaststätte; Nachtbar; Bar; …